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Taxi Times Berlin - 2. Quartal 2021

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DAS LETZTE HAMBURG

DAS LETZTE HAMBURG GREIFT DURCH – BERLIN ZAUDERT Während in Hamburg nur wenige Mietwagen unterwegs sind, steigt die Zahl in Berlin weiter – auch wegen völlig unterschiedlicher Rechtsauffassungen der beiden Behörden. IMPRESSUM Verlag taxi-times Verlags GmbH Persiusstr. 7 10245 Berlin, Deutschland Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 E-Mail: info@taxi-times.com Internet: www.taxi-times.com Seit Anfang 2020 ist die Zahl der Mietwagen in Berlin um knapp 30 Prozent von 3.619 auf rund 4.700 gestiegen. Diese Mietwagenschwemme ließe sich durch striktere Vorgaben bei den Konzessionsanträgen eindämmen. Die Hamburger Gewerbeaufsicht beispielsweise stimmt Neuanträgen für Mietwagenkonzessionen nur zu, wenn der Unternehmer unter anderem eine Gründungskalkulation sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorlegt. Das Konzept hat Erfolg, der Anteil der Mietwagen liegt trotz Free Now und Uber unter zehn Prozent. Tino Schopf, der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, stellte daher die Anfrage, ob auch in Berlin bei einem Mietwagenantrag eine Gründungskalkulation mit Nachweis über die verfügbaren Mittel sowie eine Ertragsund Kostenvorschau vorzulegen sei. Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK): Eine solche Vorlage sei nach den rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. „Als Nachweis der verfügbaren Mittel ist i. d. R. eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermögensübersicht ausreichend, die z. B. von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist.“ Hamburgs Behörde vertritt hierzu eine andere Rechtsauffassung. Man beruft sich auf ein Prüfungsrecht zur Plausibilitätskontrolle, das sich aus § 2 Abs. 4 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) ableiten lasse, rechtlich abgesichert unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz von 2019, nach dem die Genehmigungsbehörde nicht „in jedem Fall den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung zu akzeptieren hat“, es sei denn, es handele sich um den – vollständigen und plausibel ausgefüllten – gesetzlich geforderten Nachweis. Als noch relevanter stuft Hamburgs Behörde jedoch § 2 Abs. 1 Satz 1 der PBZugV ein: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.“ Somit reiche es nicht aus, bei Betriebsaufnahme das erforderliche Kapital vorzuhalten und finanziell leistungsfähig zu sein, sondern dies müsse auch während der Führung des Betriebs sichergestellt werden, was die Behörde anhand vorzulegender Bescheinigungen prüfen müsse. Daran bestehen insbesondere dann Zweifel, wenn die Markt-, Nachfrage- und Erlössituation und die Kosten im Rahmen der Betriebsführung in einem Verhältnis zueinander stehen können, welches das erforderliche Eigenkapital erheblich reduziert. Der Antragsteller hat dann plausibel und nachvollziehbar darzustellen, wie eine eigenkapitalerhaltende Betriebsführung sichergestellt werden kann, auch um die Instandhaltung des Fuhrparks nicht zu gefährden und die Einhaltung der Abgabe- und Sozialvorschriften sicherzustellen. Das klingt so einfach und plausibel und lässt Berliner Taxifahrer*Innen ratlos zurück: Warum wendet SenUVK geltendes Recht nicht an? jh Geschäftsführer und V. i. S. d. P. Jürgen Hartmann (jh) Bankverbindung Stadtsparkasse München IBAN: DE89701500001003173828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion (tt) Axel Rühle (ar), Jürgen Hartmann (jh) E-Mail: tt-berlin@taxi-times.taxi Mitarbeiter dieser Ausgabe Simon Günnewig (sg), Matthias Tüxen (mtx) Grafik & Layout Stanislav Statsenko, layout@inversi-design.de Anzeigen und Vertrieb anzeigen@taxi-times.com Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 Druck Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25 D-34253 Lohfelden Erscheinungsweise: 4 x pro Jahr Heftpreis: 3,50 € (inkl. MwSt und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3842 Weitere Verlagsmagazine: Taxi Times DACH, Taxi Times München Die Taxi Berlin TZB GmbH bekommt in Taxi Times Berlin eigens gekennzeichnete Mitteilungsseiten, für deren Inhalte die Genannte im Sinne des Presserechtes selbst verantwortlich ist. FOTO: Axel Rühle / Taxi Times 26 2. QUARTAL 2021 TAXI

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