Aufrufe
vor 5 Monaten

NK 02_2024

  • Text
  • Gesamt
  • Epaper
  • Produkte
  • Direktvertrieb
  • Fitline
  • Geld
  • Deutschland
  • Adobe
  • Zukunft
  • Welt
  • Unternehmen
  • Menschen

24 RECHT

24 RECHT LEBENSVERSICHERUNG: WEM STEHT IM VERSICHERUNGSFALL DIE LEISTUNG ZU? © AdobeStock / dobok Das Bezugsrecht regelt, wem im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zusteht. Versicherte können das Bezugsrecht individuell festlegen, um spätere Streitereien zu vermeiden. Warum trotz Bezugsrecht im Zweifel jemand ganz anderer Begünstigter werden kann? Bezugsrechte widerrufbar? pfleger oder Testamentsvollstrecker strengungen, etwaige Begünstigun- cher Rechtsprechung das widerrufli- erst erfahren, welche Vermögenswer- diesbezüglich tätig zu werden, gerät gen ungefragt zu erfüllen. Sobald Ver- che Bezugsrecht zunächst nicht te übertragen wurden – beispielswei- Das Landgericht Frankental (Urteil er unvermittelt in die Haftung auf jährung eingetreten ist, kann die mehr als eine ungesicherte Hoffnung se weil damit Pflichtteilsrechte um- vom 12.10.2022, Az. 8 O 165/22) kür- Kompensation gegenüber dem Er- buchhalterische Ausbuchung derar- auf den Erwerb eines künftigen An- gangen werden sollen. te seine Entscheidung als “Entschei- ben; zudem werden sich Zweifel er- tig lästiger Verbindlichkeiten als soge- spruchs, mithin rechtlich ein Nullum dung des Monats”: Es ging um den geben, ob die Eignung für sein Amt nannter „außerordentlicher Ertrag“ ist […] Seine rechtliche Wirkung ent- Hinzu kommt es, dass der Begünstig- Wettlauf zwischen Erben und Be- gegeben ist. ordnungsgemäß erfolgen. faltet das widerrufliche Bezugsrecht te eventuell nicht irgendeinem Rich- zugsberechtigtem – der rechtzeitige in dem […] Zeitpunkt des Eintritts terrecht ausgeliefert werden soll, wel- Widerruf des Bezugsrechts durch die Wenn am Ende niemand das Geld Das Risiko für Banken des Versicherungsfalls (vgl. § 159 ches dann dazu führen kann, dass Erben hatte die vor seinem Tode be- aus der Lebensversicherung erhält? und Versicherer Abs. 2 VVG). Bei einer unwiderrufli- der Weg zum obersten Gericht mit absichtigte Schenkung des Versiche- Wenn alle Details geheim bleiben, chen Bezeichnung erwirbt der Be- seiner gefestigten Rechtsprechung rungsnehmers vereitelt. Neben dem also Erben und Begünstigter von Auch noch nach Monaten oder Jah- zugsberechtigte den Anspruch auf versperrt werden könnte – nach dem Widerruf zur wirtschaftlichen Rück- nichts wissen, und sich niemand ren könnten Erben auf die Idee kom- die Versicherungsleistung sofort (vgl. Motto „über mir gibt es nur den weiß- abwicklung, ganz entgegen dem Erb- beim Versicherer meldet, bleibt das men, das an den Begünstigten aus- § 159 Abs. 3 VVG […]).” blauen Himmel“. lasserwillen, gibt es auch die Mög- Geld einfach dort, wo es ist – beim bezahlte Vermögen zurück zu verlan- lichkeit für Gläubiger und Nachlass- Versicherer. Ähnlich wird die Situation gen. Und dies möglicherweise nicht Das praktische Problem ist, dass der Schutz vor Vermögensverlust und Insolvenzverwalter die Anfechtung zu sein, wenn Vermögen zum Beispiel nur vom Geldempfänger, sondern von Versicherer in diesem „gesetzlichen Steuern ? erklären. Dieses Geld ist sodann bei Auslandsbanken deponiert sind. der auszahlenden Bank oder Versi- Normalfall“ dem Begünstigten erst nicht weg – es bekommt halt nur spä- cherung. Rechtsgrund für derartige mal mitteilen müsste, dass er für den Professionelle Gestalter kennen die ter ein ganz anderer Empfänger. Ver- Auch Stiftungen, bisweilen nicht nur Überlegungen kann nicht nur ein von Todesfall beschenkt wurde – viel- Person des „Protektors“ (Beschützer säumt beispielsweise der Nachlass- im Ausland, unternehmen kaum An- Anfang an fehlender Schenkungsver- leicht scheitert dies daran, dass der gemeint). So kann der Erblasser eine trag sein, sondern auch die nachträg- Versicherer vom Tode des Versiche- Stiftung oder eine andere Vertrauens- liche Rechtsgestaltung für eine Rück- rungsnehmers nichts erfahren hat person zur Kontrolle und Durchset- abwicklung, wie insbesondere Wider- oder der Begünstige „unbekannt ver- zung der Vertragsabwicklung von An- ruf und Anfechtung. zogen“ ist. Zudem müsste der Be- fang an einsetzen. Befindet sich das günstigte reagieren, also die Schen- Vermögen unter dessen Kontrolle und Der gesetzliche Normalfall einer kung als zweiseitigen Vertrag erst mal im Ausland, kann sich das Steuerre- Schenkung annehmen beziehungsweise die Leis- gime optimiert darstellen. Passende tung des Versicherers erhalten: Bis Gestaltungen, die es bei Banken und Wenn der Versicherungsnehmer dem dahin kann genügend Zeit vergehen Versicherungen nicht von der Stange widerruflich Bezugsberechtigten die – etwa für Anfechtung und Widerruf. gibt, nutzen den „postmortalen Frei- Versicherungsleistung im Todesfall betrag“ um auch größere Vermögen vorab unwiderruflich schenkt und Das Interesse an der Geheimhaltung steuerneutral zu übertragen. dieser die Schenkung annimmt, dann Dr. Johannes Fiala ist dies kein widerrufliches Bezugs- Nur wenn die Versicherung auch eine Die Kontrollfrage an den Versiche- Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden. www.fiala.de/ recht mehr, sondern entspricht letztlich dem unwiderruflichen Bezugsrecht. Allerdings nicht für den Versicherer, solange er davon nichts weiß. Wie der Bundesgerichtshof etwa im Urteil des IX. Zivilsenats vom 22. Oktober 2015 (IX ZR 248/14) sagte, Wette auf das Leben des Begünstigten (als versicherte Person) enthält, muss der Begünstigte zustimmen – also informiert werden. Häufig besteht jedoch ein Interesse, die Einzelheiten jederzeit änderbar als Versicherungsnehmer beziehungsweise Erblasser für sich zu behalten. Viel- rungsnehmer wäre: „Und wer kümmert sich nach dem Ableben denn um Ihr Schließfach, in welchem Sie die Police verwahren?“ Kein Versicherungsvermittler wird auf die Idee kommen, seinen Kunden – also den Versicherungsnehmer – fest durch notarielle Vereinbarungen für die Zu- „dass nach ständiger höchstrichterli- leicht sollen auch die Erben gar nicht kunft allezeit zu binden. 02.2024

GRUNDSTEUER BRANCHE 25 © Adobe Stock | www.freund-foto.de ES GEHT WEITER: NOCH MEHR MUSTERKLAGEN GEGEN DIE GRUNDSTEUER Bund der Steuerzahler und Haus & Grund jetzt auch in NRW aktiv / Bewertung der Grundstücke im Bundesmodell nach Reform auf dem Prüfstand / Tipps für Eigentümer Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von beiden Verbänden unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23 Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23 Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23 Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr Darüber hinaus unterstützen beide Verbände inzwischen ein Beschwerde-Verfahren als Musterverfahren, in dem das Finanzgericht Rheinland- Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im vergangenen Jahr noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren sind nun beim Bundesfinanzhof anhängig, weil das Finanzamt gegen den Beschluss des Finanzgerichts Beschwerde erhoben hat. Hier lauten die Aktenzeichen: II B 79/23 und II B 78/23. Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof richten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer soll aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden. BdSt und Haus & Grund halten die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke. Beispiele im Einzelnen: Nordrhein- Westfalen In Düsseldorf geht es um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung. In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmeter. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu bescheide beschieden. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass die festgesetzte Steuer nicht gezahlt und vollstreckt werden kann, bis im Hauptsacheverfahren (Klage) endgültig entschieden ist. Dies würde bedeuten, dass in den beiden betroffenen Fällen eine festgesetzte Grundsteuer ab 2025 nicht gezahlt werden muss, solange die Aussetzung der Vollziehung weiter besteht. Gegen diesen Beschluss hat aber das Finanzamt Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof erhoben, sodass das einstweilige Verfahren nun vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt werden muss. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Verfahren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell begründet. Mittlerweile unterstützen beide Verbände auch hier die Eigentümer im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Beide Verbände wollen somit schnellstmöglich eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Nur so kann Klarheit für die Eigentümer und Kommunen geschaffen werden. Das können Eigentümer jetzt tun Mit ihren Musterklagen lassen der BdSt und Haus & Grund prüfen, ob die Neu- Bewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Einen allgemeinen Mustereinspruch finden Interessierte auf der Homepage des BdSt. Einen detaillierten Einspruch mit Verweisen auf das Gutachten von Professor Dr. Kirchhof können Mitglieder bei ihren Landesverbänden anfordern. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Kommunen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgrund der aktuell festgestellten Grund steueroder Äquivalenzwerte und der darauf beruhenden Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer neu feststellen werden. Die hier neu bekanntgegebenen Werte müssen die Eigentümer zunächst zahlen. der bisherigen Bewertung. Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler eingetragener Verein. Unsere Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge unserer freiwilligen Mitglieder und über zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung finanziert. Rund 200.000 Mitglieder und Spender unterstützen den Bund der Steuerzahler. Der Verband, der 1949 gegründet wurde, ist in 15 eigenständigen Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland tragen. www.steuerzahler.de Beispiele im Einzelnen: Beschwerde-Verfahren in Rheinland-Pfalz Mittlerweile hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei weiteren Fällen die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungs- © Adobe Stock | kashif 2158

NETWORK-KARRIERE

Aktuelles