Aufrufe
vor 5 Jahren

Taxi Times Berlin - Dezember 2018

  • Text
  • Berlin
  • Berliner
  • Taxigewerbe
  • Inklusionstaxi
  • Senat
  • Fahrzeuge
  • Waldner
  • Uber
  • Hermann
  • Umbau

INKLUSION 15.000 EURO

INKLUSION 15.000 EURO VOM SENAT FÜR DAS NÄCHSTE TAXI Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist gestartet. Das Land unterstützt die Anschaffung barrierefreier Taxis. Wir zeigen, wie Sie Ihr Inklusionstaxi schnell und maximal gefördert in Betrieb nehmen können. Was in anderen Metropolen längst normal ist, hat nun endlich auch in Berlin begonnen. Ein Förderprogramm des Landes Berlin wird ab sofort 250 Taxis in den nächsten vier Jahren mit bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug für den barrierefreien Umbau fördern. Taxi Times hat das breit unterstützte Projekt von Anfang an begleitet und seine Leserschaft regelmäßig auf dem Laufenden gehalten. Jetzt, da eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet und gerade veröffentlicht wurde und die organisatorischen Voraussetzungen, entsprechende Zuwendungsmittel auszugeben, vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) geschaffen sind, können Berliner Taxiunternehmen ab sofort Anträge einreichen und Inklusionstaxis bereitstellen. Warum Sie das tun sollten? Zum einen, ganz einfach, weil es um Gleichberechtigung und um Teilhabe für alle geht. Menschen, die heute noch wochenlang im Voraus Aktivitäten planen müssen, bei denen sie auf ein auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Transportmittel angewiesen sind, verleihen wir spontane Mobilität. Wir geben diesen Menschen mit unseren Taxis ein Stück Freiheit zurück. Das ist angenehm für die Betroffenen, und das ist zugleich gute Werbung für unsere Branche – in diesen Zeiten von ganz besonderer Bedeutung. OHNE NEUE STANDBEINE HAT DAS TAXIGEWERBE KEINE CHANCE Zum anderen eröffnet das Inklusionstaxi dem Gewerbe ein neues Geschäftsfeld, mit dem sich ein komplett neuer Kundenkreis erschließen lässt. In Zeiten, in denen das Taxi massiv unter Druck gerät, weil das große Kapital den Personenbeförderungsmarkt für sich entdeckt hat und mit Hilfe der Politik die Rahmenbedingungen des Taxigeschäfts zerstören möchte, kann ein weiteres Standbein in der eigenen Geschäftspraxis nicht schaden. Gemeinsam mit Behinderten- und Sozialverbänden, allen voran dem Sozialverband Deutschland, Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. (SoVD), mit Politik und Senat, haben es unsere Gewerbevertreter in jahrelangen Bemühungen erreicht, dass es diese zusätzliche Einnahmemöglichkeit jetzt zum Nulltarif gibt. Die Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro je Fahrzeug wird für den Umbau vorhandener Fahrzeuge bzw. für die Anschaffung von fertig ausgerüsteten Inklusionstaxis in Höhe der nachgewiesenen realen Netto-Kosten (ohne Umsatzsteuer) gewährt. Auch bei den Fahrerschulungen, die in der Förderrichtlinie vorgeschrieben werden und den Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen vermitteln sollen, wird das Taxiunternehmen bis zu einem Maximalbetrag von 120 Euro pro gefördertem Fahrzeug finanziell unterstützt. sb FOTO: Taxi Times 6 NOVEMBER/DEZEMBER/ 2018 TAXI

INKLUSION ANTRAG BEIM LAGESO Sozialsenatorin Elke Breitenbach Für das Inklusionstaxi Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. So funktionieren Antragstellung und Förderung. FOTO: SenIAS Die einmalige Projektförderung kann für den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu bzw. für die Anschaffung von Inklusionstaxis bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Die Einzelheiten der jeweiligen Fahrzeugkategorie können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Der Online-Antrag, die Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin stehen unter https://www.berlin.de/inklusionstaxi bereit. Fragen zum Förderprogramm an inklusionstaxi@lageso.berlin.de. Erst, wenn Ihnen der Bescheid über die Bewilligung der Förderung zugestellt wurde, dürfen Umbaumaßnahmen bzw. der Kauf des Fahrzeugs in Auftrag gegeben werden. Für eine Förderung muss eine gültige Taxikonzession für Berlin vorliegen, ein Eigentumsnachweis des förderfähigen Fahrzeugs oder die Genehmigung des Eigentümers zum Umbau bzw. ein Kaufangebot. Das förderfähige Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nur eine Erstzulassung, nicht länger als 12 Monate zurückliegend, besitzen. Die Einhaltung der DIN-Norm 75078 Teil 1+2 ist dann bei der Umsetzung bzw. beim Umbau bindend. Die Verpflichtung an den Zuwendungsempfänger ist die zweckmäßige Verwendung der Mittel und die Verfügbarkeit des Fahrzeugs im Land Berlin im laufenden Taxibetrieb zur Steigerung der Mobilität. sb HIER KÖNNEN DIE ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Referat ZS E – Inklusionstaxi – Turmstr. 21, Haus A 10559 Berlin DAS LEXUS GS 300h VOLLHYBRID TAXI PREISGEKRÖNTER AUFTRITT Und noch ein Grund zum Feiern. Der Lexus GS 300h sichert sich bei der Wahl zum Taxi des Jahres in seiner Klasse den 1. Platz in der Kategorie „Emotion“. Die luxuriöse Hybridlimousine vereint emotionales Design und herausragende Effizienz. Und verweist damit bei Deutschlands größtem Taxi-Vergleich die Wettbewerber auf die Plätze. > Mehr entdecken auf lexus.de/taxi taxi heute, Ausgabe 5/2017, Seite 42–44 LEXUS FORUM BERLIN M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH Ollenhauerstraße 9–13 • 13403 Berlin • Tel.: 030 498808-7000 Stralauer Allee 44 • 10245 Berlin • Tel.: 030 498808-4200 www.lexusforum-berlin.de GS 300h Grundversion: Benzintriebwerk, 133 kW (181 PS), und Elektromotor, 105 kW (143 PS), Systemleistung 164 kW (223 PS), Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert 4,6/4,3/4,4 TAXI l/100 NOVEMBER/ km, CO 2-Emissionen DEZEMBER/2018 kombiniert 104 g/km. Kraftstoffverbrauch GS 300h 7 Luxury Line innerorts/außerorts/kombiniert 5,0/4,8/4,9 l/100 km, CO 2-Emissionen kombiniert 113 g/km. Abb. zeigt GS 300h Luxury Line mit Taxi-Paket.

TaxiTimes Berlin