ANTRIEB Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in der Kirchstraße TEMPO 30 WAR ERST DER ANFANG Nun ist auch in Berlin entschieden worden: Fahrverbote für Diesel- Fahrzeuge sind auf elf Streckenabschnitten anzuordnen. Was steckt dahinter und kommt auf uns zu? Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), ein gemeinnütziger Verein in Radolfzell am Bodensee und Hannover mit 287 Mitgliedern, der dem BUND nahesteht, hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage erhoben, dass der Senat den Luftreinhalteplan dahingehend fortschreiben soll, dass zur Einhaltung des Grenzwertes von 40 µg NO 2 pro m 3 Luft für HIER GILT DAS VERBOT die gesamte Berliner Umweltzone ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 bis 5 erlassen wird. Darüber verhandelte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am 9.10.2018. Der rechtliche Hintergrund besteht darin, dass EU-Gesetze verbindlich vorschreiben, dass die Grenzwerte an allen Straßen einzuhalten sind, was in Berlin seit geraumer „Die Land Berlin ist verpflichtet, für insgesamt 15 km Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind. Unabhängig hiervon muss die Stadt jedenfalls auf den Strecken, auf denen nach seinen eigenen Berechnungen – selbst unter Berücksichtigung eines Fahrverbots für Diesel-Pkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 – der Grenzwert nicht eingehalten wird, zwingend ein Fahrverbot anordnen, das auch Diesel-Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 umfasst. Es handelt sich dabei um insgesamt elf Straßenabschnitte an der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße (auf einigen der Straßen sind mehrere Abschnitte vorgesehen). Der Senat prüft bereits weitere Straßen innerhalb und außerhalb der Umweltzone.“ jh Zeit nicht der Fall ist. Einige Messstellen zeigen andauernd Überschreitungen, wobei „andauernd“ näher zu betrachten ist. Bei dem Grenzwert handelt es sich um einen Jahresmittelwert. Das heißt, die Ergebnisse der täglichen Messungen werden aufaddiert und durch 365, die Anzahl der Tage im Jahr, geteilt. Mathematisch heißt das „arithmetisches Mittel“. Es gibt noch andere Mittelwerte – aber das nur nebenbei. Dieser Mittelwert birgt mathematische Möglichkeiten, die man in der praktischen Auswirkung nicht gerne haben will: Wenn man an einem Tag im Jahr einen derart hohen NO 2 -Wert misst, dass die Anwohner auf der Stelle blau anlaufen, und wenn man an den restlichen 364 Tagen überhaupt kein NO 2 misst, könnte der vorgegebene Jahreshöchstwert durchaus eingehalten werden. Dem Gesetz wäre genüge getan. Die Leute, die an dem einen Tag dabei waren, hätten das Nachsehen. Hinzu kommen messtechnische Finessen. Berlin hat 23 Messstellen. Die sollen die Situation des ganzen Stadtgebiets FOTO: Wilfried Hochfeld / Taxi Times 22 NOVEMBER/DEZEMBER/ 2018 TAXI
ANTRIEB abbilden. Dazu braucht es wiederum mathematische Modelle, die ihrerseits ihre Tücken haben. All das hat das Gericht mit bedacht – und wollte sich nicht näher damit befassen. Gutachter hätten sich endlos darüber streiten können, damit die Prozesskosten hoch getrieben und eine Entscheidung um Jahre verzögert. Der Sache hätte das nicht gedient – und an einem möglichen Ergebnis wenig geändert. Rechtlich ist die Sache eindeutig. Der Senat muss zwingend Maßnahmen ergreifen, um den Grenzwert einzuhalten. Wie er das tut, liegt im Ermessen. Wenn sein Handeln nicht zum erforderlichen Ziel führt, ist sein Ermessen zu Ende, und das Gericht muss anordnen. Hier kommen prinzipielle Erwägungen über die staatliche Gewaltenteilung ins Spiel. Volkstümlich ausgedrückt: Den Gerichten stinkt es, dass sie immer wieder Aufgaben der Exekutive wahrnehmen müssen. GETEILTE PROZESSKOSTEN Gleich zu Prozessbeginn ließ das Gericht durchblicken, dass angesichts von 5 bis 30 Straßenkilometern (je nach Modellrechnung) mit Messwertüberschreitung ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone nicht infrage kommt. Die DUH nahm deshalb ihren dahingehenden Antrag zurück und beschränkte sich ersatzweise darauf, die Umsetzung eines der vom Senat vorgeschlagenen Szenarien zu verlangen. So wurde vom Gericht beschlossen wie bekannt: Der Senat erlässt bis zum 31.3.2019 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans, worin ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufen Euro 0 bis 5 in den aufgezählten Straßenabschnitten festgelegt wird. Damit hat die DUH beim Senat offene Türen eingerannt. Denn eins seiner selbst entwickelten Szenarien hätte der Senat auch ohne Prozess umsetzen müssen. Einzig die kurze Fristsetzung bis Ende März Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, wird von Reportern interviewt 2019 kann als Erfolg der DUH bezeichnet werden. Wenn es die DUH bei der Rücknahme ihres weitgehenden Antrags belassen hätte, nachdem das Gericht angedeutet hatte, nicht darauf einzugehen, ohne hilfsweise die Durchführung der Senatsvorlage zu beantragen, wäre das einer Klagerücknahme gleichgekommen. Der Prozess wäre ohne Urteil beendet worden. Die DUH hätte die Prozesskosten allein tragen müssen. So gehen die Prozesskosten je zur Hälfte zu Lasten der DUH und des Senats. Was bedeutet das Urteil? Für die Berliner Luft vermutlich nichts, jedenfalls keine Verbesserung. Diejenigen Dieselfahrer, die sich an die Fahrverbote halten, werden kaum aufhören, ihre Autos zu benutzen. Sie nehmen andere, weitere Wege, um die Verbotsstrecken zu umfahren. An den einschlägigen Messstellen wird der Grenzwert dann vielleicht eingehalten und damit den Buchstaben des Gesetzes entsprochen. Absolut wird der NO 2 -Ausstoß wegen der weiteren Wege eher steigen, und der Schadstoff wird „gerechter“ verteilt. Wer die Fahrverbote ignoriert und einfach weiter durchfährt, geht kein besonders großes Risiko ein, dabei erwischt zu werden, denn man sieht den Autos ihre Schadstoffklasse nicht an. Die Polizei müsste die Autos zur Kontrolle anhalten und in die Papiere schauen. Um das wirksam durchzuführen, hat sie nicht genügend Personal. Denkbar wäre auch eine Halterabfrage, mit der anhand des Auto-Kennzeichens die Euro-Abgasnorm festgestellt wird. Das ließe sich sogar mit entsprechender Kameratechnik automatisieren, kostet aber Zeit und Geld und stieße auf organisatorische Schwierigkeiten. Solange fast alle Autos mit Benzin oder Diesel fahren, hilft gegen verkehrsbedingte Schadstoffe nur eins: weniger Auto fahren. Genau das herbeizuführen, tut sich die Politik schwer. Insofern ist das Urteil eine Ohrfeige für den Senat. Die Rechtslage war spätestens seit dem Leipziger Grundsatzurteil klar, die sachliche Notwendigkeit von Verkehrsbeschränkungen auch. WAS IST MIT DER BEFÖRDERUNGS- PFLICHT FÜR DIESEL-TAXEN? Trotzdem wurde weiterhin nur an allerlei Nebenaspekten herumgedoktert (Radwege, Umtauschprämien usw.), anstatt dem Wähler klar zu sagen: „Schrippen holen mit dem SUV geht nicht mehr.“ Pläne zur Umsetzung der EU-Vorgaben blieben offenbar in der Schublade. Der Senat ließ sich lieber vom Gericht verdonnern, als selbst Verantwortung zu übernehmen. Was bedeutet das Urteil für uns, das Taxigewerbe – und für all die anderen, die aus wirtschaftlichen oder anderen unabdingbaren Notwendigkeiten mit den FOTO: Wilfried Hochfeld / Taxi Times 22,90€ LERNBUCH UND APP Spezialatlas zum Taxischein für Berlin Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter, Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen zur Ortskunde in Berlin Mehr Infos: www.spezialatlas.de Die Trainings-App (Android; iOS) zur Vorbereitung auf die P-Schein-Prüfung für Taxifahrer in Berlin. 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