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2019-2 REISE und PREISE

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REISERECHT Auf Reisen geht bekanntlich vieles schief. Doch längst nicht für alles gibt es eine Entschädigung. Schicken Sie uns Ihre Fragen. Wir klären die Rechtslage ausgewählter Fälle in der nächsten Ausgabe. ? Kann ich bei einem Airlinewechsel stornieren? Bei einer Pauschalreise ändern sich die Flugzeiten um mehrere Stunden, da die eigentlich geplante Airline wegen Insolvenz den Betrieb eingestellt hat. Zudem werden die Flüge nun mit einer anderen Airline durchgeführt. Kann wegen des Wechsels der Fluggesellschaft der Reisevertrag gekündigt werden? Die Rechtslage: Nur weil die Flüge mit einer anderen Airline durchgeführt werden, besteht kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Gleiches gilt, wenn sich die Flugzeiten nur um wenige Stunden ändern. Verschiebt sich der Reisezeitraum aber erheblich oder muss sogar von einer anderen Stadt aus geflogen werden, kann der Reisevertrag kostenfrei storniert werden. ? Das Sind Sie im Recht? Hotel entpuppt sich als Baustelle Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Schicken Sie Ihre Fragen an Recht@REISE- PREISE.de. Moritz Walprecht erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausgewählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. Vor Ort angekommen, wird ein Pauschalreisender im Hotel von einer lärmintensiven Baustelle direkt am Pool überrascht. Kann man dagegen etwas unternehmen? Die Rechtslage: Baustelle und Baulärm sind so schnell wie möglich beim Reiseleiter zu rügen (nicht beim Hotelpersonal!). Es sollte darauf geachtet werden, dass vom Reiseleiter ein schriftliches Protokoll über die Beschwerde erstellt und unterzeichnet wird. Wenn der Reiseleiter einen Umzug in ein Ersatzhotel ablehnt, ist diesem eine Frist zur Mängelabhilfe zu setzen. Wenn bis Fristablauf kein Ersatzhotel angeboten wurde, kann der Reisende eigenständig ein anderes Hotel buchen. Die Kosten müssen vom Veranstalter erstattet werden. ? Unsere Flüge wurden ersatzlos annulliert Der Super-Gau. Wir kommen am Airport an und erfahren von der Anzeigetafel, dass unser Flug annulliert wurde. Ein Ersatzflug wird uns nicht angeboten. Wie sollen wir uns verhalten? Die Rechtslage: In diesem Fall sofort den Schalter der Airline am Flughafen aufsuchen oder die Hotline anrufen und eine Umbuchung auf einen Ersatzflug verlangen. Sinnvoll ist es, wenn man hierbei nicht allein ist, um später einen Zeugen zu haben. Sollte kein Ersatzflug angeboten werden, kann ein neuer Flug gebucht und die Kosten können bei der Airline eingereicht werden. ? Der Pass ist nicht lange genug gültig Am Check-in-Schalter wird ein Reisender zurückgewiesen, da der Reisepass für die Einreise ins Zielland noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, seiner jedoch nur noch vier Monate gültig ist. Über die Einreisebestimmungen wurde der Reisende vorab nicht informiert. Wer haftet? Die Rechtslage: Handelt es sich um eine Pauschalreise, hätte der Veranstalter den Reisenden vorab über die Einreise bestim - mungen für deutsche Staatsbürger informieren müssen. Hat er dies nicht getan, haftet der Veranstalter für den entstandenen Schaden. Liegt keine Pauschalreise vor, da der Reisende direkt bei der Airline ein Flugticket ohne weitere Reiseleistungen erworben hat, hätte er sich selbst über die für ihn gültigen Bestimmungen informieren müssen. Auf seinem Schaden bleibt der Reisende in diesem Fall sitzen. ? Landgang fällt wegen schlechten Wetters aus Wegen zu starken Seegangs kann ein Kreuzfahrtschiff einen eigentlich vorgesehenen Hafen nicht Rechtsanwalt Moritz Walprecht ist auf Reise recht spezialisiert und gibt Antworten auf knifflige Fragen anlaufen. Der Landgang entfällt ersatzlos. Kann eine Entschädigung verlangt werden? Die Rechtslage: Auch wenn die Reederei hier kein Verschulden trifft, kann der Reisende dennoch eine Reisepreisminderung verlangen. Denn eine Minderung ist verschuldensunabhängig zu leisten. Es zählt lediglich, dass die reisevertraglich vorgesehene Leistung nicht erbracht wurde. Ein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist jedoch ausgeschlossen, da dieser ein Verschulden des Veranstalters voraussetzt. ? Ein Ferienhaus wird versehentlich doppelt belegt Ein Ferienhaus wird vom Eigentümer versehentlich doppelt vergeben. Was kann die Familie tun, die nicht ins Ferienhaus einziehen kann, da dieses bereits belegt ist? Die Rechtslage: Wenn der Vermieter kein Ersatzobjekt anbietet, kann die Familie eigenständig ein anderes, gleichwertiges Ferienhaus anmieten. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten muss der Vermieter als Schadensersatz leisten. ? Wegen Fluglotsenstreik fällt der Flug aus Ein innereuropäischer Flug fällt wegen eines Fluglotsenstreiks aus. Dadurch wird ein wichtiger Geschäftstermin verpasst. Besteht Anspruch auf Schadensersatz? Die Rechtslage: Eine pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung ist ausgeschlossen, denn die Gerichte erkennen einen Fluglotsenstreik als außergewöhnlichen Umstand an. Auch eine Haftung der Airline nach dem Montrealer Überein - kommen besteht nicht, da sich die Fluggesellschaft wegen des Fluglotsenstreiks auf höhere Gewalt berufen kann, die von der Haftung befreit. Fotos: Privat, iStock.com/Meinzahn/AleksandarNakic/udok NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 3-2019 ERSCHEINT AM 9. JULI 2019 98 REISE & PREISE 2-2019

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