LEBENZwischenbilanzWertschätzung und AusblickEnde Oktober. Die Tagewerden kürzer, die Temperaturensinken und im Handeltauchen bereits erste Hinweiseauf den Advent auf. Es ist Zeit,kurz innezuhalten und zurückzublicken.Noch ist das Jahrnicht vorbei, aber es bietet sichan, eine Zwischenbilanz zuziehen: Was hat uns begleitet?Was nehmen wir mit? Auch imArbeitsalltag verändert sich dieDynamik – Projekte nähern sichdem Abschluss, neue Ideen entstehenfür das kommende Jahr.Das Jahr war geprägt von vielenEreignissen – manche erfreulich,manche herausfordernd. Wir habengearbeitet, diskutiert, Lösungengefunden und neue Ideen entwickelt.Nicht alles verlief wie geplant,aber vieles hat uns weitergebracht.Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um zureflektieren: Welche Begegnungenwaren wichtig? Welche Entscheidungenhaben etwas bewegt? Oftsind es die kleinen Schritte, dielangfristig Wirkung zeigen. Undmanchmal entstehen aus unerwartetenSituationen neue Perspektiven,die uns weiterbringen.Was bleibt, ist die Wertschätzungfür das, was wir erreicht haben – imTeam, im Austausch, im Alltag.Auch für das, was wir loslassenkonnten. Während draußen dieNatur zur Ruhe kommt, schaffenwir drinnen Raum für neue Gedanken.Die Rückschau stärkt denBlick nach vorn und motiviert fürdie nächsten Schritte. Mit einemoffenen Geist und klaren Zielenlässt sich das Jahresende bewusstund konstruktiv gestalten.Foto: freepik447° Rankweil und mehr
RECHT VERSTÄNDLICHDes einenFreud,des anderen„Laub“Mag. Stefan MückRecht & VertragswesenMarktgemeinde RankweilFoto: Bernd OswaldWährend sich manche an den roten und gelbenBlättern im Herbst erfreuen, bedeuten diese fürandere jede Menge Gartenarbeit. Wenn das Laubaus Nachbars Garten herüberweht, ist der Spielraumallerdings begrenzt.Wenn das Laub von den Bäumen fällt, geht es ansRechen und Entsorgen des Blattwerks. Dies ist besondersärgerlich, wenn die Blätter vom Nachbarsgrundkommen. Eine rechtliche Handhabe hat man hierallerdings nicht. Solche Einwirkungen sind, solange dasortsübliche Maß nicht überstiegen wird und die Nutzungdes Grundstückes nicht wesentlich beeinträchtigtwird, zu dulden. Dies muss aber nur hingenommenwerden, wenn die Natur (insbesondere der Wind)dahintersteckt. Natürlich darf man das Laub nicht demNachbarn über den Zaun kippen. Der Maßstab, wasverträglich ist, orientiert sich nicht am Empfinden desbeeinträchtigten Nachbarn, sondern daran, was einemDurchschnittsmenschen zumutbar ist.Sollten Laubbläser zum Einsatz kommen, ist darauf zuachten, dass lärmerregende Tätigkeiten in Rankweilnur an Werktagen und nur von 8 bis 12 Uhr und von 14bis 19 Uhr durchgeführt werden sollten.Für viele stellt sich die Frage: Wohin mit dem Laub? DasVerbrennen des Laubes ist nach dem Bundesluftreinhaltegesetzverboten und mit Strafe bedroht. Zudemsind die Kosten für eine allfällige Löschung des Brandeszu übernehmen. Die Blätter gehören nicht in denRestmüll, sondern werden im Rahmen der Grünmüllabholungam 12. November von zu Hause abgeholt oderkönnen im ASZ Vorderland und bei der KompostieranlageBranner abgegeben werden.InfoMag. Stefan MückRecht & Vertragswesen+43 5522 405 1111stefan.mueck@rankweil.at5
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