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2020-03-15 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 15.

2 15. März 2020 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Ihr RechtamSonntag Thema:Aktuelles aus dem Erbrecht Anzeige Das „klassische“ Testament ist handgeschrieben. Seinem letztenWillen kann man mit einem eigenhändig verfassten Schriftstück Geltung verschaffen. Allerdings bestreiten oft dieAngehörigen, die nicht bedacht wurden, die Echtheit. Der Fall Ein Vater verstirbt 2018 und hinterlässtein handschriftliches Testament, wonach seine Tochter Alleinerbin werden soll. Ihre Geschwistersind jedoch der Auffassung, das Testament sei nicht eigenhändig vom Erblasser verfasst. Aus dem Schriftbild des Testaments würde sich ergeben, dass dieses nicht vom Erblasser herrühren könne. Aufgrund einer Parkinson-Erkrankung habe diesereinen Tremor am rechtenArm und an der rechten Hand aufgewiesen, dies seiaus vergleichenden Schriftproben ersichtlich. DieseBesonderheiten würden im Testament fehlen. Der Erblasser habe auch noch zu Lebzeiten erklärt, dass er kein entsprechendes Testamentverfassthätte.Die Geschwister sind der Auffassung, dass das Nachlassgericht ein Schriftgutachten hätte einholen müssen. Keine Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn Vergleich des Testaments mit anderen Schriftproben des Erblassers keine Auffälligkeiten erkennen lässt. Die Richter amOLG Bamberg (1 W4/19) gaben dem NachlassgerichtRecht. Nach Auffassung des OLG genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen. Nur in Zweifelsfällen sei es geboten, die Echtheit eines eigenhändigen Testaments durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu prüfen. Das Gericht war der Auffassung, dass sich aus dem Schriftbild selbst keine Zweifel gegen die eigenhändige Fertigung des Testaments durch den Erblasser herleiten lassen. Die einzelnen Buchstaben wiesen zahlreiche Charakteristikaauf,die sich auch aus dem umfangreichen Vergleichsmaterial ergeben hatten. Auch die Verwendung der großen Druckschriftwürde keine Zweifel an der Echtheit des Testaments begründen. Dabei könne dahinstehen, ob untereiner Parkinsonerkrankung leidende Personen dazu neigen, in kleinerer Schrift zu schreiben. Bei lebensnaher Betrachtungsweise sei sehr wahrscheinlich, dass bei der nicht alltäglichen Abfassung eines Testaments auch Personen mit einer Schreibbehinderung um eine deutliche Abfassung bemühtwären und sich beispielsweise hierfür wesentlich mehr Zeit nehmen würden, was insbesondere bei Verwendung von Druckschrift auch möglich sei. Auch der Tremor verhindere nicht unbedingt ein sauberes Schriftbild, so das OLG. Die unterschiedliche Farbdeckung einzelner Buchstaben entspreche der Verwendung eines Kugelschreibers, bei dem der Aufsetzdruck variiert. Anhaltspunkte dafür, dass sich um eine Kopie handeln würde,seiennicht ersichtlich. Das OLG ist mit dieser Entscheidung der Rechtsprechung gefolgt, wonach es darauf ankommt, dass ein Testament vom Erblasser persönlich in der ihm eigenen Schriftgeschrieben sein muss. Übrigens istder Begriff der „Eigenhändigkeit“ nicht wörtlich zunehmen. Hatder Verfasser eine Behinderung, kann er das Testament auch mit dem Mund, den Füßen oder einer Handprothese verfassen. Entscheidend ist die Erstellung des Testaments in persönlichen Schriftzügen, selbst wenn der Erblasser den von einem Dritten verfassten Entwurf abschreibt. Die sonstigen gesetzlichen Anforderungen an ein eigenhändiges Testament (§2247 BGB) waren offensichtlich erfüllt. Wer nämlich ein eigenhändiges Testament errichten will, muss zum Zeitpunkt der Errichtung volljährig sein. Zudem darf er zum Zeitpunkt der Errichtung nicht testierunfähig sein. Das Testament muss von Anfang bis zum Ende vomErblasser eigenhändig geschrieben sein. Die eigenhändige Unterschrift des Erblassers ist grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung. Zeit-und Ortsangaben sind für die Formwirksamkeit nicht zwingend erforderlich, jedoch dringend zu empfehlen. Im Zweifel möge der geneigte Leser sich Rechtsrat bei einem Notar oder Rechtsanwalt einholen, damit er auch tatsächlich seinem letzten Willen Geltung verschaffen kann. Rechtsanwalt Dr.Ulrich Graf, FachanwaltfürInsolvenzrecht, ZertifizierterTestamentsvollstrecker(AGT), Rathenaustraße7 95444Bayreuth Telefon0921/75933-0 Telefax0921/75933-50 www.lampert-graf.de Dein regionaler Eventkalender Alle angesagten Termine findest Du in unserem Stadtportal bei inbayreuth.de/veranstaltungen folge uns bei inbayreuth.de

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 15. März 2020 3 Corona legt dasLeben lahm Schulen und Kinderbetreuungen zu, Veranstaltungen abgesagt BAYREUTH. Die Ausbreitung des Coronavirus hatauch in Bayreuth erhebliche Auswirkungen. Leere Regale in den Supermärkten, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben geschlossen, die Uni stellt den Lehrbetrieb ein. Seitens der Stadt wurden unteranderem sämtliche städtische Einrichtungen ab Montag, 16. März, bis voraussichtlich einschließlich 19.April geschlossen. Dazu zählen zum Beispiel das RW21 inklusive Stadtbibliothek und Volkshochschule, die städtische Musikschule, die Bürgerbegegnungsstätte, die Museen in der Stadt Bayreuth, die städtischen Sportstätten inklusive städtischem Eisstadion sowie das vereinseigene SVB- Hallenbad. Nach Auskunft von Dr. Roland Dietrich, kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Bayreuth, werden die Lohengrin Therme und das Stadtbad ebenfalls geschlossen. Im Landkreis bleibt beispielsweise die Therme Obernsees bis auf weiteres zu. Darüber hinaus wurden per Allgemeinverfügung alle öffentlichen Veranstaltungen – unabhängig von der Anzahl der Besucherinnen und Besucher –ab Montag, 16. März, untersagt. Die Gotteshäuser sind vondieser Allgemeinverfügung nichtbetroffen. „Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen in unserer Stadt das Maßnahmenpaket akzeptieren. In einer Situation wie dieser ist großer gesellschaftlicher Zusammenhalt gefordert.Die Menschen in unserer Stadt haben immer wieder gezeigt, dass sie gemeinsam auch schwierigste Aufgaben bewältigen können“, so OB Brigitte Merk-Erbe. Die Stadt bietetauf ihrer Homepage im Rahmen allgemeiner Hinweise zum Coronavirus (SARS-CoV2) eine Verlinkung zu beiden Institutionen an: www. coronavirus.bayreuth.de Klinikum verschafftsich Luft Einschneidende Maßnahmen beschlossen –Besucheeingeschränkt BAYREUTH. Nach wie vor gibt es keinen bestätigten Corona- Fall an der Klinikum Bayreuth GmbH –wohl aber drei bislang negativ getestete Verdachtsfälle in stationärer Behandlung. „Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis es soweit ist“, sagt der Ärztliche Direktor, Prof.Dr. Thomas Rupprecht. Deshalb ergreift das Krankenhaus der maximalen Versorgungsstufe weitere einschneidende Maßnahmen: nur noch absolut notwendige Operationen und Eingriffe ,sowie eine eingeschränkte Besucherregelung. „Umauf die Behandlung von Corona-Patienten vorbereitet zu sein, ist esjetzt notwendig, räumliche und personelle Kapazitäten zuschaffen“, sagt Prof. Rupprecht. Daher werden alle geplan- ten und/oder medizinisch nicht unbedingt notwendigen Operationen und Eingriffeabgesagt.Diese Regelung gilt ab Montag, 16. März,und umfasstauch geplante Behandlungen ohne Operation oder Eingriff. Prof. Rupprecht: „Wir bitten unsere Patientinnen und PatientenumVerständnis. Und eines ist ganz wichtig: Notfälle werden selbstverständlich operiert und behandelt.“ Alle Patienten, die einen Termin hatten und von einer Absage betroffen sind, wurden bereits von Klinikum Bayreuth GmbH informiert. Wasanallen anderen Stellen des öffentlichen Lebens gilt, gilt auch im Krankenhaus. Je weniger Menschen an einem Ort zusammenkommen, desto geringer ist das Ansteckungsrisiko. Deshalb gilt ab sofort die 1-1-1-Regel: ein Tag, ein Besucher, eine Stunde. „In einem Krankenhaus kommen verschiedene Faktoren zusammen“, sagt Pflegedirektorin Angela Dzyck. „Die Kombination aus vielen Menschen von außen und Patienten, die krank sind und deren Immunsystem möglicherweise geschwächtist,ist ungünstig.“ Deshalb bittet die Klinikum Bayreuth GmbH alle Patienten und Besucher, sich an diese Regelung zu halten. Ausnahmeregelungen gelten für die Kinderklinik, beide Elternteile dürfen ihr Kind besuchen. Ausnahmen sind auch bei Besuchen vonschwerstkrankenPatientenmöglich. Einschränkungen hinsichtlich der Besucherregelung gibt es auch am Bezirkskrankenhaus. Dass ab dem kommenden Montag alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen sind, stellt viele Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und damit auch die Klinikum Bayreuth GmbH vor ein organisatorisches Problem. „Wir begrüßen es, dass die Bayerische Staatsregierung Kinderbetreuungsregelung für Eltern in systemrelevanten Bereichen treffen“,sagt Angela Dzyck. „Wir bittenunsereMitarbeiterinnen und Mitarbeiter,auf die wir immer und jetzt besonders dringend angewiesen sind, übers Wochenende die weiteren Mitteilungen zu verfolgen und die Betreuungsangebote zu nutzen.“ Auch die Stadt Bayreuth und die Diakonie arbeiten derzeit an einer Lösung für die Kinderbetreuung. red Corona verhindertLohengrin Regisseurin Katharina Wagner muss warten Katharina Wagner Foto: red BAYREUTH. Mit dem Barcelona- Debüt von Katharina Wagner im Gran Teatre del Liceu wird es ersteinmal nichts. Am Donnerstag, 19. März, war die Premiere der Oper Lohengrin in ihrer Regie vorgesehen. Wie aus dem Bayreuther Festspielhaus zu hören ist, wird die Premiere auf 28. März verschoben. Ob das klappt, hält man dort eher für unrealistisch. Der von der katalanischen Regierung angekündigte neue Alarmzustand in Bezug auf CO- VID-19 istder Grund, die Premiere und sämtliche Vorstellungen in den nächsten 15Tagen abzusagen. Auch Bayreuther waren auf dem Wegnach Spanien. Die Wartezeit werden Regisseurin Katharina Wagner und das Sängerteam um Klaus Florian Vogt, Günther Groissböck, Evelyn Herlitzius und Roman Trekel, sämtlich Künstler,die auch schon in Bayreuth aufgetreten sind, für weitereProben nutzen. Katharina Wagners neue Lohengrin-Insznierung soll nichtnur inSpanienzusehensein,sondern auch in Leipzig. Premiereist am 7. November. gmu BISHER So., 15. März Konzert „Solo für Harfe“ mit Silke Aichhorn, Historischen Museum. Mi., 18. März Märchenstunde im Gemeindehaus in der Friedenskirche. Do., 19.März „Komm und sing mit“, Bürgerbegegnungsstätte. Do., 19., und Do., 26.März Erbrechtstage vonRechtsanwalt Dr.Josef Zeitler im Alten Rathaus an der Maxstraße. Sa., 21. und So., 22.März Kinowochenende von „Kino ist Programm, Iwalewahaus. So., 22.März Tanzcafé, Bürgerbegegnungsstätte. Di., 24.März Verleihung des Sozialpreises der Stadt Bayreuth an die Faschingsgesellschaft „Die Mohrenwäscher“. Di., 24.und Mi., 25 März Benefizkonzerte „Himmlische Klangfarben“ des Polizeiorchesters Bayern, Stadtkirche. Fr., 27.März Vernissage zur Ausstellung „Handgesetzt und Handgedruckt“, Historisches Museum. Das Museum ist weiterhin geöffnet und die Sonderausstellung „Handgesetzt und Handgedruckt: Werke und Wirken Günther Sturms“ wird bis auf weiteres wie geplant stattfinden. ABGESAGT: che in der Stadtkirche Bayreuth alle geplantenKonzerte Mai Die für Mai 2020 von der Stadt Bayreuth geplante Seniorenreise in die italienische Partnerstadt La Spezia wirdinden Herbstverschoben. gmu/rs Fr., 27./Sa., 28. März Arts &Crafts Genuss- und Lifestyle-Festival der Brauerei Maisel Sa., 28./So., 29.März LenzrosenmarktinThurnau. Sa., 04./So., 05.April Bayreuther Autofrühling mit verkaufsoffenemSonntag. Sa., 04. bis So., 19.April Internationale Orchester-Akademie junge deutsch-franzö- Ristorante -Pizzeria sisch-ungarische Philharmonie La Piazzetta Sa., 18. April Schulstraße 5lBayreuth Abschlusskonzert der Internationalen Orchester-Akademie in Tel. 0921/16119638 MAXSTRASSE 66 95444 BAYREUTHÖffnungszeiten: TELEFON 0921 507 34-34 Kooperation mit der MusicaBayreuth. Bereits gekaufte Tickets und von17.30 Uhr bis23Uhr täglich von11.30 bis 14 Uhr werden rückerstattet. IN DER UNTEREN MAXSTRASSEDienstag UND DIREKT Ruhetag ANDER FUSSGÄNGERBRÜCKE Mittagsmenü ZUM ROTMAINCENTER (Mo-Fr) 11:30 -14:00 Uhr Pizza oder Pasta mit Salatbeilage 7,90€ April Bis einschließlich 19.April sämtli- FASTENPREISE BEI MEDOPTIK FASTENZEIT 2020 20% AUF FASSUNGEN UND AUF SONNENBRILLEN 20% AUF BRILLENGLÄSER DIREKT AN DER FUSSGÄNGERBRÜCKE ZUM ROTMAINCENTER MAXSTRASSE 66 95444 BAYREUTH TELEFON 0921 507 34-34 GÜLTIG BIS 11.04.2020

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