Aufrufe
vor 11 Monaten

NW Blitz KW26 / 29.06.23

  • Text
  • Juli
  • Stans
  • Telefon
  • Juni
  • August
  • Buochs
  • Anmeldung
  • Infos
  • Nidwaldner
  • Premiere
  • Blitz
Gratis- Anzeiger; wöchentlich in alle Haushalte von Nidwalden

REDAKTION RUTH

REDAKTION RUTH ETIENNE-KLEMM IST NEUE PRÄSIDENTIN Als Mann der Stunde trat Adolf Durrer, Präsident der Skilift Genossenschaft Wirzweli zurück, neu im Verwaltungsrat ist Peter Hausherr. Zum vierten und letzten Mal begrüsste Adolf Durrer in der Mehrzweckanlage Dallenwil die Genossenschafter und Genossenschafterinnen der Skilift Genossenschaft Wirzweli (SGW) zur Generalversammlung. Immerhin konnten im vergangenen, extrem schneearmen Winter 24 Betriebstage registriert werden, im Betriebsjahr 21 / 22 waren es 54. Adolf Durrer strich die Wichtigkeit vom Frondienst-Team hervor mit 44 Mitgliedern. Unbestrittener Höhepunkt war der Familienskitag sowie die Einweihung des Familyparks bei herrlichem Wetter und guten Schneeverhältnissen. Die Eule im SGW-Logo erhielt den Namen ODI und wurde mit einem Konfettiregen der vielen begeisterten Kinder getauft. Unbefriedigend war der Zustand des Pistenfahrzeuges, weshalb ein geeignetes Occasions-Pistenfahrzeug Kässbohrer PB 170 beschafft wurde. Unbestrittene Wahlen Nach dem angekündigten Rücktritt von Adolf Durrer als Verwaltungsratspräsident übernimmt die Vizepräsidentin Ruth Etienne-Klemm dieses Amt. Als neuer Verwaltungsrat erhielt Peter Hausherr das Vertrauen sowie die Mitglieder in der Verwaltung Anna-Patrizia Klemm, Remo Liem, Isabella Niederberger und Franz Niederberger für weitere drei Jahre. Nach dem Rücktritt von Hans-Peter Huber als Co-Betriebsleiter übernimmt Isabella Niederberger die alleinige Führung als Betriebsleiterin. Als Dank für ihre grossen Verdienste durften Hans- Peter Huber, Rita Gisler-Huber und Adolf Durrer Geschenke entgegennehmen. Der Saisonstart ist am 16. Dezember 2023 geplant. Franz Niederberger BLITZGEDANKEN Es gibt Sachen, die ändern sich nie. Eine Kochnische zum Beispiel. Das ist ein kleiner abgetrennter Bereich, wo maximal eine Person so etwas Ähnliches tun kann wie kochen. Einen Fünfgänger kann man da nicht produzieren. Eigentlich reicht so eine Nische gerade mal dazu, ein Fertiggericht kühl zu lagern, aufzuwärmen, den entstandenen Abfall zu entsorgen und das Geschirr irgendwie reinigen zu können. In einer ausgewachsenen Küche können alle kulinarischen Träume wahr werden, vorausgesetzt, man ist bereit, viel Zeit in die Zubereitung zu investieren. In Ferienwohnungen hat es normalerweise Küchen. In Suiten, die einem Hotel angeschlossen sind, eher Kochnischen. Wenn jetzt eine Suite mit einer Küche ausgestattet ist, dann ist sie streng genommen nicht mehr von Hoteldienstleistungen abhängig. Das macht diese Suite quasi zu einer Ferienwohnung. «…AUSLÄNDER MÜSSEN DARAN GEHINDERT WERDEN, DASS SIE IN DER SCHWEIZ ANFANGEN ZU KOCHEN.» Da die Lex Koller unterbinden will, dass Ferienwohnungen an Ausländer verkauft werden, dürfen die Luxus-Appartements auf dem Bürgenstock in keinem Fall als Ferienwohnungen eingestuft werden. Werden sie vom Staat als Teil des Hotels eingeordnet, darf kaufen wer will. Da offenbar niemand aus der Schweiz eine solche Suite kaufen will, dürfen diese in keinem Fall plötzlich als Ferienwohnungen gelten. Was kompliziert tönt, ist im Grunde simpel: Ausländer müssen daran gehindert werden, dass sie in der Schweiz anfangen zu kochen. Obwohl ich stark daran zweifele, dass die Klientel, welche auf dem Bürgenstock Luxus-Suiten erstehen will, tatsächlich ernsthaft in Erwägung zieht, dann mal selber den Kochlöffel in die Hand zu nehmen, gilt es einen Präzedenzfall zu verhindern. Es ginge ja gar nicht, wenn ein Amerikaner die Dienste des katarischen Hotels nicht in Anspruch nehmen will, weil er seine Schweizer Rösti mit Kartoffeln seiner eigenen Farm in Brasilien und seinem Rindsgeschnetzelten aus der Rinderzucht eines argentinischen Freundes kochen will. Das wäre ein schöner «Haferchäs». Guido angebrannt

SparZINSEN ab 1.20 % Ohne Limiten und ohne Gebühren Mehr erfahren unter: raiffeisen-nidwalden.ch DO, 03.08.2023 KURSBEGINN KURSZEITEN 8 Abende, 17.30 – 19.00 Uhr KURSLEITUNG Hebammen des Kantonsspitals Obwalden KURSKOSTEN CHF 320.– (Krankenkasse /Zusatzversicherung übernimmt Kostenanteil) ANMELDUNG 041 666 42 03 hebammen@ksow.ch SICH ETWAS GUTES TUN. RÜCKBILDUNGSKURS NACH DER SCHWANGERSCHAFT Herzliche Gratulation! Ihr Baby ist da, und Sie haben die Strapazen der Geburt überstanden. Bei einer Schwangerschaft und Geburt leistet der Körper Unglaubliches und wird an seine Grenzen gebracht. Probleme wie Rückenschmerzen, ungewollter Urinverlust oder gar Organsenkungen können nach der Geburt die Folgen sein. Im Kantonsspital Obwalden führen wir regelmässig Rückbildungskurse für Frauen 6 – 8 Wochen nach der Geburt durch. Mit angepassten Spür-, Entspannungs-, Dehn- und Kräftigungsübungen helfen wir Ihnen dabei, Ihre Mitte wieder zu stabilisieren. So können Sie Ihr Baby gestärkt in den Start des Lebens begleiten. Wir freuen uns auf Sie. Frauenklinik Kantonsspital Obwalden Kantonsspital Obwalden Brünigstrasse 18, 6060 Sarnen info@ksow.ch, www.ksow.ch

Publikationen