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Taxi Times Berlin - Oktober 2016

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FISKAL Dr. Margaretha

FISKAL Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen. DIE FINANZVERWALTUNG LÄSST GRÜSSEN Die Vertreter von Berlins Taxiverbänden sind stets bemüht, mit verschiedenen Ämtern zu sprechen und aus erster Hand wichtige Informationen zu liefern. Uns liegt es sehr am Herzen, das Taxigewerbe von allen negativen Schlagzeilen fernzuhalten. Das letzte Gutachten über das Taxigewerbe in Berlin hat unserem Gewerbe leider kein gutes Image verliehen. Ohne in die Details des Gutachtens zu gehen, haben aus unserer Sicht beide Regierungsparteien zu der jetzigen Situation in Berlin beigetragen. Wegen ihrer unzureichenden Kontrollen tragen die Aufsichtsbehörden in Berlin allerdings die Hauptverantwortung für die Zustände im Berliner Taxigewerbe, wie sie im Gutachten beschrieben sind. Die Einladung in die Senatsverwaltung für Finanzen durch Frau Dr. Sudhof (SPD) haben wir als Berliner Gewerbevertreter dankend angenommen. Dass uns die Steuer fahnder mit ihrer ganzen Garde gegenüberstanden, war für uns eine Überraschung. Seit Langem werden alle Taxiverbände von ihren Mitgliedern mit Fragen zum Fiskaltaxameter geradezu bombardiert. Das sehr freundliche Gespräch bei der Senatsverwaltung mit der Staatsekretärin und den Steuerfahndern hat in vielen Punkten Aufschluss gegeben. So wurde gemeinsam festgehalten, dass die manipulationssichere Aufbewahrungspflicht der Einnahmen (Taxameterdaten) unumgänglich ist. Mit anderen Worten und zum klaren und besseren Verständnis: Der Fiskaltaxameter kommt. Das heißt, dass das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. November 2010 betreffs der „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ ab dem 1. Januar 2017 voll in Kraft tritt und es keine zeitliche Verschiebung der dort niedergelegten Anforderungen geben wird. Die Herren von der Steuerfahndung und die Staatssekretärin »Das Bundesfinanzministerium meint es ernst: Der Fiskaltaxameter kommt.« haben uns dies explizit bestätigt. Der Fiskaltaxameter wird gefordert – ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahmen und Toleranzen. Dies gilt natürlich nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass die Brandenburger und andere Länder nicht betroffen sind, weil wir nur mit dem Berliner Senat gesprochen haben. Die Herren der Steuerfahndung haben deutlich gesagt, dass jeder, der die oben beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, ab dem 1. Januar 2017 sehr schlechte Karten haben wird. Die Steuerfahnder gaben uns die Information, dass sie keinerlei Entschuldigungen oder Ähnliches dulden werden, wenn Fiskaltaxameter nicht eingebaut und vom LABO abgenommen sind. Die Steuerfahndung und das Finanzministerium meinen es ernst. Wer das nicht glaubt, muss mit ernsthaften Konse quenzen rechnen. Es werden bei der Größe und Form des Unternehmens keine Unter schiede gemacht. Es ist also unerheblich, ob es sich um Einwageneinzelfahrer oder um Mehrwagenbetriebe handelt. Die Maß nahmen zur Bekämpfung, die Vorgehens weise und die Art der Konsequenzen daraus wurden uns natürlich nicht verraten. Wir können es uns denken und meinen, dass auch jeder Unternehmer es sich denken kann. Der Senat hat uns, den Gewerbevertretern, eindeutig die Gelbe Karte gezeigt. Und wer die Rote Karte nicht sehen will, sollte für sein Unternehmen die nötigen Vorkehrungen bezüglich der „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ treffen. Denn ohne Fiskaltaxameter wird es für das Unternehmen eng. Fikret Arik vom Berliner Taxibund BTB hat das Gespräch mit der Finanzverwaltung vom 30. August 2016 für Taxi Times zusammengefasst. FOTO: www.berlin.de 12 OKTOBER / 2016 TAXI

FISKAL INSIKA HILFT BEIM SPAREN Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung? Ein Rechenbeispiel zeigt, dass ein elektronisches Fahrtenbuch beim Steuernsparen hilft. Viele Taxibetriebe wählen die sog. 1-%-Regelung, um Privatfahrten zu versteuern, weil sie den Aufwand für ein Fahrtenbuch scheuen. Im Normalfall zahlen sie dann mehr Steuern. Unser Rechenbeispiel links und rechts geht von einem jährlichen Umsatz von 50.000 Euro aus – mit einem 40.000 Euro teuren Pkw. Jährliche Laufleistung: 45.000 km, davon 5.000 privat. Die laufenden Kfz-Kosten setzen wir mit 22 % vom Umsatz an, die gesamten Kosten des Betriebes betragen beispielsweise 36 % vom Umsatz. Es ergibt sich ein Gewinn von 33.000 Euro. Ihre Kfz-Steuer beträgt bei Verrechnung mit der 1-%-Regelung 1.545 Euro. Wie sieht es aus, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen? Ein handschriftliches Fahrtenbuch ist mühsam und unpraktikabel. Hierfür bietet sich die elektronische Aufzeichnung mittels Taxameter (z. B. mit Key-System oder INSIKA) an. Für Privatfahrten melden sie sich mit einer anderen „Per sonalnummer“ an als für die Betriebsfahrten. So werden alle betrieblichen und privaten Fahrten lückenlos erfasst, nachträgliche Änderungen sind unmöglich. Unser Beispiel zeigt: Ihre Kfz-Steuer beträgt bei Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuchs 390 Euro. Sie sparen demnach 1.155 Euro; als Arbeitsaufwand geben Sie lediglich die richtigen Nummern am Taxameter ein und drucken das Fahrtenbuch aus. Auf www.taxidaten.de/Fahrtenbuch finden Sie einen Rechner für Ihre eigenen Zahlen. Ein Gastbeitrag von Rüdiger Kosch, Taxiwin MAMA HAT MAL WIEDER ORDENTLICH GETANKT. Mobil mit GASAG Strom und Erdgas: Umweltschonend fahren und sparen. www.gasag.de/eco-mobil

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