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NK 08_2023

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28 BRANCHE © Adobe Stock / Timon KREDITABSAGE WEGEN FALSCHER SCHUFA-EINTRÄGE Eine Kreditabsage aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags ist sehr ärgerlich, kann aber durchaus passieren. Die übermittelten Daten und Informationen, die die Schufa erhält, können fehlerhaft sein und einen falschen Schufa-Eintrag zur Folge haben. Daraus entsteht eine schlechte Bonität, was wiederum zu Problemen bei Vertragsabschlüssen führen kann. Die Aufnahme eines Kredites wird für den Kreditnehmer erschwert oder auch unmöglich gemacht. Was ist die Schufa? Die Schufa ist eine private Auskunftei. Sie speichert persönliche Daten, wie den Namen, das Geschlecht, die aktuelle Anschrift und auch frühere Anschriften. Neben diesen Daten ist außerdem ein Schufa-Score erfasst. Dieser persönliche Score setzt sich zusammen aus Informationen über Verträge und Kredite, die Unternehmen und Banken an die Schufa übermitteln. Soll ein Vertrag geschlossen werden, wird regelmäßig eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, um die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu überprüfen. Vor allem wird eine Schufa-Auskunft bei Mietverträgen, Handyverträgen oder bei der Finanzierung eines neuen Hauses oder Autos durch einen Kredit eingeholt. Die Schufa bietet den Unternehmen ein Schutz, da ein positiver Schufa-Score den Eindruck eines zahlungsfähigen Vertragspartners entstehen lässt, während ein negativer Schufa-Eintrag die Gefahr eines Zahlungsausfalls suggeriert. Wie bildet sich eine schlechte Bonität? Wie der genaue Schufa-Score berechnet wird, wird nicht mitgeteilt. Allerdings führen nicht getilgten Kredite und unbezahlte Rechnungen zu negativen Schufa-Einträgen und dies wiederum zu einer schlechten Bonität. Werden Rechnungen hingegen fristgerecht bezahlt, wirkt sich dies positiv auf den Schufa-Score aus. Die Schufa muss dabei offenlegen, welche Daten zu der Person gespeichert werden. Besteht ein negativer Schufa-Eintrag kann der Abschluss eines Mietvertrages durchaus erschwert werden. Auch eine Finanzierung durch einen Kredit, kann durch einen solchen Eintrag beeinträchtigt oder unmöglich gemacht werden, da der Kreditnehmer dann eine schlechte Bonität aufweist. Umso schlimmer, wenn man zuvor nichts von dem negativen Schufa-Eintrag wusste und es sich um einen falschen Schufa-Eintrag handelt. Ein falscher Schufa-Eintrag kommt meist erst dann zum Vorschein, wenn man einen Vertrag abschließen will. Dann ist der Ärger umso größer, da der Vertragsschluss dadurch erheblich gefährdet ist. Wie entsteht ein falscher Schufa- Eintrag? Ein falscher Schufa-Eintrag entsteht meist aufgrund einer fehlerhaften Übermittlung von Daten von Unternehmen und Banken. So werden z.B. Forderungen von Unternehmen mit SBS LEGAL – Kanzlei für Datenschutzrecht Die Schufa erfasst und speichert eine Vielzahl von Daten. Das Hamburger SBS-Legal-Team mit Anwälten für Datenschutzrecht und zertifizierten Datenschutzbeauftragen berät fachlich kompetent und zielorientiert in allen Belangen des Datenschutzrechts und steht zu allen Fragestellungen des Datenschutzrechts zur Verfügung. Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos. www.sbs-legal.de 08.2023 einem falschen Betrag übermittelt. Es kann auch passieren, dass bereits beglichene Forderungen nicht als solche gekennzeichnet werden, sondern nach wie vor als nicht beglichen angezeigt werden. Auch Kredite von Banken, die eigentlich bereits getilgt sind, können fälschlicherweise noch angezeigt werden und nicht zeitig gelöscht worden sein. Ein falscher Schufa-Eintrag kann somit schnell entstehen. Insbesondere auch deshalb, weil die Schufa die Richtigkeit der übermittelten Daten nicht kontrolliert. Kein Grund zur Panik Falsche Schufa-Einträge können viele Probleme verursachen. Grundsätzlich ist die Schufa verpflichtet falsche Einträge zu korrigieren, sodass ein fehlerhafter Eintrag kein Grund zur Panik ist. Um möglichst schnell einen falschen Eintrag wieder zu löschen ist ein zügiges Handeln empfehlenswert. Da eine Korrektur der Einträge durch die Schufa dauern kann, sollten alle möglichen Schritte eingeleitet werden, um den Prozess zu verkürzen. Wichtig ist es sowohl die Schufa zu kontaktieren als auch den Übermittler der Daten. Handelt es sich um eine falsche Eintragung aufgrund einer falschen Übermittlung von Daten durch ein Unternehmen oder eine Bank, muss dieses die richtigen Daten an die Schufa übermitteln. Auch wenn die Verantwortung bei der datenübermittelnden Bank oder dem Unternehmen liegt, sollte man sich auch mit der Schufa in Verbindung setzen. Empfehlenswert ist es also die Schufa telefonisch zu kontaktieren und das Problem zu schildern. Die Löschung des falschen Eintrags kann bei der Schufa beantragt werden. Dabei kann es helfen, wenn Kopien der entsprechenden Verträge übermittelt werden, woraus die richtigen Daten erkennbar werden. Hierdurch haben Sie die Schufa bereits weitestgehend informiert und eine schnelle Änderung der falschen Daten kann erfolgen, sodass dann auch wieder Ihre Bonität verbessert werden kann. Sie können also beruhigt sein, sind falsche Einträge in Ihrer Schufa hinterlegt, lässt sich ein solchen Eintrag auch wieder löschen oder kann korrigiert werden. Sie müssen sich nur darum kümmern. Damit Sie möglichst früh gegen einen falschen Schufa-Eintrag vorgehen können, ist es empfehlenswert, die gespeicherten Daten bei der Schufa zu kontrollieren. Dazu kann einmal im Jahr kostenfrei eine Auskunft über die gespeicherten Daten angefordert werden. Hiermit vermeidet man auch erst zum Vertragsabschluss von einem fehlerhaften Schufa-Eintrag überrascht zu werden. Florian Hayko Rechtsanwalt & Spezialist für Gesellschaftsrecht & Steuerrecht Spezialist für Gesellschaftsrecht & Steuerrecht Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) Compliance Officer Florian Hayko schloss im Jahr 1996 seine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Hamburger Sparkasse ab. Anschließende absolvierte er sein Studium mit dem erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens sowie des Baccalaureus Juris. Im Anschluss hieran sammelte Herr Hayko im Rahmen des Referendariats unter anderem Erfahrungen bei der Finanzbehörde Hamburg (Vergabe- und Enteignungskammer). Nach erfolgreichem zweitem Staatsexamen wurde Herr Hayko 2010 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit Januar 2021 ist Florian Hayko für SBS LEGAL als Rechtsanwalt und Compliance Officer tätig. www.sbs-legal.de

BRANCHE RECHT 29 © AdobeStock / Harry EXW WALLET: JUSTIZ ERHEBT ANKLAGE! Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Klagenfurt eine Anklageschrift gegen 8 Personen eingebracht. Diesen werden die Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges (§ 146 ff StGB) und der Geldwäscherei (§ 165 StGB) sowie der Vergehen des Ketten- und Pyramidenspiels (§ 168a StGB) und der kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB) vorgeworfen. Eine der angeklagten Personen befindet sich in Untersuchungshaft. Die Angeklagten sollen demnach kurz zusammengefasst mehrere Unternehmen samt entsprechender Bankverbindungen und Kryptowallets gegründet haben, die als „EXW-Gruppe“ bezeichnet wurden. Diese haben durch Werbung den Anlegern hohe Renditen in diverse Investments wie Immobilienprojekte, Handel mit Kryptowährungen und eine eigens geschaffene Kryptowährung namens EXW-Token versprochen und damit Opfer um Millionen gebracht. Schaden in der Höhe von 14 Millionen Euro und 40.000 Opfer Doch statt in die behaupteten Projekte zu investieren, soll die Herkunft und der Verbleib der Investorengelder durch vielfache Transaktionen verschleiert und schließlich zur Finanzierung des eigenen Lebensstils von den Angeklagten behoben worden seien. Neue Kunden sollen jeweils durch bestehende Kunden auf Gewinnbeteiligungsbasis angeworben worden seien, sodass im Stil eines Pyramidenspiels ein Anreiz geschaffen worden sein soll, möglichst viele neue Kunden dem System zuzuführen. Rund 40.000 Opfer vornehmlich aus dem deutschen Sprachraum und aus dem europäischen Ausland tätigten vermeintliche Investitionen in das System „EXW“. Ermittlungen gegen 14 weitere Beschuldigte laufen noch Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich auf 14 Mio. Euro. Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafen von einem bis 10 Jahre. Die diesbezüglichen Ermittlungen gegen weitere 14 Beschuldigte laufen noch. Davon befindet sich eine Person im Ausland in Auslieferungshaft. Die EXW GLOBAL AG wurde mittlerweile aus dem Handelsregister gelöscht Die „EXW Gruppe“ sowie handelnde Personen – allen voran der in Österreich in Untersuchungshaft befindliche B.H. – wurden in der Vergangenheit in zahlreichen Verfahren und Prozessen gegen berichterstattende Medienvertreter durch die fragwürdige Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum LHR – unter Führung ihres ebenso fragwürdigen Partners und Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz Arno Lampmann – vertreten. Weder die Rechtsanwaltskanzlei LHR LAW noch Arno Lampmann haben auf eine Presseanfrage, mit der Möglichkeit zu einer Stellungnahme in diesem Kontext, bis Redaktionsschluss geantwortet. Die EXW GLOBAL AG mit Unternehmenssitz im Fürstentum Liechtenstein wurde am 21.04.23 aus dem Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein in der Hauptstadt Vaduz gelöscht. Die Löschung erfolgte lt. Beschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 20.02.2023 (07 KO.2022.491) infolge der Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens zur Deckung der Verfahrenskosten. Markus Miller fungiert in der Hauptverhandlung der Causa „EXW Gruppe“ als Zeuge der Anklage zum Sachverhalt Ich wurde in allen Verfahren gegen die „EXW Gruppe“ und mit dieser verbundenen bzw. beteiligten Personen erfolgreich vertreten durch die Hamburger Wirtschaftskanzlei SBS LEGAL Schulenberg & Partner, als meine Verfahrens- und Prozessbevollmächtigten. Die Rechtsexperten von SBS LE- GAL sind hoch spezialisiert auf Reputations-, Presse- und Medienrecht, ebenso wie auf das Kryptorecht. Dieses komplexe und weitreichende juristische Feld stellt einen Querschnitt aus unterschiedlichen Rechtgebiete wie etwa des IT-Rechts, Finanzaufsichtsrechts, Finanzanlagerechts, Vertragsrechts, des Datenschutzrechts, des Geldwäscherechts (KYC- Verfahren), Wettbewerbsrechts, Verbraucherrechts und des Steuerrechts dar. Zum Gerichtsverfahren in Klagenfurt ist Markus Miller aufgrund seiner umfassenden Recherchen und veröffentlichten Berichte als Zeuge der Anklage zum Sachverhalt geladen. Miller begrüßt die nun kommenden gerichtlichen Schritte gegen „EXW Wallet“ bzw. „EXW Gruppe ausdrücklich. Hinweis: Bis zu einer rechtskräftigen Urteilsverkündung gilt selbstverständlich für alle Beteiligten weiterhin die Unschuldsvermutung! Markus Miller Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ Markus Miller Markus Miller war viele Jahre für renommierte Privatbanken in den Bereichen Private Banking, Discount Brokerage, Treasury, Asset Management, Wertpapierhandel und Business Development tätig. Neben dem Bankplatz Deutschland hat der diplomierte Vermögensmanager und Vertriebsleiter Erfahrungen bei international tätigen Banken und Beratungsfirmen in Österreich, Liechtenstein sowie der Schweiz gesammelt. www.geopolitical.biz · www.krypto-x.biz

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