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01 | 2015 banking insight

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28 banking insight Meinung Vier Fragen an drei Experten Verbandsvertreter äußern sich dazu, was der neue SREP für ihre Mitgliedsinstitute bedeutet, wie sie die Geschäftsmodellanalyse sehen und wie sich Deutschlands Bankenlandschaft auf die Neuerungen einstellt. Dirk Jäger, Geschäftsführer für Bankenaufsicht, Bundesverband deutscher Banken (BdB) Prof. Dr. Liane Buchholz, Hauptgeschäftsführerin, Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) Fotos: privat

Praxis 29 1. Was bedeuten die neuen SREP-Leitlinien für Ihre Mitgliedsinstitute? Jäger: Zunächst einmal richten sich die neuen Leitlinien der EBA nicht direkt an Banken, sondern an die Aufsicht – und es ist noch nicht klar, wie sie diese konkret umsetzen wird. Daher ist es noch schwierig, die Auswirkungen abschließend einzuschätzen. Aktuell erwarten wir die größten Änderungen beim ICAAP, also dem Internal Capital Adequacy Assessment Process. Anders als in Säule I, wo die Höhe der Kapitalanforderungen streng regelgebunden für bestimmte Risiken vorgegeben sind, berechnen die Institute bislang in Säule II den Kapitalbedarf nach ökonomischen Aspekten auf Basis von internen Verfahren für alle wesentlichen Risiken. Die EBA sieht einen so genannten Säule- 1-Plus-Ansatz vor. Damit wird der Rahmen nun enger: Die Kapitalanforderungen aus Säule 1 gelten als Untergrenze für den SREP in Säule 2. Hinzu kommt Kapital für alle Risiken, die nicht durch Säule I abgedeckt sind, wie Konzentrations- oder Zinsänderungsrisiken. Auch werden zukünftig risikoartenübergreifende Diversifikationseffekte – auch wenn das ökonomisch sinnvoll wäre- von der Aufsicht nicht mehr berücksichtigt. Zudem stellt sie die Berechnungen des Instituts ihren eigenen gegenüber. All das dürfte dazu führen, dass Risiken konservativer bewertet werden und die Kapitalanforderungen weiter steigen. Schackmann-Fallis: Die Leitlinien stellen einen signifikanten Bruch mit der bisherigen Aufsichtswelt dar. Die EBA folgt streng der „Säule 1 plus“- Logik, die vor allem von der britischen Finanzaufsicht entwickelt wurde. „Säule 1 plus“ bedeutet: alle Risikoarten werden bewertet, die Kapitalanforderungen hierfür addiert und mit Säule-1-fähigem Eigenkapital unterlegt. Das führt zu einer Überzeichnung der Risiken und wird die Kapitalanforderungen weiter ansteigen lassen. Weitere Folgen lassen sich derzeit kaum einschätzen, da es darauf ankommt, wie die Aufseher all die EBA-Vorgaben letztlich anwenden werden. Das entsprechende Aufsichtshandbuch der EZB ist bedauerlicherweise nicht öffentlich. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist es unumgänglich, dass die Aufseher ihre Anforderungen eindeutig kommunizieren. Zudem sollte die EZB die neuen Vorgaben gemeinsam mit den Instituten und Verbänden ausgestalten, so wie es in Deutschland bewährte Praxis war und ist. Buchholz: Die EBA-Leitlinien zum SREP sind für unsere Mitglieder von sehr großer Bedeutung. Die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden sind derzeit damit beschäftigt, die Vorgaben der EBA in ihre Aufsichtspraxis zu überführen. Die Institute werden abhängig von ihrer Größe, Struktur und internen Organisation sowie von Art, Umfang und Komplexität ihrer Geschäftsaktivitäten in vier Kategorien eingeteilt. Diese sollen das jeweilige Risiko für das Finanzsystem reflektieren, das von einem Institut ausgeht. Davon hängt letztlich ab, wie intensiv eine Bank beaufsichtigt wird. Das heißt konkret, wie häufig bestimmte Schlüsselindikatoren überwacht werden, wie verschiedene Kernbereiche bewertet werden und wie regelmäßig der Aufsichtsdialog stattfindet. Obwohl die zuständigen Aufsichtsbehörden die EBA-Leitlinien erst ab Januar 2016 bei ihrer Aufsichtstätigkeit anwenden müssen, wirken sie sich schon seit ihrer Veröffentlichung im Dezember 2014 auf die laufende Aufsicht aus. Für Institute, die die EZB beaufsichtigt, beruhen die neuen SREP- Quoten etwa bereits ab diesem Jahr auf der EBA-Systematik. 2. Der neue Ansatz bringt mehr Regelgebundenheit und weniger Methodenfreiheit mit sich. Wie stark sehen Sie Ihr Mitgliedsinstitute dadurch eingeschränkt? Jäger: Der neue SREP wird wesentlich standardisierter und vor allem quantitativer ausgerichtet sein. So schließen die Prüfungen der einzelnen SREP-Elemente künftig mit Scoring- Ergebnissen zwischen 1 und 4 ab. Diese werden teils automatisch berechnet und der Aufseher hat nur begrenzte Möglichkeiten, dies zu ändern. Je nach Wert geht das dann mit höheren Kapitalvorgaben einher. Wie stark die Methodenfreiheit abnimmt, wird sich zeigen, wenn wir die Erwartungen der Aufsicht kennen. Grundsätzlich können Institute weiterhin nach internen Verfahren in Säule II steuern. Wenn der Aufseher aber Risiken anders kalkuliert und etwa nur regulatorische Eigenmittel als Kapital zur Deckung der Risiken akzeptiert, dürften sich die Institute daran orientieren und sich entsprechend anpassen. Exemplarisch seien die Risikotragfähigkeitsansätze genannt: Hier ist Deutschland im europäischen Vergleich sehr fortgeschritten. Die hiesige Unterscheidung nach Going- Concern- und Liquidationsansätzen ist dort eher unbekannt. Wir erwarten, dass die EZB für die Zwecke des SREP eine Mischung aus beiden Ansätzen verfolgen wird. Aber grundsätzlich ist die Diskussion noch im Gang und noch nichts entschieden. Schackmann-Fallis: Die eingeschränkte Methodenfreiheit zeigt sich vor allem darin, dass die Institute ihre Verfahren zunehmend an den aufsichtlichen Erwartungen und Benchmarks ausrichten müssen. Die Aufsicht wird schließlich nun verstärkt mit Benchmark-Vergleichen und Peergroup-Analysen arbeiten. Das gehört zu dem neuen, quantitativen Ansatz. Die Veränderungen werden sehr deutlich spürbar sein. Mit Blick auf die gesamte Branche hal- ➔

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