SATIRE IMPRESSUM Verlag taxi-times Verlags GmbH, Frankfurter Ring 193 a 80807 München, Deutschland Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 91 RÜCKWÄRTS- FAHRPFLICHT FÜR MIETWAGENBETRIEBE 13. Dezember 2020: Exakt zwei Jahre nach seinem Uber-Urteil hat der BGH ein weiteres richtungsweisendes Machtwort zum PBefG gesprochen: Künftig wird die Rückkehrpflicht in eine Rückwärtsfahrpflicht umgewandelt. Telefax: +49 (0)89 / 14 83 87 89 E-Mail: info@taxi-times.taxi Internet: www.taxi-times.taxi Geschäftsführer und V. i. S. d. P. Jürgen Hartmann (jh) Bankverbindung Stadtsparkasse München IBAN: DE89701500001003173828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion (tt) Stephan Berndt (sb), Jürgen Hartmann (jh), Wilfried Hochfeld (wh), Axel Rühle (ar), Hayrettin Şimşek (hs) Mietwagenfahrer halten sich sowieso nicht an die Rückkehrpflicht und niemand will es kontrollieren. Deswegen hat es keinen Sinn, sich an diese Pflicht wie ein Klammeraffe zu klammern“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Um die Häufigkeit der Unfälle durch chronisch übermüdete Mietwagenfahrer zu reduzieren, wurde allerdings eine sofortige Rückwärtsfahrpflicht eingeführt. Wie wichtig diese Maßnahme war, zeigt der Berliner Vorfall, als zeitgleich mit der Urteilsverkündung ein schwarzes Auto mit den Buchstaben R und V im Kennzeichen in die Abteilung für Affen-Zubehör einer Zoohandlung raste. Der Fahrer, 23 Jahre alt, 1,325 m groß, 325 kg schwer und 3,25 m graue Haare, konnte erst mit einem Spezial-Kran, XXX und nochmal X, aus dem Fahrersitz gezogen werden. Durch die Missachtung der Rückkehrpflicht und vor allem aufgrund von Bewegungsmangel hatte sich sein Körper im Laufe der Zeit dermaßen verformt, dass er eine schier unzertrennliche Einheit mit dem Fahrersitz bildete. Für den Soziologieprofessor Dr. h.c. Reiner Uberfeind gibt es dazu eine logische Erklärung: „Eine gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz war aufgrund der fehlenden Parkplätze nicht möglich. Durch die lange Sitzhaltung wurde die Magen-Darm-Tätigkeit und infolgedessen der Stoffwechsel verlangsamt – das Übergewicht ist dann die logische Folge. Bei einer Arbeitszeit von 168 Stunden pro Woche musste der frühere Leistungssportler zwangsläufig zum Mutanten werden.“ Wie die Datenauslese des Smartphones ergab, hatte der Fahrer auch nur Tankstellen mit Tankwart in seinen Favoriten gespeichert, um nie aussteigen zu müssen und damit der Gefahr entgegenzuwirken, einen Auftrag zu verpassen. Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Unfalls Fahrgäste im Auto, die trotz des heftigen Aufpralls gottlob unverletzt blieben. Ihre Koffer, die sie während der Fahrt auf dem Schoß gehabt hatten, fungierten als ideale Airbags. „Wir wollten unser Gepäck eigentlich in den Kofferraum legen, aber dort lagen so viele zerquetsche Energy-Drink-Dosen, dass wir mit Gepäck auf den Knien im Auto saßen“, berichtete ein erleichterter Fahrgast gegenüber einem Reporter. „Das hat uns das Leben gerettet.“ Zu einem kleinen Eklat kam es bei der Bergung des Fahrzeugs zwischen der Feuerwehr und dem Mietwagenfahrer. Als die fleißigen Feuerwehrleute die Energy-Drink-Dosen entsorgen wollten, protestierte der Fahrer heftig. Er gab an, diese entbeulen und anschließend bei einer Leergutannahmestelle abgeben zu wollen. Der Erlös sei schließlich seine Altersvorsorge. hs FOTO: AstroBoi / stock.adobe.com E-Mail: tt-berlin@taxi-times.taxi Mitarbeiter dieser Ausgabe Mem Deisel (md) Grafik & Layout Stanislav Statsenko, info@inversi-design.de Anzeigenleitung und Vertrieb Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi Telefon: +49 (0)89 / 14 83 87 92 Telefax: +49 (0)89 / 14 83 87 89 Druckteam Maik Roller & Andreas Jordan GbR Gustav-Holzmann-Str. 6 10317 Berlin Erscheinungsweise: 6 x pro Jahr Heftpreis: 3,50 € (inkl. MwSt.) ISSN-Nr.: 2367-3842 Weitere Verlagsmagazine: Taxi Times DACH, Taxi Times München Die Taxi Berlin TZB GmbH, Innung des Berliner Taxigewerbes e. V., Taxi Deutschland Berlin e. V. und Taxiverband Berlin, Brandenburg e. V. bekommen in Taxi Times Berlin eigens gekennzeichnete Mitteilungsseiten, für deren Inhalte die Genannten im Sinne des Presserechtes selbst verantwortlich sind. 34 MÄRZ/APRIL 2019 TAXI
TAXI TIMES – JETZT ABONNIEREN 6 Ausgaben pro Jahr Hat Ihnen diese Ausgabe gefallen? Dann lesen Sie mehr von uns! Taxi Times ist Ihr Fachmagazin mit Taxithemen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und immer auch mit einem Blick auf die internationale Taxi-Szene. Was machen die anders, welche Entwicklungen kommen auch auf uns zu? Für das regional agierende Taxigewerbe bieten wir mit Taxi Times die Möglichkeit, sich auch über die regionalen Grenzen hinaus zu informieren. Durch eine hohe Kompetenz– unsere Redakteure stammen größtenteils selbst aus der Taxibranche – informieren wir stets mit dem Blickwinkel aus dem Gewerbe für das Gewerbe. Taxi Times zeigt, wie auf die großen Veränderungen und auf politisch motivierte Gesetzesregelungen reagiert wird, und hält Sie über die Entwicklung neuester Techniken auf dem Laufenden. Es wird Zeit, sich bei der Suche nach Lösungen untereinander zu vernetzen, es wird Zeit, über den Tellerrand der eigenen Region hinauszublicken. Nehmen Sie sich die Zeit für Taxi Times und sichern Sie sich jetzt das Taxi Times Jahres-Abo! www.taxi-times.taxi/Heftbestellung oder per E-Mail: oder per Fax: oder per Telefon: info@taxi-times.taxi +49 89 148 387 89 +49 89 148 387 92 35,- EURO 6 Ausgaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive Versandkosten.
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