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Taxi Times Berlin - Februar 2018

FLUGHAFEN Julius Lang,

FLUGHAFEN Julius Lang, Chef der Schwechater Airport-Taxis Aber anders als in München wird hier kein Zeitlimit gesetzt. Die Kurzfahrt definiert sich über einen Entfernungsradius. Bleibt die Fahrt innerhalb dieses Radius, zählt die Tour als Kurzfahrt, und das Taxi darf direkt wieder vorfahren. Erfasst wird dies mit der Map-Funktion im fms-Programm. Um dauerhaft einen guten Service anbieten zu können, sind laut Julius Lang zwei Dinge entscheidend: Die Spielregeln, die für die Fahrer der „Airport-Taxis” gelten, müssen kompromisslos durchgesetzt werden, und zu den Flughafenverantwortlichen muss ein guter, möglichst kurzer Draht bestehen. Dazu ist es von Vorteil, wenn der Ansprechpartner nicht zu oft wechselt. Das ist bei ATS jedenfalls gegeben. jetzt seit vier Jahren. In einer Tiefgarage in unmittelbarer Nähe sind 34 Stellplätze angemietet. Die Zufahrt ist beschrankt, die Öffnung erfolgt mittels Fahrerkarten. Für die Reihung zählt die Reihenfolge der Zufahrt. Die Fahrer gehen zum Counter, dort gibt es für sie einen kleinen Aufenthaltsraum. Die Fahrer der fünf erstgereihten Taxis warten am Counter. Kommt ein Kunde, wird der erste herangerufen, geht mit dem Kunden zum Auto in der Tiefgarage und fährt von dort aus los. Dieser Weg ist etwas zu weit. In Berlin sollten es, falls eine ähnliche Lösung kommen sollte, kürzere Wege sein. Wie bei uns ist auch in Österreich die Hauptstadt ein eigenes Bundesland. Vom Flughafen Schwechat, im Nachbarbundesland Niederösterreich gelegen, kostet eine Fahrt nach Wien je nach Bezirk zwischen 33 und 38 Euro. Der Taxiunternehmer zahlt eine auftragsbezogene Funkgebühr zwischen 2 und 6 Euro. Alle bei der Funkzentrale 40100 unter Vertrag stehenden Fahrer haben am Flughafen Laderechte, tatsächlich bedienen nur ca. 100 Fahrer den VIE. Der Service wird Neben dem 40100-Schalter bietet der Mietwagenservice „transfer to city“ seine Dienste an. Von den 40100-Mitarbeitern erfuhren wir, dass dieser Dienst Pleite ging und von 40100 übernommen wurde. Trotzdem wurden das Logo erhalten und seine Mietwagen eingesetzt, da ein lukrativer Geschäftskundenstamm übernommen werden konnte. Die Taxizentrale hält sich im Hintergrund. Ach ja: Am Wiener Flughafen gibt es eine Tankstelle. Dreimal dürfen Sie raten, wer sich dort bereithält. Es liegt aber, anders als in Deutschland, bereits eine Gesetzesänderung vor, die Mietwagen den Taxis gleichzustellen. Im österreichischen Taxigewerbe ist man sogar mehrheitlich dafür. WAS SCHÖNEFELD LERNEN KANN Zum Schluss ein paar grundsätzliche Bemerkungen, die bei einer Entscheidung berücksichtigt werden sollten: Systeme, die viel behördliche Kontrolle erfordern, werden am BER nicht funktionieren. VIELFÄLTIGES ANGEBOT Aber die Konkurrenz ist groß. Im Ankunftsterminal gibt es sechs Schalter, an denen sich Mietwagen- und Taxianbieter gleichermaßen um Fahrten nach Wien bewerben. Einer davon ist von ATS, an dem auch die Kunden der „Airport-Taxis”, anders, als wenn sie direkt einsteigen, in den Genuss von etwas günstigeren Festpreisen kommen können. Daneben sind vier Mietwagenschalter und der Counter von Taxi 40100 aus Wien, sozusagen die Hauptstädter am Umlandflughafen. Den 40100-Counter in Terminal 3 gibt es Flughafen Wien: mehrere Counter, unterschiedliche Anbieter, alles gut organisiert von 6 Uhr früh bis um 1, spätestens um 2 Uhr nachts angeboten. An den Counter kommen Kunden, die bereits einen Taxi-Voucher beim Buchen ihrer Reise gekauft haben, aber auch Fluggäste, die nach einem Taxi suchen und vor Ort bestellen. Während Taxifahrzeuge recht einfach eindeutig gekennzeichnet werden können, ist die Prüfung der Berechtigung des Fahrers schwieriger. Zufahrten am Flughafen sollten deshalb über Fahrerkarten erfolgen, die im Stadtverkehr von außen gut sichtbar am Taxi LISSABON Ein Beispiel aus Portugal beweist, dass „eigene“ Lösungen keine Notlösungen sein müssen. In der Hauptstadt wird ein „Taxi-Voucher“ beworben, in einem Zuge mit der „Lisboa-Card”, mit der die öffentlichen Verkehrsmittel sowie der Eintritt in 27 Sehenswürdigkeiten kostenfrei sind: „Unangenehme Preisüberraschungen können Besucher in Lissabon mit speziellen Taxi-Vouchers vermeiden. Die Gutscheine sind an der Tourismusinformation in der Ankunftshalle des Flughafens erhältlich und garantieren einen Festpreis für die Fahrt ins Stadtzentrum oder in die Region.“ Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Andere werben schon längst mit dem, was auch das Berliner Taxigewerbe für Abholungen am BER umsetzen kann. Erinnert sei an das „Berliner Taxi-Ticket” aus den 1990er Jahren. Weil solche Angebote für Kunden attraktiv sind, wird es das Taxigewerbe stärken. FOTOS: Stephan Berndt / Taxi Times, Adobe Stock 14 FEBRUAR/MÄRZ 2018 TAXI

FLUGHAFEN FOTOS: Stephan Berndt / Taxi Times Flughafen Wien: alles beschrankt und über ein fms-System gesteuert anzubringen sind. Bei aller Liebe zur Umwelt: Schon heute gibt es, sowohl bei den Berlinern als auch im LDS, ausgesprochene Flughafenfahrer – ökologisch verwerflich, ökonomisch zweifelhaft, aber Fakt. Egal, welches System kommt, die fahren sowieso leer wieder zurück. Andere wiederum bleiben nach einer Fuhre zum Flughafen prinzipiell nicht dort stehen und fahren leer wieder weg. Auch ein System, das Leerfahrten verhindern soll, wird das nicht ändern, jedenfalls nicht, ohne einen Mindestumsatz je gefahrenen Totalkilometer als Voraussetzung für eine Konzessionsverlängerung vorzugeben – was auch aus anderen Gründen nicht die schlechteste Idee wäre. Liebe Politiker, diesen Aspekt bitte nicht vergessen! Festpreise vom und zum Flughafen, in Kreisen rund um den Flughafen gezogen gestaffelt, sind in jedem vorstellbaren Bediensystem ein Muss. Festpreise bieten die Möglichkeit, dass Kunden ein „Taxi-Voucher“ schon bei der Reiseplanung im Reisebüro oder auch online zusammen mit Flug und Hotel kaufen können, hin und zurück. Das bringt neue Kunden und sichert sie im eigenen System. Zu guter Letzt: das Personenbeförderungsgesetz bietet die Möglichkeit, Behördenzuständigkeiten zu verändern, falls eine Partei einer vernünftigen Lösung gänzlich unzugänglich ist. In § 47, Satz 3 PBefG heißt es: Die „Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs zu regeln. […] In der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über das Bereithalten von Taxen in Sonderfällen […])“. Das brandenburgische Verkehrsministerium kann diese Posse also, wenn nötig, beenden. Die Motivation, Besitzstände zu wahren, die Angst, etwas zu verlieren, verstellt schnell den Blick für die Chancen, die sich allen Beteiligten in einer neuen Dimension bieten können. In Zeiten des Wartens auf die Inbetriebnahme des neuen Flughafens, in denen allerorts die Ängste größer sind als die Zuversicht, da sollen uns diese Ausblicke Mut machen – Mut, uns nicht ahnungslos in unverantwortliche Zustände zu fügen, wo wir doch wissen, dass es besser geht. sb TAXI FEBRUAR/MÄRZ 2018 15

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