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02 | 2018 NEWS

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Off-Balance-Bilanzierung

Off-Balance-Bilanzierung von Leasingverhältnissen auszugleichen, können sie entweder bestehende Vertragsmodelle attraktiver gestalten oder neue, an die veränderten Bedürfnisse von Leasingnehmern angepasste Vertragsmodelle entwickeln. Die Attraktivität bestehender Verträge kann beispielsweise durch das Angebot zusätzlicher Serviceleistungen gesteigert werden, zum Beispiel durch die Kalkulation und Bereitstellung relevanter Bilanz- sowie GuV-Daten. » von IFRS 16 sicherzustellen, berücksichtigt das Projektmanagement neben der Projekt-, Budget- und Ressourcenplanung auch das Stakeholdermanagement und die Entwicklung von Kommunikationsstrategien nach innen und außen. CHANCEN FÜR LEASINGNEHMER Die nachhaltige Umsetzung von IFRS 16 bietet neben der notwendigen Erfüllung regulatorischer Anforderungen auch Chancen für Leasingnehmer. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind: • Transparenzgewinnung über die unternehmensweiten Leasingverhältnisse und Verträge • Senkung der Prozesskosten (betrachtete Bereiche: Finanzen, IT, Einkauf, Recht, Operations, Real Estate, HR) • Verbesserung der Entscheidungsfindung (auch in Bezug auf Entwicklung von Vertragsmodellierung) Was ändert sich für Leasinggeber? Für Leasinggeber führt die Einführung des IFRS 16 zu keinen großen bilanziellen Änderungen, da die Vorschriften des IAS 17 mit diesem Bezug fast vollständig in den neuen Standard übernommen wurden und sie weiterhin zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasingverhältnissen unterscheiden. Zu beachten ist jedoch der Zusammenhang zum Rechnungslegungsstandard „Erträge aus Verträgen mit Kunden“ (IFRS 15), der bereits ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden muss. Falls ein Leasingvertrag sowohl Leasing- als auch Servicekomponenten umfasst, müssen diese vom Leasinggeber nach IFRS 16 getrennt behandelt werden. Während die Leasingkomponente nach IFRS 16 bilanziert werden muss, ist für die Behandlung der Servicekomponente in der Regel IFRS 15 einschlägig. Ebenso richtet sich die Aufteilung des Entgelts auf die Leasing- und Nicht-Leasingkomponente nach den Vorschriften des IFRS 15. Der auf die Leasingkomponente entfallende Teil der Leasingzahlung wird beim Leasinggeber als Leasingertrag erfasst, während der Teil, der auf die Servicekomponente entfällt, als Umsatzerlös auszuweisen ist. Darüber hinaus wird der IFRS 16 vor allem indirekte Auswirkungen auf Leasinggeber haben, da sie ihr Angebot an die veränderte Situation ihrer Kunden anpassen müssen. Um den wegfallenden Vorteil der Bei der Entwicklung neuer Vertragsmodelle können zum einen die im IFRS 16 enthaltenen Wahlrechte berücksichtigt oder aber der Ermessensspielraum hinsichtlich der Definition eines Leasingverhältnisses ausgenutzt werden. Im letzten Fall würde es sich nicht mehr um einen Leasingvertrag, sondern um einen Servicevertrag handeln. » Wird der IFRS 16 auch auf konzerninterne AUSWIRKUNGEN INNERHALB DES KONZERNS Wird der IFRS 16 auch auf konzerninterne Leasingverhältnisse angewendet, führen die unterschiedlichen Vorschriften für Leasingnehmer und Leasinggeber zu einer erhöhten Komplexität bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen, die aus Sicht des Leasinggebers als Operating-Leasingverhältnis einzustufen sind. In der Summenbilanz eines konzerninternen Leasinggebers und eines konzerninternen Leasingnehmers sind in diesem Fall der Leasinggegenstand, der Nutzungsrechtsvermögenswert sowie die Leasingverbindlichkeit enthalten. Im Konzernabschluss ist jedoch nur der Leasinggegenstand zu zeigen. Das Nutzungsrecht und die Verbindlichkeit müssen konsolidiert werden. Allerdings können sich die Buchwerte unterscheiden und es kommt zudem im Leasingverhältnisse angewendet, führen die unterschiedlichen Vorschriften für Leasingnehmer und Leasinggeber zu einer erhöhten Komplexität bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen, die aus Sicht des Leasinggebers als Operating-Leasingverhältnis einzustufen sind. « 30 I NEWS

Auf der Zielgeraden – der neue Leasingstandard IFRS 16 » Zeitablauf zu Aufrechnungsdifferenzen, da sich die beiden Posten unterschiedlich entwickeln. Um die Doppelerfassung von Leasinggegenstand und Nutzungsrecht zu bereinigen, ist daher eine individuelle Konsolidierungslogik notwendig. Dies ist ebenfalls für die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erforderlich, weil der Leasingertrag des Leasinggebers nicht den Abschreibungen und dem Zinsaufwand des Leasingnehmers entspricht. Alternativ kann bei konzerninternen Leasingverhältnissen auf die Anwendung des IFRS 16 verzichtet werden. In diesem Fall würde der konzerninterne Leasingnehmer lediglich den periodischen Leasingaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen. Dabei sind jedoch die Vorgaben des IFRS 8 „Geschäftssegmente“ zu beachten und die Vorgehensweise ist im Rahmen der Segmentberichterstattung zu erläutern. ROADMAP ZU IFRS 16 Zur nachhaltigen Umsetzung von IFRS 16 empfehlen wir für Leasingnehmer die folgende Best-Practice-Vorgehensweise: 1 2 BESTANDSAUFNAHME VERTRAGSERFASSUNG FAZIT Der neue Leasingstandard bedeutet insbesondere für Leasingnehmer notwendige Anpassungen ihrer Prozesse und IT-Systeme. Die Auswirkungen auf Bilanzen und Finanzkennzahlen müssen antizipiert und adressatengerecht kommuniziert werden. Alle nach IFRS bilanzierenden Leasingnehmer sind von den neuen Vorschriften betroffen, auch wenn Leasingverhältnisse nur einen unwesentlichen Anteil an der Bilanzsumme darstellen. Daher dürfen insbesondere bei vermeintlich „kleinen“ Leasingnehmern, beispielsweise Banken, die Auswirkungen des neuen Leasingstandards und dessen Umsetzung nicht unterschätzt werden. 3 4 BERECHNUNG UND BUCHUNG ANPASSUNG DER GESCHÄFTSPROZESSE 5 ERWEITERUNG/NEUEINFÜHRUNG VON IT-SYSTEMEN Ansprechpartner: PROJEKTMANAGEMENT UND KOMMUNIKATION Martin Makowski Principal Business Consultant Business Consulting martin.makowski@msg-gillardon.de Abbildung 3: Der Weg zur nachhaltigen Umsetzung von IFRS 16 NEWS I 31

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