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Taxi Times D-A-CH - Juni 2016

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REGULIERUNG AUS DEM

REGULIERUNG AUS DEM GLEICH- GEWICHT Die EU bietet zwar eine Beratung zum Thema „gemeinschaftliche Wirtschaft“. Eine Wettbewerbsgleichheit schafft sie damit nicht. Im Großen muss sich die Europäische Union seit dem Referen dum mit einem Ausscheiden Großbritanniens beschäftigen. Auf einem Nebenplatz befasst sie sich schon seit Längerem mit der Frage, wie die sogenannten TNCs integriert werden könn ten. Derzeit ist die EU auf drei Ebenen in die TNC-Diskussion verwickelt. Unter anderem prüft der Europäische Gerichtshof offizielle Beschwerden von Uber bezüglich der Verbote von Uber(POP) in mehreren Ländern und Forderungen der rechtlichen Klärung durch Spanien. Die Entscheidung darüber wird nicht vor Herbst dieses Jahres erwartet. Es ist in teressant, dass das (ört liche) Berufungsgericht in Brüssel vor Kurzem das ursprüngliche Verbot von UberPOP in der Stadt bestätigt hat. Ein Fingerzeig? Die EU muss viele Antworten geben: Ist Uber ein Transport dienstleister, ein Informationsdienstleister oder beides? Wenn Uber zum Teil ein Informationsdienstleister ist, sollte es dann nicht erlaubt sein, dass das Unternehmen in der ganzen EU tätig ist? Wenn Uber von den Niederlanden aus tätig ist, sollte dieser Dienst dann nicht in die Verantwortung eines nationalen Autorisierungssystems fallen? Abgesehen davon hat Violeta Bulc, die Verkehrskommissarin der EU, im September 2015 angekündigt, dass sie eine Studie (momentan im Gange) in Auftrag geben würde, welche die Taxi märkte in den Mitgliedsstaaten der EU analysiert. Noch fällt das Taxi unter das Subsidiaritätsprinzip und wird national geregelt. BULC: „JA ZUR WETTBEWERBS­ GLEICHHEIT“ Vor Kurzem betonte Kommissarin Bulc bei einem Arbeitsessen der International Road Transport Union (IRU), dass zwischen traditionellen und neuen Anbietern Wettbewerbsgleichheit und fairer Wettbewerb herrschen solle: „Wir sollten kein Geschäftsmodell dem anderen vorziehen und vermeiden, lokale Monopole durch globale Monopole zu ersetzen.“ Zuletzt hob sie den deut lichen Unterschied zwischen der gemeinnützigen Share Economy und der gewinnorientierten gemeinschaftlichen Wirtschaft hervor. Außerdem bestand sie darauf, dass soziale Maßnahmen für An gestellte im Taxisektor aufrechterhalten werden und von allen Betreibern ordnungsgemäß Steuern bezahlt werden. Das klingt aus Sicht des Taxigewerbes sehr positiv – ganz im Gegensatz zu den Ansichten zweier weiterer EU-Kommissare. Diese hatten vor Kurzem neue Richtlinien für Mitgliedsstaaten zur Regelung neuer Unternehmen in der gemeinschaftlichen INFORMATIONEN ZUM FRÜHSTÜCK Wenn im Herbst die Europäische Kommission über die Beschwerden von Uber gegen die Verbote ihrer App- Angebote (hauptsächlich gegen die von Privatchauffeuren durchgeführten UberPOP-Fahrten) Stellung beziehen muss, benötigt Sie umfassende und ausgewogene Informa tionen. Die Möglichkeit, sich aus erster Hand zu informieren, bot sich einigen deutschsprachigen Europaparlamentariern im April während eines Arbeitsfrühstücks, zu dem der aus Deutsch land gewählte Abgeordnete Dr. Dieter-L. Koch eingeladen hatte. Dr. Koch ist stellvertretender Vorsitzender im euro päischen Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN), dessen inhaltlicher Schwerpunkt die Entwicklung einer gemeinsamen Politik unter anderem für den Bereich Straßenverkehr ist. Rund 15 Politiker nahmen an diesem Frühstück teil, unter ihnen auch der TRAN-Vorsitzende Michael Cramer, ebenfalls aus Deutschland. Im Mittelpunkt des einstündigen Treffens stand eine Präsentation des US-Vermittlers Uber, dessen Europa-Manager ihre Argumente für eine Lockerung der deutschen Regulierungen bewarben. Demgegenüber bekamen aber auch Vertreter des Taxigewerbes Gelegenheit, bei dieser Informationsveranstaltung ihre Sichtweise darzulegen. Diese Chance nutzten Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), und Hermann Waldner, Geschäftsführer von Taxi Berlin, einer der größten europäischen Taxizentralen, und Initiator der Europa-App taxi.eu. Wie wichtig diese Art der Lobbyarbeit ist, macht die Aussage des Gastgebers am Ende der Veranstaltung deutlich. Sinngemäß formulierte Herr Koch gegenüber den Vertretern des Taxigewerbes, dass diese unbedingt die Politiker mit Infor mationen füttern sollen. Geschehe dies nicht, dürfe man sich nicht wundern, wenn Entscheidungen zu Ungunsten der Interessen des Taxigewerbes getroffen werden. jh ILLUSTRATION: Roland Brückner 10 JUNI / JULI / 2016 TAXI

FOTO: IRU Share Economy veröffentlicht: „Europa sollte Innovationen neuartiger Geschäftsmodelle annehmen und nicht dagegen ankämpfen.“ Jyrki Katainen, EU­ Kommissar für Arbeit, Wachstum, Investition und Wettbewerb, sagte: „Gemeinschaftliche wirtschaftliche Geschäfts modelle werden ohnehin vermehrt aufkommen. Und nun stellt sich die Frage, ob Europa für neue Innovationen und Innovatoren offen ist. Oder vertreiben wir Menschen und Unternehmen aus Europa, weil wir zu einschränkend sind und existierende Geschäftsmodelle schützen?“ Mit den vorgestellten Richtlinien in Bezug auf die Auslegung existierender Regelungen in Europa vertritt die Kommission gegenüber neuen Dienstleistern einen viel toleranteren Stand punkt, als dies in einigen Mitgliedsstaaten der Fall ist. Die Kommission argumen tierte, dass das strikte Verbot einer Tätigkeit nur als letzter Ausweg gelten sollte. Diese Dienstleister sollten nur eine Erlaubnis erhalten müssen, wenn es wirklich nötig ist, und eine Lizenz sollte von Plattformen nicht verlangt werden, die nur als Mittler zwischen Dienstleistern und Konsumenten dienen. Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, die Industrie, das Unternehmertum und TNCs, fügte hinzu: „Steuern müssen gezahlt werden. Kunden müssen geschützt werden. So zialer Schutz muss garantiert werden. Das ist unsere Basis.“ Jyrki Katainen und Elżbieta Bieńkowska sind innerhalb der Europäischen Kommission für die Bereiche Wachstum und Investment sowie für interne Märkte und Industrie zuständig. ANGESTELLTE ODER ...? Doch was ist mit der Frage, ob eine Person, die eine Dienstleistung anbietet, als Angestellter einer bestimmten Plattform betrachtet werden kann? Weder Katainen noch Bieńkowska wollten in Bezug auf diesen Punkt genauere Angaben machen. Sie sagten, dass dies „von Fall zu Fall“ entschieden werden müsse. Immerhin weisen die Richtlinien der Kommission auf Kriterien hin, wie ein Arbeiter gemäß der Begriffsbestimmung der EU zu definieren ist. Wenn Uber oder eine andere Plattform Zahlungsund Arbeitsbedingungen festlegt und wenn der Arbeit regelmäßig nachgegangen wird, könnte dies in der Tat als Anstellung angesehen werden. Dies hätte klare Auswirkungen auf Leistungen, Versicherungen, Gesundheits ­ und Sicherheitsanforderungen. Obwohl der EU-Verbraucherverband BEUC mit den Richtlinien zufrieden war, forderte er klarere Regeln und war damit einer Meinung mit den meisten europäischen Taxiverbänden, welche die neuen Richtlinien als viel zu vage und wirkungslos kritisierten. Sonila Metushi, die die Arbeit der IRU in Bezug auf Taxis und Mietwagen leitet, sagte: „Neben der Beschreibung des ‚Gleiche Dienstleistung, gleiche Regeln‘-Prinzips stuft der Bericht Fahrer für TNCs auch als ‚Händler‘ ein, wodurch sie als professionelle Akteure behandelt werden. Ich begrüße außerdem in besonderem Maße das Drängen von Mitgliedsstaaten, den Unterschied zwischen der echten Share Economy und der gewinnorientierten gemein schaftlichen Wirtschaft zu klären.“ wf werden sie ein hotspot. mit hotspot. Digitalisierung. Einfach. Machen. Mit einem Hotspot ganz leicht den Service verbessern. Das Café Spreegold von Mirko Zarnojanczyk ist gut besucht; dank der leckeren Kaffeespe- zialitäten und den hausgemachten Pasta-Kreationen. Das sichere Internet ohne Anmeldung sorgt dabei dafür, dass die Gäste statt Coffee-to-Go lieber am Tisch verweilen. Mit HotSpot Plug’n’Play macht er so aus Lauf- ganz einfach Stammkundschaft. www.telekom.de/einfach-machen Mehr Informationen telefonisch unter 0800 33 06009 oder per E-Mail an verbaende-vorteil@telekom.de. hotspot plug’n’play MONATLICH 19,95 € * *19,95 € monatlich (netto) zzgl. einmalig 149,– € (netto) für das Endgerät zzgl. Versandkosten. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit. Es wird ein Anschluss der Telekom Deutschland GmbH mit mindestens 16 MBit/s Bandbreite benötigt. Alle Nutzer teilen sich die Bandbreite. Sie wird bei der Inbetriebnahme gemessen. Sollte die Mindestbandbreite nicht zur Verfügung stehen, ist der HotSpot nicht funktionstüchtig. HotSpot Plug’n’Play kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich HotSpot Plug’n’Play automatisch um 12 Monate.

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