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NK 06_2023

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TITEL STORY 17 © Adobe Stock / Michael TATORT INTERNET: WIE DIE BAFIN ILLEGALE FINANZGESCHÄFTE BEKÄMPFT So oft wie noch nie ist die Finanzaufsicht BaFin im vergangenen Jahr gegen dubiose Finanzanbieter vorgegangen. Es gibt immer wieder neue Maschen. Ein Klick – und das Geld ist weg: Diese Erfahrung machen immer wieder Anlegerinnen und Anleger, die ihre Ersparnisse vermeintlich seriösen Finanzdienstleistern im Internet anvertrauen. Aktiendeals, Kredite, Versicherungspolicen oder der ganz große Gewinn mit Kryptowährungen – dubiose Anbieter machen sich mehr und mehr im Netz breit und werben vor allem auf Online-Handelsplattformen für Finanzprodukte und -dienstleistungen. Und das alles, ohne die Erlaubnis zu haben und von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dabei behaupten sie oft gerade das: von der Finanzaufsicht BaFin oder anderen Behörden beaufsichtigt zu werden. Manche agieren auch unter dem Namen eines lizensierten Unternehmens, was nichts anderes ist als Identitätsdiebstahl. Alle diese Maschen haben eines gemeinsam: Sie können die Opfer in den Ruin führen. Auch und gerade für Geschäfte im Internet gilt: Um nicht Opfer eines Betrugs zu werden, sollten sich Anlegerinnen und Anleger vor Vertragsschluss über den Anbieter informieren. Besonders empfehlenswert sind ein Blick auf die Warnmeldungen, welche die BaFin auf ihrer Homepage veröffentlicht, und ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin. Ist ein Unternehmen nicht in der Datenbank gelistet, ist Vorsicht geboten. BaFin: Gefahrenabwehr auf dem Schwarzen Kapitalmarkt Bank-, Finanzdienstleistungs-, Investment- und Versicherungsgeschäfte, Zahlungsdienste- und E-Geld-Geschäfte darf in Deutschland nur betreiben, wer eine schriftliche Erlaubnis der BaFin hat (siehe Infokasten „Erlaubnispflichtige Geschäfte“). Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Marktsegment, in dem sich Anbieter bewegen, die erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Erlaubnis tätigen, wird Schwarzer Kapitalmarkt genannt (siehe Infokasten „Weißer, Schwarzer und Grauer Kapitalmarkt“). Die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) der BaFin setzt den gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt durch und verfolgt die illegalen Geschäfte auf dem Schwarzen Kapitalmarkt. Falls erforderlich, ficht sie Fälle, in denen gegen die Aufsichtsgesetze verstoßen wurde, auch vor den Verwaltungsgerichten aus. Die BaFin ist qua Gesetz eine Gefahrenabwehrbehörde – und die Bekämpfung von unerlaubten Geschäften ein zentrales Anliegen der Abteilung IF. Die Ba- Fin arbeitet dabei eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen (siehe Infokasten „Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden“). © Adobe Stock/ LIGHTFIELD STUDIOS

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