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NK 01_2017

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22 RECHT TROTZ

22 RECHT TROTZ STEUERENTLASTUNG BLEIBT NICHT MEHR NETTO VOM BRUTTO IM GELDBEUTEL Nicht nur die Jahreszahl im Kalender, auch einige andere Dinge ändern sich ab jetzt. Wir haben die wichtigsten Neuerungen 2017 für Sie zusammengefasst. Die Pflegestufen ändern sich Statt wie bisher drei gibt es ab Januar 2017 fünf Pflegestufen. Für die meisten bedeutet die Umstellung vor allem mehr Geld. Die neuen Pflegestufen orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit. Dadurch werden auch geistige Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt. Zudem steigt die Anzahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse haben, da die erste Pflegestufe früher in Kraft tritt. Im stationären Bereich wird ein für alle Einrichtungen einheitlicher Eigenbetrag eingeführt. Eine Schattenseite hat die Medaille aber: Um all das finanzieren zu können, erhöht sich der Beitrag der Pflegeversicherung für Personen mit Kindern auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent. Ausnahmsweise einen Tag weniger Arbeiten Der Reformationstag am 31. Oktober ist nicht in jedem Bundesland ein Feiertag. Aber anlässlich des Reformationsjubiläums (Martin Luther hat te vor 500 Jahren seine 95 Thesen an der Schlosskirche in Wittenberg angebracht) ist er einmalig bundesweit ein Feiertag – und noch dazu ein Dienstag. 6,3 Milliarden Euro mehr Geld 2017 winkt eine Steuerentlastung. Der Grundfreibetrag soll von 8.652 auf 8.820 Euro klettern und 2018 sogar auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 7.356 Euro und 2018 um weitere 72 Euro – auch das Kindergeld soll um zwei Euro pro Monat steigen. Für Wenigverdiener gibt es ab Anfang 2017 den Kinderzuschlag von monatlich zehn Euro. Zugleich sollen 2017 und 2018 die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeweitet werden. Für 2017 ist eine Verschiebung um 0,73 Prozent geplant. Das heißt, nach einer Lohnerhöhung oder ähnlichem bleibt netto mehr übrig. Flexi-Rente kommt Wer nicht bis zum 67. Lebensjahr in Vollzeit arbeiten will, darf mehr zur Rente dazuverdienen. Bisher lag das Limit bei 6.300 Euro. Das gilt zwar auch für die Flexi-Rente, hatte aber bisher zur Folge, dass die Rente stufenweisen auf ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel oder gar auf null gekürzt wurde. Das gibt es künftig nicht mehr. Einkommen, das monatlich über 450 Euro beziehungsweise jährlich über 6.300 Euro liegt, wird künftig nur noch mit dem Betrag, der über diesen Grenzen liegt, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wer die Arbeit nicht sein lassen kann und auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiter arbeitet, bekommt einen Rentenzuschlag von monatlich 0,5 Prozent. Der sogenannte Hinzuverdienstdeckel – der höchste Wert des Bruttos der letzten 15 Jahre – wird ebenfalls berücksichtigt. Der zu versteuernde Rentenanteil steigt um zwei Prozentpunkte auf 74 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt Was die Bürger an Steuern sparen, müssen sie für die Sozialversicherung wieder hinlegen. Auch 2017 steigen die Betragsbemessungsgrenzen wieder. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen diese in Westdeutschland auf 6.350 Euro Brutto-Monatseinkommen. Im Osten sind es 5.700 Euro. Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze bundesweit auf 4.350 Euro monatlich. Bei der Krankenversicherung liegt die Jahresentgeltgrenze ab 2017 bei 57.600 Euro jährlich. Wer ein höheres Einkommen hat, kann sich privat versichern. Als Grund für die Erhöhung wird der Einkommensanstieg aus dem Jahr 2015 aufgeführt – im Westen betrug dieser 2,46 Prozentpunkte, im Osten 3,91. Neue Steuerfristen Die Steuererklärung muss künftig erst bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden – für 2017 bis zum 31. Juli 2018. Wer einen Steuerberater hat, muss künftig bis 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres die Unterlagen an das Finanzamt schicken – für die Steuererklärung 2017 bedeutet dies Abgabe am 28. Februar 2019. Die Verlängerung zieht auch eine Neuregelung der Verspätungszuschläge mit sich – für jeden Monat Verzögerung werden 0,25 Prozent der Nachzahlung oder mindestens 25 Euro fällig. Auch Belege müssen der Steuererklärung vorerst nicht mehr beigelegt werden. Das Finanzamt fordert diese bei Bedarf ab – somit wird aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht. Grundlage für diese Änderungen ist das neue Steuermodernisierungsgesetz, das ebenfalls 2017 in Kraft tritt und das Steuersystem – wie der Name schon vermuten lässt – bis 2018 modernisieren soll. Vereinfachung bei Spenden und Co. Spendennachweise waren bisher nötig, wenn man Spenden oder Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen wollte. Bei Spenden bis 200 Euro oder im Katastrophenfall reichte der vereinfachte Nachweis beispielsweise in Form einer Buchungsbestätigung. Dieser Nachweis muss künftig auch nur noch auf Aufforderung abgegeben werden. Doch Vorsicht, das Finanzamt kann bis Ende des Jahres, in dem der Bescheid verschickt wurde, den Beleg einfordern. Daher unbedingt gut aufbewahren. Mehr Geld nach Umzug Wer berufsbedingt umziehen muss, kann ab Februar 2017 ebenfalls höhere Beträge bei der Steuer absetzen. Für Alleinstehende erhöht sich der Betrag von 746 auf 764 Euro, für Verheiratete von 1.493 auf 1.528 Euro – sind weitere Personen vom Umzug betroffen, können je Person weitere 337 Euro geltend gemacht werden. Auch wer nur aus privaten Gründen umzieht, kann jährlich bis zu 20.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung für Speditions- und Umzugskosten geltend machen – allerdings nur Zahlungen, die nicht in bar getätigt wurden. Grunderwerbssteuer steigt in Thüringen Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache. Daher erhöht Thüringen diese 2017 auf 6,5 Prozent und folgt damit den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. In Bayern oder Sachsen ist die Steuer mit 3,5 Prozent derzeit noch am niedrigsten. Lebensversicherungen haben niedrigeren Garantiezins Wer 2017 eine Lebens- oder private Rentenversicherung abschließen will, schaut in die Röhre. Der Garantiezins sinkt von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Bestehende Verträge bleiben von der Änderung unberührt. Die Aufbauleistungen sind vom sinkenden Garantiezins nur bedingt betroffen, da zu den garantierten Leistungen die erwirtschafteten Überschüsse hinzukommen. Mutterschutzgesetz wurde umfangreich überarbeitet Das Mutterschutzgesetz stimmt aus dem Jahr 1952. Zum Jahresbeginn 2017 gelten neue Regelungen. Eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr ist künftig möglich, wenn die Schwangere zustimmt und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche gilt grundsätzlich ein viermonatiger Kündigungsschutz – bisher galt dieser nur für Frauen, die eine Totgeburt über 500 Gramm hatten. Bringt die Mutter ein behin der tes Kind zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Außerdem fällen künftig auch Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen, arbeitnehmerähnliche Personen, Frauen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes, Entwicklungshelferinnen und Auszubildende unter das Gesetz. Beschäftigungsverbote für Schwangere in gefährdeten Berufen (zum Beispiel Gesundheitswesen) dürfen nicht mehr ohne Zustimmung der Frau ausgesprochen werden. Stattdessen soll die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes Vorrang haben. Rauchmelderpflicht in weiteren Bundesländern Alt- und Neubauten müssen ab 2017 in Nordrhein-Westfalen und dem Saar land mit Rauchmeldern ausgestattet sein. In Berlin kommt die Rauchmelderpflicht nur für Neubauten. Wer als Eigentümer beziehungsweise Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert den Schutz durch die Hausrats- und Gebäudeversicherung. Sonstige Erhöhungen Die EEG-Umlage steigt auch im kommenden Jahr wieder an: von 6,35 Cent pro Kilowattstunde auf 7,1 bis 7,3 Cent. Der Mindestlohn steigt um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde. 01.2017

Jescali 04.09.2008 14:03 Uhr Seite 1 KLEINANZEIGEN 23 IN DER NÄCHSTEN AUSGABE DIE NEUE LESERNUTZEN-SERIE DER NETWORK-KARRIERE „DIE MILLIONÄRSFORMEL“ „Von wo Sie starten, ist zunächst egal – entscheidend ist, wo Sie am Ende stehen. Im Buch ,Die Millionärsformel' werde ich Ihnen zeigen, wie Sie ihre finanzielle Unabhängigkeit erreichen können.“ Carsten Maschmeyer Diese Lesernutzen-Serie läuft bis zur August-Ausgabe 2017. Network-Karriere Print-Ausgabe Jetzt im Shop bestellen: www.network-karriere.com DLM-Software Leibel 2sp 50_Layout 1 04.12.13 16:47 Seite 1 www.jescali.net MLM-Verwalter Software für Ihren Vertrieb. Folgende Aufgabenbereiche können Sie damit organisieren: verwalten von Vertriebspartner mit Stammbäumen, Karriereplan, Provisionen in mehreren Ebenen, Kunden, Rechnungen, Endkunden- und Mit ar bei ter- Shop, Mitgliedsbereich für die Vertriebspartner mit Online - statistiken, Interessentenverwaltung, Newsletter, usw. Telefon: 0911 5979433 www.mlmverwalter.de info@mlmverwalter.de ANZEIGEN- SCHLUSS 20.01. 2017 UPLINE ® - SOFTWARE FÜR DIREKTVERTRIEBE gerne nutzen? Professionelle Medienberatung erhalten Sie von Herrn Uwe Tammen unter: Tel.: 0 7031/744-122 anzeigen@network-karriere.com ZENTRALREDAKTION WWW.NETWORK-KARRIERE.COM HTTP://KIOSK.NETWORK-KARRIERE.COM für Direktvertriebe. Skalierbarkeit, zahlreiche Funktionsmodule und das tiefe Knowhow aus der Direktvertriebsbranche sind nur einige Vorteile, die Ihnen Upline sofort bieten kann. Weltweit wird Upline bereits auf sechs Kontinenten und in über 200 Ländern eingesetzt. Unsere etablierten MLM-Programmpakete Direktvertriebs auf den Leib. Die Upline Korrektheitsgarantie: Passt unsere Lösung nicht exakt zu Ihrem Vergütungsplan, zahlen Sie nichts! WWW.UPLINE.DE 089/922 999 8-10 MEDIENMACHER AUS ÜBERZEUGUNG! Auftragsbezogene Publikationen sind unser Steckenpferd. Die Seitz Mediengruppe reali siert – in engster Abstimmung mit un seren Kunden – fein abgestimmte Lösungen für individuelle Kommuni kationsauf gaben. Egal ob es ein hochwertiges Kundenmagazin sein soll, eine mehrsprachige Mitarbeiterzeitung für internationale Standorte, ein eindrucks voller Geschäftsbericht, die Image broschüre im neuen Corpo rate Design oder schnelle, effiziente Online-Informationen – wir erar beiten das für Ihr Unternehmen und Ihr Budget passende Kommunikationsmedium. Als Spezialisten für Corporate Publishing bieten wir einen ganzheitlichen Service – alles aus einer Hand: von der Konzeption, Redaktion, Layout bis zum Druck, von der Idee bis zur gelungenen Website. Zudem liefern wir Ihnen maßgeschneiderte Produkte mit jour na listischem Schwerpunkt. Hierbei handelt es sich um Unter neh mens präsentationen, Pressemitteilungen, Filme und vieles mehr. Dabei koordinieren wir mit unserem Team aus Fotografen, Re dakteuren und Kameraleuten die Erstellung von medien übergreifendem Content. Gerne helfen wir Ihnen auch redaktionell bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Pressekonferenz und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen in den Suchmaschinen und relevanten nationalen und internationalen Medien sichtbar ist. SEITZ mediengruppe. PR PR PR CP PR CP CP CP Bosler Straße 29. 71088 Holzgerlingen. Tel.: +49 (0)70 31 / 744-0 Fax: +49 (0)70 31 / 744-195. E-Mail: gf@seitz-mediengruppe.de Verlag Presse Verlag Agentur Presse Verlag Verlag Consulting Verlag Agentur Presse Agentur Consulting Presse Agentur CP Presse Agentur Consulting Radio CP Radio Consulting Radio CP Consulting CP Radio CP Radio www.seitz-mediengruppe.de

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