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Taxi Times München - 1. Quartal 2021

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TAXI TIMES DIGITAL DIE

TAXI TIMES DIGITAL DIE TAXIWELT IN BEWEGUNG Selten war rund um das Thema Taxi so viel zu berichten wie aktuell. Deshalb lohnt sich ein täglicher Blick auf die Taxi Times-Website oder in die gleichnamige App. Nachfolgend ein paar Beispiele. FOTO: Adobe Stock / paketesama PBefG-Novelle: Debatte im Bundestag PBefG-Novelle: Stellungnahme Bundesverband Taxi PBefG-Novelle: Statement Taxi Deutschland Die FDP und der Spenden-Skandal Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein derart mobiles Gewerbe wie die Taxibranche ständig in Bewegung ist. So hat beispielsweise die geplante Novelle des Personenbeförderungsgesetzes noch einmal richtig Fahrt aufgenommen. Ende Januar fand dazu im Bundestag die erste Lesung statt. Dabei kamen die jeweiligen PBefG-Experten aller im Bundestag vertretenen Parteien zu Wort. Parallel haben Verbände ihre Statements abgegeben. Taxi Times hat die wichtigsten Aus sagen auf der Website zusammengefasst und verlinkt auf die Originalreden der Politiker. Der aktuelle Gesetzentwurf ist nach der ersten Lesung in die Beratergremien zurückgespielt worden. Nun wird also um die letzten Verbesserungen gerungen und um die entscheidenden Änderungen gefeilscht. Am 22. Februar soll es dann auch noch eine öffentliche Anhörung geben. Über deren Verlauf wird Taxi Times ebenfalls zeitnah auf seiner Website berichten. Inwieweit der jüngste Änderungsantrag der FDP dabei berücksichtigt werden wird, wird sich zeigen. Die Partei fordert darin unter anderem, dass die ermäßigte Mehrwertsteuer für Taxis künftig auch für Mietwagen gelten solle. Das käme vor allen Dingen Uber und dessen Generalpartner SafeDriver Ennoo entgegen. Jenem Unternehmer, dessen Hauptanteilseigner im Jahr 2017 mit einer Summe von 300.000 Euro zu den Hauptspendern der FDP gehörte. Taxi Times erinnert noch einmal an diese Spende und fragt sich, ob die Partei tatsächlich den Fehler aus dem Jahr 2010 wiederholt, Stichwort Mövenpick-Skandal. Apropos großer Fehler: Anstelle der bisherigen Ortskundeprüfung sollen Taxifahrer eine „Kleine Fachkunde“ nachweisen – Mietwagenfahrer aber nicht. Der CDU-Abgeordnete Michael Donth verteidigt diese Überlegungen, der Taxi Times- Redakteur Remmer Witte appelliert, diese Schwachstelle der PBefG-Novelle unbedingt noch zu beseitigen. Die Taxiwelt ist also kräftig in Bewegung, im Bundesgebiet wie auch in München. Auf der Münchner Unterseite www.taxi-times.com/muenchen findet sich die Meldung, dass Uber sein Kirchheimer Experiment mit Dumpingpreisen für Fahrten nach München inzwischen zu einem Dauerprojekt umgestellt hat. Wer keine Münchner Nachricht verpassen will, kann der Münchner Taxi Times- Gruppe bei WhatsApp beitreten. Hier informieren wir über noch mehr Münchner Taxithemen, und die Kollegen können sich untereinander Tipps geben. Die nächste Print-Ausgabe der Taxi Times München erscheint dann übrigens wieder im Mai 2021. jh PBefG-Novelle Die vergessene Schwachstelle Ubers Projekt in Kirchheim IMPRESSUM Verlag taxi-times Verlags GmbH Persiusstr. 7 10245 Berlin, Deutschland Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 E-Mail: info@taxi-times.com Internet: www.taxi-times.com Geschäftsführer und V. i. S. d. P. Jürgen Hartmann (jh) Bankverbindung Stadtsparkasse München IBAN: DE89701500001003173828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion (tt) Jürgen Hartmann (jh), Simon Günnewig (sg) E-Mail: tt-muenchen@taxi-times.taxi Mitarbeiter dieser Ausgabe Tom Buntrock (tb), Hayrettin Simsek Grafik & Layout Katja Stellert (Artdirektion), Ivan Cottrell Raufeld Medien GmbH Paul-Lincke-Ufer 42-43 10999 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65-936 Anzeigen + Vertrieb anzeigen@taxi-times.com Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 Druck Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25, D-34253 Lohfelden Erscheinungsweise 4 x pro Jahr Heftpreis 3,50 €, Jahres-Abo 26 € (inkl. MwSt. und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3850 Weitere Taximagazine aus dem Verlag: Taxi Times DACH Taxi Times Berlin Die IsarFunk Taxizentrale GmbH & Co KG und der Taxiverband München e. V. (TVM) bekommen in Taxi Times München eigens gekennzeichnete Mitteilungsseiten, für deren Inhalte die beiden Genannten im Sinne des Presserechtes selbst verantwortlich sind. Veröffentlichung gemäß § 7a Berliner Pressegesetzes bzw. § 8, Absatz 3 des Bayerischen Pressegesetzes. Gesellschafter (100 %) der taxi-times Verlags GmbH, Berlin, ist Jürgen Hartmann. 26 1. QUARTAL 2020 TAXI

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