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Taxi Times Berlin - April 2018

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Taxi Times BUS TAXI TRAM VORFAHRT FÜR BUSSE, TRAMS – UND TAXEN! Das bundesweit erste Mobilitätsgesetz für Berlin kommt. Stellungnahme des Berliner Taxi-Gremiums zur Sicherung des ÖPNV: Das Taxi ist wichtiger als je zuvor. Mit dem geplanten Mobilitätsgesetz, das derzeit in den Ausschüssen beraten wird, will Verkehrssenatorin Regine Günther „die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole“ legen. Es soll „die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit steigern“ und den Verkehr sicherer machen. Da zum Erreichen aller Ziele auch Neuregelungen auf Bundesebene erforderlich seien, sei eine Bundesratsinitiative vereinbart worden. Rasant wandeln sich Personenbeförderungsangebote durch Digitalisierung und Automatisierung, vor allem aber durch disruptiv auf den Markt drängende Mega-Konzerne. Darauf muss das Gesetz Antworten geben – und wird daher um einen Abschnitt „Intelligente Mobilität“ ergänzt. Das Taxi-Gremium will dem Gesetzgeber einmal mehr die herausragende Bedeutung des Taxis in idealer Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor Augen führen und für die Gefahren einer Kannibalisierung durch Monopole privater Verkehrsdienstleister sensibilisieren. Das Gesetz muss „eine Antwort auf die gesellschaftlichen Fragen zur Klärung der offensichtlichen Konkurrenzsituation im Bereich Verkehr“ geben. VERLÄSSLICH IST MODERN Dass dem Taxi durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Sonderstellung im ÖPNV zukommt, ist kein Zufall. Durch die gesetzliche Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht sind den privaten Taxibetreibern enge Grenzen bei ihren unternehmerischen Entscheidungen gesetzt, damit den Kunden ein immer verfügbares, in Preis, Qualität und Sicherheit verlässliches Verkehrsmittel garantiert werden kann, in dem sie Fahrstrecke und -ziel frei bestimmen können, und das den ÖPNV ideal ergänzt. So sind für Taxen jährliche Hauptuntersuchungen, eine spezielle Kfz-Versicherung und der Nachweis der Sach- und Fachkunde des Unternehmers obligatorisch. Staat und Kommunen verfügen gegenüber dem Taxigewerbe über Steuerungsinstrumente, die es, leichter als gegenüber jedem anderen Anbieter, ermöglichen, bestimmte Standards vorzugeben. So könnte das Erteilen von Genehmigungen künftig z. B. daran geknüpft werden, ob das Taxi ökologisch angetrieben wird oder barrierefrei ist. POOLING-ANGEBOTE ATTRAKTIV UND NACHHALTIG Das PBefG lässt schon heute Ride-Sharing zu. Fahrgemeinschaften können sich über die Bestell-App verabreden. Dass der zuerst Eingestiegene bestimmt, muss aber geändert werden. Die Bereitschaft, Fahrten zu teilen, ist vorhanden, wenn es für den Einzelnen deutlich billiger wird. Der Taxitarif muss aber unbedingt eingehalten werden und wird auf die Fahrgäste aufgeteilt. Die Anteile berechnet die App nach den Streckenanteilen der Fahrgäste. Festpreise zur Kundenbindung Für definierte Verbindungen sollten im Taxitarif Festpreise eingeführt werden, etwa Flughafen – City oder City – Messe. Das wäre sinnvoll im Hinblick auf Kooperationen und auf die Vernetzung mit anderen ÖPNV-Partnern. Außerdem könnten Taxi- Vouchers (Gutscheine) dann schon bei der Flug- oder Hotelbuchung mitgekauft werden. DATENSICHERHEIT Daten, notwendig in Vermittlung und Vernetzung, sind in der Wirtschaft längst zu einer eigenständigen Ressource geworden. Darum müssen die Betreiber vertrauenswürdig sein. In der Bestell-App sieht heute schon jeder, wie viele Taxis in welcher Entfernung sind, und wann das erste Taxi da sein kann. Es können Fahrzeugkriterien angezeigt werden wie Kombi, Kleinbus, 10 APRIL/ 2018 TAXI

TAXI-GREMIUM barrierefrei oder für das Pooling verfügbar, Qualitätskriterien des Fahrers wie Fremdsprachen oder Stadtführerqualifikation – und seine Bewertung. Daten, die für die Dienstleistung irrelevant sind, werden nicht geliefert. Anders als die Mega-Konzerne hat das Taxigewerbe kein kommerzielles Interesse an den Daten, die von den Kunden erfasst werden. BAHN + BUS + TAXI = INTELLIGENTE MOBILITÄT Wie kann diese „intelligente Mobilität“ durch ein Mobilitätsgesetz gesichert und verbessert werden? Zunächst einmal, indem es die eben beschriebenen Regelungen festschreibt und nicht aufweicht. Wie es in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs formuliert wurde: In einem „stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystem sollen die verschiedenen Verkehrsmittel mit ihren spezifischen Stärken zum Einsatz kommen“, um das Gesamtsystem im Hinblick auf die Anforderungen der Zukunft zu optimieren. Im Entwurf soll gemäß § 4 Satz 3 Menschen- und stadtgerechter Verkehr ... durch „möglichst geringe Rauminanspruchnahme des fließenden und ruhenden Verkehrs“ erreicht werden. Dann gilt es, Massen sich unkontrolliert bereithaltender, die Innenstädte überschwemmender Mietwagen zu verhindern. Das Aufplustern des Individualverkehrs, ermöglicht durch Dumpingpreise monopolistischer Megakonzerne, führt zu mehr Auto-Kilometern und ist nicht klug und nicht nachhaltig. Kundenfreundlich ist es letztlich auch nicht, denn sobald das Monopol sich durchgesetzt hat, bestimmt es die Preise. Innovative Verkehrsangebote dürfen den ÖPNV nicht kannibalisieren. Das gelingt, wenn das Mietwagengewerbe sich an die geltenden Gesetze hält und die zuständige Behörde nur in Ausnahmen und mit Augenmaß Gebrauch von der Experimentierklausel gemäß § 2 Abs. 7 PBefG macht. Wir empfehlen deshalb, § 25 Satz 11, „Innovative Mobilitätskonzepte und Verkehrsangebote des ÖPNV sind mit Blick auf die verbesserte Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes zu erproben“, ersatzlos zu streichen. DAS RAD NICHT NEU ERFINDEN Bevor etwas erprobt wird, muss einerseits geprüft werden, ob das nicht bereits von Taxen geleistet wird oder geleistet werden kann, um vorhandene Ressourcen zu nutzen. Andererseits dürfen die beantragten Verkehre nicht öffentlichen Interessen entgegenstehen. Es muss auch eine Rolle spielen, wer es ist, der diese Verkehre ausüben will, und wie das langfristig den Markt verändern könnte. Beispiele gibt es genug. Weder BerlKönig oder Clever Shuttle, noch die Kooperation des ADAC mit door2door oder vergleichbare Dienste müssen direkt Gewinne erzielen. Bei den Preisen, die gefordert werden, kann das nicht eigenwirtschaftlich sein. Funktionieren kann das nur durch das endlose Kapital von Megakonzernen – und bedroht die Existenz des Taxigewerbes. Denn der Fokus neuer Anbieter liegt auf attraktiven Fahrgastströmen in verkehrsreichen Zeiten und hoch frequentierten Gebieten. Doch damit werden dem gesamten klassischen ÖPNV wichtige Einnahmequellen genommen, die in der Mischkalkulation, nach der auch in schwachen Zeiten und Gebieten die Beförderung jederzeit für alle durch ÖPNV und Taxi garantiert wird, unverzichtbar sind. „Intelligente Mobilität“ braucht Regeln und Kontrolle, damit diese Aufgaben – und damit die Funktion des ÖPNV – nicht an ausschließlich an profitorientierte Mega-Konzerne fallen und dann die Regeln des Stärkeren entscheiden. Wenn Kontrolle schwierig ist, darf ein Ordnungsrahmen nicht liberalisiert werden. Dann müssen strengere Regeln her, damit Missbrauch besser zu beweisen ist und gezielter bekämpft werden kann. Mietwagen müssen verpflichtet werden, ihre Umsätze mit fiskaltaxameterähnlichen Geräten zu erfassen, bei denen die Preise eingegeben werden müssen und die Komponenten der Preisbildung offenliegen, die Beginn und Ende der Fahrt aufzeichnen, und die eine elektronische Quittung erstellen. Die Einhaltung der Rückkehrpflicht muss mittels GPS-Ortung kontrolliert werden. Da im Mietwagen derzeit nicht einmal Fahrtenschreiber vorgeschrieben sind, wandern Fahrer, die schwarz arbeiten wollen, bereits in Scharen vom mittlerweile 100-prozentig kontrollierten Taxigewerbe zum Mietwagen ab. Vorschriften nicht zu überprüfen, ist fahrlässig. Es ist besser, die Spielregeln zu verschärfen, statt sie wegfallen zu lassen. Heilsversprechen mit Zauberworten wie „Digitalisierung“ und „Modernität“ enden sonst im Chaos, was am Beispiel New York City deutlich zu sehen ist. SAME BUSINESS – SAME RULES Das Taxigewerbe akzeptiert Konkurrenz, aber bitte zu gleichen Bedingungen. Wer die Privilegien des ÖPNV genießen will, darf die „lästigen“ Pflichten nicht ablehnen, die im Sinne der Daseinsvorsorge zum Schutz und im Sinne der Verbraucher zu erfüllen sind. Hinter (scheinbarer) Innovation und (im Taxigewerbe längst umgesetzter) Digitalisierung steckt rücksichtsloser Plattform-Kapitalismus. Beispiele, wo es überall nicht funktioniert, gibt es reichlich. Es reicht ein Blick auf die Zweckentfremdung von Wohnraum durch den im Silicon Valley gegründeten Community-Marktplatz zur Vermietung von Unterkünften, AirBnB. Facebook und Google sind Beispiele für die Kategorie „Global Player“, denen auch Uber und Mercedes-Benz angehören, und deren Wirken und die damit verbundenen gesellschaftlichen Folgen wir alle erleben. Ein Mobilitätsgesetz sollte vergleichbare Entwicklungen im ÖPNV verhindern. Deshalb müssen lange bewährte Regelungen für die Personenbeförderung Bestand haben. sb INSIKA Smartcard SPT-03 plus MOD-003 MODEM-003 NEU: Automatische Datenübertragung - Modem MOD-003 jetzt erhältlich INSIKA-Daten sowie zusätzlich Betriebs- und Arbeitszeit-Daten an Ihr Datencenter übertragbar HALE-Datencenter. Vergleichen Sie! hale.de/datencenter Datenüberleitung an Drittanbieter möglich GSM-SIM Der echte Fiskaltaxameter – signiert selber Die Zukunft im Taxi HALE INSIKA® HALE Operations HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Email: vertrieb-d@hale.at www.fiskaltaxameter.expert www.dachzeichen.de www.hale.at TAXI APRIL / 2018 11

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