ZU GUTER LETZT Während die rechtsbewussten Kollegen am Odeonsplatz warteten, verschaffte sich ein Kollege durch Bereithalten 100 Meter weiter vorne einen Vorteil. Dieser Streitfall sorgte nun für eine Anpassung im PBefG. ca. 200m FOTO: OpenStreetMap-Mitwirkende, Adobe Stock / Gstudio Group UNERLAUBTES BEREITSTELLEN KOSTET WIEDER Der Streitfall eines Münchner Taxlers wegen unerlaubter Bereitstellung hat bei der anstehenden Novelle des PBefG zu einer Klarstellung geführt. Diese Ausgabe der Taxi Times München hat mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes begonnen und sie endet auch damit. Allerdings nicht mit den großen Themen Fachkunde, Rückkehrpflicht oder Tarifkorridore, sondern mit dem Streit eines Münchner Taxlers mit dem KVR um ein Bußgeld wegen unerlaubter Bereitstellung außerhalb des Taxistandplatzes, über den auch Taxi Times ausführlich berichtet hatte. Immerhin war dieser Streit bis vor den höchsten deutschen Verwaltungsgerichtshof gegangen (VGH) und dort mit einer Niederlage für die Stadt München beendet worden. Die Richter hatten der Stadt das Recht abgesprochen, gegen jenen Taxler ein Bußgeld zu verhängen, weil er sich außerhalb des Standplatzes bereitgestellt hatte. Das KVR hatte damit einen Verstoß gegen die Münchner Taxiordnung sanktionieren wollen, doch das ausgesprochene Bußgeld war unzulässig, weil die Standplatzpflicht bereits im PBefG definiert ist: im Paragraf 47, Satz 1 mit dem Hinweis, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Allerdings hatte das PBefG bisher keine Bußgelder in solchen Fällen vorgesehen. Diese sind im Absatz 61 geregelt und dort stand, dass lediglich bei Verstößen gegen Satz 2 ein Bußgeld verhängt werden darf. Das wird am 1. August mit Inkraft treten der Novelle anders, weil man nun auch im Satz 2 des § 47 PBefG einen (rot markierten) Zusatz eingebaut hat: Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Somit ist die rechtliche Basis für die Behörden geschaffen, um unerlaubte Bereitstellung auch mit Bußgeldern zu ahnden. Damit hat der Gesetzgeber durch fünf zusätzliche Wörter jene Lücke geschlossen, die ein Münchner Taxler aufgedeckt hatte. Für besagten Taxifahrer und all seine Kollegen bedeutet das, dass es künftig wieder richtig teuer wird, wenn sie sich außerhalb der erlaubten Standplätze bereithalten. Den Taxler dürfte das ärgern, ist sein Sieg vor Gericht damit schon wieder einkassiert. Für seine vielen Kollegen, die sich an Recht und (Taxi-)Ordnung halten, dürfte es dagegen Balsam auf deren Seelen sein. Ehrlich währt eben doch am längsten! jh IMPRESSUM Verlag taxi-times Verlags GmbH Persiusstr. 7 10245 Berlin, Deutschland Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 E-Mail: info@taxi-times.com Internet: www.taxi-times.com Geschäftsführer und V. i. S. d. P. Jürgen Hartmann (jh) Bankverbindung Stadtsparkasse München IBAN: DE89701500001003173828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion (tt) Jürgen Hartmann (jh), Simon Günnewig (sg) E-Mail: tt-muenchen@taxi-times.taxi Mitarbeiter dieser Ausgabe Matthias Lange (ml) Grafik & Layout Katja Stellert (Artdirektion), Ivan Cottrell Raufeld Medien GmbH Paul-Lincke-Ufer 42-43 10999 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65-936 Anzeigen + Vertrieb anzeigen@taxi-times.com Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0 Druck Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25, D-34253 Lohfelden Erscheinungsweise 4 x pro Jahr Heftpreis 3,50 €, Jahres-Abo 26 € (inkl. MwSt. und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3850 Weitere Taximagazine aus dem Verlag: Taxi Times DACH Taxi Times Berlin Die IsarFunk Taxizentrale GmbH & Co KG und der Taxiverband Bayern e. V. (TVB) i.Gr. bekommen in Taxi Times München eigens gekennzeichnete Mitteilungsseiten, für deren Inhalte die beiden Genannten im Sinne des Presserechtes selbst verantwortlich sind. 26 2. QUARTAL 2021 TAXI
MÜNCHENER TAXI-NEUIGKEITEN AUF ALLEN KANÄLEN UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES Taxi Times München auf Whats-App • Austausch unter den Kollegen • Links zu allen Münchener Taxi-News Jetzt beitreten und keine Neuigkeiten verpassen: Hier erhalten Sie den Einladungslink Hier geht es zur Website www.taxi-times.com www.taxi-times.com/muenchen
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