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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Zieldefinition 1. Mehr Sicherheit für alle Menschen in unserem Land durch verbesserte Rahmenbedingungen für die Polizei 2. Bekämpfung von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher Radikalisierung, um insbesondere terroristischen Aktivitäten vorzubeugen 3. Schließung von Sicherheitslücken digitaler Netze in Österreich und Schutz der Bürger vor neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung 4. Migrationspolitik mit dem Ziel, legale Migration streng nach den Bedürfnissen Österreichs auszurichten sowie illegale Migration wirksam zu bekämpfen und zu stoppen 5. Konsequente Verhinderung von Asylmissbrauch und Schaffung von Rahmenbedingungen, die rasche Asylverfahren bewirken 6. Effizientes Krisen- und Katastrophenschutzmanagement für Österreich schaffen 7. Qualitative Ausbildung im Zivildienst Maßnahmen Mehr Sicherheit für alle Menschen in unserem Land durch verbesserte Rahmenbedingungen für die Polizei Eine effiziente und moderne Polizei benötigt neben einer fundierten Aus- und Weiterbildung auch Möglichkeiten, neue Phänomene im Lichte der Wissenschaft zu erforschen. Dieses Wissen verbunden mit eigener Erfahrung kann nur mit einer zweckmäßigen und modernen Infrastruktur verwertet werden, um so den größtmöglichen Nutzen zu bringen und dadurch Sicherheit zu gewährleisten. Unsere Rechtsordnung muss daher laufend an neue Gefahren und Bedrohungen angepasst werden, um der Polizei Handlungsmöglichkeit zu schaffen. Aber auch eine organisatorische Weiterentwicklung der Landespolizeidirektionen und der nachgeordneten Dienststellen ist in diesem Licht zu betrachten. Dies erfordert personelle Ressourcen, gepaart mit einem fairen und eigenen Dienst- und Besoldungsrecht im Rahmen des Beamten-Dienstrechts. Eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist anzustreben. • Entwicklung eines modernen, flexiblen und bedarfsorientierten (regionalen) Personalmanagements sowie eines Planstellenpools auf Ebene der Landespolizeidirektionen • Übertragung der Agenden der Sicherheitsbehörden I. Instanz von den Landespolizeidirektionen zu den Bezirksverwaltungsbehörden (mit Ausnahme der Landeshauptstädte und Schwechat) • Organisatorische Weiterentwicklung der Landespolizeidirektionen und nachgeordneter Dienststellen • Weiterentwicklung der Initiative „Gemeinsam.Sicher“ zur Förderung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung im Sinne sachgerechter Lösungen • Schaffung des Berufsbildes „Polizist“ im arbeitsrechtlichen Sinn und Attraktivierung des Berufs −− Schaffung von bis zu 2.000 Ausbildungsplätzen ab 2019 −− Schaffung von 2.100 zusätzlichen Planstellen insbesondere zum Belastungsausgleich (z.B. Kompensation von bisherigen Zuteilungen), zur Förderung der Mobilität und Flexibilität, für neue Aufgabenfelder sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf −− Entwicklung eines kombinierten Lehrberufes Verwaltungs-/Exekutivlehrling −− Sicherheitsakademie für die Grundausbildung, Spezialausbildung sowie für die Aus- und Fortbildung weiterentwickeln; Angebote für den privaten Sicherheitsbereich ausbauen −− Bologna-gerechtes Ausbildungssystem für den Exekutiv- und Verwaltungsdienst sowie Entwicklung einer bedarfsorientierten Fach- und Führungsausbildung im E2a-Bereich (z.B. Kriminalpolizei) −− Anreizsystem für Personen mit Berufserfahrung −− Stärkung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte für die Bediensteten Seite 30

Regierungsprogramm 20172022 • Eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für die Sicherheitsexekutive und -verwaltung mit einer eigenen gesetzlichen Regelung für den Exekutivdienst als Abschnitt im Rahmen des BDG: Schaffung eines funktions- und belastungsorientierten Besoldungssystems • Fortführung der Immobilien- und Ausrüstungsoffensive mit Schwerpunkt auf zukünftige Herausforderungen • Gesetzliche und technische Optimierung von Datenermittlung/Weitergabe für die sicherheitspolizeiliche behördenübergreifende Verwendung im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung • Einführung von zukunftsorientierten Ermittlungsmethoden (Gesichtsfelderkennung, Big- Data-Analysen usw.) unter Ausbau des Rechtsschutzes sowie Maßnahmen, um zukünftigen (technischen) Herausforderungen begegnen zu können (z.B. Abwehr/Einsatz unbemannter Objekte) • Einführung von Datenübermittlungsbefugnissen und -verpflichtungen an bestimmte Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinbehörden oder Waffenbehörden) betreffend eingeschränkt handlungsfähige Personen (z.B. nach dem Unterbringungsgesetz) • Weiterentwicklung des Unterbringungsgesetzes, um einen geeigneten Opferschutz sicherzustellen, sowie die Einrichtung eines Obsorgeregisters Bekämpfung von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher Radikalisierung, um insbesondere terroristischen Aktivitäten vorzubeugen Wie schon in den letzten Jahren geht die größte Gefahr für die innere Sicherheit Österreichs vor allem von islamistischem Extremismus aus. Auch wenn Österreich bisher von Terroranschlägen verschont geblieben ist, müssen die Sicherheitsbehörden wachsam sein, um bereits im Vorfeld gegen potenzielle Gefährder einschreiten zu können. Das ist dank der hervorragenden Arbeit der Staatsschutz- und Sicherheitsbehörden gelungen. Damit die Sicherheitsbehörden ihre Arbeit auch weiterhin bestmöglich leisten können, ist der Gesetzgeber aufgerufen, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Aufgrund der veränderten geopolitischen Lage in und um Österreich braucht die Regierung aber auch eine auf die neuen Bedrohungen und Herausforderungen (transnationaler Terrorismus, ausländische Agitation, Migration) angepasste Sicherheitsarchitektur, in deren Rahmen der Prävention in Zukunft eine wesentlich höhere Bedeutung zukommen muss. • Beschluss eines Sicherheitspaketes −− Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten zur Kriminalprävention im Zusammenwirken mit den Bürgern: Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen sollen die Lücken bei der Überwachung internetbasierter Telekommunikation geschlossen werden. Das BMJ wird im Einvernehmen mit dem BMI eine Regierungsvorlage ausarbeiten, deren wesentlicher Inhalt darin liegen wird, dass es zu keiner massenwirksamen Überwachung kommen darf und ein Eingriff in die persönliche Rechtssphäre nur infolge eines begründeten Anfangsverdachts auf Basis einer richterlichen Genehmigung erfolgen darf. Dieses Sicherheitspaket soll zeitlich befristet beschlossen und parlamentarisch evaluiert werden. Dazu sollen dem Parlament alle relevanten Daten zur Verfügung gestellt werden • Intensivieren der (internationalen) sicherheitspolizeilichen Zusammenarbeit und des Datenaustausches und der Datenverarbeitung • Verbesserung der Prozesse der Zusammenarbeit zwischen BVT, Bundeskriminalamt und Heeresdiensten • Straftatbestand für nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Nachteil von Privatpersonen • Anpassung des Vereinsgesetzes für die Bekämpfung des Extremismus und Terrorismus sowie strenge Exekution der gesetzlichen Bestimmungen, um extremistisch-religiöse Kultstätten zu schließen Seite 31

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