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Taxi Times Berlin - Berliner Fiskal Offensive

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Taxi Times Berlin - Berliner Fiskal

Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen, lässt ab 1. Januar Berliner Taxibetriebe verstärkt kontrollieren. BERLINER FISKAL-OFFENSIVE Die Finanzverwaltung der Hauptstadt wird ab 1. Januar Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden. Gefordert wird sogar das INSIKA-Verfahren. FOTOS: Taxi Times, www.berlin.de Das geht aus einem Schreiben vom 26. September 2016 der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hervor, in dem die Ergebnisse einer Gesprächsrunde, bei der auch Vertreter Berliner Taxiverbände teilgenommen haben, protokolliert wurden. Demnach müssen „alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sogenannten Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.“ Keine andere Finanzverwaltung hat sich bisher so eindeutig erklärt wie die Berliner und niemand sonst in Deutschland hat bisher das INSIKA-Verfahren als „insbesonders geeignet“ bezeichnet. Die große Mehrheit der über 8 000 Berliner Taxis muss nun umgestellt werden. Die meisten Unternehmer entscheiden sich dabei für ein INSIKA-System. Hochbetrieb für die Funkwerkstätten und die Anbieter entsprechender Dienstleister zur Auslese der (signierten) Fiskaldaten. Die Zeit wird knapp, denn Berlins Finanzverwaltung stellt unmissverständlich klar, dass mit Ablauf des 31. Dezembers 2016 die Übergangsfrist des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 endet und somit jedes Berliner Taxiunternehmen ab 1. Januar die Anforderungen des BMF-Schreibens erfüllen muss. „Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet“, schreibt die Behörde. Man werde „neben möglichen Hinzuschätzungen“ auch „den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren“. Das angesprochene LABO ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Berliner Taxikonzessionen, die in der Hauptstadt ohne Beschränkung erteilt werden. § 25 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erlaubt den Behörden, erteilte Genehmigungen zu widerrufen, wenn beispielsweise der Taxiunternehmer „die sich aus seinem Unternehmen ergebenden steuerrechtlichen Verpflichtungen wiederholt nicht erfüllt oder in schwerwiegender Weise dagegen verstoßen hat.“ Das LABO, das aufgrund eines kürzlich veröffentlichten Gutachten, wonach 77 % der Berliner Taxis von irregulär arbeitenden Unternehmen betrieben werden, zum Handeln gezwungen ist, hat bereits angekündigt, aus den Meldungen durch die Finanzbehörde die gesetzlichen Folgerungen zu ziehen. jh

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