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NK 02_2019

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26 TRAINING FAULHEIT

26 TRAINING FAULHEIT ODER KUNST DES KREATIVEN NICHTSTUNS? Nichts zu tun gilt gemeinhin als Faulheit, dabei braucht gerade, wer vorwiegend geistig arbeitet, auch Denkpausen. Unsere wenig ausgeprägte Pausenkultur und die fehlende Wertschätzung des Nichtstuns zeigen allerdings, wie weit wir noch von einem gesunden Umgang mit diesem Thema entfernt sind. BUCHTIPP: WORK REPORT 2019 Holen Sie sich mit Ali Mahlodji Mut und Orientierung für die Herausforderungen und Chancen der neuen Arbeitswelt! Verlag: Zukunftsinstitut 133,75 Euro ISBN 978-3-945647-51-6 Ein Muskel wächst in den Regenerationsphasen, nicht während des Trainings. Es ist das „Wirkenlassen“, das die schweißtreibenden Anstrengungen in Wachstum umwandelt. Was im Spitzensport seit jeher über High-Performance-Ergeb­ VITA Ali Mahlodji Tauchen Sie mit Ali Mahlodji ein in die spannende Welt von New Work: Welche aktuellen Trends sind auszumachen? Wie können Sie das Potenzial Ihrer Mitarbeiter bestmöglich entfalten? Mit welchen Werkzeugen und Strategien navigieren Sie Ihr Unternehmen erfolgreich durch die sich wandelnde Arbeitswelt? – Ali Mahlodji liefert in seinem „WORK­ REPORT“ die Antworten. Warum Ali? Es gibt viele Experten zum Thema New Work. Aber es gibt wohl keinen Zweiten, der als Flüchtlingskind und Schulabbrecher selbst über 40 Jobs hatte, sich als Firmengründer und internationaler Top-Speaker einen Namen gemacht und unzählige internationale Awards gewonnen hat (u. a. Human Resources Excellence Award, Staatspreis für Bildung und Wissen, UN World Summit Award) und heute unter anderem Jugendbotschafter der Europäischen Union und EU Ambassador for the new narrative ist. www.zukunftsinstitut.de www.ali.do 02.2019 nisse entscheidet, findet auch in der Gesellschaft und in Unternehmen Zuspruch: Vorbei sind die Zeiten, in denen fatalerweise angenommen wurde, dass „Work Hard“-Parolen die Antwort aufzunehmende Anforderungen seien. Wer sich heute erfolgreich in der neuen Arbeitswelt bewegen will, muss wegkommen davon, immer härter, mehr und schneller zu arbeiten, zurück zu einem menschlichen, gesunden Maß. Dieses neue Bewusstsein für „Work Smart“ lässt 9-to-5-Jobs immer mehr zu einem unattraktiven Relikt einer auslaufenden Leistungsgesellschaft werden. Nichtstun und Muße sind gerade dabei, sich zu einem erstrebenswerten und zugleich verklärten Ideal einer Leistungsgesellschaft am Limit zu etablieren. Die Mühlen der Arbeitswelt sind unfreiwillig entstanden: Wir hatten in der westlichen Welt gar keine Wahl, ob wir überhaupt Teil der Leistungsgesellschaft werden wollten, sondern nur die Wahl, welchen Platz wir darin einnehmen möchten. Und sogar dies ist abhängig von familiärer Prägung und Herkunft. Sobald wir uns entscheiden im Spiel nicht mitzumachen oder wenn wir nicht vollen Einsatz zeigen, stigmatisieren wir uns selbst als Minderleister, Schmarotzer und als je­ manden, AdobeStock/© goodluz dessen gesellschaftliche Relevanz ge­ sein kann, ist kreativ Nur wer faul ring ist. Unser Selbstwertgefühl ist Professionelles Faulsein will gelernt damit verbunden, wie sehr wir durch sein, denn im Leerlauf kommen uns unsere Arbeit wirken: Wir definieren die besten Ideen. Wie oft passiert uns über den Job und unsere Leistung. Idee haben, wenn wir gerade unter es, dass wir genau dann die eine Denken wir zurück an unsere Kindheit: Damals hätten wir uns niemals Shampoo im Haar aufschäumen und der Dusche stehen, gedankenlos das vorstellen können, eines Tages circa plötzlich die simpelste Antwort auf 40 Stunden pro Woche für fremde die komplexeste Herausforderung Menschen zu arbeiten und dabei nur im abtropfenden Wasser unseres 25 Tage frei zu bekommen – wohlgemerkt auch nur dann, wenn dies suchungen zeigen, was wir insge­ Duschvorhangs entdecken. Unter­ der Chef erlaubt. Nein, wir hätten uns heim wissen: Kreativität findet selten am Arbeitsplatz statt. Hirnfor­ wahrscheinlich umgedreht und beschlossen, weiter an unserer Sandburg zu bauen, nur von den Grenzen tesblitze durch chemische Botenscher gehen davon aus, dass Geis­ unserer Vorstellungskraft und den stoffe ausgelöst werden. Und die Ausmaßen des Sandkastens beschränkt. Der Wandel der Arbeits­ unserer Gefühlslage und unserer Ausschüttung dieser Stoffe ist von welt ist in vollem Gange und langsam, aber stetig verlieren die Ver­ der Forscherinnen Mareike Wieth Umgebung abhängig. Eine Studie treter der Leistungsgesellschaft an und Rose Zacks kommt sogar zum Einfluss und werden an ein menschliches Maß der Arbeit erinnert. sind, wenn wir müde und unfokus­ Schluss, dass wir am kreativsten Hier greift das Prinzip der sozialen siert sind. Ächtung: Galt früher das Brennen Die unproduktive Zeit ist häufig die des Bürolichts nach 22 Uhr als Statussymbol, das Beifall, Bewunderung müssen wir lernen, die Pause zu ze­ kreativste Zeit. Aus diesem Grund und beruflichen Aufstieg garantierte, lebrieren als das, was sie ist: eine müssen sich die heutigen Workaholics und Nachteulen anhören, dass sie on, der bewussten Einkehr und des Phase der professionellen Reflekti­ ihren Job, ihre Tasks und ihr gesamtes Leben nicht im Griff haben. Auf leistung an das Unterbewusstsein. Auslagerns der kognitiven Rechen­ Social Media sehen wir den neuen Die „Faulheit der Pause“ darf nicht Luxus unserer Zeit: Fotos von Cocktails in einer Rooftop-Bar, während sondern als Aufladen des Bewusst­ als Stillstand verstanden werden, wir gleichzeitig erkennen, dass dieses Bild nicht in der Nacht oder im vel der Erkenntnis zu erreichen – ein seins, um das nächste kognitive Le­ Urlaub entstanden ist, sondern während klassischer Arbeitszeiten. Wer mit Anstrengung und einem „Müs­ Level, das wir trotz bestem Willen Fotos verbreitet, auf denen der Laptop neben dem Drink steht und im Der Arbeitsalltag zeigt, dass wir oft sen“ nicht erreichen. Hintergrund der Pool zu sehen ist, selbst unsere größten Gegner sind. der hat es geschafft. Wer am Wochenende noch im Büro sitzt, ist der Pausen gemacht werden und sie Studien belegen, dass zu wenige soziale Versager einer Gesellschaft, aus mangelnder Achtsamkeit teilweise auch einfach vergessen in der es uns an nichts mangelt. wer­ den. Ein Grund dafür, warum es selbst Apps wie Time Out gibt, die einen an das Pausemachen erinnern. Eine Pausenkultur zu etablieren ist noch ein großes Stück Arbeit in unseren Breitengraden, wäre jedoch aus Entwicklungsund Produktivitätssicht wünschenswert, da viele Mikro- oder Minipausen, über den Tag verteilt, die Produktivität ansteigen lassen. In anderen Ländern sind sogar kurze Nickerchen, sogenanntes Power Napping, erlaubt: In China gibt es ein Recht auf Mittagsschlaf, in vielen Ländern des Mittelmeerraumes hält sich die Tradition der Siesta. „Inemuri“, die öffentliche Form des Nickerchens, ist in Japan durchaus üblich und auch akzeptiert, nicht nur in der Pause oder in der Bahn auf dem Weg zur Arbeit, sondern sogar auch mal in einer Konferenz. Pausen steigern Produktivität Während noch vor wenigen Jahren Multitasking der ganze Stolz der Leistungsträger war und der Mangel an Pausen damit begründet wurde, dass man locker neben dem Schreiben von E-Mails auch essen und entspannen kann, so zeichnen Studien ein komplett konträres Bild: Das Entscheidende beim Multitasking ist die Priorisierung von Informationen und ihre Bewertung nach Relevanz. Eine Studie der Universität Stanford belegt, dass Multitasking auf Dauer nicht funktioniert, weil man die Fähigkeit zu priorisieren verliert. Der Mensch ist nicht fürs Multitasking gemacht – unser Hirn kann das einfach nicht leisten. Zu einem noch erschreckenderen Ergebnis kommt eine Untersuchung der Universität London: Multitasking führe sogar zu einem Rückgang des IQ. Mit der zunehmenden Automatisierung und dem Wegfall von Jobs mit Vollzeitdefinition entsteht das Szenario, in dem die Menschheit ihrem größten Wunsch – nicht mehr arbeiten zu müssen und Zeit für die wesentlichen Dinge wie „Familie, Freunde, sich selbst“ zu haben – sehr nahe kommt. Dieser Wunschzustand kann als positive Alternative zu einer Welt, in der wir die Arbeitslosigkeit als Ende der Menschheit fürchten, jedoch nur aufblühen, wenn wir die Würde des Menschen von seiner Arbeitsleistung trennen und diese als Menschenrecht etablieren und akzeptieren. Dieser Text von Ali Mahlodji ist ein Auszug aus dem WORKREPORT 2019 des Zukunftsinstitutes

TRAINING 27 UNERLAUBTE GESCHÄFTE: SCHWARZER KAPITALMARKT Unglaubliche Gewinne durch todsichere Finanzwetten – täglich investieren Verbraucher Geld in nichtlizenzierte Angebote des Schwarzen Kapitalmarkts und erleiden dabei Schiffbruch. Die BaFin geht gegen Anbieter vor, die sich in diesem Segment bewegen und ihre Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis der Aufsicht betreiben. Auf diese Weise schützt sie die Interessen des Verbraucherkollektivs und die Stabilität und Integrität des Finanzsystems. Als Schwarzen Kapitalmarkt begreift die BaFin die Gesamtheit der Bank-, Finanzdienstleistungs-, Investment-, Versicherungs- und E- Geld-Geschäfte sowie Zahlungsdienste, die ohne die nach den jeweils einschlägigen Fachaufsichtsgesetzen erforderliche Erlaubnis betrieben werden. Die Akteure, die auf dem Schwarzen Kapitalmarkt auftreten, wollen sich dem gesetzlich vorgesehenen Zulassungsverfahren und der laufenden Aufsicht durch die BaFin entziehen und legen dabei oft kriminelle Energie an den Tag. Daher ist nicht sichergestellt, dass sie die persönlichen, fachlichen und finanziellen Bedingungen erfüllen, die der Betrieb solcher Geschäfte erfordert. In Abgrenzung dazu umfasst der Weiße Kapitalmarkt jene Institute, Dienstleister und Versicherungsunternehmen, die eine Erlaubnis nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen haben und damit unter der laufenden Aufsicht der BaFin stehen. Auf dem Grauen Kapitalmarkt finden sich dagegen alle Marktteilnehmer und Angebote, die nicht unter den gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt fallen, die also keine Erlaubnis der BaFin brauchen und daher auch nicht unter ihrer Aufsicht stehen. Sie können aber – je nach Ausgestaltung – einer Prospektpflicht unterliegen. Auf dem Grauen Kapitalmarkt bewegen sich seriöse Anbieter, aber auch solche, die mit missbräuchlichen Konstruktionen die Erlaubnispflicht umgehen. Auch derartige Geschäftsmodelle können erhebliche Schäden für die Anleger verursachen und darüber hinaus das Vertrauen nicht unmittelbar betroffener Anleger in den Finanzmarkt erschüttern. Aktuell beschäftigt sich die BaFin unter anderem intensiv mit den jüngeren Erscheinungsformen von Finanzdienstleistungen im Internet. Blockchain-Technologie Ein relevantes Thema sind Investments in Initial Coin Offerings, kurz ICOs, vor denen die BaFin bereits öffentlich gewarnt hat. Der Begriff itial Public Offering. Bei einem ICO gibt ein Emittent selbst geschaffene digitale Einheiten (Token oder Coins) aus, die auf der Distributed-Ledgeroder Blockchain-Technologie basieren. Die Erwerber zahlen für die Token in den allermeisten Fällen mit sogenannten virtuellen Währungen, also anderen digitalen nichtgesetzlichen Zahlungsmitteln. Bei der Ausgabe kommen oft Blockchain-basierte Programme (Smart Contracts) zum Einsatz, die selbstständig und ohne Einflussmöglichkeit von außen Aktionen wie etwa die Übertragung von Vermögenswerten vornehmen können. Der Emittent verspricht in vielen Fällen, mit den Einnahmen des ICOs die weitere Entwicklung eines Produktes, einer Infrastruktur oder eines Dienstleistungsangebotes zu finanzieren. Dabei dienen die Token oft als Gutschein oder Zahlungsmittel für die späteren Angebote. Manchmal wirbt der Emittent aber auch mit einer klassischen Gewinnbeteiligung. Anfragen der Token-Emittenten zu möglichen Erlaubnispflichten haben zuletzt stark zugenommen. Die im Zusammenhang mit ICOs anzutreffenden neuartigen technischen Gestaltungen stellen eine besondere Herausforderung für die BaFin dar. Dies liegt vor allem daran, dass eine einheitliche Beurteilung der unterschiedlichen ICOs nicht möglich ist, da die Bedingungen, unter denen die Token ausgegeben werden, stark variieren. Das führt dazu, dass die BaFin immer eine zeitaufwendige Einzelfallprüfung vornimmt. Online-Handelsplattformen Nicht lizenzierte Internet-Handelsplattformen, die den Handel mit Finanzinstrumenten zum Gegenstand haben, bergen ein erhebliches Schadenspotenzial für den Verbraucher. Die BaFin warnt immer wieder öffentlich vor Formen des hochspekulativen und häufig auch betrügerischen Handels. Zuletzt warnte sie gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und verschiedenen Landeskriminalämtern vor dubiosen Online-Plattformen. Die Vorgehensweise der Handelsplattformen folgt stets einem ähnlichen Muster: Im Internet wird für den Online-Handel zum Beispiel mit virtuellen Währungen, binären Optionen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) geworben. Dem Kunden wird dabei nahegelegt, sich mit Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzumelden. Anschließend kontaktiert die Handelsplattform den Kunden meist per Telefon oder E- Mail und fordert ihn auf, Geld auf sein Handelskonto einzuzahlen. Inhaber des zur Überweisung angegebenen Kontos ist nur sehr selten die Plattform oder ihr Betreiber, sondern meist ein (nicht lizenzierter) Zahlungsdienstleister, der das Geld des Kunden entgegennimmt und an seine Auftraggeber im Ausland weiterleitet. Nun kann der Kunde auf der Handelsplattform mit seinem Geld handeln – mit binären Optionen oder CFDs auf Rohstoffe, Aktien, Währungen oder Kryptowährungen. Regelmäßig erzielt er dabei zunächst buchmäßig positive Ergebnisse, wird durch die telefonische Betreuung seitens der Plattform in seinen Fähigkeiten als Trader bestärkt und davon überzeugt, mehr Geld einzusetzen. Versucht der Kunde jedoch später, sein Guthaben abzuziehen, bricht der Kontakt zur Plattform unvermittelt ab. In einigen Fällen verschwinden Guthaben auf Kundenkonten auch, weil die Plattform eigenmächtig mit dem Geld des Kunden gehandelt hat. Weil die Anbieter ihre Firmensitze unter Offshore-Briefkastenadressen anmelden und diese Adressen, in vielen Fällen auch die Firmen selbst, oft wechseln, stehen die Chancen auf Rückerhalt des Geldes schlecht. Bekämpfung des Schwarzen Kapitalmarkts Der BaFin steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Bekämpfung unerlaubter Geschäfte zur Verfügung, das sie unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsat­ ist angelehnt an den des Börsengangs von Aktiengesellschaften, Inzes einsetzt. Steht fest, dass unerlaubte Geschäfte betrieben werden, ist die BaFin nach den jeweiligen Fachaufsichtsgesetzen ermächtigt, gegen deren Betreiber und die einbezogenen Unternehmen einzuschreiten und bei fruchtlosen Auskunfts- und Vorlegungsersuchen Zwangsgelder in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro durchsetzen. Bei einem einbezogenen Unternehmen handelt es sich um ein Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen ist. Beispielhaft sind zu nennen Treuhänder und Unternehmen, die in den Vertrieb von Anlageprodukten eingeschaltet sind oder Gelder der Kunden weiterleiten. Untersagung: Besteht die Gefahr, dass unerlaubte Geschäfte durch denselben Betreiber auch künftig betrieben oder fortgesetzt werden, kann die BaFin die Durchführung der Geschäfte untersagen. Abwicklungsanordnung: Sofern das unerlaubte Geschäft nicht bereits unmittelbar mit der Untersagungsverfügung beendet wird, kann die BaFin als weitergehendes Mittel eine Abwicklungsanordnung erlassen. Diese kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn der Betreiber Kundengelder einsammelt und gegebenenfalls auch investiert (zum Beispiel Einlagengeschäft, Finanzportfoliover­ waltung, Finanzkommissionsgeschäft, Invest mentgeschäft). Erst wenn die Gelder an die Anleger vollständig zurückgezahlt wurden und keine neuen Geschäfte mehr abgeschlossen werden, gilt das unerlaubte Geschäft als abgewickelt. Information der Verbraucher Tatbestände, die wie das Einlagengeschäft, Investment- oder Finanztransfergeschäft mit der Hingabe von Geld verbunden sind, können den Anlegern in kurzer Zeit gravierende Verluste bescheren, selbst wenn kein Betrug vorliegt. Besonders drastische Folgen bis hin zur Vernichtung der finanziellen Existenz drohen bei unerlaubten Versicherungsgeschäften, wenn der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall ohne ein leistungsstarkes Versicherungsunternehmen dasteht. Um vor diesem Hintergrund den Schutz der Kunden und Anleger vor unerlaubten Geschäften zu verbessern, veröffentlicht die BaFin sämtliche Maßnahmen im Schwarzen Kapitalmarkt auf ihrer Internetseite. Eine genauere Beschreibung des untersagten Geschäftsmodells soll den Kunden in die Lage versetzen, Rückschlüsse für sein Anlageverhalten abzuleiten. Durch die verbesserte Transparenz werden betroffene Kunden über das Einschreiten der BaFin informiert und potenzielle Anleger vor Geschäften mit dem unerlaubt tätigen Betreiber gewarnt. www.bafin.de AdobeStock/© alphaspirit

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