E-MOBILITÄT FÖRDER- GELDER VON BUND UND STADT Die Stadt und der Bund unterstützen den Schritt in die elektrische Zukunft. Das Taxigewerbe muss nur zugreifen. Mit der vor drei Jahren gestarteten städtischen E-Taxi- Förderung hat München etwas ganz Außergewöhnliches: eine finanzielle Unterstützung für Taxibetriebe, die sich für die Zukunft rüsten wollen. Die Argumente für ein E-Taxi müssen dabei nicht zwangsläufig mit einem besonderen ökologischen Gewissen oder dem Interesse an der neuen Technik zu tun haben, sondern es geht schlichtweg darum, dass das Taxi auch weiterhin als starker und emissionsfreier Partner des ÖPNV seine Dienste anbieten kann. Das hat jetzt auch der Bund in seinem neuen Förderaufruf erkannt, mit dem man speziell jene Gewerbetreibende vom Umstieg überzeugen möchte, deren Fahrzeuge hohe Kilometerlaufleistungen aufweisen. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ bei der Anschaffung eines E-Taxis. Gefördert werden vollelektrische Pkw (M1) zur Personenbeförderung mit maximal acht Sitzen ohne Fahrersitz. Hybrid und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge sind explizit ausgeschlossen. Zudem kann die Subvention auch für die Errichtung einer für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur eingesetzt werden. In der Richtlinie wird ein Förder-Mindestbetrag von 9.000 Euro netto festgesetzt. Leasingfahrzeuge können nur gefördert werden, wenn der Leasinggeber die Förderung beantragt und vollständig an den Kunden weitergibt. Die geförderten Fahrzeuge müssen für mindestens zwei Jahre gehalten werden. Die Anträge können bis Ende März 2021 eingereicht werden. DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE WEG MIT DER ALTEN KAROSSE Wir kaufen Ihr gebrauchtes Taxi. Sie bringen uns Ihre Taxe und wir spendieren Ihnen ein Mittagessen in Bad Tölz. Gewerbering 18 83646 Bad Tölz Tel. 08041 7889-0 www.taxifahrzeuge.de UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES Anders als der Bund unterstützt die Münchner E-Taxi-Förderung nicht die Anschaffung des Fahrzeugs, sondern die gefahrenen Kilometer mit 20 Cent pro Besetzkilometer. Förderfähig sind vollelektrische Taxis und Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb. Kategorisch ausgeschlossen hingegen sind Fahrzeuge, die in irgendeiner Form über einen Verbrennungsmotor verfügen. Ein Fiskaltaxameter ist Pflicht. Er wird auch für die Abrechnung der Fördergelder benötigt. Einmal im Quartal müssen dazu die Daten an die Stadt übermittelt werden. Der Zeitraum der Förderung beginnt ab dem Tag der Förderzusage und läuft maximal über einen Zeitraum von vier Jahren. Ist die Förderzusage erteilt, muss der Unternehmer den Wagen für mindestens vier Jahre halten. FISKALTAXAMETER IST VORAUSSETZUNG Die Obergrenze der Förderung ist dann erreicht, wenn 40 Prozent der Nettoanschaffungskosten des E-Taxis an den Unternehmer ausgezahlt wurden oder wenn der Fördertopf (zwei Millionen Euro) leer ist. Der Nettoanschaffungspreis errechnet sich aus den Fahrzeugkosten in der Grundausstattung inklusive der Kosten für das Taxipaket. Der Fiskaltaxameter wird dabei nicht berücksichtigt. Wer die Förderung der LH München beantragen möchte, muss über einen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung in München verfügen. Das Fahrzeug darf nur einmal an der Förderung teilnehmen und ist von weiteren Förderungen der LH München (mit Ausnahme der Inklusionstaxiförderung) ausgeschlossen. Im Förderzeitraum müssen die Fahrzeuge mit einer speziellen Beklebung kenntlich gemacht werden. Die Stadt erhofft sich einen öffentlichkeitswirksamen Multiplikatoreffekt, der einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt leisten kann. Förderanträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. sg Infos zur Förderung der LH München Infos zur Förderung des Bundes LETZTE MELDUNG Laut Aussage des Referats für Klima- und Umweltschutz der LH München spricht aus Sicht der Stadt nichts gegen die Inanspruch nahme beider Förderungen. Zum Redaktionsschluss war unklar, ob das auch für den Bund gilt. sg FOTO: Adobe Stock / Pineapple studio 22 1. QUARTAL 2020 TAXI
E-MOBILITÄT + INKLUSION E-TAXI OHNE LADEKABEL Der Vorverkauf für die zweite Generation der Wasserstoff-Limousine Mirai hat begonnen. Die zweite Auflage des Mirai hat nun fünf Sitzplätze. Die Reichweite der Fließhecklimousine beträgt jetzt bis zu 650 Kilometer und die E-Maschine, welche die Hinterräder antreibt, leistet mit 182 PS deutlich mehr als der Vorgänger. Die Entwicklung des Taxipakets wurde bereits von Intax bestätigt. Das Wasserstofftaxi kann in wenigen Minuten betankt werden und ist sofort wieder einsatzbereit. Im Münchner Stadtgebiet sind aktuell fünf Wasserstofftankstellen (plus eine Tankstelle am Flughafen) gemeldet. Die letzte an der Wilhelm-Hale-Straße steht kurz vor der Vollendung. Beim Kauf eines Toyota Mirai kann auch die Münchner E-Taxi-Förderung in Anspruch genommen werden. Zudem gibt es auch die Möglichkeit einer Förderung durch den Bund. sg NEWSTICKER E- UND INKLUSIONSTAXI Der vollelektrische E-Vito in der extralangen Ausführung (L3) kann jetzt auch zum Rollstuhltransporter umgerüstet werden. Der Umbau des Stromers wird von der Firma AMF Bruns durchgeführt. Der Heckausschnitt inklusive Rollstuhlrampe beginnt in der Basisvariante bei rund 5.200 Euro netto. Umfangreiches Zubehör wie Schwenksitze, Kopf- und Rückenstütze oder die sogenannte Taxi-Klappe sind optional erhältlich. Das Taxipaket sowie die Rolliumrüstung können ab Werk bestellt werden. Die aktuelle Mercedes-Benz-Taxi- Preisliste sieht derzeit kein Sondermodell „Das Taxi“ vor, aber die Ausgangsbasis, der eVito Tourer Pro Extralang, kostet aktuell 54.740 Euro netto. Speziell für München ist die Kombination von E- und Inklusionstaxi interessant, denn mit dem Fahrzeug kann man sowohl die E-Taxi-Förderung als auch die Inklusionstaxiförderung in Anspruch nehmen. sg CADDY 5 ALS ROLLITAXI DIE MÜNCHNER INKLUSIONS- TAXIFÖRDERUNG Pro Jahr werden vom Sozialreferat der Stadt maximal zehn Umbauten mit einem Zuschuss von maximal 10.000 Euro bewilligt. Die Fahrzeuge müssen mindestens vier Jahre oder 250.000 Kilometer gehalten werden und zu bestimmten Zeiten im Einsatz sein. Eine sehr ähnliche Förderung kann auch beim Landkreis München Venczel_02-2016.qxp_Layout beantragt werden. 1 03.02.16 16:15 sg Seite FOTOS: Toyota, AMF Bruns, AMF Bruns AMF Bruns zeigt jetzt eine Ausführung für den Caddy Maxi, die trotz kürzerer Fahrzeug-Abmessungen dem Rollstuhlfahrer viel Platz bietet. Für die neueste Generation des VW Caddy hat der Apener Rollstuhlspezialist hat einen Heckausschnitt entwickelt. Als Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Premium-Partner hat AMF Bruns dabei ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Passagiere gelegt. Neben extralangen E-Gurten für die vordere Rollstuhlbefestigung ist ein DIN- und ISO-geprüftes Rollstuhlrückhaltesystem verbaut. Optional ist eine sehr empfehlenswerte Kopfund Rückenstütze, die auf den Namen FutureSafe hört, bestellbar. Die Einfahrthöhe für den Rollstuhlfahrer beträgt 1.450 mm. Im Fahrzeug wird die Innenhöhe mit 1.425 Millimetern angegeben. Der originale Kraftstofftank bleibt erhalten. Laut AMF Bruns kann der Umbau des Caddy Maxi ab sofort angeboten werden. Für die Basisvariante werden dann 5.150 Euro netto fällig. sg Verkehrsmedizinische Untersuchungen in Schwabing Dr. Josef Venczel Dr. Marta Venczel Betriebsärzte Adelheidstraße 23 80798 München Tel.: 2729460 Fax: 27294614 Handy: 0172/8916575 www.arbeits-med.de Alle med. Untersuchungen für den Erwerb und die Verlängerung des P-Scheins TAXI 1. QUARTAL 2020 23
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