AKTION DIE REAKTION DES MÜNCHNER FLUGHAFENS Wie hat der Flughafen München auf den offenen Brief reagiert? Die Antwort der Pressestelle fiel kurz und knapp aus. Sorgen macht das, was man nicht beantwortet hat. 16 offene Briefe mit ihren zugehörigen Unterschriften kurz vor dem Wegschicken. Wussten die Münchner Flughafenmanager bereits über die im offenen Brief aufgeführten Fakten Bescheid? Werden seitens des Flughafens auch bereits Gespräche mit Uber & Co. über die Anmietung von Abholplätzen geführt? All diese Fragen hatte die Taxi Times-Redaktion bei der Pressestelle des Flughafens Münchens gestellt. Die Antwort fiel kurz aus: »Flughäfen sind multimodale Mobilitätshubs, die ihren Fluggästen die freie Wahl der Anund Abreise ermöglichen. Dies beinhaltet neben ÖPNV, privaten Pkw, Carsharing, Shuttle-Bussen und Bahnen, Taxen auch Fahrdienstleister. Jeder Flughafen ist bestrebt, allen Reisenden ein qualitativ hochwertiges, breites und ordnungsgemäßes Mobilitätsangebot zu ermöglichen. Die Entscheidung über die An- und Abreise zum Flughafen trifft der Passagier. Sollte es bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit von Mobilitätsanbietern zu Rechtsverstößen kommen, so verurteilen wir dies.« WIR SUCHEN IHR (E-) TAXI. Ab sofort An- & Verkauf gebrauchter E-Taxen. much bewegt seit 1886 www.taxifahrzeuge.de/ankauf Wortgleiche Antworten hat die Taxi Times-Redaktion auch von zahlreichen anderen Flughäfen erhalten, an welche die oben formulierten Fragestellungen ebenfalls gerichtet worden waren. Die Flughafenbetreiber hatten sich abgesprochen und über deren Flughafen-Dachverband ADV jene oben zitierte einheitliche Antwort formulieren lassen. Man mag den Flughäfen zugutehalten, dass sie die Probleme, die Uber & Co. mit ihren größtenteils zwielichtigen Partnerunternehmen haben, nicht zu ihren Problemen machen wollen. Doch gerade die sehr unkonkrete Antwort lässt eine sehr breite Interpretation zu. Die freie Wahl der Fluggäste bei der An- und Abreise ist unbestritten, aber rechtfertigt die Tatsache, dass viele Bürger auf Fahrtenvermittler wie Uber, Bolt und andere zurückgreifen, dass man deshalb auch Abholplätze an Uber & Co. vermietet und diese sogar öffentlich ausschildert, wie in Düsseldorf geschehen? Die Antwort zeigt, dass sich der Münchner wie auch zahlreiche andere Flughäfen alle Optionen weiterhin offenhalten. Platz für Interpretationen lässt auch, was der Münchner Flughafen und die anderen NICHT schreiben: Das Taxi wird in einer Reihe mit ÖPNV, privaten Pkw, Shuttlediensten, selbstfahrenden Leih- und Sharingwagen und eben auch mit taxiähnlichen Mietwagen genannt. Es erfolgt seitens des Flughafens keine klare Abgrenzung des Flughafens zwischen Taxis und Fahrdienstleistern. Und somit auch keine Unterscheidung zwischen jenen, die rechtskonform und als Teil des ÖPNV agieren (Taxis), und jenen taxiähnlichen Mietwagen, die genau dies nicht machen. Zudem lässt der Münchner Flughafen die Frage unbeantwortet, ob man auch in München mit Uber eine Kooperation plant oder gar bereits abgeschlossen habe – anders als beispielsweise die Airports in Dortmund oder Köln. Beide haben gegenüber Taxi Times versichert, dass derzeit keine Vereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Anbietern wie bspw. Uber oder Bolt vorliegen und aktuell auch keine Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit geführt werden. Auch wenn all diese Antworten ignorant und arrogant erscheinen: Die Thematik ist platziert und Uber und Bolt werden gegenüber ihrem Verhandlungspartner detailliert nachweisen müssen, dass ihre angeschlossenen Partner gesetzeskonform handeln. So wie die appbasierten Fahrtenvermittler derzeit agieren, werden sie das nicht garantieren können. Gerade deshalb macht das klare Bekenntnis des Münchner Flughafens wie auch anderer Airports Hoffnung. An dieser Aussage werden sich alle messen müssen, sollten sie demnächst mit Uber & Co. vertragliche Verpflichtungen eingehen. jh FOTO: Taxi Times 22 2. QUARTAL 2024 TAXI
TAXITARIF DER MÜNCHNER TAXITARIF – DIE TUN WAS Beförderungsentgelte im ÖPNV sollen der wirtschaftlichen Situation entsprechen – gerade für das eigenwirtschaftliche Taxigewerbe ein sensibles Thema. Die letzten Änderungen zeigen ein hohes Verantwortungsbewusstsein auf allen Seiten. In Paragraph 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) heißt es: „Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers [...] angemessen sind.“ Anderenfalls hat sie die Zustimmung zu verweigern. Der Tarifänderung, die Anfang April in der Stadt München und damit automatisch auch in den Landkreisen München, Erding und Freising in Kraft getreten ist, musste gar nicht die Behörde zustimmen, sondern die Verbände, denn die Initiative war diesmal vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) gekommen und nicht wie sonst üblich vom Taxigewerbe. Dieses wurde regulär angehört. Der Anlass für die Anpassung war die Erhöhung des Mindestlohns. Da zum kommenden Jahreswechsel eine weitere Erhöhung in Kraft treten wird, hat das KVR zum 1.1.2025 auch bereits die nächste Tariferhöhung für Taxis festgelegt. Betrachtet man die Tarifänderungen der letzten Jahre, so fällt neben einer hohen Anpassungsfrequenz auch auf, dass nahezu jede Änderung der Beförderungsentgelte mit Änderungen anderer Parameter verbunden war. So traten am 1. März 2021 zwei weitere Festpreisrelationen neben der Verbindung Flughafen Zone Messe in Kraft. Auch zwischen dem Hauptbahnhof und den beiden bisherigen Orten sind seitdem optionale Festpreise möglich. Der Grundpreis wurde zu diesem Zeitpunkt außergewöhnlich deutlich erhöht – von 3,50 auf 4,50 Euro (ein Plus von gut 28 Prozent). Außerdem wurde ein Zuschlag von 7,50 für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder eingeführt und zugleich die Zuschläge für Bestellung, für Gepäck- und Tiermitnahme sowie die Anfang 2016 eingeführte Begrenzung der Summe aller Zuschläge wieder aufgehoben. Zum 1.1.2022 entfiel die Degression, so dass der Kilometerpreis sich nicht mehr nach fünf und nochmals nach zehn Kilometern gefahrener Strecke ändert. Am 1.6.2022 wurden zusätzlich zu den optionalen geografischen Festpreisen auch drei ortsunabhängige, kilometerbasierte optionale Festpreise ähnlich denen in Hamburg eingeführt – für Fahrten von bis zu 5, 10 und 45 Kilometern. Als am 1.9.2023 unter großer Beachtung der erste Tarifkorridor Deutschlands in den vier hiesigen Tarifgebieten in Kraft trat, wurden die erst seit gut einem Jahr gültigen optionalen Festpreise schon wieder überflüssig und deshalb gestrichen, da seitdem jede bestellte Fahrt zum Festpreis erfolgen kann. Die Grund- und Kilometerpreise blieben im Zuge dieser bahnbrechenden Neuerung allerdings unverändert. Sie wurden erst zum 1.4.2024 erneut moderat geändert. Erneut wurde dabei auch der Zuschlag für Fahrten mit mehr als vier Personen erhöht. Mussten vor 20 Jahren noch sechs und mehr Personen fünf Euro pauschal draufzahlen, so müssen heute bereits fünf und mehr Personen das Doppelte berappen, was mindestens bis zur übernächsten Tarifanpassung so bleibt. Der Zuschlag für die Fahrradmitnahme wurde dagegen seit seiner Einführung nicht erhöht. ar DER TAXITARIF VON MÜNCHEN UND DEN DREI FLUGHAFEN-LANDKREISEN IM WANDEL DER LETZTEN ZEHN JAHRE FOTO: Axel Rühle TAXI 2. QUARTAL 2024 23
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