Aufrufe
vor 8 Jahren

LERNEN MIT ZUKUNFT März 2014

  • Text
  • Menschen
  • Eltern
  • Galileo
  • Wien
  • Kinder
  • Zukunft
  • Zeit
  • Galilei
  • Welt
  • Stellen
  • Magazin.lmzukunft.at

information &

information & rechtinformation & recht ■ ■ Vom Vererben: Wer bekommt Was? MIT EINEM TESTAMENT STREIT VERMEIDEN Mag.a Angelika Fehsler-Posset Rechtsanwältin www.ra-afp.com 8 | MÄRZ 2014 Wer Erbe werden und wieviel er bekommen soll, kann in einem Testament verfügt werden. Letztwillige Anordnungen können jederzeit widerrufen oder geändert werden. Es können Bedingungen, Befristungen und Auflagen angeordnet werden. Es kann geregelt werden, wer die Erbschaft erhalten soll, wenn der Erbe die Erbschaft nicht annehmen kann oder will (Ersatzerbschaft). Man kann bestimmen, dass nach dem Tod eines Erben oder nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses eine andere Person als Nacherbe das Vermögen bekommen soll, wobei zwischen fideikommissarischer Substitution und Substitution auf den Überrest zu unterscheiden ist. Werden mehrere Erben eingesetzt, werden diese Miteigentümer des Nachlasses, was zu Streitigkeiten führen kann, wenn keine Erbteilung bestimmt oder vereinbart wird. TESTAMENTSFORMEN Der Testamentserrichter bzw. Erblasser kann auch Teilungsverbote anordnen, um eine Zerstückelung seines Nachlasses zu vermeiden. Der Erbe tritt in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, er wird Gesamtrechtsnachfolger. Ein Legat oder Vermächtnis, das in Testamenten, Kodizillen oder Erbverträgen angeordnet werden kann, ermöglicht im Gegensatz zum Testament, konkrete Verfügungen über bestimmte, einzelne Vermögensstücke. Der Vermächtnisnehmer wird Einzelrechtsnachfolger. Grundsätzlich ist man bei der Regelung der Vermögensnachfolge frei. Bestimmte nahe Angehörige (z.B. Ehegatte, Kinder) sind aber pflichtteilsberechtigt und erhalten gesetzlich einen bestimmten Anteil vom Nachlass. Dieser Pflichtteil kann nur aus den gesetzlich geregelten Enterbungsgründen entzogen werden. Die Formvorschriften sind sehr streng, sodass leicht Fehler passieren. Eine letztwillige Verfügung ist nur gültig, wenn sie in einer der gesetzlich geregelten Arten erklärt wurde, andernfalls sie gänzlich unwirksam ist. Die beiden wichtigsten Testamentsformen sind das eigenhändige und das fremdhändige Testament. Ist kein Testament vorhanden oder ist es ungültig, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, dann regelt das Gesetz, wer Erbe wird. Entscheidend ist die Blutsverwandtschaft. Auch der Ehegatte hat im Gegensatz zum Lebensgefährten ein gesetzliches Erbrecht. Der gleichgeschlechtliche Partner in einer registrierten Partnerschaft ist dem Ehegatten gleichgestellt. Adoptivkinder erben sowohl nach den leiblichen Eltern als auch nach den Adoptiveltern. Sonderregelungen wie z.B. im Mietrecht und bei Wohnungseigentumsobjekten sind zu beachten. DEN LETZTEN WILLEN RICHTIG VERFASSEN Da das Erbrecht sehr komplex geregelt ist, ist eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt oder Notar sinnvoll, um sich einen Überblick über mögliche, gültige Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen. Damit gewährleistet ist, dass eine letztwillige Verfügung aufgefunden wird, sollte sie bei Gericht, einem Rechtsanwalt oder Notar registriert werden. Auch eine vorweggenommene Erbfolge durch Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten wie z.B. Schenkung ist gegebenenfalls in Betracht zu ziehen. Foto: © Eisenhans - Fotolia.com ONLINEZEITUNG: http://aktuell.LmZukunft.at

information & wohlbefindeninformation & wohlbefinden ■ ■ Schlafstörungen – Teil 2: Wie reagiert unser Körper? WEGE INS REICH DER TRÄUME Es gibt eine Menge an Schlafmitteln, die angeboten werden. Diese sind dann wirklich notwendig, wenn Schlafstörungen bereits zu ernsten Gesundheitsstörungen geführt haben. Keine Frage. Im Allgemeinen ist aber die eher betäubende Wirkung dieser Mittel langfristig nicht so hilfreich, daher ist es sinnvoll, parallel oder davor einige Dinge zu probieren. Zu Beginn ein banaler Vorschlag: Bewegung, Anstrengung, Anspannung, Aktivität.. Entspannung ist ohne gesunde Anspannung nicht möglich. Für Geistesarbeiter ist körperliche Anstrengung umso wichtiger, wenn möglich bis zum Schwitzen kommen, denn das ist außerdem gut für die Nieren. Ich empfehle immer den Waldlauf auf der Erde und in der frischen Luft, nur diese enthält negativ geladen Ionen, welche so energetisierend und gut für die Lungen sind. ZWEITER PUNKT Ernährung: besser am Abend weniger essen, v.a. kein frisches Obst und Gemüse, welches dann in der Nacht im Darm zu gären beginnt und Fuselalkohol bildet, dieser wirkt sich am nächsten Morgen wie ein Kater aus. Gut finde ich eine Basenmischung v.a. mit vielen Citratsalzen, die gut für die Zellatmung sind und mit Magnesium, gut für die Nerven. Ein Glas gepflegter Rotwein mit herben Gerbstoffen ist auch möglich, vor allem für fröstelige Naturen, ist gut für die Durchblutung. Vitis vinifera, der Wein ist im Ayurveda ein Regenerationsmittel, von den Rosinen bis zum Wein. Viele Kräuter helfen bei Schlaflosigkeit: Baldrian, Melisse, Passionsblume, Hopfen, Safran, Johanniskraut, im Ayurveda: Withania somnifera, Asparagus racemosus, Bacopa moniera, Centella asiatica... Wichtig bei Kräutern, die wir für Nervensymptome benötigen ist, dass wir immer auch fette Substanzen dazu einnehmen, weil dann die Wirkstoffe schneller und gezielt in das Nervensystem gelangen, also etwas Obers oder Butter in den Kräutertee. Es gibt aber auch Kräuterkapseln mit diversen Mischungen für Schlafstörungen oder auch als Monosubstanzen. Ayurveda Kräuter bitte nur auf ärztliches Rezept und mit geprüfter Qualität. Weiters: Magnetfeldtherapie, bringt die Gehirnwellen in Resonanz mit Alpha und anderen Wellen, kann hilfreich sein. Bei hartnäckiger Schlaflosigkeit sind Ayurveda Ölbehandlungen mit warmem Öl oft der Durchbruch, v.a. der Stirnguß mit warmen Kräuterölen wirkt so schlafinduzierend, dass die meisten Patienten schon am Tisch einschlafen. Auch die Injektionen mit Eigenblut, wenn fachlich richtig angewandt, bringen oft einen Umschwung des Vegetativums und somit einen Ausweg aus der Schlaflosigkeit. NACHLESE "Schlafstörung: Teil 1" auf Ihrem Handy Dr. Michael Gindl Arzt für Allgemeinmedizin Ayurvedamedizin www.ayurvedapraxis.net Foto: © Annett Seidler - Fotolia.com ONLINEZEITUNG: http://aktuell.LmZukunft.at MÄRZ 2014 | 9