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Taxi Times Berlin - Februar 2018

NEWS NEWSTICKER

NEWS NEWSTICKER SPEKULATIONEN ÜBER LYFTS MARKTEINTRITT IN BERLIN Laut Medienberichten soll das US-Unternehmen Lyft vor dem Markteintritt in Berlin stehen. Verschiedene Portale, unter anderem das Magazin „Gründerszene“, berufen sich dabei auf eine Antwort des Berliner Senats auf eine kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Frank Scholtysek. „Gründerszene“ zitiert aus der Antwort der Verwaltung: „Dem Senat sind darüber hinaus folgende Unternehmen bekannt, die das Thema „Ride-Sharing“ am Standort Berlin verfolgen: […] Lyft: (steht vor Markteintritt).“ Allerdings sind Anfrage und Antwort auf August bzw. September 2017 datiert. Im Zusammenhang mit einer Meldung, wonach der Anbieter Lyft, der in Amerika ähnlich wie Uber Fahrten an Laientaxis vermittelt, ein Büro in München eröffnen will, hatte man das Thema nochmals aufgegriffen. prh MERCEDES-WELT WIRD ERWEITERT Die „Mercedes-Welt am Salzufer“ wird umgebaut und erweitert. Geplant sind ein neues Erscheinungsbild und neue Arbeitsabläufe. Für den Werkstattkunden wird es bequemer und digitaler. Auf einen Teil des Hofs kommt ein neues Gebäude mit Werkstattplätzen, Parketagen und der neuen Reparaturannahme. Die Baugrube ist schon ausgehoben. Wenn alles fertig ist, im Jahr 2020, wird das Auto des Werkstattkunden schon bei der Einfahrt gescannt und erkannt, automatisch zu einem Annahmeparkplatz geleitet und direkt von einem Mitarbeiter entgegengenommen, der schon alle notwendigen Daten auf dem Bildschirm hat. Diagnose und Auftragserteilung erfolgen dann voll digital und papierlos. Auf Wunsch kann der Werkstattkunde eine Etage höher gleich in ein bereitstehendes Mobilitätsfahrzeug steigen. Das markante Gebäude mit der spitzen Ecke wird umgestaltet und an das neue Markenerscheinungsbild angepasst. Die spektakuläre Architektur bleibt, wie sie ist. Schließlich ist das Haus keine zwanzig Jahre alt. Einige Funktionen wechseln ihre Plätze. Im Wesentlichen bleibt es Show-Room und Veranstaltungsort der Marke Mercedes-Benz für die Berliner und ihre Besucher. wh ADDISON LEE STARTET AUCH IN BERLIN Das britische Mietwagen- und Transportunternehmen hat seine globale Expansion angekündigt. Nach New York City sollen Berlin, Paris, Peking und Johannesburg folgen. In insgesamt 100 Städten will das Britische Unternehmen seine Fahrdienste per App und Internetbestellung anbieten. Es beschäftigt in Großbritannien 20.000 Angestellte, die 4.000 Mietwagen und Kurierfahrzeuge steuern. Insgesamt sollen 75 Millionen Euro in Fahrzeuge und Infrastruktur investiert werden. Addison Lee bietet verschiedene Fahrzeugkategorien an, von „Standard“ (Ford Galaxy) über luxuriöse Mercedes S-Klasse bis hin zum Kleinbus, und macht damit nicht nur Taxis, sondern auch Uber sowie Blacklane ernsthafte Konkurrenz. Das Unternehmen kooperiert mit Ford bei der Entwicklung des autonomen Fahrens und behält sich ausdrücklich den Einsatz elektrisch angetriebener Fahrzeuge vor, sobald die Infrastruktur da sei, hieß es in der „Buying Business Travel“. prh FÖRDERUNG FÜR INKLUSIONSTAXIS JETZT AMTLICH Der Berliner Senat hat im Doppelhaushalt 2018/19 1,5 Millionen Euro für die Förderung von Inklusionstaxis bereitgestellt. Mit den Mitteln soll die Anschaffung geeigneter Taxis und der entsprechende Umbau von Taxis gefördert werden. Wie das im Detail umgesetzt werden soll, wird im ersten Halbjahr 2018 geplant, im zweiten sollen die Fördermittel fließen. Laut Berliner Behindertenverband ist das ein „längst überfälliger Schritt“, der nach den Worten des Vorsitzenden Dominik Peter nur erfolgreich sein kann, wenn es für den Taxibetreiber auch rentabel ist. Wenn sich das Taxigewerbe im gleichen Maße wie bisher im Projekt einbringen wird, sollte eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Vorhaben kann nur gelingen, wenn Senat, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Behindertenverbände, Sozialverband und Taxigewerbe die weiteren Schritte eng miteinander abstimmen und ihre Kompetenzen in einem gemeinsam entwickelten, mit anderen Verkehrsträgern verzahnten Mobilitätskonzept bündeln. Das LAGeSo, wo heute schon Sonderfahrdienst und Taxikonto verwaltet und abgerechnet werden, wird dabei eine wichtige Rolle spielen. sb FOTOS: Mercedes-Benz, Addison Lee 4 FEBRUAR/MÄRZ 2018 TAXI

TARIF ZWEI VORSCHRIFTEN IM KONFLIKT Die Berliner Taxitarifordnung verlangt einen Kreditkartenzuschlag, ein neuer Paragraph im BGB verbietet ihn seit 13. Januar 2018. Was tun? GRAFIK: Stanislav Statsenko / Taxi Times Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte, lautet ein altes Sprichwort. Im aktuellen Fall ist der dritte der Taxiunternehmer bzw. Fahrer, und dem dürfte eher zum Weinen zumute sein. Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Kreditkartenzuschlags schadet aktuell dem Ruf des Taxigewerbes und kann mittelfristig teuer werden. Zu ersterem: Die Schlagzeilen der letzten Wochen waren nicht gerade sehr positiv: Taxifahrer würden die Fahrgäste abzocken, titelte die Bild auf ihre übliche, polemische Art und Weise – und wie so oft an der Wahrheit vorbei. „Taxis missachten eine EU-Verordnung“ präzisierten manche Medien mit höherem Anspruch. Letztere bemühten sich wenigstens darum, die Sachlage einigermaßen ausgewogen zu schildern. Leider auch nur mit mäßigen Erfolg, denn wie bei vielen typischen Taxithemen ist auch die Sache mit dem Kreditkartenzuschlag viel komplexer, als eine simple Anzeige auf dem Taxameter vermuten lassen mag. Es geht um eine Regelung der Taxitarifordnung, die einen Zuschlag nicht nur erlaubt, sondern sogar vorschreibt, wenn der Fahrgast den Fahrpreis bargeldlos, also beispielsweise mit Kreditkarte, begleicht. Der große mediale Aufschrei der letzten Wochen hängt mit dem neu definierten § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zusammen. Darin heißt es unter anderem, dass eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung unter anderem einer Zahlungskarte (Kreditkarte) zu entrichten, unwirksam ist. Mit diesem Verbot, Gebühren auf bestimmte Zahlungsarten zu verlangen, setzte die Bundesregierung eine Vorgabe der zweiten EU-Zahlungsdienstrichtlinie in nationales Recht um. Doch gilt das auch für tariflich festgelegte Kreditkartengebühren? Darüber herrscht Rechtsunsicherheit. Der Taxi-Bundesverband BZP verritt die Auffassung, dass jenes Verbot nur für zivilrechtliche Vereinbarungen gilt, die Berliner Senatsverwaltung argumentiert in dieselbe Richtung. Im Klartext heißt das: Taxiunternehmen haben Betriebspfl icht, und wer keinen Zuschlag bei Kreditkartenzahlung erhebt, verstößt gegen die Taxitarifordnung und kann sogar bestraft werden. Die Taxiverantwortlichen haben genau so gegenüber Medien und Kunden auf deren Nachfragen hin argumentiert. Gebracht hat es wenig. Die negative Berichterstattung in der Presse war nicht aufzuhalten – was weder im Sinne der Taxibranche noch der verantwortlichen Genehmigungsbehörden war. Nun reagieren alle Beteiligten: In Berlin soll der Zuschlag aus der Taxitarifordnung gestrichen werden, und die Verbände haben einen Antrag für eine Tariferhöhung angekündigt. Wann beides umgesetzt wird, steht noch nicht fest. jh DER TAXITARIF UND DIE TAGESPRESSE Unser Gewerbe in der Zeitung – das ist erst einmal gut so. Zeigt es uns doch, wie sehr es im öffentlichen Interesse steht. Immer noch scheint vielen der Berichterstatter aber zu entgehen, dass das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV öffentlich-rechtlichen Gesetzten unterliegt. Eine bemerkenswerte Ausnahme stellt der Artikel von Peter Neumann von der Berliner Zeitung dar – sachlich klar, übersichtlich und elegant geschrieben: « Einzelhändler dürfen keinen Aufschlag mehr verlangen, wenn Kunden mit Kreditkarten bezahlen. Trotzdem kassieren Berliner Taxifahrer bei bargeldloser Zahlung weiterhin eine Gebühr – das sorgt in zunehmendem Maße für Unmut. Sehr lange wird es dieses Entgelt aber wohl nicht mehr geben. Es sei der politische Wille des Senats, die Gebühr abzuschaffen, sagte Matthias Tang, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). Seit dem 13. Januar ist es geltendes Recht: Für gängige bargeldlose Zahlungsmittel dürfen keine Gebühren mehr berechnet werden. [...] Klar, dass sich viele Taxifahrgäste jetzt fragen, warum in Berlin immer noch 1,50 Euro aufgeschlagen wird, wenn sie bargeldlos zahlen. [...] Kassieren Berliner Taxifahrer seither unrechtmäßig Geld? – „Nein“, entgegnet Detlev Freutel vom Taxiverband Berlin Brandenburg (TVB). Die Änderung betreffe ausschließlich das Zivilrecht – deshalb ist sie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es geht dort um den Kauf von Waren und privaten Dienstleistungen. Taxi-Entgelte fallen nicht darunter. „Denn bei den Taxitarifen geht es um öffentliches Recht, also um ein anderes Rechtsgebiet“, so der TVB-Vorsitzende. Sie werden nicht privat ausgehandelt, sondern vom Staat per Verordnung festgesetzt. „Taxibetreiber sind verpflichtet, die jeweilige Verordnung anzuwenden und die Tarife, die darin aufgelistet sind, zu kassieren.“ Der Taxiverkehr ist stark reguliert, weil es sich um Daseinsvorsorge handelt. Fahrgäste müssen sich darauf verlassen können, dass einheitliche Preise kassiert werden. » (Quelle: https://www.berliner-zeitung. de/29564150 © 2018). Dass bald noch mehr Fahrgäste mit Karte bezahlen, und das gebührenfrei, wünscht Ihnen Detlev Freutel. GRAFIK: Stanislav Statsenko / Taxi Times TAXI FEBRUAR/MÄRZ 2018 5

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