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NK 11_2017

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20 BRANCHE BEISPIELE DER

20 BRANCHE BEISPIELE DER ÖFFENTLICHEN VERSCHWE Murks-Wahlrecht führt zu 500 Millionen Euro Mehrkosten Jetzt ist passiert, wovor der Bund der Steuerzahler (BdSt) seit mehr als vier Jahren gewarnt hat: das Wahlrecht lässt den Bundestag explodieren. Statt gesetzlich vorgeschriebener 598 Abgeordneter werden sich im Parlament in den kommenden vier Jahren 709 Volksvertreter drängen. 75 Millionen Euro Mehrkosten wird uns die Misere allein im Jahr 2018 kosten. Die reinen mandatsbedingten Kosten wie Entschädigung, steuerfreie Kostenpauschale, Dienstreisen-Budget und Fraktionszuschüsse werden sich dann auf mehr als eine halbe Milliarde Euro summieren. Weitere Millionen Euro werden für die Anmietung neuer Büros und den Ausbau der Bundestagsverwaltung fällig. Schuld am aufgeblähten Bundestag trägt das unberechenbare Bundeswahlrecht, das durch seine komplizierte Verrechnung von Überhangund Ausgleichsmandaten ein Katalysator für eine völlig überdimensionierte Mandatsproduktion ist, ohne dass zugleich ein parlamentarischer Mehrwert geschaffen wird. Dass dieses komplizierte Wahlrecht wiederum immer noch in Kraft ist, dafür tragen die Fraktionen im Bundestag Verantwortung. Denn sie haben es aus parteitaktischem Egoismus in den vergangenen vier Jahren bewusst ver mieden, das Wahlrecht zukunftsweisend zu reformieren. Millionenteure Behördenverlagerung Ein kostspieliges Vorhaben ist die ge plante Verlagerung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) von ern zu fördern, hat der Bayerische Ministerrat im Juli 2016 beschlossen, das StMGP von München nach Nürnberg zu verlagern. Im dortigen ehemaligen Gewerbemuseum wird der neue Dienstsitz des Staatsministeriums sein. Dadurch würden „wichtige strukturelle Impulse für den gesamten nordbayerischen Raum“ gesetzt. Zudem biete sich damit für die Gesundheitsregion Franken die „einmalige Chance, Synergien und Effizienzsteigerungen zu erzielen und weiter zu wachsen“. Die Verlagerung des Staatsministeriums mit seinen mehr als 200 Beamten wird Schritt für Schritt über einen Zeitraum von zehn Jahren erfolgen. Bis zum Jahresende 2017 sollen im neuen Dienstsitz in Nürnberg voraussichtlich circa 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nen Euro zusätzliche Haushaltsmittel für das Umzugsvorhaben benötigt. „Zwischenmenschliche Verwerfungen kosten knapp 100 Millionen Euro“ Über das Softwareprojekt „Kooperation Personaldienste“ (KoPers) sollen die monatlichen Abrechnungen für Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der Stadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein abgewickelt werden. Das 2009 gestartete Projekt sollte allein die Stadt Hamburg 40 Millionen Euro kosten und 2014 abgeschlossen sein. 95,65 Millionen Euro geworden. Und aus einer Projektlaufzeit von fünf Jahren sind elf Jahre geworden. Ungenutzte Flüchtlingsunterkünfte werden teuer Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise ab Sommer 2015 musste auch das Land Schleswig-Holstein kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für die Erstaufnahme von zugewiesenen Migranten schaffen. Dazu hat man unter anderem rund 4.200 Wohncontainer für 49 Millionen Euro und Einrichtungsgegenstände für mehr als 13,6 Millionen Euro angeschafft. Heute wird diese Ausstattung nicht mehr benötigt. Gerade einmal 340 Wohncontainer befinden sich noch in der aktiven Nutzung. Hinzu kommen einige Container in Bad Segeberg, die an das Land Hamburg vermietet worden sind. Jetzt bemüht sich das Land, die überschüssigen Bestände abzubauen, um Lagerkosten zu spa- ren. So wurden 44 Wohncontainer bis Ende Juni 2017 verkauft – zu rund 25 Prozent des Einkaufspreises – und 900 Container kostenlos an gemeinnützige Nutzer abgegeben. Dieselbe Lösung sucht man für weitere 634 Container, die derzeit eingelagert sind. Gut 300 Wohncontainer will man für möglicherweise noch kommende Flüchtlinge zunächst im Leerstand vorhalten. Keine nennenswerten Erlöse lassen sich auch durch den Verkauf der eingelagerten Betten, Bettwäsche und Hygieneartikel erzielen. Bislang konnten trotz intensiver Bemühungen gerade einmal 150.000 Euro eingenommen werden. Den Vorschlag des Bundes der Steuerzahler, die mög licherweise überhöhten Einkaufspreise durch die staatlichen Preisprüfer überprüfen und gegebenenfalls herabsetzen zu lassen, haben bislang weder das Land noch die Kommunen in Schleswig-Holstein aufgegriffen. Dann hieß es aus dem Senat: Projektende 2015 oder 2016 und Mehrkosten von 17,45 Millionen Euro. Doch inzwischen München nach Nürnberg: Millionen sollen dafür aufgebracht werden. Im Zuge des Strukturkonzepts „Chancen im ganzen Land“, dessen Ziel es ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bay- arbei- ten. Allein für den Abschluss des Mietvertrags und die Beschaffung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sind abrufbare Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Für die Jahre 2017 und 2018 werden 2,7 bzw. 2,9 Millio- geht die aktuelle Projektplanung von einer Verlängerung der Projektlaufzeit bis Ende 2020 aus, die zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 38,2 Millionen Euro erfordert. Die neuen Gründe sind jetzt: Man habe die Komplexität des Projekts unterschätzt. Aus angedachten 40 Millionen Euro sind mittlerweile also 11.2017

BRANCHE 21 NDUNG VON STEUERGELDERN Der Soli wird’s schon richten Die Baukosten der Sächsischen AufbauBank (SAB) in Leipzig haben sich gegenüber der Vorgabe im Realisierungswettbewerb bereits mehr als verdoppelt. Bau und Umzug von Bankmitarbeitern nach Leipzig verzögern sich, zudem lassen die Aufrechterhaltung des Standorts Dresden neben dem neuen Standort Leipzig weitere Mehrkosten befürchten. Dieser Umzug könnte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Angefangen hat es mit der Vorgabe des Gesetzgebers, den Standort der Sächsischen AufbauBank (SAB) von Dresden nach Leipzig zu verlegen. Es folgte im Jahr 2013 ein Realisierungswettbewerb für den Neubau des Bankgebäudes. In der Ausschreibung für den Wettbewerb wurden die Baukosten mit knapp 47 Millionen Euro (inklusive Umsatzsteuer) angegeben. Der Baubeginn war ursprünglich für 2015 und der Mitarbeiterumzug in den Neubau für 2018 vorgesehen. Tatsächlich war Baubeginn erst ein Jahr später und die Mitarbeiter werden wohl kaum vor 2020 umziehen. Laut Entwurfsplanung belaufen sich die Baukosten auf circa 110 Millionen Euro. Damit würde ein Quadratmeter Grundfläche des Bankengebäudes bereits sage und schreibe mehr als 6.000 Euro kosten. Nach Baubeginn geht die Bank jedoch von erheblichen Unwägbarkeiten bezüglich der endgültigen Baukosten aus. Hier drohen weitere Kostensteigerungen. Und als wären die bereits explodierten Baukosten nicht schon genug, so will man auch noch an dem Doppelstandort Dresden/Leipzig auf Dauer festhalten. Bisher arbeiten am Dresdner Standort der Bank circa 1.200 Mitarbeiter, nur circa 500 von ihnen werden nach Leipzig wechseln. Neuer Behördensitz im Dornröschen-Schlaf Mit mehr als fünf Jahren Verspätung wird in Braunschweig ein millionenschwerer Neubaukomplex für 200 Mitarbeiter des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bezogen. Die beteiligten Behörden beschäftigten sich jahrelang mit der Überarbeitung des unzureichenden Sicherheitskonzepts, während der nahezu fertiggestellte Bau im Dornröschen-Schlaf verharrte. Erst der Bund der Steuerzahler brachte Bewegung in die Sache. Im September 2009 wurde für das Großvorhaben der erste Spatenstich gefeiert. Die auf zwei Standorte in Braunschweig verteilten Abteilungen des BVL sollten bis 2012 in einem modernen Verwaltungs- und Laborkomplex zusammengeführt werden. Zum Richtfest im August 2011 kam sogar die damalige Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner, nach Braunschweig. Doch plötzlich blieben die Erfolgsmeldungen aus. Am Bau herrsch te trotz äußerlicher Fertigstellung eine gespenstische Leere. Wegen der Abgeschiedenheit des Standorts auf dem waldigen Gelände des Thünen- Instituts westlich der Stadt blieb der jahrelange Stillstand der Öffentlichkeit weitestgehend verborgen. Nachdem der Bund der Steuerzahler im Sommer 2016 einen Hinweis aus der örtlichen Bevölkerung erhalten und das fast vergessene Millionenprojekt in Erinnerung gerufen hatte, begründete das Bundesbau-Ministerium diesen Zustand mit verschärften Anforderungen an die Sicherheit der IT-Systeme. Bauliche Anpassungen bei der Kältetechnik, der Stromversorgung und der Gebäudehülle seien deshalb erforderlich gewesen. Die Baukosten hatten sich um knapp 1,3 Millionen Euro auf insgesamt 18,8 Millionen Euro, zuzüglich Planungskosten von rund 3,4 Millionen Euro, erhöht. Die Unterhaltung der lange ungenutzten Gebäude verschlang gut 50.000 Euro pro Jahr. Erst Anfang 2016 – vier Jahre nach der ursprünglich vorgesehenen Fertigstellung – verständigten sich die an den Planungen beteiligten Behörden auf die neuen baulichen und technischen Anforderungen, sodass mit der Ausführungsplanung begonnen werden konnte. Das Ministerium kündigte die Übergabe der Gebäude an das BVL zunächst für Ende Juni 2017 an, musste später aber einen erneuten Verzug um zweieinhalb Monate einräumen. Bei Redaktionsschluss war nicht bekannt, ob wenigstens dieser Termin gehalten werden konnte. Wenn Abgeordnete einen Diätenplan haben, kann es teuer werden Der Diätenplan der Abgeordneten im Landtag von Rheinland-Pfalz ist nicht nur für den Steuerzahlerbund schwer verdaulich. Doch trotz massiver Kritik von vielen Seiten hielten die Politiker an ihrer umfangreichen Selbstbeschenkung fest. So werden die monatlichen Diäten von 2016 bis 2020 um insgesamt rund 1.000 Euro auf 6.828 Euro ansteigen. Davon können die allermeisten Bürger nur träumen. Abgeordnete haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung – besser bekannt als Diäten. Doch wenn die Erhöhungen weit jenseits dessen liegen, was bei Angestellten und Beamten üblich ist, kann von Angemessenheit keine Rede mehr sein. Ein besonderes Negativbeispiel dafür ist die im März 2017 beschlossene Diätenerhöhung, mit der sich die Landtagsmehrheit in Rheinland- Pfalz selbst beschenkt hat. Der Diätenplan der 101 Abgeordneten sieht für die nächsten Jahre fortlaufende kräftige Erhöhungen vor. Lag die monatliche Abgeordnetenentschädigung im Jahr 2016 noch bei 5.812 Euro, wird sie bis zum Jahr 2020 auf 6.828 Euro ansteigen. Das ist ein sattes Plus von rund 1.000 Euro bzw. fast 18 Prozent in nur vier Jahren! Die zu erwartenden Mehrkosten werden für 2017 auf rund 160.000 Euro und für 2018 auf weitere rund 283.000 Euro geschätzt. Im Jahr 2019 sollen sogar zusätzliche Mehrkosten von mindestens 549.000 Euro und 2020 noch weitere 292.000 Euro folgen. Für die Steuerzahler wird es also ziemlich teuer. Die Referenz des Diätenplans sind hauptamtliche Bürgermeister von Kommunen mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern, die die Besoldungsgruppe A 16 aufweisen. Angeblich wäre deren Verantwortung und Belastung mit denen der Abgeordneten vergleichbar, obwohl diese keine Verwaltung leiten. Doch auch die Besoldungsgruppe A 16 ist nur ein Etappenziel. Ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 soll es nämlich einen Systemwechsel hin zu einem Index-Verfahren geben, das sich an Verdiensten der Privatwirtschaft orientiert – was wohl lukrativer ist als die fortgesetzte Orientierung an der Beamtenbesoldung. Insofern drohen für 2019/2020 zusätzliche Index-basierte Diätenerhöhungen, deren Ausmaß derzeit noch nicht beziffert werden kann. Nach knapp zwei Jahren kam das Aus Kaum hatte er angefangen, musste er auch schon wieder gehen: Der Wuppertaler Dezernent für Bürgerbeteiligung, Recht, Beteiligungsmanagement und E-Government ist im Juni 2017 abgewählt worden. Zu den Gründen schweigt die Stadt. Für die Steuerzahler wird diese Entscheidung teuer, denn der Dezernent erhält rund 71 Prozent seiner Bezüge für die nächsten sechs Jahre weiter. „Wir bedauern, dass sich im Dienstverhältnis zwischen der Stadt Wuppertal und dem Beigeordneten […] unterschiedliche Auffassungen bei der strategischen Ausrichtung und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung ergeben haben.“ So beginnt die reichlich dürre Erklärung des Oberbürgermeisters der Stadt Wuppertal, des Vorsitzenden der SPD Wuppertal und des Vorsitzenden der SPD- Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal. Die Amtszeit des bundesweit ersten Beigeordneten für Bürgerbeteiligung hatte am 1. September 2015 begonnen. Da die Wahlzeit eines Beigeordneten in Nordrhein-Westfalen acht Jahre beträgt, wäre die Amtszeit des Dezernenten erst im September 2023 zu Ende gewesen. Die Stadt ist nun einen offenbar unbequemen Dezernenten los, nicht aber die Zahlungsverpflichtungen für ihn. Im Monat der Abberufung wird sein Gehalt in der Besoldungsstufe B 5, das entspricht 8.565,80 Euro, weitergezahlt. Dieses Geld fließt auch in den folgenden drei Monaten. Danach erhält der Dezernent im einstweiligen Ruhestand 71,75 Prozent seiner Bezüge bis zum Ende seiner Wahlperiode. Mindestens bekommt er also 6.145 Euro monatlich. Sollte er wieder arbeiten, wird das Gehalt der Stadt mit dem neuen Gehalt verrechnet, dennoch wird er einiges behalten dürfen. Welches Ruhegehalt er letztlich bekommt, ist unklar. Das hängt davon ab, welche Studienzeiten, berufliche Zeiten etc. der Rat anerkannt hat. Die Stadt äußerte sich dazu nicht – auch nicht zu der Frage, ob der Posten wieder neu besetzt wird. Zuvor waren die Geschäftsbereiche des Dezernenten von anderen Dezernaten bzw. vom Oberbürgermeister und dem Stadtdirektor bearbeitet worden. Die Entscheidung für ein neues Dezernat sei eine rein politische Entscheidung gewesen und basierte nicht auf einer Organisationsanalyse und einem daraus resultierenden Vorschlag der Verwaltung, erklärte die Stadt. Eine Prüfung von günstigeren Alternativen gab es nicht. Das Schwarzbuch des BdSt mit über 122 gravierenden Steuerverschwendungsbeispielen, für die niemand verantwortlich zeichnet, kann kostenlos unter www.schwarzbuch.de angefordert werden.

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