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NK 11_2015

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28 STEUER UMSATZSTEUER

28 STEUER UMSATZSTEUER IM NETWORK-MARKETING Die Verbindungen unter den ein­ ❙ Steuernummer (oder Umsatzsteuer- zelnen Partnern im Bereich im Be­ Identifikationsnummer) des leisten­ reich des Network-Marketing sind den Unternehmers sehr engmaschig, für den Bereich ❙ Ausstellungsdatum der Steuererklärungen steht aber ❙ Umfang und die Art der sonstigen jeder Teilnehmer alleine gerade. Leistung Dieser Beitrag soll speziell für den ❙ Zeitpunkt der sonstigen Leistung Bereich der Umsatzsteuer aufzei­ ❙ das nach Steuersätzen und einzel­ gen, welche Pflichten, Optionen und nen Steuerbefreiungen aufgeschlüs­ Risiken sich aus der Tätigkeit im selte Entgelt für die sonstige Leis­ Bereich des Network-Marketing er­ tung geben. ❙ den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfal­ Nach Aufnahme einer Tätigkeit wird man umsatzsteuer­ lenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hin­ lich gemäß § 2 des Umsatzsteuer­ weis auf diese gesetzes (UStG) zum Unternehmer: ❙ die Angabe „Gutschrift” bzw. „Rech­ Das ist der Fall, wenn man selbst­ nung“ ständig, sprich ohne weisungsge­ In besonderen Fällen ist diese Auf­ bunden und abhängig zu sein, tätig zählung nicht abschließend. Insbe­ wird. Dazu muss man nachhaltig, sondere wenn der Network-Partner also nicht nur einmalig, mit seiner seinen Sitz im Ausland hat, entstehen Tätigkeit Einnahmen generieren. neue Konsequenzen: Der Leistungsort Kleinunternehmer oder Rechnung aufgeschlagen; dadurch, Umsatz sowie die Summe der Vor­ liegt gemäß Unternehmer? dass der Network-Partner ebenfalls steuer eingetragen. Das Programm § 3a Ab­ Die Tätigkeit muss u. a. dem Finanz­ Unternehmer ist, kann er sich die Vor­ ermittelt die Steuerzahllast, wel­ amt gegenüber angezeigt werden: steuer vom Finanzamt erstatten las­ che umgehend an das Fi nanz­ In dem Fragebogen, welchen man sen. Der Unternehmer führt die er­ amt zu überweisen ist. Frist vom Finanzamt erhält, wird auch ge­ haltene Umsatzsteuer an das Fi­ zur Abgabe ist grundsätz­ fragt, ob die jährlichen Umsätze un­ nanzamt ab. Insgesamt führt es zu lich der 10. Tag nach Ende ter den Grenzen des § 19 UStG lie­ einer Nullsumme für beide beteilig­ des Voranmeldungsmo­ gen, sodass die sog. Kleinunterneh­ ten Unternehmer. nats (§ 18 Absatz 1 Satz mergrenze unterschritten wird. In Als Nachteil kann angesehen wer­ 1 UStG)), jedoch kann diesem Fall hat der Unternehmer die den, dass die Umsatzsteuer grund­ beantragt werden, dass Wahl, ob er als Kleinunternehmer sätzlich monatlich an das Finanzamt diese Frist um einen behandelt werden möchte oder, was erklärt und abgeführt werden muss. Monat verlängert wird. auch bei Unterschreiten der Grenze Dies kann durch einen Steuerberater Nach Ablauf von zwei möglich ist, in den Rechnungen Um­ geschehen, aber der Unternehmer Jahren kann sich der satzsteuer ausweisen möchte (Re­ kann es auch selbst durchführen: Voranmeldungszeit­ gelversteuerer). Der meines Erachtens einfachste raum von einem Monat Der Ausweis von Umsatzsteuer (der Weg ist, sich im offiziellen Portal der auf ein Quartal oder das umgangssprachliche Ausdruck „Mehr­ Finanzverwaltung „ElsterOnline“ zu Kalenderjahr verlängern, je wertsteuer“ bezeichnet übrigens das­ registrieren und ein Software-Zerti­ nach Höhe der erzielten Um­ selbe) hat den Vorteil, dass man sich fikat zu beantragen, mittels dessen sätze. im Bereich der eigenen Kosten die die Identität sichergestellt wird und satz 2 Umsatzsteuer (diese wird bei Ein­ man sich in der Folge beim Portal ein­ Rechnungsstellung UStG im gangsrechnungen oft als „Vorsteuer“ loggen kann. Gesetzt dem Fall, dass Als Unternehmer müssen Sie dem Ausland – un­ bezeichnet) vom Finanzamt erstat­ sich nur „Standardsachverhalte“ zu­ Leistungsempfänger (hier der Net­ weist. ter der Prämisse, ten lassen kann. Bei größeren An­ getragen haben (der Unternehmer work-Partner, für den die Vermitt­ Ebenso schul­ dass der Unternehmer kein schaffungen wie einem Pkw, einem erzielt Provisionsumsätze und hat lungen ausgeführt werden) grund­ det der Aussteller die Steuer, wenn Kleinunternehmer ist. In diesem Fall Computer oder einem Mobiltelefon ggfs. im Inland Betriebsausgaben sätzlich eine Rechnung ausstellen. die Gutschrift nicht korrekt ausge­ darf keine deutsche Umsatzsteuer kann dies erhebliche Vorteile im getätigt), werden nach Eintragen der Entlastenderweise hat der Gesetz­ stellt wurde oder wenn Umsatzsteu­ ausgewiesen werden; die Umsatz­ Bereich der Liquidität mit sich brin­ Basisdaten wie Adresse und Steu­ geber in § 14 Absatz 2 Satz 2 UStG er ausgewiesen wurde und der Un­ steuer fällt im Ausland an. Nunmehr gen. Die Umsatzsteuer wird auf die ernummer zum jeweiligen Monat der die Möglichkeit geschaffen, dass ternehmer tatsächlich ein Kleinunter­ ist der Network-Partner für die Ab­ auch der Leistungsempfänger eine nehmer ist (§ 14c Absatz 2 UStG). führung der Umsatzsteuer verant­ Abrechnung ausstellen kann. Im Gleichwohl sollte es das Anliegen wortlich – hierauf muss der Leis­ Steuerrecht wird diese Abrechnung des Unternehmers sein, um Proble­ tungsempfänger gemäß § 14a Ab­ als „Gutschrift“ bezeichnet. Keine me gar nicht erst aufkommen zu las­ satz 5 UStG in der Rechnung (oder Gutschrift im vorgenannten Sinne ist sen, dass die Gutschrift korrekt aus­ auch in Form der Gutschrift) hinge­ übrigens die im allgemeinen Sprach­ gestellt wird. Bei Zweifeln sollte man wiesen werden. Inwiefern der aus­ gebrauch ebenso bezeichnete Stor­ einen Steuerberater um Prüfung bit­ ländische Fiskus Formerfordernisse nierung oder Korrektur einer zuvor ten; dieser kann auch helfen, bei fach­ hieran stellt, ist gegebenenfalls mit VITA ergangenen Rechnung (sogenannte kaufmännische Gutschrift). Vor­ lichen Unstimmigkeiten oder mit dem Network-Partner zu vermitteln. Um dem ausländischen Network-Partner abzustimmen. Aus deutscher Sicht aussetzung ist, dass Unternehmer zu überprüfen, ob die Provisionsab­ ist der Wortlaut „Steuerschuldner­ Dirk Scholla und Leistungsempfänger sich vorab über die Abrechnungsform „Gut­ rechnung, die man vom Network- Partner erhält, eine korrekte Gut­ schaft des Leistungsempfängers“ ein absolutes Formerfordernis. Wenn Dirk Scholla ist Steuerberater und seit schrift“ geeinigt haben. Abschnitt schrift darstellt, empfiehlt es sich, die Rechnung in anderer Sprache zehn Jahren in diesem Bereich tätig. Er ist bei Schulenberg & Schenk 14.3 Absatz 1 Satz UStAE (in Verbin­ diese auf die Pflichtangaben des § verfasst wird, ist grundsätzlich die Rechtsanwälte und Steuerberatung verantwortlich für die steuerbe­ dung mit § 14c Absatz 1 UStG) regelt 14 Absatz 4 UStG zu überprüfen: Übersetzung heranzuziehen (z. B. ratende Betreuung der Unternehmens- und Vertriebspartnerman­ zugunsten des leistenden Unterneh­ ❙ Name und Anschrift des leistenden englisch: „reverse charge“). date. Weitere Informationen und Videos erhalten Sie unter: mers, dass bei Ausstellung einer Gut­ Unternehmers und des Leistungs­ www.sus-tax.de schrift der Leistungsempfänger den empfängers Differenzbetrag der Steuer schuldet, ❙ fortlaufende einmalige Rechnungs­ wenn er eine überhöhte Steuer aus­ nummer 11.2015

RECHT 29 DATENCHAOS UND PERSONENBEZOGENE DATEN: SAFE HARBOR UND DIE USA Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2015 wurde das seit dem Jahr 2000 geltende Datenschutzabkommen „Safe Harbor“ für ungültig erklärt. Was war der Safe Harbor? In der Datenschutzrichtlinie 95/46/ EG ist normiert, dass personenbezogene Daten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht in Staaten übertragen werden dürfen, deren Datenschutz kein dem EU- Recht vergleichbares Schutzniveau hat. Dazu zählen auch die USA. Damit der Datenverkehr zwischen der EU und den USA nicht zum Erliegen kommt, wurde ein besonderes Verfahren entwickelt. US-Unternehmen können dem Safe Harbor beitreten und sich auf der entsprechenden Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen, wenn sie sich verpflichten, die Safe Harbor-Bedingungen zu befolgen. In der Safe Harbor-Entscheidung hatte die Europäische Kommission im Juli 2000 anerkannt, dass bei den Unternehmen, die diesem System beigetreten sind, ein ausreichender Schutz für die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern bestehe. Der EuGH erklärt in seinem aktuellen Urteil die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig. Hintergrund des Gerichtsverfahrens Parteien des Rechtsstreits vor dem EuGH waren zum einen ein österreichischer Facebook-Nutzer und zum anderen die Datenschutzbehörde aus Irland. Alle Daten von Facebook-Nutzern werden von der irischen Facebook-Tochter ganz oder teilweise an Server in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet. Der österreichische Facebook-Nutzer legte Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde ein. Er trug vor, dass er der Ansicht sei, dass das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten keinen ausreichenden Schutz der in dieses Land übermittelten Daten vor Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden böten. Er stüt ze seine Argumentation auf die Ent hül lungen von Edward Snowden. Die irische Daten schutzbehörde wies die Beschwerde unter Bezug auf das Safe Harbor-Abkommen zu rück. Die Datenschutzbehörde hat also keine eigene Prüfung im Hinblick auf die Vorwürfe des Facebook-Nutzers vorgenommen. Daraufhin haben die irischen Gerichte die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, ob das Safe Harbor- Abkommen respektive die Ent scheidung der Kommission eine nationale Datenschutzbehörde daran hindert, eine Beschwerde zu prüfen, mit der geltend gemacht wird, dass ein Drittland kein angemessenes Schutzniveau gewährleiste. Das Urteil des EuGH vom 06.10.2015, C-362/14 Der EuGH stellte fest, dass das Safe Harbor-Abkommen die nationalen Da tenschutzbehörden nicht an einer eigenständigen Prüfung hindert. Der EuGH führte in seinem Urteil aus, dass zwar der EuGH allein dafür zuständig ist, einen Rechtsakt der Union für ungültig zu erklären. Dahingegen sei die mit einer Beschwerde befasste nationale Datenschutzbehörde befugt zu prüfen, ob ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Hieran ändert auch die Safe Harbor-Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2000 nichts. Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass die nationalen Datenschutzbehörden an der Kontrolle der Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer nicht durch das Safe Harbor-Abkommen gehindert sind. Sodann stellte der EuGH fest, dass die Safe Harbor-Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 falsch sei. Die Kommission hätte feststellen müssen, dass die Vereinigten Staaten aufgrund ihrer Rechtsvorschriften oder internationaler Verpflichtungen kein Schutzniveau gewährleisten, das dem in der Union aufgrund der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG garantierten Niveau gleichwertig ist. Eine solche Feststellung hat die Kommission nicht getroffen, sondern sie hat sich darauf beschränkt, die Safe Harbor-Regelung zu prüfen. Der EuGH musste nicht prüfen, ob das Safe Harbor-Abkommen als solches ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet. Entscheidend war vielmehr, dass das Safe Harbor-Abkommen nur für amerikanische Unternehmen gilt, die sich ihr unterwerfen. Folgerichtig gilt das Abkommen gerade nicht für Behörden der Vereinigten Staaten. Das Safe Harbor- Abkommen ermöglicht daher Bedeutung der Safe Harbor- Eingriffe der amerikanischen Entscheidung Behörden in die Grundrechte. Der EuGH fügt dass die irische Datenschutzbehörde Das Urteil des EuGH hat zur Folge, hinzu, dass eine Regelung, die es Behör­ Facebook-Nutzers intensiv prüfen die Beschwerde des österreichischen den gestattet, generell auf den Inhalt scheiden, ob nach der Datenschutz­ muss. Die irische Behörde muss ent­ elektronischer Kommunikation zuzugreilung der Daten der europäischen richtlinie 95/46/EG die Übermittfen, den Wesensgehalt des Grundrechts setzen ist, weil die USA kein ange­ Facebook-Nutzer in die USA auszu­ auf Achtung des Privatlebens verletzt. nenbezogene Daten messenes Schutzniveau für perso­ bietet. VITA Dr. Nathalie Mahmoudi Dr. Nathalie Mahmoudi ist Fachanwältin für gewerblichen Rechts schutz und Partnerin der im Jahr 2005 gegründeten Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte. Die Kanzlei berät sowohl Network-Marketing-Unternehmen als auch Networker umfassend zu allen Rechtsfragen, ohne den Blick für die wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu verlieren. Mahmoudi begleitet regelmäßig erfolgreich die Gründung neuer Unternehmen und blickt auf eine internationale Ausbildung in den USA, Spanien und Deutschland zurück. Berufserfahrung sammelte sie bei Linklaters, Oppenhoff & Rädler, beim WDR sowie bei Murchison & Cumming (Los Angeles, USA). www.mahmoudi-rechtsanwaelte.de Gesa Antonia Kaselow Gesa Antonia Kaselow absolvierte nach dem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr Kultur im Kunstverein Hannover und begann 2010 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seit April 2012 arbeitet sie als studentische Hilfskraft am Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln und seit Mai 2014 ist sie studentische Mitarbeiterin bei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte. EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB NK-NEWSLETTER INFORMATIV. KOSTENLOS. WÖCHENTLICH. TUN SIE SICH WAS GUTES, LESEN SIE WAS GUTES: DIE NETWORK-KARRIERE. Top-Branchen-Informationen: wöchentlich, digital und kostenlos! 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