SIEBEN THESEN AUSWEG AUS DER ENERGIE- KOSTENFALLE Hohe Spritpreise bringen das Taxigewerbe in Bedrängnis. Damit ein Taxi nicht nur kostendeckend, sondern auch gewinnbringend eingesetzt werden kann, muss ein Weg gefunden werden, wie dem Taxigewerbe auch kurzfristig Unterstützung zugesagt werden kann. An sich wäre es ja ganz einfach, die Energiepreise werden im Idealfall einfach im Taxitarif mit eingepreist. Ein Taxitarif kann aber nicht wie der Benzinpreis an der Zapfsäule täglich angepasst werden, weil er gesetzlich geregelt und kommunal vorgeschrieben ist und dadurch entsprechende Genehmigungsverfahren durchlaufen muss. Diese kommunale Preisvorgabe dient dem Verbraucherschutz, damit der Fahrgast zu jeder Tages- und Nachtzeit verlässliche Preise hat. Das Gegenstück dazu ist das sogenannte Surge Pricing, wie es bei den App-Vermittlern zum Einsatz kommt, die ihre Kunden nicht an Taxis, sondern an Mietwagen vermitteln. Je nach Auftragslage können hier die Fahrten von extrem günstig bis zu völlig überteuert variieren. DIE STADT SOLL AUSGLEICHEN Um trotzdem schnell auf die hohe Kostenentwicklung reagieren zu können, haben zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland in einem verkürztem Genehmigungsverfahren einen Energieaufschlag von einem oder zwei Euro in die Taxitarifordnung aufgenommen. Er wird pro Taxifahrt vom Kunden erhoben, geht also zulasten des Verbrauchers. Die beiden Münchner Taxizentralen IsarFunk und Taxi München eG sowie verbandsseitig der Taxiverband Bayern (TVB) und der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LV Bayern) haben hier einen anderen Ansatz skizziert und diesen auch im Rahmen ihrer Gespräche mit der Politik in die Stadtratsfraktionen getragen. Es geht darum, dass die Kostenkompensation nicht vom Fahrgast, sondern von der Stadt München übernommen wird. Basis dieses Ansatzes ist der seit dem 1. Juni gültige Taxitarif. Bei der Antragstellung wurde bereits ein Mindestlohn von 12 Euro einkalkuliert. Die derzeit sehr hohen Energiekosten waren zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht bekannt und wurden deshalb im neuen Taxitarif nicht berücksichtigt. Aus der Sicht der Taxivertreter ein Dilemma, welches sie in ihren Gesprächen mit den Stadtratsvertretern mit Zahlen untermauerten. Derzeit ist es so, dass der finanzielle Mehraufwand, der aktuell in erster Linie durch die hohen Spritpreise bedingt ist, mit ca. 3,90 Euro pro gefahrenen 100 Besetztkilometern beziffert werden kann. Ausgehend von einer durchschnittlichen Laufleistung von 4.000 Kilometern pro Monat beziffern die Interessenvertreter die Mehrkosten auf 156 Euro pro Monat bzw. 0,039 Euro pro Besetztkilometer. Diesen Mehraufwand könnte die Stadt ausgleichen, indem sie den betroffenen Taxiunternehmern pro gefahrenem Besetztkilometer jene errechneten 0,039 Euro Mehrkosten erstattet. Neu wäre eine solche Berechnung nach Besetztkilometern nicht, denn so wird bereits seit Jahren die finanzielle Förderung für Münchner E-Taxis abgewickelt. FÖRDERUNG FÜR TAXAMETER Ähnlich wie bei der städtischen E-Taxi-Förderung soll der Nachweis der gefahrenen Besetztkilometer also über den Datenexport eines entsprechenden Taxameters erbracht werden können. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Münchner Taxis mit den entsprechenden Taxametern bzw. Zusatzsystemen ausgerüstet sind, die einen manipulationssicheren Datenimport aus dem Taxameter ermöglichen. Davon ausgehend, dass viele der Münchner Taxis noch nicht über ein entsprechendes System verfügen, fordern die Vertreter des Taxigewerbes die Landeshauptstadt auf, falls notwendig die technische Aufrüstung mit einmalig 600 Euro zu unterstützen. In Gesprächen und Videokonferenzen mit den Stadtratsfraktionen der Grünen, der SPD sowie der CSU konnte diese Idee bereits diskutiert werden. Jetzt hoffen alle Beteiligten auf eine schnelle Umsetzung, denn die Mehrkosten fallen bereits täglich an und eine Lösung im Nachhi nein würde für viele Münchner Taxibetriebe, deren finanzielle Rücklagen durch die Umsatzeinbußen während des Corona- Lockdowns längst aufgebraucht sind, zu spät kommen. sg FOTO: pixabay 12 4. QUARTAL 2022 TAXI
QQQ KVR KVR WILL NEUE KONZESSIONEN HERAUSGEBEN Zum Jahreswechsel wird die Stadt München Taxi- Konzessionen an interessierte (künftige oder bisherige) Taxiunternehmer*innen vergeben. Man setzt damit die Empfehlung eines Gutachters um. KKK Anders als in Berlin oder Hamburg sind in München die Taxikonzessionen limitiert. Wer beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Erteilung einer Taxikonzession beantragt, bekommt diese selbst dann nicht erteilt, wenn die rechtlichen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Behörde beruft sich dabei auf eine Regelung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), wonach zusätzliche Taxikonzessionen nur dann erteilt werden dürfen, wenn damit die Funktionsfähigkeit des bestehenden örtlichen Taxigewerbes nicht beeinträchtigt wird. Solch eine Konzessionssperre gibt es in München – von kleinen Unterbrechungen abgesehen – bereits seit vielen Jahrzehnten. Derzeit sind rund 3.100 Konzessionen zugelassen. Eine solche Limitierung muss gut begründet sein. Die Stadt muss schlüssige Argumente darlegen, dass die angesprochene Funktionsfähigkeit der bestehenden Taxis tatsächlich durch eine Aufstockung gefährdet ist. Das KVR beauftragt daher in regelmäßigen Abständen ein Gutachterbüro mit der Untersuchung des Taximarktes – und betrachtet dessen Empfehlungen dann als rechtlich bindend. Zuletzt wurde ein solches Gutachten für die Jahre bis 2019 erstellt, also bis kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Das Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass in München die Zahl der Taxikonzessionen aufgestockt werden könnte. VERZÖGERUNG WEGEN CORONA Zum Zeitpunkt der Fertigstellung war dann allerdings schon der Corona-Lockdown in Kraft getreten – mit all den negativen Konsequenzen für die Taxibranche. Folglich stand schon im Gutachten der Hinweis, ZZZ dass man mit der Aufstockung noch warten solle, bis der Umsatz wieder das Niveau von der Zeit vor Corona erreicht. Als Bemessungsgrundlage für einen solchen Aufschwung hatte das Gutachten das Fluggastaufkommen am Münchner Flughafen definiert. Man könne aufstocken, wenn drei Monate hintereinander 80 Prozent der Fluggastzahlen von vor Corona erreicht seien. Dieser Indikator wurde in den Monaten Juni, Juli und August erfüllt. Deshalb werde man ab Januar 2023 rund 130 Taxikonzessionen herausgeben, teilte das KVR mit. Man betont dabei, dass man keine neuen Konzessionen erteile, sondern lediglich die Zahl um diejenigen aufstocke, die während der letzten zwei bis drei Jahre von der Stadt einbehalten oder von Inhabern zurückgegeben worden waren. ZUERST DIE WARTELISTE Bedient werden dabei jene Bewerber*innen, die sich auf einer seit vielen Jahren geführten Warteliste befinden. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Positionierung nach und nach angeschrieben und müssen dann innerhalb einer gewissen Frist die persönlichen Nachweise für eine Konzessionserteilung erbringen. Konzessionen werden zudem nur an Bewerber*innen erteilt, die hauptberuflich Taxiunternehmer*in werden. Daher ist auch damit zu rechnen, dass viele Bewerber*innen gar kein Interesse mehr an einer Erteilung haben. Branchenexperten rechnen damit, dass sich die Ausgabe der Konzessionen bis zum Jahresende 2023 hinziehen wird. jh Tarifumstellung aller Fabrikate ohne Termin möglich! Adler Taxameter & Funktechnik GmbH 80939 München • Heidemannstr. 37 Tel.: 089 – 255 44 114 info@adler-taxameter.de www.adler-taxameter.de • Spiegeltaxameter • Taxameter • Fiskaltaxameter • Wegstreckenzähler • Cey-Abrechnungssystem • iButton-Abrechnungssystem • NFC-Abrechnungssystem • Digitale Schichtaufzeichnung • Magnet / Bügel Dachzeichen • Quittungsdrucker • Datenfunksysteme • Sprechfunksysteme • Sitzkontakte • Taxi-Mietwagen Alarmanlage • Taxi-Zubehör • Handy / Tablet Halterungen • Dashcam • GPS-Ortungssysteme TAXI 4. QUARTAL 2022 13
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