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02 | 2014 NEWS

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u Unternehmenssteuerung

u Unternehmenssteuerung Falls bei vorhandener Wesentlichkeit ein Cash-Flow in den Gesamtbank-Cash-Flow zur Zinsänderungsrisikosteuerung einbezogen werden soll, so sollte der versicherungsmathematisch erstellte genutzt werden. Dieser unterliegt demnach nicht einem Zinsänderungsrisiko und sollte in die – sowohl periodische als auch wertorientierte – Risikosteuerung nicht einbezogen werden. Betrachten wir die Asset Allocation, so stellen die Anlagepositionen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Pensionsverpflichtungen bei Wesentlichkeit eine Teilmenge des Vermögens dar, das als spezielle Kategorie gesehen werden kann. Dieses muss abhängig von den spezifischen Regularien des Kreditinstituts auch den Anforderungen genügen. Im Meldewesen ist bei entsprechender Wesentlichkeit eine Einbeziehung in den Zinsrisikokoeffizienten jedoch aufgrund der Äußerung der BaFin unumgänglich. Bei der Betrachtung der Liquiditätsrisiken sollten die Pensionsverpflichtungen integriert werden, da diese Zahlungsverpflichtungen seitens des Kreditinstituts darstellen. Seminartipp aus „Themen & Termine 2014“ Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos > 7. bis 9. Oktober 2014 in Hannover Kontakt: seminare@msg-gillardon.de Unser Beratungsangebot Wie ist Ihre derzeitige Haltung zur Einbeziehung der Pensionsrückstellungen in die Banksteuerung? Wie beurteilen Sie die verschiedenen Bereiche? Wir diskutieren gerne mit Ihnen Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie bei einer konsistenten Umsetzung. Sprechen Sie uns an. Klaus Stechmeyer-Emden Lead Business Consultant, msgGillardon AG > +49 (0) 7252 / 9350 - 113 > klaus.stechmeyer-emden@msg-gillardon.de Stefanie Wolz Business Consultant, msgGillardon AG [1] BaFin Rundschreiben 11/2011 (BA) — Zinsänderungen im Anlagebuch; http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/rs_1111_ba_zinsaenderungsrisiken_anlagebuch.html [2] Häufig gestellte Fragen zum Rundschreiben 11/2011 (BA) (Stand: 25. September 2013); http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/ DE/FAQ/faq_rs_1111_ba_zinsaenderungsrisiken.html [3] „Wertorientiertes Management und Performancesteuerung“, Ralf Goebel, Christian Sievi, Matthias Schumacher, Deutscher Sparkassen Verlag Stuttgart, 1999 [4] „Berechnung von Pensionsrückstellungen aus den Cash Flows“; Dieter Henneberg, Universität Bremen; Version: 24. Oktober 2013; http://www.informatik.uni-bremen.de/~denneberg/CashFlow.pdf [5] Richttafel 2005 G, Heubeck AG, Dr. Richard Herrmann, Stand: 6. September 2005; http://www.heubeck-ag.de/media/Qx-Club.PDF [6] „Finanzmathematik – Grundlagen und Anwendungen in der Investitions- und Bankwirtschaft“, Konrad Wimmer und Eugen Caprano, Vahlen, 7. A. 2013 > +49 (0) 7252 / 9350 - 283 > stefanie.wolz@msg-gillardon.de 12 I NEWS 02/2014

Dauerhaft im Fokus Liquiditätsrisiko – Kategorisierung von Privatkundeneinlagen und aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen von Holger Dürr und Claudia Schirsch Das Liquiditätsrisiko war in den letzten Jahren eines der zentralen Themen des Risikocontrollings und der Banksteuerung. Seit das Liquiditätsrisiko im Jahr 2006 als wesentliches Risiko in die MaRisk integriert wurde, sind die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Messung und Steuerung dieser Risikokategorie kontinuierlich weiterentwickelt worden. Speziell sind hier der Aufbau von Liquiditätsablaufbilanzen, die Einführung neuer Kennzahlen LCR und NSFR, der Aufbau eines Liquiditätsverrechnungssystems oder eines Liquiditätstransferpreissystems zu nennen. Aktuell und in Zukunft liegt der Fokus auf einer weiteren Verfeinerung der bestehenden Modelle und Abbildungen. Im Rahmen dieses Artikels stellen wir sowohl die neuen Anforderungen zur Kategorisierung von Privatkundeneinlagen als auch die für 2015 geplanten weiteren Anforderungen der EBA an die Prüfung dieser Risikokategorie unter dem zukünftigen „Supervisory Review and Evaluation Process“ (SREP) vor. Kategorisierung von Privatkundeneinlagen Die BaFin veröffentlichte am 28. Februar 2014 das Merkblatt zur Kategorisierung von Privatkundeneinlagen. In diesem Merkblatt werden die EBA-Anforderungen „Guidelines on retail deposits subject to different outflows for purposes of liquidity reporting under regulation“ für den deutschen Bankensektor konkretisiert. Fokus des Papiers ist die Zuordnung der Privatkundeneinlagen in fünf unterschiedliche aufsichtsrechtliche Kategorien mit unterschiedlichen Abflussraten im Rahmen der LCR-Berechnung. Die Zuordnung einer Privatkundeneinlage zur jeweiligen Kategorie erfolgt sowohl anhand von aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikofaktoren als auch institutsindividuellen Risikofaktoren. Während die Abflussraten für die Kategorien „niedrige Abflüsse (5 Prozent)“ und „mittlere Abflüsse (10 Prozent)“ vorgegeben sind, müssen zusätzlich für die drei Klassen mit „hohen Abflüssen“ die zugehörigen Abrufraten institutsindividuell aus historischen Daten geschätzt werden. Abbildung 1 zeigt die zentralen Kernelemente. Zur Kategorisierung von Privatkundeneinlagen müssen also zunächst je Einlage beziehungsweise Kundenkonto die 1 2 3 Gesamtheit aller Einlagen Risikofaktoren Kategorie 1 (risikoreich) (z. B. Fremdwährungseinlagen; produktbezogene Einlagen; zinsinduzierte Einlagen oder Einlagen mit Vorzugskonditionen; Einlagen aus risikoreichen Vertriebskanälen etc.) Risikofaktoren Kategorie 2 (sehr risikoreich) (Einlagen mit fester Laufzeit und einer Restlaufzeit bis zu 30 Tagen und Einlagen mit einer Kündigungsfrist bis zu 30 Tagen; Einleger mit Wohnsitz außerhalb der EU; Gesamteinlagenhöhe >=500T€) Einlagen mit hohen Abflüssen (Abflussquote AQ>10 %) Einlagen Risikoklasse 1 Einlagen Risikoklasse 2 Einlagen Risikoklasse 3 Einlagen mit nicht hohen Abflüssen Einlagen mit geringen Abflüssen Abbildung 1: Schema der Kategorisierung von Privatkundeneinlagen Einlagen mit mittleren Abflüssen AQ=x % AQ=y % AQ=z % AQ=5 % AQ=10 % 1. Risikofaktoranalyse der Privatkundeneinlagen 2. Zuordnung der PK-Einlagen 3. Schätzung der Abflussquote NEWS 02/2014 I 13

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