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2009-3 REISE und PREISE

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RECHT Die Reiserechts-

RECHT Die Reiserechts- Expertin rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. REISE & PREISE-Mitarbeiterin Ina Reinsch nimmt Stellung zu den Fragen unserer Leser. Rechtsanwältin Ina Reinsch (36) arbeitet seit vielen Jahren im Bereich Reiserecht. DER FALL Zusammen mit meiner Freundin war ich im April für sieben Tage am Roten Meer zum Tauchen. Der Rückflug unserer pauschal gebuchten Reise am Sonntag wurde jedoch kurzerhand von 18.00 Uhr auf 6:15 Uhr vorverlegt. Das war ziemlich ärgerlich, weil wir dadurch nicht nur einen ganzen Urlaubstag verloren haben, sondern auch die letzten Tauchgänge nicht mehr machen konnten. Haben wir irgendeinen Ausgleichsanspruch? Die Rechtslage: Die Rechtssprechung sieht den Hin- und Rückreisetag in der Regel als Reisetage an. Sie stehen daher nur eingeschränkt für Erholungszwecke zur Verfügung. Ob hier ein Reisemangel vorliegt, wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied etwa, dass ein Minderungsanspruch nur bei gestörter Nachtruhe in Betracht kommt (14.10.2008, Az: 232 C 8790/08). Demgegenüber urteilte das Amtsgericht Hannover, dass der Reiseveranstalter mit der Angabe von Abflugszeit beim Reisenden eine gewisse Erwartung weckt, wie der Urlaub ablaufen soll. Dies dürfe er nicht beliebig unterschreiten. Die Vorverlegung um elf Stunden stelle, so die Richter, einen Reisemangel dar, der zu einer Minderung des Reisepreises führe (20.11.2008, Az: 519 C 7511/08). Für die entfallenen Tauchgänge steht Ihnen der dafür vom Reiseveranstalter angesetzte Preis zu. Auch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit können Sie geltend machen. Allerdings auch hier die Warnung: Die Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich. DER FALL Für mich und meine Frau habe ich über ein Internetportal einen Flug nach Albany in Australien gebucht. Dabei habe ich mich wohl verklickt. Denn einige Wochen nach Zusendung der Tickets stellte meine Frau zufällig fest, dass die Flugscheine für Albany in den USA ausgestellt sind. Nun streiten wir mit der Fluggesellschaft über die Umbuchung. Wir möchten dafür natürlich nichts zahlen. Die Rechtslage: Bei Reisebuchungen über das Internet besteht immer die Gefahr, sich zu verklicken. Der Reisende hat dann allerdings die Möglichkeit, seine Erklärung wegen Irrtums anzufechten. Er muss dies allerdings unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers tun, also ohne schuldhaftes Zögern. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass er den Vertrag nicht mehr gelten lassen will. Wer das versäumt, hat leider Pech gehabt und muss, letztlich gegen Gebühr, umbuchen. Die Gerichte gehen davon aus, dass derjenige, der eine Reise über ein Internetportal bucht, sich bewusst auf die Risiken einer solchen Buchung einlässt – dazu gehört, dass der Betreiber der Seite gerade keine Beratung schuldet und die Gefahr besteht, sich zu verklicken. DER FALL Ich komme gerade von einer sehr unerfreulichen Urlaubsreise nach Gran Canaria zurück: Ich bin behindert und sitze im Rollstuhl. Darauf hatte ich das Reisebüro bei der Buchung ausdrücklich hingewiesen. Dieses hatte beim Reiseveranstalter extra nachgefragt und die schriftliche Bestätigung erhalten, dass eine behindertengerechte Unterbringung erfolgt. Das war leider nicht der Fall. Weder konnte ich die Dusche ohne fremde Hilfe benutzen, noch konnte ich ohne Hilfe in den Speisesaal, da es überall Stufen gab. Nach drei Tagen konnte ich zum Glück in ein anderes Hotel umziehen. Kann ich Schadensersatz verlangen? Die Rechtslage: Fälle wie der ihre kommen leider immer wieder vor. Ganz klar ist, dass Sie einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises haben. Eine behindertengerechte Unterbringung ist Vertragsbestandteil geworden. Dass Sie die Dusche und den Speisesaal nicht ohne fremde Hilfe erreichen konnten, stellt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung und damit einen Reisemangel dar, der zu einer Minderung berechtigt. Dabei sind nicht nur die beiden Tage, die Sie in dem Hotel verbringen mussten, sondern auch der Umzugstag minderungsrelevant zu berücksichtigen. Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwältin Ina Reinsch erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausgewählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. recht+rat Bessere Entschädigung für Bahnreisende Bahnreisende dürfen sich künftig über eine bessere Entschädigung für die Verspätungen und den Ausfall von Zügen freuen. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2009 dem Fahrgastrechtegesetz zugestimmt, das nun im Sommer in Kraft treten kann. Die neue Regelung sieht unter anderem bei einer Verspätung von 60 Minuten eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises vor, bei 120 Minuten gibt es 50 Prozent zurück. Kein Zuschlag für aufzugebendes Gepäck Werben Fluggesellschaften mit Preisen »inklusive Steuern und Gebühren«, dürfen sie keine zusätzliche Gebühr für das Gepäck verlangen, wenn darauf nicht bereits in der Werbung hingewiesen wurde. Passagiere können erwarten, dass bei einem Flug Gepäckstücke im üblichen Umfang ohne Aufpreis aufgegeben werden können. Mit diesem Urteil wurde die von Ryanair eingelegte Berufung zurückgewiesen. Oberlandesgericht Hamburg, 20. September 2007, Az: 3 U 30/07 Kein Urlaubsgeld für Kranke Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zufolge (Aktenzeichen 9 AZR 477/07) bleibt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bei andauernden Arbeitsunfähigkeit über das Ende der gesetzlichen Urlaubsfrist zwar bestehen, das Urlaubsgeld muss aber erst dann gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist und der Urlaub gewährt wird. EU verbessert Schutz für Time-Sharer Die EU hat die Rechte von Verbrauchern beim Timesharing gestärkt. Am 23. Februar 2009 ist die neue Time-Share-Richtlinie in Kraft getreten. Sie umfasst neben den bisherigen klassischen Ferienimmobilien nun auch neue, timesharingähnliche Produkte wie Hausboote, Campingwagen und Kreuzfahrtschiffe sowie sogenannte Holiday Discount Clubs und schließt damit die Regelungslücke der alten Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 23.2.2011 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat 64 REISE & PREISE 3/2009

3|2009 Der Wegweiser zum günstigen Ticket Von über 50 Fluggesellschaften Die besten Tickets zu über 250 Zielen Mit Qualitäts-Check und Servicesternen Alle Preise inklusive Steuern und Gebühren! Wichtiger Hinweis: Kerosin-Zuschläge werden oft kurzfristig geändert. Gegebenenfalls nach Redaktions schluss eingeführte Zuschlagsänderungen können nicht berücksichtigt werden. GUT Die Leistungs stärke und der Bord - service werden bewertet. Je mehr Sterne, desto besser die Airline. GUNSTIG Absolut neutral und nach Preis- Leistungs-Kriterien ausgewertet. Damit Sie nicht zu viel bezahlen. INFORMATIV Die Welt des Fliegens auf den Punkt gebracht. Alle Preise inkl. Steuern und Gebühren. JUGENDTARIFE • BUSINESS CLASS • GABELFLÜGE • ROUND-THE-WORLD • ROUNDTRIPS

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