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Taxi Times Berlin - Dezember 2018

INKLUSION ZWEI

INKLUSION ZWEI KATEGORIEN VON INKLUSIONSFAHRZEUGEN Welches ist das optimale Inklusionstaxi? Taxi Times gibt Tipps zu Fahrzeugwahl und Umbauoptionen mit den neuesten Informationen von der Kölner Taximesse. Bei der Frage, welche Fahrzeuge als Inklusionstaxi geeignet sind, muss zunächst einmal eine grundsätzliche Entscheidung zwischen zwei Fahrzeugklassen getroffen werden: siebensitzigen Mini-Vans, die Förderrichtlinie definiert diese als Kategorie B1, und Neunsitzer- Minibussen (Kategorie B2). Bis auf eine luxuriöse Variante, die V-Klasse von Mercedes (nicht gleichzusetzen mit dem Vito), besteht Kategorie B1 aus – zu komfortablen Pkw gewachsenen – Kastenwagen, die uns bis vor kurzem vor allem als Kleintransporter von Handwerksbetrieben begegneten. Weder Fahrer noch Fahrgast haben in den heutigen Modellen noch das „Kastenwagen-Gefühl“. Zur Auswahl stehen Citroën Berlingo, Ford Tourneo Connect, Mercedes Citan, Nissan NV200, Luxus in der Klasse B1: Mercedes V-Klasse, nicht gleichzusetzen mit dem Vito Opel Combo Life, Peugeot Partner, Renault Kangoo und natürlich, last but not least, der Caddy Maxi von Volkswagen. Diese Fahrzeuge sollten in der längsten Karosserievariante bestellt werden. Modelle, die nur als Schalter und nicht mit automatisiertem Getriebe zu haben sind, bleiben in unserer Betrachtung unberücksichtigt. In Kategorie B2 stehen Neunsitzer-Minibusse wie der Citroën Jumpy Multispace bzw. Space Tourer, Ford Tourneo Custom, Hyundai H-1 Travel, Mercedes Vito, Peugeot Traveller und der Toyota Proace zur Auswahl. Auch hier gilt es, die längste Version zu wählen, um das Maximum an Möglichkeiten im Einsatz als Taxi bieten zu können. Und auch hier finden nur Modelle Beachtung, die ein Automatikgetriebe anbieten. Deshalb bleiben der Fiat Talento, Nissan NV300, Opel Vivaro und auch der Renault Traffic, allesamt ebenso umbaufähig wie die zuvor genannten Modelle, unberücksichtigt. Konstruktionsbedingt ist der T6 von Volkswagen nicht nach DIN-Norm 75078 Teil 1+2 umrüstbar. Der Umbau ist dann optimal, wenn keine der Nutzungsmöglichkeiten der Fahrzeuge durch die Umrüstung wegfällt. So muss dabei in Kategorie B2 in der Regel auf die letzte Sitzreihe verzichtet werden. Dafür werden zwar als Ersatz zwei Drehklappsitze angeboten, doch damit geht nicht nur ein Sitzplatz verloren, das Taxi verliert im bisher gewohnten Einsatz für Business-Kunden auch seine Ausstrahlung, kommt damit mehr wie ein Sonderfahrzeug daher Nagelneuer Vertreter der Kategorie B1: Citroën Berlingo und könnte an Akzeptanz verlieren. Ein Inklusionstaxi muss aber alle Kunden zufriedenstellen. Die Ideallösung bietet bisher lediglich der Ford Tourneo Custom, bei dem die hintere Original-Sitzbank und damit acht Fahrgastplätze erhalten bleiben. Wenn ein Mensch im Rollstuhl eingeladen werden soll, muss diese Bank nur gewickelt werden. Um dieses Fahrzeug, das alle Ansprüche eines Großraumtaxis bestens erfüllt, aber letztlich empfehlen zu können, bleibt abzuwarten, wie sich das Motorisierungsangebot entwickelt. Mercedes will es beim extralangen Vito auch möglich machen, die dritte Sitzreihe zu erhalten. Bei allen anderen Modellen dieser Kategorie ist dies nicht möglich. In Kategorie B1 ist das kein Problem, da diese in der dritten Sitzreihe ohnehin nur zwei Sitzplätze bieten, die mit zwei Drehklappsitzen ohne Verlust ersetzt werden. Da diese Fahrzeuge auch etwas schmaler als die Kleinbusse sind, ist auch die Optik FOTOS: stock.adobe.com, Taxi Times, Mercedes-Benz 8 NOVEMBER/DEZEMBER/ 2018 TAXI

INKLUSION Nissan NV200: viel Platz in der Kategorie B1 verträglich, da sich die Einzelsitze direkt, ohne breiten Spalt, zusammenfügen. Mit dem Taxigewerbe zusammen haben die Umrüstfirmen speziell für den inklusiven Taxi-Einsatz geeignete Lösungen entwickelt. Das Wesentliche dabei war, dass der Umbau, wenn er nicht genutzt wird, die anderen Fahrgäste nicht stören oder ihren Komfort beeinträchtigen darf. Die Drehklappsitze wurden bereits erwähnt, eine im Heck senkrecht stehende Rampe, die in der Regel früher oder später zu klappern anfängt, hat in einem Taxi auch nichts verloren. Dafür wurde extra die sogenannte „Taxi-Rampe“ entwickelt, die umgeklappt und in den Fahrzeugausschnitt gelegt wird, so dass auch wieder eine ebene Ladefläche entsteht. Wie Sie sehen, muss bei diesem Projekt, soll es erfolgreich sein, an alle Fahrgäste gedacht werden. Genau das bedeutet Inklusion: eine sichere und komfortable Der Große von Citroën: Space Tourer (Kategorie B2) Beförderung von Menschen, die nur im Rollstuhl sitzend ein Taxi nutzen können, ohne dass andere Fahrgäste auf gewohnten und gewünschten Komfort verzichten müssen. Im Gegenteil, gerade für ältere Menschen wird das Inklusionstaxi ein großer Gewinn sein. Bei den 7-Sitzern ist der Einbau eines Schwenksitzes anstelle des normalen Beifahrersitzes eine Voraussetzung dafür, dass der Umbau insgesamt überhaupt gefördert wird. Bleibt die Frage, welche umweltverträglichen Antriebe wählbar sind. Da bleibt die Auswahl bisher sehr überschaubar. In der Regel werden die Fahrzeuge von Dieselaggregaten angetrieben, Nach den ganzen Tricksereien der Vergangenheit und aktuellen Problemen im Betrieb können da nur Motoren mit Euro-6d-Temp-Norm empfohlen werden, wie beispielsweise vom französischen PSA-Konzern (Citroën, Peugeot) oder von Toyota, die bisher keine Probleme beim Erfüllen der Norm hatten. Hybrid- und Erdgasantriebe sind nicht verfügbar oder nicht für den Umbau geeignet. Allerdings gibt es zwei vollelektrische Varianten: in Kategorie B1 der Nissan NV200, der mit einer 40 kWh-Batterie und einer 80 kW-E-Maschine eine Reichweite von 275 km erreichen soll. Selbst wenn das zutreffen sollte, wäre das eine für die Erfordernisse eines Zwei-Schicht-Betriebes zu geringe Reichweite, für Einzelunternehmer aber durchaus eine Überlegung wert. Daneben gibt es nur noch den eVito von Mercedes in Kategorie B2, dessen Batteriekapazität von 41,4 kWh aber nur für eine Reichweite von rund 150 Kilometern ausreicht. Ein zum Inklusionstaxi umgebauter Prototyp dieses Wagens wurde bereits vorgestellt. Der eCitan soll folgen, doch das ist alles noch ein wenig Zukunftsmusik. Ein Trostpflaster: Inklusionstaxis werden von allen Diesel-Fahrverboten ausgenommen. Was aber kostet ein Umbau und wieviel deckt das Berliner Förderprogramm dabei ab? Alle Umrüster, die von Taxi Times auf konkrete Angebote angesprochen wurden, wollten zunächst die Veröffentlichung der Förderrichtlinien abwarten, um sicher zu gehen, dass die angebotenen Umbauten formal auch förderfähig sind. Darüber werden wir in der kommenden Ausgabe im Detail Der Toyota Proace zählt als 9-Sitzer zur Kategorie B2. berichten. Aber so viel vorweg: Selbst die absolute Komplettlösung wird allein mit der Förderung durch das Land Berlin möglich sein, ohne auch nur einen Euro aus Eigenmitteln draufpacken zu müssen. Die Angebote, die von den Umrüstfirmen bisher gemacht wurden, lagen alle zwischen 8.000 und 12.000 Euro und erfüllten den Umfang des in der Richtlinie festgelegten Umbaus in Gänze. Erhältlichen Luxuslösungen sind natürlich nach oben keine Grenzen gesetzt. Merken müssen Sie sich nur, dass es den Umbau zum Inklusionstaxi, dank der Förderung durch das Land Berlin, für jedes Taxiunternehmen – und nur für Taxiunternehmen – zum Nulltarif gibt. Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, ist selber schuld. sb FOTOS: Taxi Times, Nissan, Axel Rühle / Taxi Times KEIN ABO, KEINE MIETE + standalone Geräte mit gratis SIM Karte + Mehrbediener Modus & Trinkgeldfunktion + Einzige Gebühr: 0,85% Debitkarten 1,75% Kreditkarten (für alle Neukunden bis Ende 2018) + Support ist in Berlin + Sofortgutschrift myPOS Combo 249€ zzgl MwSt POS 4 ME GmbH , Mainzer Str. 19 10247 Berlin 030 81860702 office@pos4me.de 01623 963120 TAXI NOVEMBER/ DEZEMBER/2018 9

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