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NK 03_2020

14 BRANCHE LR HEALTH &

14 BRANCHE LR HEALTH & BEAUTY PRÄSENTIERT EINZIGARTIGEN „SCHLAFDRINK“ Zu einem gesunden Leben gehört ein guter Schlaf. Aber immer mehr Menschen schlafen immer schlechter. Dieser Entwicklung will LR Health & Beauty mit einem ganzheitlichen Produkt namens „Night Master“ entgegenwirken. Laut einer bundesweiten CATI-Repräsentativumfrage, die 2019 von dem Meinungsforschungs- und Beratungsinstitut MENTE>FACTUM mit 1.005 Teilnehmern durchgeführt wurde, leiden 78 Prozent der Deutschen unter Schlafproblemen. Ein alarmierendes Ergebnis, da gesunder Schlaf so immens wichtig für das Wohlbefinden ist. „Für diese Zielgruppe wollten wir – getreu unserem Unternehmens motto „More quality for your Life“ – ein natürliches, wirksames Produkt entwickeln, das nicht abhängig macht. Das Ergebnis ist Night Master, der jüngste Spross unserer LR LIFE- TAKT Familie“, so Andreas Friesch, CEO und Sprecher der Geschäftsführung von LR Health & Beauty. Seit Anfang Februar führt das Direktvertriebs-Unternehmen mit Sitz in Ahlen den innovativen Schlafdrink, der mit seinem einzigartigen Triple- Effekt den körpereigenen Schlafrhythmus unterstützt, in seinem Produktportfolio. LR LIFETAKT Night Master basiert auf einer hochwirksamen Formel aus natürlichen und wissenschaftlich bewiesenen Wirk- stoffen wie beispielsweise Aloe Vera, Safran- und Hopfen-Extrakt. „Mit dem Produkt behandeln wir das Thema ‚Schlaf‘ ganzheitlich. Der einzigartige Dreifacheffekt sorgt auf gesunde Art und Weise für einen langfristig erholsamen Schlaf. In Kürze heißt das: schneller einschlafen, tief durchschlafen und erholt aufwachen. Das alles macht Night Master zu einem sehr effektiven Nahrungsergän zungsmittel“, erklärt LR-Ernährungsexperte Dr. Sven Werchan. Bei der Entwicklung des Produkts hat LR großen Wert darauf gelegt, am www.lrworld.com Puls der Zeit anzusetzen und zugleich eine hohe Verträglichkeit sicherzustellen. Deshalb ist Night Master 100 Prozent vegan sowie frei von Gluten, Laktose und Zucker. Die GkM Personalberatung, eine Tochterfirma der Network-Karriere GkM Zentralredaktion GmbH, sucht für eines der erfolgreichsten internationalen Network-Marketing-Unternehmen für hochwertige Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika Junior Vertriebsleiter (m/w/d) England/Belgien/Niederlande/Ungarn/Rumänien/Bulgarien/Dänemark Sie haben sich im Network-Marketing-Geschäft bereits erste Sporen verdient und wollen nun mit entsprechender Unterstützung als Corporate-Angestellter gezielt und schnell eine steile Karriere anpacken. Neben dem gezielten Neuaufbau der Märkte wird es Ihre Aufgabe sein, die bestehenden Vertriebsteams zu betreuen, zu schulen zu motivieren und weiter auszubauen. Es erwarten Sie erstklassige Einkommensmöglichkeiten, (Gehalt und Erfolgsbonus) ein bewährtes Ausbildungsprogramm, Firmenwagen und die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung. Bitte senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und einen kurzen Abriss über Ihre bisherigen Tätigkeiten. Ihre Zuschrift wird absolut vertraulich behandelt. Sie geht erst dann zu unserem Mandanten, wenn wir mit Ihnen gesprochen haben und uns Ihre endgültige Zustimmung uns dazu vorliegt. Sie können uns Ihre der Bedeutung der Position angemessenen Bewerbungsunterlagen gerne direkt per E-Mail schicken: bewerbung@gkm-personal.de Seitz-Mediengruppe GkM-Personalberatung Boslerstraße 29 D-71088 Holzgerlingen www.seitz-mediengruppe.de PERSONALBERATUNG 03.2020

BRANCHE 15 40 MONATE GEFÄNGNIS FÜR CENGIZ EHLIZ UND ASKER SAKINMAZ? Nach sechsjährigen Ermittlungen verurteilte das Strafgericht Antwerpen am 11. Februar 2020 die Verantwortlichen des ursprünglichen Flexcom Cash-Back-Systems Cengiz Ehliz, Asker Sakinmaz und Erwin F. wegen schweren Betruges zu hohen Gefängnisstrafen und Schadenersatz von insgesamt 190.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagten wollen in Berufung gehen. Cengiz Ehliz und Asker Sakinmaz erhielten erstinstanzlich jeweils 40 Monate Gefängnis und 18.000 Euro Geldstrafe. Der Mitangeklagte Erwin F. wurde zu 30 Monaten Gefängnis und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Unternehmen selbst, die Flexcom GmbH wurde freigesprochen. Hier hatte das belgische Gericht Zweifel an einer Mitschuld. Allerdings erkläre es mehr als 433.000 Euro an bestehenden Eigentumsvorbehalten für verfallen, die nun zumindest teilweise an rund die über 40 zivilen Parteien vergeben werden sollen. Die dem Strafgericht Antwerpen vorliegenden Tatsachen, die gegen die drei Angeklagten sprachen, sahen die Richter als erwiesen an. Sie sollen, so das Gericht, die klagenden Vertriebsagenten aufgrund eines durchdachten, internationalen Vertriebs-Systems mit wertlosen Produkten einen erheblichen Schaden zugefügt haben. Die Untersuchung der belgischen Behörden begann im Oktober 2014 aufgrund einer Beschwerde der Zivilparteien. Sie hatten sich bei von den Angeklagten organisierten Präsentationstreffen davon überzeugen lassen, Vertriebsagenten für Flexcom zu werden. Dieses MLM-Unternehmen hatte ein System für Einzelhändler entwickelt, das ihren Kunden Rabatte über Kundenkarten gewähren sollte. „Flexmoney“, die „hauseigene Währung“ von Flexcom, sollte auf den Karten gespeichert werden, sodass Kunden auch in anderen verbundenen Geschäften einkaufen und Cashback generieren können. Flexcom stellte Zahlungsterminals zur Verfügung, sogenannte POS-Geräte, mit denen die Zahlungen und Rabatte abgerechnet werden sollten. Die Einzelhändler mussten den gewährten Rabatt an Flexcom überweisen, wonach das Unternehmen den Erlös unter den Agenten verteilen würde, so das Flexcom-Geschäftsmodell. Die Agenten hatten Lizenzen und POS-Geräte gekauft in der Hoffnung, das System an Einzelhändler weiterverkaufen zu können. Je mehr Einzelhändler oder andere Vertreter sie hinzugezogen haben, desto höher sei ihre Entschädigung, Cengiz Ehliz so die Argumentation von Flexcom. Während der Treffen wurde ihnen mitgeteilt, dass das System in der Türkei bereits ein Erfolg sei und europaweit weiter ausgebaut werde. Den Angeklagten zufolge könnte damit viel Geld verdient werden. Nach Aussagen von Agenten und Einzelhändlern wies das System jedoch viele Mängel auf, sodass es in Summe nicht funktionierte. Den Agenten wurde nach deren Aussagen vonseiten der Angeklagten immer wieder versprochen, dass alles in Ordnung sei und an neuen POS- Geräte-Generationen gearbeitet werde. Dann stellte sich heraus, dass Flexcom keine Banklizenz erhielt, sodass die POS-Geräte gar nicht verwendet werden durften. Als die belgischen Flexcom-Agenten erkannten, dass das System schon deshalb niemals funktionieren konnte, reichten sie eine gemeinsame Beschwerde ein. Nach zwischenzeitlich sechsjährigen Ermittlungen erhob das Strafgericht Antwerpen Angeklagte gegen Cengiz Ehliz, Asker Sakinmaz und Erwin F. wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und wegen Betrug. Während der Hauptverhandlung wies Cengiz Ehliz stolz darauf hin, dass das Flexcom Cash-Back-System in der Türkei funktioniert habe und dort nur wegen des damaligen Putschversuchs des Militärs gegen die Regierung eingestellt wurde. Erwin F. gab an, dass er immer noch an das Flexcom-Produkt glaube. Ihm zufolge gab es keine Anzeichen von Betrug, weil er nie gedacht hätte, dass das Endprodukt nicht realisiert werden würde. Asker Sakinmaz, der 2015 bei Flexcom ausgeschieden war und seitdem in der Türkei Asker Sakinmaz lebt, war zur Verhandlung in Antwerpen nicht erschienen. Nach seinen Angaben war er nicht über den Strafprozess informiert worden und hatte auch keine Ladung zum Gerichtstermin erhalten. Die drei Angeklagten haben unisono angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Auf Anfrage der Network-Karriere zu dem Prozess und dem erfolgten Urteil, ließ Cengiz Ehliz durch seinen Pressesprecher Tilmann Meuser mitteilen: „Das Urteil des Antwerpener Gerichts vom Dienstag, 11. Februar 2020, hat mich unerwartet und persönlich hart getroffen. Dieses Urteil bezieht sich auf gewisse, langjährig (2010 bis 2014) zurückliegende Aspekte der Geschäftstätigkeit der Firma Flexcom, richtet sich ausschließlich gegen mich als Privatperson und steht in keinem Zusammenhang mit der heutigen Tätigkeit und Ausrichtung der wee-Gruppe. Ich werde alles unternehmen, um die erhobenen und nun erstmals gerichtlich beurteilten Vorwürfe zu ent- kräften. Leider ist es mir aus prozessualen Gründen im Rahmen des laufenden Verfahrens derzeit nicht möglich, mich zu diesem Punkt vertieft zu äußern. Aufgrund dessen, was wir bis heute mit viel Herzblut erreicht haben, bin ich mehr denn je vom Erfolg unseres einzigartigen Mobile Paymentund Cashback-Systems überzeugt. Um diesen Erfolg nicht unnötig zu gefährden, habe ich mich, schweren Herzens, aus meinem unternehmerischen Selbstverständnis heraus dazu entschieden, bis zur abschließenden Klärung der gegen mich erhobenen Vorwürfe in den Hintergrund zu treten. Dieser Schritt soll es der wee-Gruppe ermöglichenunabhängig und ohne das Risiko eines sachlich ungerechtfertigten Reputationsschadens die weiteren Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Marktetablierung des wee-Systems anzugehen. Das Urteil gegen mich darf und wird der Umsetzung dieses Ziels in allen prioritären Zielregionen nicht im Wege stehen.“ Me Bruno De Malder, der Anwalt der Kläger zu dem Urteil: „Wir hoffen, dass die Menschen im Ausland dieses Urteil zum Anlass nehmen, eigene Nachforschungen anzustellen. In vielen Ländern werden den Gutgläubigen immer noch sehr aktiv viele Vorteile und Gewinne versprochen, wenn auch die Realität ganz anders ist.“ Die Network-Karriere berichtet über den weiteren Verlauf des Prozesses. Wer als ehemaliger Flexcom-Vertriebsagent etwas zu diesem Thema beitragen möchte, kann seine Meinung oder Erfahrung schreiben: leserbriefe@network-karriere.com

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