KREDITKARTEN TAXI BERLIN TZB GMBH BARGELDLOS MUSS MÖGLICH SEIN Bald müssen alle Berliner Taxis Kreditkarten annehmen. Fünf Fragen zu einer neuen Verordnung und ihren Konsequenzen. 1Was genau be inhaltet die Verordnung, die der Berliner Senat kürzlich beschlossen hat? Ab Inkrafttreten der Verordnung muss in jedem Taxi bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von „min destens drei verschiedenen, im Ge schäfts verkehr üblichen“ Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast nicht bereit ist, sich auszuweisen. 2Wann tritt die Verordnung in Kraft? Jede Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl.) in Kraft. Der Senat hat die Verordnung am 13. Januar beschlossen, die Verkündung im GVBl erfolgte am 07. Februar. Somit müssen ab dem 08. Mai 2015 alle Berliner Taxis Kreditkarten akzeptieren. Diana Metzler, Büroleiterin BÜROSERVICE METZLER BUCHFÜHRUNG | LOHNABRECHNUNG | BERATUNG Senken Sie Ihre Buchhaltungskosten! Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen uns ihre Buchführung und Lohnrechnung! 3Darf sich ein Taxifahrer, der keine Kreditkarten akzeptieren kann oder will, trotzdem am Halteplatz bereithalten? Zu dieser Frage hat sich Petra Rohland, stellvertretende Pressesprecherin der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, eindeutig geäußert: „Die Beförderung von Personen darf mit dem Taxi nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungs gerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht. Ein Taxifahrer, der keine Kreditkarten akzeptieren kann oder will, darf sich infolgedessen auch nicht am Halteplatz bereithalten, denn ein solches Bereithalten hat den Sinn, bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit eine Personenbeförderung durchzuführen. Ordnungswidrig handelt (…) auch derjenige, der entgegen der genannten neuen Verpflichtung die bargeldlose Zahlung nicht annimmt oder der mit der Taxe Personen befördert, Rufen Sie uns an, Telefon: 030 / 91 74 57 32 E-Mail: info@buchfuehrung-berlin.de Buchhaltungsbüro Andreas Metzler, Bühringstr. 8, 13086 Berlin Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) obwohl ein funktions fähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungs gerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“ 4Was versteht man unter „im Ge schäfts verkehr üblichen“ Kreditkarten? Das dürfte wohl der größte Streitpunkt werden. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte Visa, MasterCard und Amex akzeptieren. Ist diese Regelung nun Chance 5 oder Bevormundung? Einwände gegen die beschlossene Verordnung erhebt die Berliner Taxi Vereinigung e. V. (BTV). Ihr Vorsitzender Richard Leipold sieht darin einen Verstoß gegen das BGB. Zudem rechnet er vor, dass bislang durchschnittlich fünf bis zehn Prozent aller Taxifahrten der BTV-angehörigen Betriebe per Kreditkarte bezahlt werden. Damit sei die Verordnung als Mittel gegen Schwarz arbeit allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Außerdem würden die Mietkosten für Karten lesegeräte bei Unternehmen mit wenig Kartenzahlung ein Zuschussgeschäft bewirken. Service für Touristen Dagegen hält die Mehrheit der Gewerbevertretungen die Verordnung für insgesamt vernünftig, da es in anderen Ländern bereits üblich ist, alles mit Karte zu bezahlen. Wer etwa in Schweden heute mit Bargeld bezahlen möchte, stößt auf Unverständnis. Touristen und Berlin besucher gehen fast automatisch davon aus, dass sie auch hier wie gewohnt mit Kreditkarte zahlen können. In Zeiten vermehrter Konkurrenz muss auch das Taxigewerbe diese Dienstleistung anbieten. •ar FOTOS: Taxi Times, Pixelio/Tim Reckmann 12 TAXI MÄRZ / 2015 13
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