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2019-01-20 Bayreuther Sonntagszeitung

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Bayreuth. Die neue Ausgabe der Bayreuther Sonntagszeitung steht zum Lesen bereit. Diese Woche u. a. mit den Themen: einem Interview des SpVgg Bayreuth Trainers Timo Rost zum Saisonauftakt und dem Landrat Hübner zum Jahresauftakt in Oberfranken, dem Rechtstipp zum Thema "Trennung - wer muss ausziehen", dem Gesundheitstipp "Medizinischer Informationsdschungel", sowie die den neuesten Verbraucherinformationen in und um Bayreuth. Wir wünschen allen Lesern einen schönen Sonntag!

8 20.

8 20. Januar 2019 Anzeigensonderseite Bayreuther Sonntagszeitung D as moderne Bad Von der Nasszelle zur Wellness-Oase BAYREUTH. In vielen Häusern und Wohnungen finden sich noch Bäder, die zum letzten Mal vor 20, 30 oder noch mehr Jahren renoviert wurden. In der Regel entspricht dann weder die Optik noch der Komfort den aktuellen Erwartungen an die private Wellness-Zone in den eigenen vier Wänden. Der Raum für die Körperpflege, die zweckmäßige „Nasszelle“, hat sich mittlerweile zum Ort des Rückzugs und der Entspannung entwickelt. Wer heute ein Bad neu einrichtet oder modernisiert, setzt auf Trends, Ein neues Bad ist ein Stück Lebensqualität. Die Ausstattung sollte gut geplant werden. Foto: djd Alles rund ums Bad, komplett aus einer Hand! Das Team von Bäder Lang freut sich auf Ihren Besuch im Mainauenpark, Himmelkronstraße 1-3 95445 Bayreuth, Telefon 09 21 / 98 00-1 23 Beratung bei Ihnen vor Ort, vom Meister persönlich. www.fliesen-heublein.de Haustechnik Max Küffner Meisterbetrieb inh. reinhard Krodel 95448 Wir planen und bauen Ihr Traumbad! Bäder aus einer Hand: • Planung • Maurer- • Trockenbau- • Maler- • Fliesenlegerarbeiten • Elektro- • Sanitärinstallation Huth Huth 1 • 195473 • 95473 Haag Haag • Tel. • 09201/ 01-99 9463946 80 www.badconcept-bayreuth.de Stolzingstraße 153 • 95445 Bayreuth Tel. 0921-16275071 • Fax 0921-16275072 www.rudolf-shk.de • info@rudolf-shk.de Wir suchen Mitarbeiter Licht spielt im Bad eine wichtige Rolle und kann beim Entspannen am Abend oder beim Aufwachen am Morgen helfen. Foto: djd die bei der Entschleunigung aus unserem hektischen Alltag helfen. Eine vollständige Modernisierung des Badezimmers gibt es nicht zum Schnäppchenpreis. Gute Badausstattungen haben ihren Preis und auch gute Handwerker arbeiten nicht umsonst. Bedenken sollte man aber, dass ein Bad in der Regel mehrere Jahrzehnte genutzt wird. Über Sparsamkeit an der falschen Stelle könnte man sich also lange Zeit ärgern. Bevor es in die konkrete Planung fürs neue Bad geht, sollte man sich Klarheit darüber verschaffen, welche persönlichen Vorlieben oder Lebensumstände unbedingt beachtet werden sollten, damit das Bad nicht schon nach wenigen Jahren erneut verändert werden muss. Eine bodenebene Dusche zum Beispiel ist eine Investition, schafft aber nicht nur Komfort, sondern macht das Bad für die Zukunft barrierefrei. Auch eine Fußbodenheizung sollte man einplanen. In einem Familienbad ist Stauraum gefragt – wer nicht alleine lebt, sollte die Ausrichtung diskutieren. WC, Waschtisch und Wanne oder Dusche gehören zur Grundausstattung jedes Badezimmers. Wer Wert auf Fitness legt, kann Platz für ein Sportgerät im Bad einplanen. Eine Liegefläche neben Dusche oder Wanne gibt dem Raum die Anmutung einer persönlichen Wohlfühloase. Eine Dampfdusche oder ein Wasch- WC mit Reinigungsfunktion für den Po bringen mehr Wellness ins Bad. Licht spielt wichtige Rolle – ganz besonders im Bad. Es setzt den Raum in Szene und schafft Atmosphäre. Am Waschplatz brauchen wir helles und schattenfreies Licht für die perfekte Rasur oder die Gesichtspflege am Morgen. Licht im Blauspektrum hilft, die Lebensgeister zu wecken. Beim entspannten Bad am Abend wünschen wir uns eher gedämpftes Licht im beruhigenden Rotspektrum. Ideal ist es, verschiedene Lichtquellen an unterschiedlichen Stellen vorzusehen. Bei modernen LED- Leuchten ist es auch möglich, die Farben je nach Tageszeit und Stimmung zu verändern. djd Solar Kundendienst Wir präsentieren Ihnen die aktuellsten Fliesentrends Der Fliesenmarkt Mösch in Heinersreuth präsentiert seit 1985, auf einer Ausstellungsfl äche von ca. 1.400 m² ein umfangreiches und modernes Sortiment an Fliesen, Natursteinen und Badausstattungen. Direkt an der B85 Herzlich Willkommen! Pilsener Str. 4, 95469 Speichersdorf Mobil: 0170 7605401 Fax: 09275 207622, E-Mail: max.kueffner@online.de Fliesenfachmarkt Groß- und Einzelhandel » Import Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 8-18 Uhr · Sa. von 98-13 Uhr Bayreuther Str. 28 · 95500 Heinersreuth · Tel. 09 21/74 79 00 · www.moesch-fl iesen.de · info@moesch-fl iesen.de Sanitär Fliesen I Mosaike I Keramik I Natursteine I Sanitär I Zubehör Heizung Alles muss raus % Auf unserer Sonderfläche % Stoffe jeder Meter 1,- € Tischwäsche/ Kissen 1,- € Musterteile/ Dekorationen ab 10,- € Georg-Hagen-Straße 8 • 95466 Weidenberg Tel.: 09278 / 8303 • Fax: 09278 / 8033 info@gardinen-gebhart.de • www.gardinen-gebhart.de

Bayreuther Sonntagszeitung Anzeigensonderseite 20. Januar 2019 9 H ier hilft der Steuerberater Kompliziertes Steuerrecht fordert Unterstützung BAYREUTH. Viele Entscheidungen des täglichen Lebens sind mit steuerlichen Auswirkungen verbunden. Bei Unternehmen wie auch Privatpersonen ist die steuerliche Belastung ein wesentlicher Faktor, wenn es um Gewinn oder Verlust geht. Das komplizierte Steuerrecht sowie komplexe wirtschaftliche Sachverhalte machen die fachkundige Unterstützung eines Steuerberaters erforderlich. Zumal die Steuererklärung oft als lästige Pflicht empfunden wird, der man nur gerne nachkommt, wenn am Ende eine Steuererstattung winkt. Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat man heuer erstmals zwei Monate mehr Zeit. Die Erklärung für 2018 muss bis 31. Juli 2019, bei Unterstützung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfevereins bis Ende Februar 2020 beim Finanzamt sein. 2019 erwarten Steuerzahler einige Neuregelungen. Im steuerlichen Familienleistungsausgleich sorgen Kinderfreibeträge und Kindergeld für eine angemessene Besteuerung von Familien. Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt entsprechend auch der steuerliche Kinderfreibetrag ab dem 1. Januar 2019 um 192 Euro von 7.428 Euro auf 7.620 Euro und ab dem 1. Januar 2020 um weitere 192 Euro von 7.620 Euro auf dann 7.812 Euro. Außerdem wird der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag angehoben, nämlich ab dem 1. Januar 2019 um 168 Euro von 9.000 Euro auf 9.168 Euro sowie ab dem 1. Januar 2020 um weitere 240 Euro auf dann 9.408 Euro. Für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 werden zudem die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der „kalten Progression“ nach rechts verschoben und zwar um 1,84 % ab dem 1. Januar 2019 und 1,95 % ab dem 1. Januar 2020. Änderungen ergeben sich überdies beim Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, der wie der Grundfreibetrag angehoben wird. „Jobtickets“ steuerfrei Künftig werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Zuschüsse und Sachbezüge des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z. B. Forstgebiet) oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt (z. B. Busdepot oder Fährhafen) steuerfrei gestellt. Zudem wird die Steuerbegünstigung auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert. Diese geldwerten Vorteile fallen nicht mehr unter die monatliche Freigrenze von 44 Euro. Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine systemwidrige Überbegünstigung gegenüber denjenigen Arbeitnehmern zu verhindern, die die betreffenden Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen. Entlastung für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen Fahrer von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen werden bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet. Grundsätzlich muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder geleast werden, wird der Vorteil aus der Nutzung solcher Fahrzeuge nur noch zur Hälfte besteuert. Vorabpauschale bei Investmentfonds Die Anleger von Investmentfonds müssen die Ausschüttungen eines Investmentfonds versteuern. In vielen Fällen schüttet der Investmentfonds in einem Jahr jedoch wenig oder gar nicht aus, da Investmentfonds ihre Erträge häufig thesaurieren, also wieder anlegen. Damit eine Anlage über einen Investmentfonds nicht besser gestellt ist als die direkte Geldanlage, gibt es die sogenannte Vorabpauschale. Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich an einer risikolosen Marktverzinsung, das heißt an dem Betrag, den ein Anleger am Markt für eine risikofreie Geldanlage erhalten würde. Die tatsächlichen Ausschüttungen mindern die Jürgen Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Steuerberater BERATA-GmbH Nach Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2005 gibt es nun wieder eine staatliche Förderung für den Erwerb von Wohnimmobilien. Es handelt sich dabei um das Baukindergeld, welches am 18.09.2018 gestartet ist. Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung um Familien mit Kindern einen Immobilienerwerb zu erleichtern. Mit dem Geldzuschuss fördert das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Was wird gefördert? Gefördert wird der erstmalige Neubau oder der Erwerb von Wohnungseigentum zur Selbstnutzung (Baugenehmigung oder Kaufvertrag zwischen 01.01.2018 und 31.12.2020) Wer kann den Antrag stellen? Der Antrag kann von jeder natürlichen Person gestellt werden, die Wohneigentum erworben hat. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt, für welches die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld besteht. Die Anträge können ausschließlich online bei der KfW Bankengruppe unter www.kfw.de/info-zuschussportal. de gestellt werden. Wie hoch ist das Baukindergeld? Der Geldzuschuss wird jährlich über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren ausgezahlt und beträgt für jedes Kind 1.200,00 €. Will man die Förderung von 12.000,00 € für Vorabpauschale im Jahr ggf. bis auf null. Darüber hinaus ist die Vorabpauschale auf die tatsächliche Wertsteigerung des Anteils im Jahr begrenzt, sie fällt somit nicht an, wenn ein Verlust erzielt wurde. Für das Jahr 2018 wird zur Berechnung der Vorabpauschale ein Zinssatz von 0,609 Prozent des Werts des Anteils am Investmentfonds angesetzt. Die Vorabpauschale für die Wertentwicklung des Jahres 2018 fließt Steuerberatung ist Vertrauenssache • Finanz- und Lohnbuchhaltung • Bilanzierung/Gewinnermittlung • Erstellung von Steuererklärungen aller Art • Steuerrechtliche & Betriebswirtschaftlich Beratung • Existenzgründungsberatung • Beratung bei Schenkungen und Erbfolge Schulstraße 9 95444 Bayreuth Tel.: 0921 / 15 12 755 -0 Fax: 0921 / 15 12 755 -9 ANZEIGE ein Kind voll ausschöpfen, so muss die Immobilie über einen Zeitraum von 10 Jahren mit dem Kind ununterbrochen selbst genutzt werden. Welche Einkommensgrenzen müssen beachtet werden? Gefördert werden nur Steuerpflichtige, deren Einkommen unter 90.000,00 € (Haushaltseinkommen 75.000,00 € pro Jahr + 15.000,00 € pro Kind) liegt. Es wird dabei auf den Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres abgestellt. Für Anträge im Jahr 2018 wird demnach der Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 betrachtet. Als Nachweis dienen die Einkommensteuerbescheide der jeweiligen Jahre. Fazit: In Zeiten steigender Immobilienpreise ist diese Fördermaßnahme ein hilfreiches Instrument um den Traum vom Eigenheim verwirklichen zu können. Daneben gibt es in Bayern noch weitere regionale Förderprogramme wie z.B. das „Bayerische Baukindergeld Plus“ und die „Bayerische Eigenheimzulage“. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. > BUCHHALTUNG > STEUERBERATUNG > UNTERNEHMENSBERATUNG > DIGITALISIERUNG für Gewerbe, Freie Berufe und Privatpersonen BERATA-GmbH Steuerberatungsgesellschaft Eduard-Bayerlein-Straße 5 95445 Bayreuth +49 (0) 921 15117080 berata.bayreuth@bbjmail.de www.berata-bayreuth.de Anfang 2019 zu, damit sie mit dem meist noch in voller Höhe vorhandenen Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden kann. Reicht der Sparer-Pauschbetrag nicht aus oder wurde kein Freistellungsauftrag gestellt, erhebt das depotführende Kreditinstitut Kapitalertragsteuer, indem ein entsprechender Geldbetrag vom Konto des Anlegers eingezogen und an die Finanzverwaltung abgeführt wird. rs/red Bundesfinanzministerium.de info@peter-gemeinhardt.com www.peter-gemeinhardt.com

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