INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V. Car-Sharing-Autos des künftigen Global Players „free now“ FREE NOW – DER FEIND IM EIGENEN TAXI Spätestens jetzt, nachdem Daimler und BMW Uber „offiziell den Kampf“ angesagt haben, sollte klar sein, dass mytaxi (in zukunft „free now“) nicht der vielbeschworene Retter des Taxis ist. Schon lange arbeiten die beiden Autobauer im Hintergrund in der MaaS-Alliance gemeinsam mit Uber und anderen daran, zumindest den europäischen Großstadtverkehr von morgen unter sich aufzuteilen. Die mytaxi-App wird im Laufe des Jahres in „free now“ umbenannt und wird Taxibestellmöglichkeiten außer per mytaxi auch über die bisherige CleverTaxi-App (bislang Rumänien), Mietwagenangebote über die Kapten-App (ehem. Chauffeur Privé, bislang Paris, Lyon, Lissabon, Genf) und über Beat (bislang Athen und Großstädte in Chile, Peru, Kolumbien, Mexiko) anbieten. In den Änderungsvorschlägen zum PBefG finden wir die Handschrift aller Anwärter auf den „Taxikuchen“. Unter anderem mytaxi forderte zum Beispiel ein Einheitsgewerbe aus Taxi und Mietwagen mit deregulierten Tarifen. Es sollte uns klar sein, dass es hier nicht ausschließlich um die Rückkehrpflicht INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V. Persiustraße 7, 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 23 62 72 01 E-Mail: info@taxiinnung.org www.taxiinnung.org www.facebook.com/taxiinnung Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Leszek Nadolski (lena) Redaktion: Rolf Feja (rf) Mitarbeit: Yvonne Schleicher (yps) geht. Der ganze § 49, Absatz 4 des PBefG und mehr steht auf dem Spiel. Aktuell darf mit Mietwagen kein taxiähnlicher Verkehr stattfinden, und die Abgrenzung von Taxi zu Mietwagen ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt. Sie muss durch geeignete Regeln bekräftigt werden, und vor allem sind die dauerhaften Verstöße dagegen endlich mit 5. BERLINER MITTELSTANDS- KONGRESS Unter dem Slogan „Mobilität in der Metropole Berlin – Chance oder Verhängnis für Unternehmen?“ fand am Mittwoch, dem 27.02.2019, in der Mercedes-Welt am Salzufer der 5. Berliner Mittelstandskongress statt. Organisiert wurde das Event von der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Berliner CDU. Die Teilnahme an dem Kongress war für uns eine Selbstverständlichkeit, denn in unserem Selbstverständnis sind es die Taxis, die die Mobilität für alle sichern. Wir sorgen dafür, dass in Berlin jeder überall und zu jeder Zeit sein Ziel erreicht. Der Kongress hat uns die Möglichkeit gegeben, nicht nur das Taxigewerbe nach außen zu präsentieren, sondern weiter auch einen Austausch mit den Berliner CDU-Politikern ermöglicht – was uns die seltene Möglichkeit geschaffen hat, zu erfragen, wie die Berliner CDU bezüglich der Taxipolitik in Anbetracht der empfindlichen Strafen bis hin zum Konzessionsentzug zu ahnden. Die zuständigen Behörden dürfen nicht länger in Vorwegnahme der Wünsche der Industrie stillhalten. Es ist eine große Aufgabe, sich dafür einzusetzen. Im Falle von Apps ist die Lösung einfach und mit einem „Fingertipp“ zu erledigen: Sie sind deinstallierbar. yps Klaus-Dieter Gröhler, CDU/MdB (Mitte) mit „Innungs“-Vertretern Carsten Reichert und Leszek Nadolski Änderung des PBefG sowohl auf Berliner als auch Bundesebene steht. Bei der Abschlusspodiumsdiskussion hat Hermann Waldner in seiner Funktion als Verbands-Vizepräsident die Notwendigkeiten für den Erhalt des Taxigewerbes zum Ausdruck gebracht. Ein voller Erfolg, der uns aber zeigte, dass wir zukünftig auf ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen müssen. Nur durch kontinuierliche PR-Arbeit kann das Berliner Taxigewerbe in der Öffentlichkeit sowie in der Politik auf unsere Unverzichtbarkeit im ÖPNV hinweisen. lena FOTOS: „Innung“ des Berliner Taxigewerbes e. V., Axel Rühle / Taxi Times (2) 24 MÄRZ/APRIL 2019 TAXI
TAXI DEUTSCHLAND BERLIN E. V. Hauptstraße am Bahnhof Ostkreuz: Hier können Taxen sich höchstens noch illegal bereithalten. WIRD DAS TAXI ABSICHTLICH VERGESSEN? Tauentzienstraße: zu wenig Platz für Taxen am KaDeWe Taxis gehören zur Grundversorgung im öffentlichen Nahverkehr und sollten dementsprechend respektiert werden. Das gilt auch beim Parken und bei Baumaßnahmen, die Taxihalteplätze unbenutzbar machen. FOTOS: Irene Jaxtheimer / Taxi Deutschland Die Einrichtung von Taxistandplätzen ist eine aus § 47 PBefG folgende öffentlich-rechtliche Pflicht. Deshalb sollte es auch Pflicht sein, bei Bauvorhaben, die den Wegfall der genehmigten Taxihalteplätze betreffen, eine ausreichende Alternative zu bieten. Vorbildlich zeigte sich die vorausschauende Geschäftsführerin des Zentralen Omnibusbahnhofs am Funkturm (ZOB), Frau Nadine Gottschalk. Sie lud die Gewerbevertreter der Berliner Taxiverbände am 15. März zu einem Ortstermin am ZOB ein. Mit den Planern des neuen ZOB wurden die Möglichkeiten des vorübergehenden Taxihalteplatzes während der Umbauphase der Wartehalle ab Frühjahr 2020 besprochen. Die provisorische Wartehalle wird für die Umbauphase an den Messedamm verlegt. Dementsprechend sollte der Taxihalteplatz mit Nachrückbereich ebenfalls dort eingerichtet werden. Nur hier wäre ein barrierefreier Zugang für die Fahrgäste möglich. Die Planer des ZOB werden hierzu beim zuständigen Bezirksamt einen Antrag für den temporären Taxihalteplatz stellen. Solch eine weise Voraussicht hätten wir uns auch für andere Taxihalteplätze gewünscht. Für die Baustelle in der Passauer Straße vor dem KaDeWe wurden ohne Ersatz einfach mal 20 Taxistandplätze im Nachrückbereich ersatzlos gestrichen. Der Bedarf an Taxis ist vor dem KaDeWe sehr hoch, so dass die 4 Standplätze für Taxis viel zu wenig sind. Mittlerweile ist die Rechtsabbiegerspur von der Tauentzienstraße gesperrt, da nun die Zufahrt in die Passauer Straße nicht mehr möglich ist. Diese könnte für die Bauzeit als Taxinachrückbereich verwendet werden. Wir hatten bereits das zuständige Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg darauf hingewiesen, aber leider noch keine Antwort erhalten. Nach wie vor katastrophal ist die Situation am Europaplatz, und am Bahnhof Ostkreuz hat man uns bei der Planung gleich mal großzügig komplett übergangen. Aufgrund der sich maßlos ausbreitenden taxiähnlichen Mietwagendienste ist die Auftragslage im Taxigeschäft erheblich zurückgegangen. Der durchschnittliche Auftragsrhythmus liegt momentan bei 1,1 Aufträgen pro Stunde. Dementsprechend brauchen wir bei 8.300 Taxen in Berlin genügend Taxihalteplätze, damit die Fahrer sich legal für Fahraufträge bereithalten können. Eine weitere Problematik zeigt sich für Mehrwagenbetriebe, die in den Bereichen der – sich weiter ausbreitenden – Parkraumbewirtschaftung ihren Betriebssitz haben. Pro Person und Kraftfahrzeug erhält man auf Antrag nur einen Anwohnerparkausweis. Maximal kann man zwei bis drei flexible Parkausweise beantragen, die jedoch erheblich teurer sind und bei größeren Taxiflotten bei Weitem nicht ausreichen. Car-Sharing-Dienste haben das Privileg, dass die Nutzer die Kraftfahrzeuge in diesen Parkzonen kostenlos abstellen können. Das kostenlose Parken sollte daher auch für Taxis gelten. Als Teil des ÖPNV und als unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität sind Taxen in der Bewertung des Nutzens für das Allgemeingut den Car-Sharing-Diensten vorzuziehen. jx TAXI DEUTSCHLAND BERLIN E. V. Persiusstraße 7 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 202 02 13 10 Fax: +49 (0)30 / 202 02 13 11 E-Mail: berlin@taxideutschland.eu www.taxideutschland.eu www.facebook.com/taxi.deutschland.eu Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Ertan Ucar (eu) Redaktion: Irene Jaxtheimer (jx) TAXI MÄRZ/APRIL 2019 25
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