42 WIRTSCHAFT Neue Deponien sind ein Muss Im Diskussionspapier „Deponieraum als Standortfaktor“ vom Februar 2017 hat der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, auf deutliche Engpässe bei der Ablagerung mineralischer Abfälle durch erschöpfte regionale Verfüllungs- und Deponierungskapazitäten sowie die Folgen aufmerksam gemacht. Beobachtet und analysiert wird die Deponiesituation regelmäßig von Hartmut Haeming, Vorsitzender der InwesD – Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber, der in seiner aktuellen Erhebung 2019 zum Schluss kommt, dass einige Bundesländer sich nunmehr zwar um die Verfügbarkeit ausreichenden Deponieraums bemühen, der Bedarf aber nach wie vor hoch und die Restlaufzeiten kurz sind. Fahrt nahm das Thema der knappen Deponiekapazitäten erst recht auf, nachdem Arbeitsentwürfe der Mantelverordnung (MantelVO) auf der Basis von Schwellenwerten entsprechend der geplanten Verschärfung des Boden- und Wasserrechts weitere umfängliche Stoffstromverschiebungen in Richtung Entsorgung erwarten ließen. Der im Kontext dazu erwartbare potenzielle Stopp der Verfüllung an sich unbedenklicher mineralischer Frachten in Abgrabungen wurde von den Geschäftsführungen der MIRO- Landes- und -Regionalverbände aufgegriffen und bewertet. Sie rechneten das entstehende Ungleichgewicht aus und den Verantwortlichen in ihren Bundesländern vor. Über eindeutige Stellungnahmen diverser Industrieverbände, darunter auch MIRO, kam das Thema parallel auf Bundesebene an. Die später vom Kabinett beschlossene Fassung der MantelVO hat mit Entschärfungen beim Bodenschutz für zu entsorgende Bodenmassen die ursprünglich befürchteten Stoffstromverschiebungen in ihren Dimensionen verkleinert. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums würden demnach nunmehr zusätzliche 13 Mio. t/a aus dem Verwertungsregime herausfallen und müssten deponiert werden. Demgegenüber stehen Hochrechnungen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, ZDB, die stattdessen von 50 bzw. 70 Mio. t/a ausgehen, die nach Inkrafttreten der MantelVO zusätzlich auf Deponien landen müssten. Das sind keine guten Aussichten, denn wenngleich sich die Bundesländer mehrheitlich regen, schrumpft das verfügbare Deponievolumen zusehends rascher ab. Je nachdem, welchem Modell man Glauben schenkt und ob man die Effekte der MantelVO einrechnet oder nicht, reichen die jetzt gebotenen Deponiekapazitäten zwischen sechs und 13 Jahren. Hinzu kommt laut BDI als weiteres Problem die regional ungleichmäßige Verteilung der Deponie- und Verfüllungskapazitäten der Deponieklasse I. So werden zur Entsorgung mineralischer Abfälle längere Anfahrten erforderlich oder es müssen hochwertigere Deponiestandorte der Klasse II genutzt werden. Gebot der Stunde: Eine Deponie beantragen und errichten Da es zunehmend schwieriger wird, entsorgungspflichtige Körperschaften sowie betroffene Kommunen davon zu überzeugen, Deponieraum zu schaffen oder zu genehmigen, gehören solche Entscheidungen zumindest auf Landesebene, schlussfolgert der BDI. Er fordert weiterhin eine systematische Entwicklung regionaler Deponiekapazitäten über alle Deponieklassen hinweg sowie eine Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen. Außerdem hält er eine gebundene Entscheidung wie im Bundesimmissionsschutzgesetz für unumgänglich, sobald die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Solange sich hier keine Änderungen ergeben, wundert es nicht, dass private Investoren dem Bau von Deponien zurückhaltend gegenüberstehen: Wenn Akzeptanz fehlt, etwaige Planfeststellungsbeschlüsse langjährig beklagt werden können, Bedarf angezweifelt wird, die Planrechtfertigung misslingt und noch dazu außerordentlich hohe Sicherheitsleistungen gefordert sind, wird sich das Wagnis kaum betriebswirtschaftlich belastbar kalkulieren lassen. Fehlende Unterstützung durch Länder und zuständige Genehmigungsbehörden ist – neben langen Planlaufzeiten – ein großes Hindernis für private Investoren. Der BDI hat dazu Beispiele aufgegriffen, um zu verdeutlichen, wie schwierig sich die Prozesse gestalten können. Bei der Vorstufe zur Einrichtung einer DK-0-Deponie in Rheinland-Pfalz plante demnach ein Unternehmen mit einer Bürgerbeteiligung zu beginnen, welche von der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde empfohlen wurde. Im Termin mit der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde das Unternehmen auf eine Genehmigungsverfahrensdauer – wenn überhaupt genehmigt wird – von mindestens fünf bis zehn Jahren hingewiesen. Ein guter Grund, bereits intensiv vorher darüber zu diskutieren, ob bei diesen langen Zeiträumen und einer Vorfinanzierung der Bau und Betrieb dieser Deponie für einen Mittelständler überhaupt wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Das Dilemma der bisherigen Praxis von Planfeststellungen und Bedarfsnachweisen wird ebenso am Beispiel einer geplanten DK-I-Deponie in Niedersachen offensichtlich: Das Vorhaben wurde öffentlich gemacht und allen beteiligten Behörden sowie Umweltverbänden vorgestellt. Von den Behörden wurden fachliche Fragen zum Grundwasserschutz und zur Bauweise aufgeworfen, die durch Fachplanungen und Gutachten geklärt werden konnten. Der betroffene Landkreis hat auf ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet hingewiesen, für das ein Antrag auf Teilaufhebung zu stellen sei. Mit den Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsparteien wurde gesprochen und eine Exkursion zu einer aktiven DK-I-Deponie durchgeführt, bei welcher Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert wurde. Im laufenden Planfeststellungsverfahren lagen alle Stellungnahmen vor, auch die Stellungnahme der Verwaltung des Landkreises war positiv. Das gemeindliche Einvernehmen war ebenfalls erteilt. Kurz vor der Kommunalwahl aber änderten die Vertreter der Mehrheitsfraktionen im Kreistag ihre Meinung und sprachen sich öffentlich gegen das Vorhaben aus. Die „Argumente“ bestanden dabei überwiegend aus Unterstellungen und falschen Angaben zum Projekt. Für den potenziellen Deponiebetreiber hieß das: fünf Jahre vergebliche Planung und rund 550.000 Euro Verlust – bei fortbestehendem Mangel an regionalen Deponiekapazitäten. Welcher mittelständische oder kleine Steinbruch-, Sand-, Kiesoder Tongrubenbetreiber will und kann sich GESTEINS Perspektiven 7 | 2019
WIRTSCHAFT 43 DEPONIEN Fünf Klassen sind definiert Gemäß deutscher Abfallgesetzgebung dürfen bereits seit 2005 keine unbehandelten Haushalts- und Gewerbeabfälle mehr deponiert werden. Eine vorherige mechanisch-biologische oder thermische Behandlung ist vorgeschrieben. Die abzulagernden Abfälle werden über Zuordnungswerte und -kriterien der Deponieverordnung den Deponieklassen 0 bis IV zugeordnet. Mit steigender Deponieklasse erhöhen sich auch die technischen Anforderungen für den Deponiebau. also die Tortur antun, eine Deponiegenehmigung als Anschlussmaßnahme einzuholen, wenn Einsatz und unternehmerischer Mut möglicherweise verpuffen? Allerdings – und das ist in diesem Zusammenhang eine gute Nachricht – gibt es mittlerweile leistungsfähige und spezialisierte Entsorgungs- und Recyclingdienstleister für Bauschutt, Bodenmassen und mineralische Abfälle aus industrieller Produktion, die mit einschlägiger Expertise, versierter Rechtsabteilung und dem nötigen finanziellen Background die Durchführung von Deponiegenehmigungsverfahren als Dienstleistung anbieten und dazu ganz gezielt Partner in der Steine- und Erden- industrie suchen. Ein möglicher Dienstleistungspartner ist die Remex Mineralstoff GmbH. Für die Machbarkeitsstudie, die am Anfang jeglicher weiteren Entwicklung steht, geht das Unternehmen komplett in Vorleistung. So besteht für das an der Zusammenarbeit interessierte Gesteinsunternehmen keinerlei Risiko, auch wenn der ambitionierte Versuch später nicht in eine Deponiegenehmigung mündet. Im weiteren Verlauf ergeben sich bei positivem Bescheid für einen beteiligten Steinbruch oder einen Grubenbetrieb verschiedene Wege, wirtschaftlich zu partizipieren: Verkauf, Betreibervertrag, anderweitige Partnerschaft – hier sind nach Auskunft von Remex verschiedenste Modelle möglich, um eine Win-win-Situation herzustellen. Für weitere Informationen zum Thema Deponieknappheit empfehlen sich das BDI-Diskussionspapier Deponieraum als Standortfaktor – (Entwurf 25/01/2017 13, Verfasserin Catrin Schiffer) sowie die zahlreichen Veröffentlichungen und Interviews zum Thema von und mit Hartmut Haeming, InwesD (Beitrag: gsz auf Basis eines Gesprächs zur Deponiesituation mit Bertold Heuser, Mitglied der erweiterten Geschäftsführung der Remex Mineralstoff GmbH) www.pp-deponie.de Wir bieten alle Maschinen zur Aufbereitung schwierigster Materialien: • MAG-STANGENROST zur Grobabscheidung (statisch & dynamisch) • MAG-AUFGABEDOSIERBUNKER für schwerfliessende Materialien • MAG-STANGENSCHEIDER zur Überkornausscheidung bei zähesten Materialien • MAG-TURBOWASHER ® zur Auflösung schwierigster Materialien mit bisher unerreichter Auflöseleistung Müller & Co Aufbereitungstechnik AG CH-5608 Stetten/Schweiz +41 56 496 14 21 info@muellerstetten.ch www.turbowasher.com Wir haben Erfahrung mit den vielfältigsten Aufgabestellungen: • Altschotteraufbereitung • Bodenwäsche • Vorsiebmaterial in Steinbrüchen • Ton belastetes Kies • Gewinnung von hochwertigen Tonerden • usw... Testen Sie uns mit einer unverbindlichen Probewaschung! 7 | 2019 GESTEINS Perspektiven
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