Aufrufe
vor 2 Jahren

Taxi Times Berlin - 3. Quartal 2021

  • Text
  • Taxi times
  • Politik
  • Berlin
  • Taxi

GEWERBE Tino Schopf,

GEWERBE Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der Berliner SPD-Fraktion Ingmar Streese, Verkehrsstaatssekretär Konformitätsbewehrte, softwarebasierte Systeme anstelle von Taxametern: Das neue PBefG erlaubt statt des Fiskaltaxameters künftig die Nutzungkonformitätsbewehrter, softwarebasierter Systeme. Welche Herausforderungen sich dadurch für LABO und Eichamt ergeben, lässt sich laut Streese noch nicht bestimmen: „Die Regelungen im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind derzeit nicht kompatibel mit softwarebasierten Messungen, da die Regelungen der Messgeräterichtlinie 2014/32/EU auf die Messung nach zurückgelegter Wegstrecke abstellen und das Messgerät Taxameter aus EU-Taxameter mit Wegstreckensignalgeber besteht. Hier wären zunächst vom Gesetzgeber die notwendigen Grundlagen zu schaffen und die Anforderungen zu definieren bzw. entsprechende Ausnahmen zu regeln.“ Gegebenenfalls müssten weitere Regeln für Hersteller und Verwender her, bevor die beiden Behörden die damit verbundenen Aufgaben einschätzen könnten. Übermittlung von Echtzeitdaten (Mobilitätsdaten) und Mobilitätsdatenverordnung: Streese verweist darauf, dass das BMVI erst noch die nötige Mobilitätsdatenverordnung erlassen müsse. Einen Entwurf habe Scheuers Ministerium den Ländern und Verbänden bereits übermittelt „und die Länder haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Das Land Berlin hat hier konkrete Hinweise zu Ergänzungs-, Korrektur- und Klarstellungsbedarf in Bezug auf den Gelegenheitsverkehr eingebracht“, die vollumfänglich übernommen worden seien. Experimentierklausel (Paragraph 2 PBefG): Die Verlängerung der möglichen Genehmigung von drei auf fünf Jahre spiele für Berlin derzeit keine Rolle, und „Implikationen für noch laufende Verkehre“, also den „Berlkönig“, bestehen laut Streese nicht. So handele es sich auch beim geplanten BVG-Pooling in Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick (siehe Seite 4) nicht um „einen Rufbus auf Basis von § 2 Abs. 7 PBefG“. Vielmehr sei für nächstes Jahr „die Erprobung eines Linienbedarfsverkehrs gem. § 44 PBefG in einem begrenzten Bediengebiet als Teil des ÖPNV“ geplant. In dem Paragraphen geht es um die „Beförderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten“ zu „Beförderungsentgelten und -bedingungen im Rahmen der Vorgaben des Aufgabenträgers im Nahverkehrsplan, im öffentlichen Dienstleistungsauftrag oder der Vorabbekanntmachung“, also vom Senat festgelegte Fahrpreise und ohne Haustür-Service. ar/jh WEGSTRECKENZÄHLER FÜR MIETWAGEN Laut einem Beschluss des Abgeordnetenhauses müssen den Mietwagenanbietern Fiskal-Wegstreckenzähler auferlegt und bestehende Ausnahmegenehmigungen widerrufen werden. Umgesetzt wurde allerdings nur der erste dieser beiden Punkte. Der Senat habe gar nicht vor, auch den zweiten Punkt umzusetzen, da dies „für das LABO einen Aufwand bedeuten würde“, kritisierte Tino Schopf in seiner Anfrage an das LABO. Von dort lautetet die Antwort sinngemäß: Die Ausnahmegenehmigungen seien rechtmäßig erteilt worden, und laut Paragraph 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dürfe ein solcher Verwaltungsakt nur widerrufen werden, „wenn die Behörde auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen“, oder „wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde, oder um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen“. Da müsse jeder Einzelfall begründet werden. Ansonsten könnten die Betroffenen verlangen, für den erlittenen Vermögensnachteil entschädigt zu werden, da sie auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hätten. Doch immerhin gelte die Pflicht zum Einbau auch bei Alt-Genehmigungen von letztem Jahr, wenn die Konzession dieses Jahr erteilt wurde. Somit führe sowohl die regelmäßige Fuhrparkerneuerung als auch die erforderliche Wiedererteilung von ausgelaufenen Genehmigungen zu einem sukzessiven Wegstreckenzählereinbau bei allen Mietwagen, was auch der geplanten Entwicklung der Kapazitäten des Eichamtes entspreche. Ergänzend wies die Verwaltung darauf hin, „dass es nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist, den Einbau eines Wegstreckenzählers mit fiskalischen Erfassungseinrichtungen (analog dem sog. Fiskaltaxameter im Taxengewerbe) oder GPS-Datenerfassung zur Kontrolle der Rückkehrpflicht zu fordern“. ar FOTOS: SPD, Die Hoffotografen, Hale 18 3. QUARTAL 2021 TAXI

Deutschland. Berlin e.V. GEWERBE DOCH MAL MIT AM TISCH Seit Jahren fordern Berlins Taxiverbände einen engeren Austausch mit der Verkehrsverwaltung. Nun wurde das Rufen endlich erhört. Drei Gewerbevertreter berichten von einem Gespräch im August. FOTOS: Axel Rühle / Taxi Times (3), Ahmad Vahdati Mitte August saßen im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Carsten Reichert von der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V., Boto Töpfer, Erster Vorsitzender des Taxiverbandes Berlin, Brandenburg e. V. (TVB) und Irene Jaxtheimer von Taxi Deutschland Berlin e. V. mit Dr. Lutz Kaden von der IHK (der das Treffen mit angestoßen hatte) sowie zwei LABO- und vier SenUVK- Leuten am Tisch. Senatorin Günther und Staatssekretär Streese waren nicht dabei. Das Hauptaugenmerk während der Gesprächsrunde lag auf einer neuen Regelung in Paragraph 49, Absatz 4 PBefG: „In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die [...] Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den [...] Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr überschreitet.“ Konkret bedeutet dies, dass eine Behörde in diesem Fall beispielsweise die Anzahl der taxiähnlich agierenden Mietwagenkonzessionen begrenzen könnte. Es wäre ein sehr wirksames Instrument, wie man den Berliner Mietwagen-Wildwuchs und den damit einhergehenden permanenten Rechtsbruch endlich eindämmen könnte. Doch davon scheint man im LABO weit entfernt zu sein, denn dort geht es zunächst einmal darum, wie man die 25 Prozent ermitteln soll: Darüber herrscht Rätselraten – offenbar auch beim Senat. Er denkt an einen versuchsweisen Erhebungszeitraum von einem Jahr und soll in Gesprächen mit dem Gutachterbüro Linne+Krause stehen. Im Zusammenhang mit der Ladeberechtigung am Flughafen BER (siehe Seite 22) wurde der gemeinsame Tarif angesprochen. Jedoch soll sich der überfällige gemeinsame Taxitarif von Berlin und dem LDS in der Ausarbeitung befinden. Boto Töpfer signalisierte Kooperationsbereitschaft seitens des Gewerbes durch das Angebot, die Differenzierung zwischen Tag- und Nachtfahrpreisen aus dem LDS- Tarif zu übernehmen. Was die Fachkunde betrifft, so hatte die „Innung“ sich dafür ausgesprochen, zumindest ein Minimum an Ortskunde, bestehend etwa aus den Adressen der Krankenhäuser mit Notaufnahme, in den Prüfungsstoff aufzunehmen. Daran zeigte der Senat kein Interesse. Auf die Frage von Irene Jaxtheimer von Taxi Deutschland, wann Berliner Mietwagen Konzessionsnummern erhalten, wie es in München bereits erfolgt ist, hieß es, zwei bis drei Monate würde es noch dauern. Auch bei der geplanten Erhebung und Auswertung von Daten aus dem Mietwagengewerbe scheint der Senat weit zurückzuliegen, wie Reichert kritisierte. Dafür fehle noch die Software. Zum Tagesordnungspunkt „Lückenlose Erfassung und zeitnahe Überprüfung der Umsätze von 18-Monats-GmbHs im Berliner Taxiverkehr und seiner illegalen Konkurrenten beim Mietwagen per App“ hieß es von Behördenseite, eine solche Überprüfung erfolge heute regelmäßig bereits nach sechs Monaten. Sitzungsleiter Guido Schötz von der SenUVK regte weitere Treffen im Zwei- Monats-Turnus an. red DREI BERLINER TAXI-VERBÄNDE AN EINER ADRESSE: Persiusstraße 7, 10245 Berlin Taxiverband Berlin, Brandenburg e. V. Derzeit eingeschränkte Öffnungszeiten Tel. +49 30 / 20 20 21 319 E-Mail: info@taxiverband-berlin.de Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. Sekretariat: Mo bis Do 10 bis 16 Uhr, Fr 10 bis 14 Uhr Tel.: + 49 30 / 23 62 72-01, -02 Fax: + 49 30 / 23 62 72 03 E-Mail: info@taxiinnung.org www.facebook.com/taxiinnung Taxi Deutschland Berlin e.V. Sekretariat: Di und Do 12 bis 16 Uhr Tel.: +49 30 / 202 02 13 10 Fax: +49 30 / 202 02 13 11 E-Mail: berlin@taxideutschland.eu www.taxideutschland.eu www.facebook.com/taxi.deutschland.eu Pressekontakt: presse@taxi-berlin.de TAXI 3. QUARTAL 2021 19

TaxiTimes Berlin