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Taxi Times München - 4. Quartal 2022

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IHRE GEWERBE- VERTRETUNG Wir beraten und informieren Sie kompetent in allen wichtigen Unternehmerfragen rund ums Taxi Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung der Berufsgenossenschaft für Verkehr Unfallabwicklung – Leihtaxi – Gutachten Verdienstausfallbescheinigungen Förderungsmöglichkeiten bei Elektrotaxi Förderungsmöglichkeiten bei Inklusionstaxi Buchhaltung, Büroorganisation Informationen zu Rechts- und Steuerfragen Sicherheitsberatung, Betreuung nach Überfällen Coaching und Supervisionen im Umgang mit Fahrgästen Vorlagen für Unbedenklichkeitsbescheinigungen Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung bei der IHK - Unternehmerschulung Aus- und Weiterbildung von Fahrpersonal im Bereich Dienstleistung und Ortskunde Werden auch Sie Mitglied im Taxiverband Bayern Taxiverband Bayern e. V. – Rosenheimer Straße 139 – 81671 München Telefon: 089/49 00 44 94 Fax: 089/49 00 44 95 E-Mail: florian.bachmann@taxiverbandmuenchen.de Web: www.taxiverbandmuenchen.de Ich beantrage die Aufnahme in den Taxi Verband Bayern e. V. ab dem: Firma, Name Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon Fax E-Mail Zahl der im Betrieb zugelassenen Taxen / Konzessionsnummern Betriebssitzgemeinde

TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB) MINDESTTARIFE FÜR MIETWAGEN Mit der Änderung des PBefG im vergangenen Jahr wurde auch die Möglichkeit geschaffen, den Mietwagenverkehren Mindestpreise vorzuschreiben. Werden Uber & Co. sich in München künftig an Mindesttarife halten müssen? Weil Uber-Partner durch die vorgegeben Dumpingpreise regelmäßig in die Pleite fahren, sind Mindesttarife für Mietwagen auch ein gesellschaftliches Muss. Wer ansatzweise rechnen kann und sich mit der Preisgestaltung von Mietwagenverkehren beschäftigt, wundert sich schon lange, wie das funktionieren kann. Die Billigangebote der App-Anbieter können nicht kostendeckend sein und führen die teilnehmenden Unternehmer über kurz oder lang in den Ruin. Die automatischen Preiserhöhungen in den nachfragestarken Zeiten können das nicht wirtschaftlich kompensieren, verärgern dafür aber den Fahrgast, der ja billigere Preise gewohnt ist. Nun könnte man sagen: „Gut so, dann wird die Konkurrenz sich irgendwann von selbst erledigt haben.“ Nur dass Uber, Free Now und Bolt, die in München aktiv sind, immer wieder neue Teilnehmer finden werden, die sich dann in wenigen Jahren selbst in die Pleite fahren. Um ruinösen Wettbewerb zu unterbinden, aber auch, um den Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen zu gewährleisten, können die Behörden nun Mindestpreise bei Mietwagen vorschreiben. Das kann natürlich nicht einfach so geschehen, sondern muss gut begründet werden. Natürlich werden dafür Daten aus den Firmen benötigt, die erst gesammelt werden müssen. Unabhängig davon können die Behörden aber bereits Konzepte erarbeiten und Maßnahmen ergreifen, die diese Mindestpreise vorgeben. Das KVR München arbeitet ganz im Einverständnis mit dem Taxigewerbe an solchen Konzepten. Bis zur Umsetzung werden natürlich noch Monate vergehen, aber für den Bereich München wird die Einführung solcher Mindestpreise im Mietwagensektor geplant. Davon betroffen sein werden diejenigen, die durch ihre Sofortvermittlung dem Taxiverkehr Konkurrenz machen und wegen ihrer regelmäßig niedrigeren Preise bei den Taxibetrieben deutliche Umsatzverluste verursachen. Also all diejenigen, die sich auch nicht an ihre Pflichten – wie z. B. die Rückkehrpflicht – halten. FAIRNESS IM WETTBEWERB Über eine konkrete Gestaltung lässt sich noch wenig sagen, sicher aber ist, dass es alle Mietwagenfirmen betreffen wird, die in München Aufträge ausführen. Also auch die auswärtigen Uber-, Free Now-, Bolt- Fahrzeuge. Eine Verlegung des Betriebssitzes außerhalb der Münchner Stadtgrenzen wird also nicht dazu führen, dass man die Mindestpreise in München nicht anwenden muss. Und die Firmen, die einen klassischen Limousinen- bzw. Chauffeurservice anbieten, werden davon eh nicht betroffen sein, da sie in der Regel ohnehin teurer sind als ein Taxi. Wir werden als Verband bei diesem Thema im regen Austausch mit dem KVR bleiben und unser Praxis- und Erfahrungswissen bei der Gestaltung und Einführung dieser Mindestpreise einbringen. Dabei hoffen wir auf eine schnelle und baldige Umsetzung, immerhin würde dann wenigstens eine gewisse Fairness im Wettbewerb hergestellt. Wichtig insbesondere natürlich auch deshalb, weil dem Taxigewerbe durch Tarifpflicht und Beförderungspflicht ohnehin enge Schranken im Wettbewerb gesteckt sind. fb TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB) Rosenheimer Straße 139 81671 München Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13 Tel. / Taxischule: +49 (0)89 / 49 00 44 94 E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de www.taxiverband-muenchen.de Presserechtlich verantwortlich für die TVB-Seiten: Florian Bachmann Redaktion: Florian Bachmann (fb) Arbeits- und Verkehrsmedizin Kirchheim GmbH & Co.KG Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu besonders freundlichen und fairen Konditionen mit oder ohne Anmeldung. Am Brunnen 17 85551 Kirchheim Nähe Messe Riem Tel.: oder: oder: 089/9036110 089/991880-0 089/9033366 www.verkehrsmedizin-dr.hingerle.de info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de FOTO: Pixabay Wir haben für Sie geöffnet: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Montag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr TAXI 3. QUARTAL 2022 15

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