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Taxi Times - April 2018

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PERSONEN DAS WIENER

PERSONEN DAS WIENER REZEPT: WEITERENTWICKLUNG UND ANPASSUNG Im Februar ist Manfred Schmid in die Geschäftsführung des österreichischen Taxivermittlers 40100 eingetreten. Ihm ist die technische Weiterentwicklung wichtig. Etwa 2 000 Wagen sind inzwischen in Österreich an die Vermittlung der Zentrale angeschlossen, deren Technik der heute 53-Jährige seit 2005 betreut. Über die Software von fms/Austrosoft werden jährlich etwa 4,2 Millionen Fahraufträge an die Taxis vergeben. Der Zusammenschluss mit dem Betrieb Wihup (60 1 60) im Jahr 2007, bei dem zwei Flotten von jeweils etwa 800 Wagen zusammengelegt wurden, war für Schmid eine große Herausforderung. Danach war es die Registrierkassenverordnung, die das Gewerbe bewegte und Anpassungen notwendig machte. Die technische und strategische Weiterentwicklung des Taxigewerbes und die weitere Digitalisierung sieht er als wichtigste Aufgaben der Zukunft an. Bislang scheint die GmbH dabei auch erfolgreich zu sein, so seien die 1 800 Taxis der Zentrale in Wien zum Beispiel auch über die App des städtischen ÖPNV buchbar. Auch das Anruf-Sammeltaxi in Linz kann Schmid als Beispiel für eine gute Zusammenarbeit mit dem ÖPNV, aber auch für die technologische Entwicklung anführen. 40100 Geschäftsführer Manfred Schmid Nachdem er 1987 als Taxilenker angefangen hatte, wurde Schmid nach seinem Einstieg bei 40100 im Jahr 1988 bald mit der Qualitätssicherung und der Ausbildung der Fahrer beauftragt. Er betreut außerdem weiterhin das Beschwerdemanagement und die Flotten von Taxi 40100 und Flughafentaxi ttc. prh AUF UND AB … Für Rechtsanwalt und BZP-Vorstandsmitglied Herwig Kollar waren zwei seiner Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wie eine Achterbahnfahrt. Von Karlsruhe, dem Sitz von Deutschlands höchstem Gericht, bis zum Europapark Rust, dem Mekka für Achterbahnfans, sind es gerade mal 100 Kilometer. Doch warum extra in den Schwarzwald fahren, wenn man schon beim BGH ein Auf und Ab vom Feinsten haben kann? Ende Februar freute sich Kollar noch, Ende März war die Enttäuschung groß. Letzteres, weil der BGH die Klage gegen mytaxi und deren Rabattaktionen zurückgewiesen hat (siehe Beitrag auf S.14). Ersteres, weil der US-Vermittler Uber die Revision gegen das Verbot von UberPOP zurückgezogen hat. Rechtsanwalt Herwig Kollar Kollar hat in beiden Verfahren die Taxi Deutschland eG vertreten, den Zusammenschluss der Gefos-Zentralen. Das Verfahren gegen Uber hatte am 25. August 2014 begonnen, als Kollar einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen UberPOP eingereicht hatte. Deren Chef Travis Kalanick hatte damals von einem Kampf gegen das „Arschloch“ namens Taxi gesprochen. WENDE IM MYTAXI-VERFAHREN Die Verfügung war zunächst gewährt, dann aber wieder abgelehnt worden. Im Hauptsacheverfahren (März 2015) entschied das Landgericht Frankfurt pro Taxigewerbe. Im von Uber angestrengten Berufungsverfahren im Februar 2016 bestätigte schließlich auch noch das Oberste Landgericht (OLG) Frankfurt das Verbot der App UberPOP. „Wegen der Bedeutung des Urteils hatte damals das OLG ausdrücklich die Revision vor dem BGH zugelassen“, berichtet Kollar. Da im März 2016 aber bereits ein spanisches UberPOP-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorlag, hatten sich alle Prozessbeteiligten darauf verständigt, dass Uber die Begründung zur Revision erst vorlegen müsse, wenn das EuGH-Verfahren aus Spanien entschieden sei. Diese Entscheidung wurde im Dezember 2017 getroffen. Uber wurde vom EuGH als Verkehrsdienstleister eingestuft, der in Sachen UberPOP dem nationalen Verkehrsdienstgesetzen unterliege. Für Deutschland bedeutet das: UberPOP muss voll und ganz nach den Paragrafen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) agieren. Der BGH hätte in der Revision also gar nicht anders können, als gegen Uber zu entscheiden. Das hat das Unternehmen nun wohl veranlasst, die Revision zurückzuziehen. Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt (AZ 6U-73/15 vom März 2016) Ende Februar 2018 endgültig rechtskräftig und beendete ein Verfahren, das insgesamt 1 280 Tage gedauert hat. Nach wie vor nicht endgültig entschieden sind zwei weitere Verfahren Uber gegen Taxigewerbe: Ein Verbot von UberBlack wurde vom BGH an den EuGH weitergereicht, ein Verbot von UberX in München wird im Juni vor dem LG München verhandelt. jh FOTOS: Taxi 40100, Taxi Times, Wim Faber 4 APRIL / MAI 2018 TAXI

WER IST DABEI, WER IST RAUS? Weltweit stellt man sich derzeit die Frage, wie der Mobilitätsmarkt der Zukunft aussehen könnte. Die Befürchtungen, dass dabei das Taxigewerbe auf der Strecke bleiben könnte, sind global vorhanden. Das wurde auch auf der von Katie Challans und Wim Faber (Foto) in Brüssel veranstalteten Konferenz „Taxi und Mobility Update 2018“ thematisiert. Eine Zusammenfassung dazu können Sie auf unserer Homepage nachlesen (Stichwortsuche Brüssel), einen ausführlichen Bericht in der nächsten Printausgabe. TAXI APRIL / MAI 2018 5

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