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Taxi Times Berlin - Februar 2018

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TARIF „Die Genehmigungsbehörde bewertet in den Betriebsprüfungen nicht die Aufzeichnungssysteme und die ihnen zu Grunde gelegten technischen Umsetzungen, sondern die vorgelegten Dateien. Daher war bei den bisher erfolgten Maßnahmen allein auf die Unzuverlässigkeit des Antragstellers abzustellen und nicht pauschal auf das Vorhandensein eines bestimmten Systems. Die Unternehmen, die von negativen Entscheidungen auf Grund unplausibler Unterlagen betroffen waren, nutzten unterschiedliche Aufzeichnungssysteme.“ SenFin fragten wir, welche Fiskaltaxameter-Systeme ihre Prüfer akzeptieren, und ob bestimmte Systeme grundsätzlich abgelehnt oder regelmäßig beanstandet werden. Leider wurde uns nur das geantwortet, was was längst bekannt ist: „Die Anforderungen (…) ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen in den §§ 145 ff. Abgabenordnung (AO) und dem dazu ergangenen BMF-Schreiben vom 14.11.2014… Daher akzeptieren die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes alle Fiskaltaxametersysteme, die die steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar speichern (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahren.“ Interessante Erfahrungsberichte? Fehlanzeige. PRÜFER MÜSSEN SICH ERST EINARBEITEN „Ob solche Systeme (z. B. INSIKA, PAYCO, Cabman BCT, selbstsignierendes HALE-Taxameter, Digitax mit integriertem GPRS-Modul, SEMITRON, KIENZLE ) den zuvor genannten Grundsätzen entsprechen, kann nur im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung zusammen mit der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung beurteilt werden. Eine isolierte, von anderen zum Einsatz kommenden Datenverarbeitungs (DV)-Systemen und Programmen losgelöste Feststellung der Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung kommt daher nicht in Betracht.“ Dieses Statement ist irritierend, denn während der Überzeugungsarbeit der Behörden, Fiskaltaxameter schon freiwillig vor 2017 einzubauen, wurde gerade damit argumentiert, dass damit aufwändige Steuerprüfungen nicht mehr notwendig seien. Weil aber eine eindeutige Festlegung auf ein System fehlte, sind die Prüfer jetzt damit beschäftigt, sich in alle Systeme einzuarbeiten, Fehlerquellen und Hintertürchen zu suchen, anstatt nach einem klaren Schema konsequent durchprüfen zu können. SenFin schrieb uns weiter: „Die Vielzahl (…) und Kombination der DV-Systeme (…) lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. Auch Positivtestate (…) werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt. Ob die auf dem Markt erhältlichen Systeme allesamt WIEDER MEHR KONZESSIONEN Am 31.1. waren in Berlin 8.047 Taxen zugelassen. Laut offizieller Statistik gehörten 2.558 von ihnen Ein-Wagen-Betrieben. Das ist weniger als ein Drittel. Die größte Firma des Berliner Taxigewerbes betreibt 101 Taxen, auf den Plätzen 2 bis 10 liegen Betriebe mit je 30 bis 50 Fahrzeugen. Die durchschnittliche Anzahl der Taxen in den 3.242 Betrieben liegt bei knapp 2,5. Betrachtet man nur die Mehrwagenbetriebe, so sind es durchschnittlich acht Fahrzeuge (alle Zahlen vom 31.1.2018). tatsächlich den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechen, kann nicht abschließend beurteilt werden, sondern wird im Einzelfall überprüft.“ Dann doch mal konkrete Zahlen: „Im Rahmen der Nachschauen hat die Berliner Steuerverwaltung bis zum 24.11.2017 insgesamt 5.471 Fahrzeugkontrollen durchgeführt.“ Damit aber wieder ganz schnell zu Bekanntem. „Die Nichterfüllung dieser Pflichten stellt einen schweren Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten dar. Neben möglichen Hinzuschätzungen beanstandet die Finanzbehörde den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos und informiert ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers. Wegen der aktuell laufenden Verwaltungsverfahren werden konkrete Zahlen der Meldungen an das LABO nicht veröffentlicht.“ Natürlich sind weder LABO noch SenFin Zertifizierungsstellen für Taxameter und sollen es auch nicht sein. Verständlicherweise kann in laufenden Verfahren nicht alles hinausposaunt werden. Dennoch hätten wir etwas mehr Erhellendes erwartet. Anhand der Auszüge aus den Antworten können Sie sich selbst ein Bild machen, wie wenig Einblicke uns die Behörden gestatten. Mangelt es unseren Verwaltungen denn wirklich derart an Courage – oder an Wertschätzung gegenüber dem Gewerbe, dass auf ein berechtigtes Interesse so wenig eingegangen wird? So entsteht eher noch mehr der Eindruck, man lasse die Dinge dort lieber laufen, bevor man irgendwo auch nur im geringsten Maße anecken könnte. Sollten Sie sich jetzt fragen, ob wir die Behörden bloßstellen wollen und ihnen die Gelegenheit verwehrten, den hier entstehenden Eindruck richtigzustellen: Nein. Nach dem dpa-Interview mit Kollatz-Ahnen hielten wir mit SenFin Rücksprache und boten an, uns eine aktualisierte Antwort zukommen zu lassen. Da kam nichts. Sowohl SenFin als auch SenUVK boten wir ein Interview an, in dem der Eindruck hätte korrigiert werden können. Keine Reaktion. Schade. Nun sind wir so schlau wie vorher. sb DIE TAXI TIMES APP DIE TAXIWELT IN IHRER HAND Mit der Taxi Times App haben Sie Zugriff auf alle Neuigkeiten aus der Taxiwelt. Wir versorgen Sie mit allem Wissenswerten und das topaktuell. Die Nachrichten sind in Deutsch, Englisch und Türkisch abrufbar. Die App gibt es zum kostenlosen Download für iOS und Android. FOTO: Axel Rühle / Taxi Times 10 FEBRUAR/MÄRZ 2018 TAXI

TAXI-GREMIUM Terminal ohne Taxen – das Landratsamt des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) lässt lieber die Fluggäste vier Stunden warten, als auch nur ein einziges Berliner Taxi in Schönefeld laden zu lassen. FOTO: Martin Benecke WO KEIN WILLE IST... Die Senatsverkehrsverwaltung bemüht sich um eine Einigung mit dem LDS-Landratsamt über Laderechte in Schönefeld. Mit Vize-Landrat Halecker scheint aber kein Kompromiss möglich. Für den 16. Januar hatte Berlins Verkehrsstaatssekretär Jens Holger Kirchner zum Gespräch mit LDS-Landrat Stephan Loge zum Austausch über die Problematik SXF / BER auch die Vertreter der Berliner Taxi-„Innung“ eingeladen. Auf Bitten der „Innung“ wurde auch Hermann Waldner in seiner Funktion als Vize-Präsident des BZP hinzugebeten. Außerdem nahm von Seiten des LDS der Erste Beigeordnete des Dezernats für Verkehr, Bauwesen und Umwelt, Chris Halecker, an dem Treffen teil. Herr Kirchner eröffnete das Gespräch über die Problematik des SXF / BER. Stand derzeit ist, dass Berliner Taxen kein Laderecht in SXF / BER haben. Dies führte während des letzten großen Sturms zu chaotischen Zuständen, die sogar die Bundespolizei zum Eingreifen zwangen. Weil es Berliner Taxen zurzeit verboten ist, sich in Schönefeld bereitzuhalten, standen Fahrgäste teilweise drei bis vier Stunden am Terminal und warteten auf ein freies LDS-Taxi. Ausladende Berliner Taxen wurden vom Service-Personal am Laden gehindert. WECHSELSEITIGE LADERECHTE? Das ist einem Hauptstadtflughafen und auch der Ausnahmesituation an diesem Tage nicht würdig gewesen. Um dies für die Zukunft zu verbessern, schlug Herr Kirchner vor, dass Berliner Taxen in SXF / BER laden dürfen und LDS-Taxen sich an vier festen Ladepunkten (TXL, Hauptbahnhof, Messe und Ostbahnhof) bereitstellen dürfen. Von Seiten der „Innung“ wurde aber noch die Forderung erhoben, dass auch die LDS-Taxen mit einem Fiskaltaxameter ausgerüstet sein müssen. Begründung war, dass die Bedingungen für alle gleich sein müssten, um das Abwandern von Berliner Betrieben, die ihr Geschäft noch ohne Fiskaltaxameter ausüben, in das Umland zu verhindern. NUR SAUBERE TAXEN IM LDS? Herr Halecker lehnte dies mit der Begründung ab, dass er all seine Betriebe kontrolliert hätte und sie keine Auffälligkeiten aufwiesen. Diese Aussage rief bei den Berliner Vertretern nur ungläubiges Erstaunen hervor. Sind es doch gerade Betriebe aus Berlin, die kein Interesse an einer Kontrolle ihrer Geschäftstätigkeit mittels Fiskaltaxameter haben und dann in das Umland abwandern. Landrat Loge schien eher bereit zu sein, eine tragfähige Lösung zu suchen. Mit der Einstellung kann aber keine Einigung möglich sein. Ohne Fiskaltaxameter kann es für LDS-Taxen kein Laderecht in Berlin geben. Berliner Unternehmen sind durch den Fiskaltaxameter absolut gläsern, während die Umlandtaxen weitermachen wie bisher. Es wurde kein Folgetermin vereinbart, so dass man sehen muss, wie sich die Situation weiter entwickelt. Es wird auch geprüft, ob in Ausnahmefällen (Sturm, Ausfall der Bahn) eine Hilfe seitens des Berliner Taxigewerbes möglich wird. Rolf Feja für die Taxi-„Innung“ Nachfolgende Berliner Taxiverbände arbeiten unter dem Titel „Taxi-Gremium“ sehr eng zusammen. Sie einigen sich auf gemeinsame Positionen und treten somit gegenüber Politik und Behörden gemeinsam auf. Auf eigens gekennzeichneten Seiten und in eigener redaktioneller Verantwortung veröffentlicht das Taxi-Gremium in Taxi Times Berlin regelmäßig Beiträge. INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V. Persisustraße 7 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 23 62 72 01 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 23 62 72 02 Telefax: +49 (0)30 / 23 62 72 03 E-Mail: info@taxiinnung.org www.taxiinnung.org www.facebook.com/taxiinnung TAXIVERBAND BERLIN BRANDENBURG E. V. Franklinstraße 18 10587 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 24 33 54 08 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 86 09 07 70 E-Mail: taxiverband@t-online.de www.taxiverband-berlin.de TAXI DEUTSCHLAND BERLIN E. V. Persiusstraße 7 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 202 02 13 10 Fax: +49 (0)30 / 202 02 13 11 E-Mail: berlin@taxideutschland.eu www.taxideutschland.eu www.facebook.com/taxi.deutschland.eu Presserechtlich verantwortlich für Beiträge auf Seiten des Taxi-Gremiums: Detlev Freutel (TVB), Leszek Nadolski (Innung), Ertan Ucar (TD) TAXI FEBRUAR/MÄRZ 2018 11

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