TAXI BERLIN TZB GMBH RIDE-SHARING KANN DAS BERLINER TAXI AUCH Luftverschmutzung und Digitalisierung erfordern neue Mobilitätskonzepte. Taxi Berlin kämpft dafür, dass die Taxifahrer dabei nicht auf der Strecke bleiben. Städtische Mobilität ist neben dem eigenen Auto, Fahrrad oder Roller von den öffentlichen Verkehrsmitteln geprägt. BVG und S-Bahn befördern die große Masse, das Taxi fährt individuell und exklusiv – als wichtige Ergänzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Wenn der Bus nachts im Betriebshof steht, wenn die S-Bahn ausfällt, wenn die U-Bahn-Fahrt abends als zu gefährlich betrachtet wird, wenn es schnell gehen muss, das Gepäck zu schwer ist oder die Füße zu müde sind, war und ist das Taxi eine gute Alternative. Diese Symbiose zwischen dem Linienverkehr und dem Taxi hat sich jahrzehntelang bewährt. Im Zeichen der Smartphones und der damit einhergehenden Digitalisierung haben sich in den letzten Jahren viele Alternativen eröffnet. Den Anfang machten die niedlichen Smarts oder die kleinen Minis, in die man überall spontan einsteigen kann und sich zum Minutenpreis (im Innenstadtbereich) selbst zum Ziel fahren kann. Dann probierte es eine Zeitlang ein amerikanischer App-Vermittler, der den Beförderungswunsch an Privatfahrer vermittelte. Jenes UberPOP war die erste große Gefahr für die Taxibranche, denn diese Privatchauffeure machten nichts anderes als Taxi. Nur viel billiger, was ärgerlich war, aber eben auch illegal, was deshalb auch gerichtlich verboten wurde. Geklagt hatte 2014 die Genossenschaft Taxi Deutschland mit Unterstützung durch taxi.eu, jener App, die auch bei Taxi Berlin im Einsatz ist. Doch egal, welches Gericht UberPOP verurteilte, der kapitalstarke US-Vermittler ging sofort in die nächste Instanz. Zwar wurde UberPOP schon 2015 verboten, doch rechtskräftig wurde das Urteil erst am 26. Februar 2018, als Uber die Revision vor dem höchsten deutschem Gericht BGH endlich zurückzog. 1.278 Tage hatte sich das Verfahren hingezogen, Hunderttausende Euro gekostet. Taxi Berlin hatte sich an der Finanzierung dieses Mammut-Prozesses beteiligt. NEUE VERKEHRSART? UberPOP ist Geschichte, doch als UberX gehen die systematischen Gesetzesübertretungen in Berlin weiter. Die Kollegen am Flughafen Tegel müssen das täglich beobachten. Taxi gegen Uber wird zur Dauerfehde und in dessen Windschatten haben sich klammheimlich längst andere Wettbewerber platziert, die mehr und mehr zur echten Konkurrenz für die Taxibranche werden. Ihre Namen: CleverShuttle, Berlkönig, Allygator oder auch Addison Lee. Ihr Konzept: geteilte Fahrten (Ridesharing). Ihr Prinzip: Rosinenpickerei, fernab von jeder Wirtschaftlichkeit. Ihr Schlupfloch: § 7, Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Jener Paragraph ermöglicht die Sondergenehmigung einer Personenbeförderung für vier Jahre zu Versuchszwecken, wenn es sich bei dieser Art der Beförderung um eine „neue Verkehrsart“ handelt. Genau das ist es aber nicht. Hermann Waldner, Geschäftsführer von Taxi Berlin und Vizepräsident des Bundesverbands BZP, bringt es auf den Punkt: „Zwei Kollegen teilen sich auf der Heimfahrt ein Taxi und Oma nimmt den Enkel mit. Das ist nicht neu, das gab es immer schon. Neu dagegen ist etwas anderes. Man bestellt per App und kann sich dadurch auch mit fremden Menschen ein Fahrzeug teilen.“ Eventuell kann die Fahrt länger dauern, weil zum einen die Vermittlungszeit ein größeres Zeitfenster bekommt und zum anderen kleine Umwege in Kauf genommen werden müssen. Dafür wird die Fahrt billiger. Einem solchen Konzept darf sich das Taxigewerbe FOTO: stock.adobe.com, GRAFIK: Stanislav Statsenko / Taxi Times 18 APRIL/ 2018 TAXI
City Funk Berlin TAXI BERLIN TZB GMBH nicht verschließen, der sich hier anbahnende zusätzliche Markt darf nicht den Fremdanbietern wie Berlkönig, CleverShuttle etc. überlassen werden. Taxi Berlin wird deshalb ebenfalls Taxi-Sharing anbieten – integriert in die Bestell-App taxi.eu. Gespräche mit den Zuständigen laufen bereits. Die Entwicklung einer solchen Software war sehr aufwändig. Anders als beim Mietwagen, wo man Festpreise definieren kann, muss Taxi-Sharing den offiziellen Tarif berücksichtigen. Die Grundgebühr muss auf alle Mitfahrer aufgeteilt werden, Zuschläge dagegen ebenso wie Fehlfahrten nur dem Verursacher hinzugerechnet werden, weshalb eine Teilnahme am Taxi-Sharing auch die Hinterlegung eines bargeldlosen Zahlungskontos voraussetzt. TAXI-SHARING ÖFFNET DAS TAXI FÜR NEUE KUNDENGRUPPEN Aus Sicht Waldners gibt es fünf Gründe, den Sharing-Trend anzunehmen: „Erstens senkt Taxi-Sharing die Einstiegshürde. Wer nach einer Partynacht nur noch Kleingeld fürs Taxi übrig hat, wird mit dem neuen Angebot nicht auf den Bus warten. Wir werden damit konkurrenzfähiger. Zweitens: Besonders junge Menschen und Technik-Affine nutzen Apps, sie sind auch besonders aufgeschlossen gegenüber neuen Diensten. Aber auch jüngere Kunden werden mal älter – und so wächst die Gruppe unserer Fahrgäste. Drittens erproben viele derzeit die Carsharing-Dienste. Deren Reichweite konzentriert sich aber meist auf die Ballungsräume. Taxi dagegen fährt auch außerhalb der City – und kann so seine Dienstleistung bei konkurrenzfähigen Preisen besser darstellen. Viertens schont Taxi- Sharing natürlich die Umwelt. Und ein fünftes Argument lautet schlichtweg: Wir gehen mit der Zeit!“ Luftverschmutzung und Digitalisierung sind also keine Gefahr des Taxigewerbes. Vielmehr sind es genau die Berliner Taxen, die dafür die passenden Lösungen anbieten können – ohne dass dafür eine Sondergenehmigung ausgesprochen oder der Rechtsrahmen verändert werden muss. tt STATEMENT ZUM URTEIL ÜBER FAHRVERBOTE FOTOS: Taxi Times Am 27. Februar 2018 wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage der Städte Stuttgart und Düsseldorf zurück und stelle klar, dass Kommunen, wenn nötig, zur Einhaltung der Schadstoffwerte auch Fahrverbote aussprechen müssen. Ein solches Fahrverbot würde in erster Linie Dieselfahrzeuge auch jüngerer Jahrgänge treffen – und damit auch eine nicht geringe Anzahl aktueller Taximodelle. Hermann Waldner, Chef von Taxi Berlin, machte am Tag des Urteils in Form einer Pressemitteilung deutlich, dass Mobilität in Berlin ohne Taxi undenkbar sei, und dass sie in Innenstädten besser organisiert werden könne. Im Hinblick auf Uber und diverse andere Sharing-Dienste kritisiert Waldner, dass in der Hautstadt „ohne Not immer mehr Unternehmen innerhalb des S-Bahn-Rings zugelassen werden.“ Das bringe noch mehr Fahrzeuge auf ohnehin verstopfte Straßen und trage damit zu schlechterer Luftqualität bei. „Weitere Anbieter führen mit zusätzlichen Autos auch automatisch zu mehr Leerfahrten, zu mehr Staus und zu mehr Abgasen“, moniert der Zentralenchef. Eine effektivere Kontrolle der Angebote wäre ein deutlicher Beitrag für eine sprichwörtlich bessere ...zu mehr Leerfahrten, zu mehr Staus und zu mehr Abgasen. „Berliner Luft“. „Anstelle neuer subventionierter Angebote sollten bestehende Angebote wie Taxi verbessert werden.“ Auch der Taxi-Bundesverband BZP nahm Stellung: Präsident Michael Müller bedauerte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und wiederholte die Forderung, die man schon im November letzten Jahres als Resolution veröffentlichte. Die Taxibranche wolle ihre Dienstleistungen mit einer möglichst umweltfreundlichen Fahrzeugflotte erbringen. „Unser Ziel ist das emissionsfreie Taxi“, formuliert es der BZP in einer Pressemitteilung. „Für den Durchbruch der E-Mobilität fordern wir die Kommunen auf, in Kooperation mit lokalen oder überörtlichen Energieanbietern eine flächendeckende und ausreichende Lade- Infrastruktur bereitzustellen. Wichtig ist dabei: Die Ladestruktur muss dem gewerblichen Verkehr vorbehalten bleiben. Ohne privat und gewerblich getrennte Netze sind Hürden im täglichen Betrieb vorprogrammiert.“ Von der Auto-Industrie erwartet Müller „angemessene finanzielle Anreize für den Fahrzeugtausch auf emissionsarme Taxis mit den neuesten Abgas- bzw. umweltfreundlichsten Antriebstechnologien zu bezahlbaren Preisen“. tt Taxi-Berlin-Chef Hermann Waldner BZP-Präsident Michael Müller TAXI BERLIN TZB GMBH Persiusstraße 7, 10245 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 690 27 20 Telefax: +49 (0)30 / 690 27 19 E-Mail: info@taxi-berlin.de www.taxi-berlin.de Öffnungszeiten Kundencenter und Technikcenter Mo, Di, Do, Fr 10.00 bis 17.30 Uhr Mi 10.00 bis 14.30 Uhr Geschäftsführer Hermann Waldner Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Hermann Waldner Redaktion: Axel Rühle (ar) Pressekontakt: presse@taxi-berlin.de TAXI APRIL / 2018 19
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