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01 | 2015 banking insight

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6 banking insight Standpunkt Keine Angst vor SREP Eingriffe ins Geschäftsmodell, höhere Kapitalanforderungen, überproportionale Belastung kleiner Banken – die Unsicherheiten rund um den neuen SREP sind groß. Im Interview beschwichtigt Dr. Stefan Blochwitz von der Deutschen Bundesbank die Kritiker. Das Geschäftsmodell von Banken kommt künftig auf den Prüfstand – dies ist einer von mehreren Bestandteilen des neuen SREP- Ansatzes. Inwiefern mischt sich die Aufsicht damit ins operative Geschäft der Banken ein? Ergeben sich für das Geschäftsmodell einer Bank Zweifel, was seine Nachhaltigkeit betrifft, dann werden wir dies ansprechen und gegebenenfalls im SREP berücksichtigen. Wir werden aber der Bank nicht vorschreiben, welche Geschäfte sie zu machen hat und welche nicht. Die Aufsicht versteht sich nicht als der bessere Bankmanager. Und doch urteilt sie über Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit eines Geschäftsmodells. Wir urteilen nicht über Geschäftsmodelle, sondern bewerten diese nach einer eingehenden Analyse. Die Finanzkrise hat uns nämlich gelehrt, nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern auch auf die zukünftige Entwicklung zu schauen. Das trägt zum besseren Verständnis bei und deckt mögliche künftige Schwachstellen der Banken auf, die die Solvenz und Liquidität gefährden. Werden Erkenntnisse hieraus Banken dazu veranlassen, ihr Geschäftsmodell anzupassen? Aus der Analyse des Geschäftsmodells ergibt sich kein Zwang für die Banken, das Modell zu ändern. Dennoch dürfte jedem klar sein, dass sich ein insgesamt nicht tragfähiges Konzept auch durch Kapitalerhöhungen oder gestriche- Zum Autor Dr. Stefan Blochwitz ist für die Vorgaben bei Prüfungen in deutschen Banken verantwortlich. Als Abteilungsleiter für bankgeschäftliche Prüfungen und Implementierung internationaler Standards bei der Deutschen Bundesbank vertritt er diese in der „Standard Implementation Group“ des Baseler Ausschusses. Von 2001 bis 2011 hat er aufseiten der Bundesbank unter anderem den „Internal Ratings-Based Approach (IRB)“ sowie die Prüfung der internen Ratingsysteme in Deutschland eingeführt. ne Dividenden nicht heilen lassen wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, womit eine betroffene Bank langfristig eigentlich Geld verdienen soll und kann. Gerade die deutschen Banken stehen vor besonderen Herausforderungen: Sie müssen sich alle im aktuellen Niedrigzinsumfeld und in einem intensiven Wettbewerb zurechtfinden. Hinzu kommen die vorhandenen Kostenstrukturen. Daher sollten alle Institute auf ihrer Agenda haben, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen. Zur Geschäftsmodellanalyse kommen noch zahlreiche weitere Aspekte hinzu: Die Anforderungen reichen von der Kategorisierung der Banken über die Liquiditäts- und Kapitalrisikobewertung bis hin zu aufsichtlichen Maßnahmen wie Abwicklung und Sanierung. Welche Herausforderung bringt diese ganzheitliche Sicht mit sich? Die deutsche Aufsicht hat schon immer einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Daher stellen die von Ihnen angeführten Anforderungen keine Neuerung dar. Gleichwohl werden künftig durch den neuen SREP-Ansatz die verschiedenen Elemente deutlich stärker miteinander verzahnt. Dazu mag auch Sanieren oder Abwickeln gehören – allerdings muss ich betonen, dass diese Maßnahmen die große Ausnahme bleiben werden. Sie stehen nicht nur ganz am Ende einer erfolglosen Entwicklung, sondern stellen auch das letzte aufsichtliche Mittel dar. Foto: privat, Antonio M. Rosario/Getty Images

Positionen 7 Bei ihrem Blick auf die Risiken soll sich die Aufsicht künftig ein quantitatives Bild machen. Wie bewerten Sie das? Die quantitative Analyse gewinnt weiter an Bedeutung, um alle Banken nachvollziehbar bewerten zu können. So neu ist das für die deutsche Aufsicht aber nicht: Als Stichworte seien hier genannt: Risikoprofile zu erstellen und bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte zu überprüfen und zu bewerten. Hierbei möchte ich betonen, dass die quantitative Analyse nur eine Facette des SREP darstellt. Auch zukünftig werden Risiken in einer umfassenden Gesamtbetrachtung auch qualitativ gewürdigt. Wir werden aufpassen, dass dies nicht zu kurz kommt. Werden sich Banken auf automatische Kapitalaufschläge seitens der Aufsicht einstellen müssen? Dies hat es seitens der Aufsicht noch nicht gegeben und wird es auch nicht geben. Es erfolgt immer eine umfassende Beurteilung aller relevanten Faktoren, ehe eine Kapitalentscheidung getroffen wird. Die Aufsicht teilt Banken künftig in vier Kategorien ein, bei denen sie den SREP-Ansatz nach dem Proportionalitätsprinzip anwendet. Wie wird die Kategorisierung innerhalb der deutschen Bankenlandschaft ausfallen? Vorgesehen ist es, die Institute anhand ihrer Größe, Struktur und internen Organisation sowie Art und Komplexität der Geschäftstätigkeit einzuteilen. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. „ Wer jetzt gut aufgestellt ist, dem muss auch künftig wenig bange sein. Und wie sehen Sie Deutschlands Banken auf die neuen SREP-Anforderungen vorbereitet? In den neuen SREP-Anforderungen werden sich viele Elemente der bisherigen deutschen Praxis wiederfinden. Zugleich kann ich Ihnen versichern, dass die deutsche Aufsicht anstrebt, die SREP-Anforderungen proportional so umzusetzen, dass sie den Besonderheiten des deutschen Bankenmarkts gerecht werden. Insofern gilt die Devise: Wer jetzt gut aufgestellt ist, dem muss auch künftig wenig bange sein. Für Banken bietet sich unter anderem ein Hauptansprechpartner für die Aufsicht an sowie eine übergreifende, konsistente Datenbasis. Schließlich umfassen die neuen Leitlinien verschiedene Bereiche der Bankensteuerung. Berücksichtigen Institute dies bereits bei ihren Projekten rund um den Standard BCBS 239? Eine Koordinierungsstelle, die einen Gesamtüberblick über sämtliche Bereiche hat und alle relevanten Informationen zusammenführt, ist sicherlich sinnvoll und würde die Zusammenarbeit mit der Aufsicht erleichtern. Ähnlich verhält es sich mit einer übergreifenden, konsistenten Datenbasis. Sie stellt eine wichtige Voraussetzung für ein effektives Datenmanagement dar. Bei der Umsetzung der Anforderungen an die Risikodatenaggregation und an das Berichtswesen – Sie nannten bereits das Stichwort BCBS 239 – haben viele Institute erkannt, dass ein effektives Datenmanagement und damit die Banksteuerung als Ganzes mit inkompatiblen Insellösungen kaum möglich ist. Sehen Sie unterm Strich mehr einen Gewinn oder eine Belastung durch den neuen SREP- Ansatz für Deutschlands Banken? Dies lässt sich nicht so einfach beantworten. Ich verstehe natürlich, dass die Institute momentan sicher vor allem ihre zusätzlichen Belastungen wahrnehmen. Andererseits dürfen wir nicht vergessen, dass der SSM, also der Single Supervisory Mechanism, geschaffen wurde, um das Finanzsystem insgesamt sicherer zu machen und die Aufsicht zu harmonisieren. Wichtig ist hierbei, dass man zwischen den SREP-Anforderungen an große signifikante Banken und an die weniger bedeutenden Institute angemessen differenziert und das im Europarecht verankerte Prinzip der Proportionalität beachtet. ■

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