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Taxi Times DACH - 1. Quartal 2024

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KRANKENFAHRTEN

KRANKENFAHRTEN Taxis und Krankenwagen im Kostenvergleich 1,5 40 5,5 10 Milliarden Euro Mio. Fahrten Milliarden Euro Mio. Fahrten regelte, dass die Krankenkassen die vom Arzt verordneten Fahrten zu übernehmen hatten. Selbst als 1983 dann eine Eigenbeteiligung von 5 D-Mark eingeführt wurde, die aber von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe begrenzt wurde, tat dies der Anzahl der Fahrten keinen Abbruch. Die jährlichen Ausgaben der Krankenkassen lagen 1988 bei 291 Mio. Euro (rund 570 Mio. DM). Die Politik sah Handlungsbedarf und beschloss in der letzten Woche des Jahres 1988, dass die Fahrten nur noch zu stationären Behandlungen gezahlt werden sollten – mit einer Eigenbeteiligung von 20 DM je Fahrt. Das dadurch geschaffene Chaos sorgte jedoch dafür, dass nach wenigen Wochen ein Passus eingeführt wurde, Fahrtkosten auch dann zu übernehmen, wenn der Versicherte unzumutbar belastet würde. In den folgenden Jahren stiegen die Ausgaben der Krankenkassen stetig weiter. Dies lag aber nur wenig daran, dass die Vergütungen hierfür anstiegen, sondern an der steigenden Anzahl der Fahrten durch bessere, frühere medizinische Versorgung, durch die zuverlässige und pünktliche „Zulieferung“, bessere Auslastung der Praxen und Krankenhäuser und auch den Wandel der Gesellschaft. TODESOPFER DURCH SPARMASSNAHME Die Ausgaben für Krankenfahrten im Jahr 2003 betrugen 670 Mio. Euro und hatten sich trotz Gesundheitsreform mehr als verdoppelt. Die Preise der Unternehmer wurden in dieser Zeit je nach Bundesland um insgesamt 7 bis 15 Prozent erhöht, während die Preise für KTW/RTW um 23 bis 76 Prozent stiegen. Die Krankenkassen und Politiker sahen erneut Handlungsbedarf und „modernisierten“ die Voraussetzungen dahin gehend, dass nur noch in ganz wenigen genehmigten Ausnahmefällen gezahlt werden sollte. Da 2004 nach der Änderung jedoch schon in der ersten Woche aufgrund der neuen Regelungen ein Todesopfer zu beklagen war, wurden die Ausnahmeregelungen dann doch noch erweitert. Gleichzeitig wurden die Verhandlungen über die Vergütungsverträge immer härter. Da eine Abrechnung der Fahrten inzwischen nicht nur sehr viel bürokratischer, sondern auch daran gebunden ist, dass nach Paragraf 133 ein Vertrag vorliegen muss, ist der Druck, Vergütungen teilweise erheblich unter dem Taxitarif abzuschließen, enorm. Trotz all dieser Maßnahmen ist der Bedarf an der Dienstleistung Krankenfahrt stetig gewachsen. Die Ausgaben für Krankenfahrten erreichten im Jahr 2022 die Höhe von 1,571 Milliarden Euro für mehr als 40 Millionen Fahrten, die für KTW/RWT jedoch schon 5,511 Milliarden Euro für 10 Millionen Fahrten. Nach wie vor erwarten die Krankenkassen bei den Vergütungen teilweise sogar erhebliche Nachlässe auf die Taxitarife. Dabei liegt die Kostensteigerung der letzten Jahre für das Gewerbe inzwischen bei mehr als 45 Prozent. Dazu kommen die Veränderungen der Gesellschaft, in vielen Bereichen stark zurückgegangenes Fahrtenaufkommen, z. B. totes Nachtgeschäft usw., die eine Mischkalkulation, die zu Ermäßigungen führen könnte, unmöglich machen. Unlautere Konkurrenz, langatmige, behördliche Bearbeitung von Taxitariferhöhungen und das zaghafte Einführen des Mindesttarifes bei Mietwagen führen zum Teil dazu, dass örtliche Taxitarife nicht wirtschaftlich sind. Darauf auch noch Nachlass zu geben, heißt, sich entweder zu ruinieren oder Sozialdumping zu betreiben. RETTUNGSDIENSTE SIND ÜBERLASTET Dabei trägt gerade das Taxi- und Mietwagengewerbe erheblich zu unserer Gesundheitsversorgung bei. Die rettungsdienstlichen Leitstellen sind heute weit über ihre Grenzen belastet und erbitten überall bereits Hilfe vom Gewerbe. Die kann aber auf Dauer nur erbracht werden, wenn die gesamte Dienstleistung Krankenfahrt fair vergütet wird. Eine Krankenfahrt reicht eben nicht nur von Bordstein zu Bordstein, sondern beinhaltet sehr viel mehr. Die bestehende Bürokratie, um die vereinbarte Vergütung dann auch wirklich zu erhalten, erfordert nicht nur Manpower, sondern zudem erhebliche Investitionen in Hard- und Software sowie Fahrpersonal, das leistungsgerecht entlohnt wird. Daher wären dringend nötig: weniger Bürokratie, keine Verantwortung für Fehler der Aussteller der Verordnung und eine wirtschaftliche Vergütung, die nicht nur aus der Bezahlung der reinen Fahrtstrecke besteht. gs GISELA SPITZLEI Gisela Spitzlei war von 1974 bis 2005 Taxiunternehmerin und steht seit 1980 dem Abrechnungszentrum Spitzlei vor. Gewerbepolitisch engagiert sie sich seit 1974 und ist seit den 1990er-Jahren im Fachausschuss Krankenfahrten des Bundesverbands BVTM, seit 1999 als dessen Vorsitzende. BILD: freepik.com, BVTM 18 1. QUARTAL 2024 TAXI

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