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LE-5-2020

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LOGISTIK express Ausgabe 5/2020

LOGISTIK express

LOGISTIK express 5/2020 | S38 Alles dreht sich um Ihre Sicherheit. Wir schützen Österreich! Mit diesem aktuellen Slogan, will das Bundesheer seine Bedeutung für die Bevölkerung unterstreichen. Man kann es aber auch wahlweise als Schlachtruf oder als Marketingstrategie verstehen. REDAKTION: PETER BAUMGARTNER PETER BAUMGARTNER JOURNALIST Foto Österr. Bundesheer Im Werbeslogan, der aktuell breit gestreut in den Medien auftaucht, ist ein Militärhubschrauber in der Luft zu sehen. Am Bergeseil hängt ein Soldat. In seinem Arm hält er ein kleines Kind fest, das unzweifelhaft zu der am Boden, unter dem Heli, laufenden Frau gehört. Verdeckt von der Heeres Graphik, kann man die Szene am Boden nur erahnen. Von der jungen Frau mit wehenden Haaren sind auch nur der Kopf und ein Teil des Oberkörpers sichtbar. Sie lässt die Szene in der Luft jedoch nicht aus den Augen. Man erkennt sofort: Das Bundesheer befindet sich in einem Hilfseinsatz. Dafür und für zahlreiche andere Aufgaben ist das Bundesheer da, lautet die Botschaft. Welche Grundvoraussetzungen sind notwendig, damit das Heer seine Aufgaben erfüllen kann? „Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.“ Wenn die Wehrpflichtigen in Österreich die Hürde der Wehrtauglichkeit genommen haben, dürfen sie ein Gelöbnis ablegen und damit ihren Dienst für Österreich und dessen Volk antreten. Dieser Dienst umfasst zunächst die im Artikel 9a der Verfassung beschriebenen, umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es demnach, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. Mit der umfassenden Landesverteidigung meint die Verfassung jedoch nicht nur die militärische Landesverteidigung, sondern auch die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. „Es gibt immer was zu tun“, könnte man da einen Baumarkt-Slogan abgewandelt anwenden – die zahlreichen Verpflichtungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union noch gar nicht miteingerechnet. Damit das Bundesheer diese gewaltige To-do-Liste abarbeiten kann, braucht es ein Grundverständnis für das Heer, das es anscheinend nicht gibt – noch nie gegeben hat. Das ist jedenfalls der Eindruck der entsteht, wenn man die veröffentlichte Meinung zahlreicher Experten wertfrei verfolgt. An dieser Stelle geht es nicht um Geld und Budget, eigentlich beginnt es ja schon damit, dass die Verpflichtung zur Gehorsamkeit und Befehlsausführung schon von jenen nicht ernst genommen wird, die das auch von Rekruten einfordern. Wenn hohe und höchste Militärs ihren vorgesetzten Ministern

über die Medien ausrichten, dass sie alles falsch machen, fehl am Platz sind oder gar als Lügner enttarnt werden. Wenn das Heer insgesamt als desolat, degeneriert und konkursreif dargestellt wird, dann hat die Befehlskette in der Firma Bundesheer ein grundsätzliches Problem. Wenn der Vorarlberger Militärkommandant, bestimmt erfahren in Hüsli bauen meint, das Heer ist eine schiefe Holzhütte und wenn der oberste Offiziersvertreter gar behauptet, das Bundesheer wird verfassungswidrig behandelt, dann sollte eigentlich „Alarmbereitschaft“ herrschen. Stimmt nur die Hälfte der von Experten erhobenen Vorwürfe, die seit Jahrzehnten über die Medien gespielt werden, stellt sich die Frage, was macht die Parlamentarische Bundesheerkommission, was macht der Nationale Sicherheitsrat, was macht der Oberbefehlshaber des Heeres, um die verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtungen des Bundesheeres zu garantieren? Immerhin sind auch sie auf die Verfassung vereidigt. Wie sollen Bürger und insbesondere junge Staatsbürger die geistige Landesverteidigung verinnerlichen, wenn sie tagtäglich aus den Medien hören, wie die militärische und politische Führung des Heeres versagt und die Verfassung mit Füßen getreten wird? Neben dem Grundverständnis, das es braucht, um eine Organisation wie das Bundesheer mit seinen vielfältigen Aufgaben am Leben zu erhalten, braucht es noch lange vor der finanziellen Ausstattung auch eine politische Kontinuität – fernab jeder Parteipolitik. Beides fehlt offensichtlich bis zur Stunde. Das Bundesheer braucht ein positives Grundverständnis, eine politische Kontinuität und die finanzielle Absicherung - in genau dieser Reihenfolge. Ein Rückblick: Begonnen hat das schon mit Minister Ferdinand Graf, der trotz Akzeptanz bei den Offizieren an der ersten Bewährungsprobe (Ungarnaufstand) gescheitert ist. Karl Schleinzer, der loyale ÖVP-Partei- Notwendige Budgetentwicklung Quelle Bundesheer

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