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Taxi Times München - 1. Quartal 2021

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TAXITARIF MÜNCHENS

TAXITARIF MÜNCHENS NEUER TAXITARIF Ab 1. März 2021 gilt in der Landeshauptstadt München sowie den Landkreisen München, Erding und Freising ein neuer Taxitarif. Wir zeigen, was sich ändert. 1. (FAST) KEINE ZUSCHLÄGE MEHR „Taxifahren wird teurer.“ Was für alle zuletzt erfolgten Tarifänderungen galt, ist diesmal anders. Vor allem, weil ab März viele Zuschläge wegfallen. Konkret: Die Anfahrt zum Bestellkunden ist ab sofort frei (bisher 1,20 Euro). Auch für Gepäckstücke und für Tiere muss der Fahrgast keinen Extra-Obulus mehr bezahlen (bisher 70 Cent). 2. Für die Mitnahme eines Fahrrads: 7,50 Euro. 2Euro 2Euro 2Euro 1Euro 50 Cent 50 Cent 20 Cent Somit blieben nur mehr Fälle, in denen ein definierter Zuschlag berechnet werden darf: 1. Bei Fahrten mit mehr als 4 Fahrgästen, wenn das Taxi über die dafür nötige Anzahl an Sitzplätzen verfügt: 7,50 Euro. Achtung: Es darf max. einer dieser beiden Zuschläge verwendet werden. Werden also mehr als 4 Fahrgäste und ein Fahrrad befördert, beträgt der Zuschlag einmalig 7,50 Euro. Bei Sperrgepäck, also bei großen Gegenständen wie beispielsweise Möbelstücke, Surfbretter etc., darf ein Zusatzentgelt frei vereinbart werden. Rollstühle, Kinderwagen, Gehhilfen und Fahrräder gelten NICHT als Sperrgepäck. Warum diese Änderung? Bessere Preis-Transparenz und Glaubwürdigkeit beim Kunden. 2. EINFACHERER TAXITARIF Der Mindestfahrpreis steigt auf 4,70 Euro = Kompensation des weggefallenen Zuschlags für die Anfahrt bei Bestellfahrten). 4.70 € Die degressive Staffelung beim Kilometerpreis entfällt. Ab März kostet jeder gefahrene Kilometer pauschal 2 Euro, egal ob Kurzstrecke oder Fahrt zum Flughafen. Der Taxameter wird dabei so programmiert, dass er nach jeweils 100 Metern 20 Cent mehr anzeigt. 2Euro 2Euro 2Euro 50 Cent 1Euro PRO KILOMETER 2Euro Warum diese Änderung? Leichtere Fahrpreiskalkulation für den Fahrer/die Fahrerin bzw. für den Kunden. ILLUSTRATIONEN: Raufeld Medien 6 1. QUARTAL 2020 TAXI

TAXITARIF Unverbindlicher Entwurf Hinweis: Bereits jetzt wurde definiert, dass der Mindestfahrpreis und der Kilometerpreis um je 10 Cent ab 1. Januar 2022 angehoben werden. Anlage 1 zur Taxitarifordnung - Pflichtfahrgebiet Wartezeit: Sobald das Taxi weniger als 15 km/h fährt, schaltet der Taxameter automatisch in den Zeittarif und berechnet 20 Cent pro 24 Sekunden (= 30 Euro pro Stunde). Anlage 2 zur Taxitarifordnung - Tarifzonen JANUAR 1 Anlage 3 zur Taxitarifordnung - Flughafengelände 2022 10 Cent 24 sec 20 Cent Unverbindlicher Entwurf Anlage 4 zur Taxitarifordnung - Zone Messe 79 EURO Unverbindlicher Entwurf Anlage 5 zur Taxitarifordnung – Zone Hauptbahnhof FLUGHAFEN HAUPT- BAHNHOF 71 EURO München, Dieter Reiter Oberbürgermeister München, Dieter Reiter Oberbürgermeister München, MESSE Dieter Reiter, 3. FESTPREISE Oberbürgermeister HAUPTBAHNHOF, FLUGHAFEN, MESSE Die große Neuerung an der Tarifreform sind die erweiterten Festpreise. Dazu wurden für den Hauptbahnhof, den Flughafen und die Messe drei Zonen definiert. Fahrten von einer dieser Zonen in eine andere werden zum Festpreis ausgeführt. Die Preise: Flughafen zur Zone Messe (und umgekehrt): 71 Euro. Flughafen München zur Zone Hauptbahnhof (und umgekehrt): 79 Euro. Zone Hauptbahnhof zur Zone Messe: 35 Euro. 35 EURO München, Dieter Reiter Oberbürgermeister Warum diese Änderung? Der bisherige Festpreis zwischen Messe und Flughafen hat sich bewährt. Mit der Erweiterung der beiden Zonen und der neu hinzugekommenen dritten Zone rund um den Hauptbahnhof wurden nun auch viele Hotels in die Regelung eingebaut. Der Taxipreis wird dadurch vor allem für Geschäftskunden kalkulierbarer und ein wesentlicher Nachteil gegenüber Uber und Free Now aufgehoben (Free Now ist mittlerweile ja auch in die Mietwagenvermittlung eingestiegen). u Dr. J. Cichon Dr. Cichon & Partner* Rechtsanwaltskanzlei in München Neuhausen seit 1962 M. Werther* Fachanwältin: Verkehrsrecht Zivilrecht / Unfallschadenregulierung Tätigkeitsschwerpunkte S. v. Kummer* Fachanwalt: Familienrecht Sozialrecht / Erbrecht Dr. B. Schwerdt* Fachanwältin: Strafrecht Bußgeldsachen N. Nöker* Fachanwältin: Arbeitsrecht Verwaltungsrecht / Fahrerlaubnisrecht M. Wunderlich-Serban Fachanwältin: Mietrecht Privatinsolvenzen A. Friedmann Gewährleistungsrecht Reiserecht Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51 TAXI 1. QUARTAL 2020 7

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