TARIF Manipulation der Arbeitszeiten? eingezogen und die Taxis stillgelegt? Vielleicht, weil die Behörde weiß, dass dann sofort eine neue Firma Konzessionen beantragt? Dass eine andere, bestehende sich erweitert? Dass auch mit Fiskaltaxameter weiter betrogen wird? Wenn nicht durch Umsatzverkürzung, dann mittels Manipulation der Arbeitszeiten? Alles ist längst aus dem Ruder gelaufen. Spätestens nach Bekanntwerden des ganzen Ausmaßes der Fehlentwicklungen im Berliner Taxigewerbe, mit der Veröffentlichung des Taxi-Gutachtens im Juli 2016, hätte die Notbremse gezogen und ein Beobachtungszeitraum eingerichtet werden können. Durch das verheerende Gutachten und die Einführung des Mindestlohns wären Klagen gegen einen zeitlich begrenzten Konzessions-Stopp aussichtslos gewesen. Diese Chance wurde verpasst, denn wenn die Behörde keinen Schutz bieten kann, droht ohne Beobachtungszeitraum das Chaos. DIE LEIDIGEN 20-MONATE-GMBHS Das Erfolgsrezept der Betrüger basiert auf der unendlichen Vergabe von Taxigenehmigungen: GmbH gründen, knapp zwei Jahre lang ungehemmt wirtschaften, vor der ersten Prüfung, die normalerweise bei der Erstverlängerung der Konzessionen nach zwei Jahren ansteht, den Betrieb „versenken“ und wieder neu gründen – offiziell natürlich eine andere Firma mit anderen Gesellschaftern und neuer Geschäftsführung. „Seltsamerweise“ aber nicht selten mit exakt demselben Personal und Fuhrpark. Die wirklichen Über die Verflechtungen bestimmter GmbHs berichtete Taxi Times Berlin im April 2017. Macher bleiben unerkannt im Hintergrund. Doch fast alle im Gewerbe wissen, welche Personen dahinter stecken, und auch den Behörden müssten die Verantwortlichen bekannt sein, schließlich gibt es einen regen Gedankenaustausch mit dem Berliner Taxigewerbe. Beendet werden kann das nur, wenn für einen begrenzten Zeitraum keine neuen Genehmigungen mehr erteilt werden. Die ordentlichen Betriebe, die auf die Ankündigungen ihrer Behörden und den Aufräumeffekt des Fiskaltaxameters vertraut haben, scheinen jetzt erst recht die Dummen zu sein. Sie haben sich nackt gemacht in der Annahme, alle anderen Taxibetriebe müssten das auch, seien dann genauso gläsern, wie man selbst ist. Doch wer nicht kontinuierlich am Markt bleiben will, sich hinter GmbHs versteckt, mit der einen Firma abund mit der nächsten wieder auftaucht, hat weiter den „Wettbewerbsvorteil“, den es zu beseitigen galt. Die Tricksereien mit den Arbeits- und Pausenzeiten sind bei Vorlage der vollständigen Reich werden kann im Taxigewerbe nur, wer es mit dem Gesetz nicht genau nimmt. Einzelfahrten-Nachweise nicht möglich, ohne entdeckt zu werden. Warum werden dann andere, unvollständige Formate akzeptiert, die Spielraum für Manipulationen lassen? Anstatt Chancengleichheit herzustellen, geht der Betrug in den Firmen, die nur „temporär“ am Markt sind, im großen Stil weiter. Deren „kreatives” Arbeitszeit- und Pausenmanagement bindet, mehr denn je, die umsatzstarken Fahrer. Und wenn doch etwas drohen sollte, wird die Bude fix geschlossen. Jetzt droht dem Taxigewerbe der Todesstoß, da sich zur unlauteren Konkurrenz von innen auch noch Mitbewerber etabliert haben, die dem Taxigewerbe mit komplett illegalen Mitteln zusätzlich Marktanteile streitig machen – vor den Augen der Ordnungsbehörde. Zugegeben ist die Verletzung der Rückkehrpflicht von Mietwagen, die digitale Vermittlungstechnik einsetzen, nicht einfach nachzuweisen. Wenn jedoch von aufmerksamen Kolleginnen und Kollegen bereits eine Liste bekannter Fahrzeuge zusammengetragen wurde, mit Kennzeichen, Bewegungsmustern und Erkenntnissen über die Hintermänner, so verwundert es doch, dass weder LABO noch Polizei in der Lage sein sollen, etwas zu unternehmen. Dass der Senat keine Verantwortung für Unternehmen und deren Beschäftigten übernimmt, die seit Jahrzehnten verlässlicher Es geht um 20.000 Arbeitsplätze. Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs sind und durchschnittlich 20.000 Menschen Arbeit bieten, zeigt sich auch daran, dass bald alle erdenklichen neuen Mobilitätsanbieter wie Uber, Clever-Shuttle, ViaVan mit BVG, Allygator mit ADAC oder auch Lyft in Berlin eine Genehmigung erhalten. Eine staatliche Steuerung zum Schutz der regionalen Wirtschaft vor internationalen Kapitalinteressen mit all ihren bekannten Folgen ist nicht mal im Ansatz erkennbar. In der Konsequenz ist das auch verantwortungslos gegenüber den Kunden, denen man digitale und ökologische Lösungen vorgaukelt, sie aber in die Hände von Monopolisten treibt. Digitale Lösungen bietet das Taxigewerbe längst, Taxi-Sharing ist ebenso im Angebot wie schadstoffarme Fahrzeuge. Immer mehr um Kunden buhlende Anbieter, deren Fahrzeuge sich zusätzlich in der Stadt bewegen, sind sicher kein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. FÜNF VOR ZWÖLF Der sprunghafte Anstieg neuer Konkurrenz, sinkende Stundenumsätze und steigende Mindestlöhne scheinen eine Fahrpreiserhöhung unumgänglich zu machen. Doch der Teufelskreis wird dadurch nur fortgeschrieben. Würde der Staat seine Pflicht erfüllen, könnten Taxikunden von ordentlich bezahlten und sozial abgesicherten Fahrern aus steuerehrlich wirtschaftenden Betrieben zu einem deutlich günstigeren Preis im Taxi befördert werden. Es bleibt kaum Zeit, die totale Katastrophe noch abzuwenden. Der Senat muss umgehend messbare Erfolge gegen die Taxi-Mafia und illegal agierende Mietwagen vorweisen. Anderenfalls wird ein ehrlicher Taxibetrieb nach dem anderen aufgeben müssen und einen bisher für alle Bürger verlässlichen Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs vollends in kriminelle Hände geben. In Hamburg hatte seinerzeit erst die Klage eines Taxiunternehmers gegen den damaligen Finanzsenator wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ eine Wende zum Guten gebracht – Hamburger Modell? sb FOTOS: Stanislav Statsenko / Taxi Times 8 FEBRUAR/MÄRZ 2018 TAXI
TARIF „Wegen der aktuell laufenden Verwaltungsverfahren werden konkrete Zahlen der Meldungen an das LABO nicht veröffentlicht.“ Senatsverwaltung für Finanzen VIELE WORTE, WENIG INFORMATIONEN VOM SENAT Welcher Fiskaltaxameter ist der richtige? Taxi Times hat bei den Senatsverwaltungen für Finanzen und Verkehr nachgefragt. FOTO: Adobe Stock Welche Fiskaltaxameter-Lösungen werden von der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) und vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) akzeptiert? Taxi Times wollte von der Finanzverwaltung wissen, ob es bei den doch sehr unterschiedlichen Systemen bei bisherigen Prüfungen schon systembedingte Auffälligkeiten gab, und vom LABO, der zuständigen Genehmigungsbehörde, ob aufgrund von Mitteilungen der Finanzbehörden bereits Genehmigungen nicht verlängert bzw. entzogen wurden – und falls ja, wie viele Konzessionen betroffen waren. Des Weiteren wollten wir wissen, wie viele Anträge verweigert wurden, weil die definierten Maßgaben (Daten unveränderbar gespeichert, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar und mit Nachweis der Einzelfahrten) nicht eingehalten wurden. In diesem Zusammenhang fragten wir auch, ob alle derzeit genutzten Fiskaltaxameter-Systeme akzeptiert würden. VERKEHRSVERWALTUNG ZUSTÄNDIG Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), für das LABO zuständig, teilte uns am 18.12. mit, dass „die zwischenzeitlich dem LABO vorliegenden Mitteilungen der Finanzbehörden gemäß § 25 Abs. 3 PBefG (Mitteilung über die wiederholte Nichterfüllung der sich aus dem Unternehmen ergebenden steuerrechtlichen Verpflichtungen) noch nicht abschließend ausgewertet bzw. bearbeitet“ seien. „Auf Basis dieser Mitteilungen ist daher derzeit noch keine Genehmigung versagt oder widerrufen worden. Solche Maßnahmen hat das LABO auf Grund von eigenen Feststellungen in den vorgenommenen Betriebsprüfungen getroffen.“ Leider wurde uns zu den angesprochenen Maßnahmen in Folge von eigenen Prüfungen nichts Konkretes mitgeteilt. Dabei hätten wir uns über Fakten gefreut, wie sie Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen vier Tage später gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nannte. „In diesem Jahr hätten Finanzämter beim LABO für 24 Unternehmen einen Konzessionsentzug angeregt. Gegen 13 Taxi-Firmen seien Strafverfahren eingeleitet worden.“ Das sind doch Zahlen, die von Interesse sind, und die der oberste Dienstherr der Behörde offensichtlich gerne einer großen Nachrichtenagentur mitteilt, nicht aber einem Fachmagazin der Branche, die es betrifft. Weiter antwortete uns SenUVK: „Das LABO erteilt seit Januar 2017 auf erstmaligen Antrag bzw. seit Juli 2017 auch bei erneuter Antragstellung keine Genehmigung mehr ohne den Nachweis der Nutzung eines sog. Fiskaltaxameters. Es musste bisher kein Antrag auf eine Taxengenehmigung aus dem Grunde abgelehnt werden, weil ein solcher Nachweis nicht erbracht worden ist. Für über 800 Konzessionen hat das LABO in diesem Jahr eine intensivierte Betriebsprüfung durchgeführt, hierbei sind in etwa zwei Dritteln der Fälle Betriebsunterlagen herangezogen worden, die ausschließlich aus Fiskaltaxameterdaten stammen. Dabei kam es sowohl zum Widerruf als auch zur Versagung von Konzessionen.“ Leider fehlte die Anzahl. TAXI FEBRUAR/MÄRZ 2018 9
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