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Taxi Times München - 4. Quartal 2022

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KONTROLLEN WAS BRINGEN

KONTROLLEN WAS BRINGEN DIE SCHWERPUNKTKONTROLLEN DES ZOLLS? Bei einer groß angelegten Überprüfung des Taxi- und Mietwagengewerbes im September kontrollierte der Zoll bundesweit Betriebe und ihre Fahrer. Auch in München wurde man tätig. Bei einer bundesweiten Schwerpunktüberprüfung hatte der Zoll viel zu beanstanden. Besonderes Augenmerk legten die Beamten auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. So wurde nicht nur der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sondern auch die illegale Beschäftigung von Ausländern und Scheinselbstständigkeit kontrolliert. Ein weiterer Aufhänger für die Finanzkontrolle war auch die Einhaltung des im September noch bei 10,45 Euro festgesetzten gesetzlichen Mindestlohns. 140 KONTROLLEN In München wurden die Taxis und Mietwagen am zweiten Wiesnwochenende, dem 24. und 25. Oktobers, im direkten Umfeld des Oktoberfestes kontrolliert. Rund 50 Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamts München waren im Einsatz und können im Nachgang auf rund 140 Kontrollen von Taxi- und Mietwagenfahrer zurückblicken. In einer Presseerklärung sagte Martin Brandlhuber, Pressesprecher vom Münchner Hauptzollamt: „Bei jedem zweiten Taxi- und Mietwagenfahrer wurden Beanstandungen unter anderem wegen Leistungsmissbrauch oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, die aber derzeit noch ausgewertet werden müssen.“ Im weiteren Verlauf prüft nun der Zoll, ob Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß angezeigt und Mindestlöhne tatsächlich gezahlt wurden. Ähnliches Feedback gab es auch aus vielen anderen Städten in Deutschland. Exemplarisch dafür sei Sachsen genannt, wo circa 60 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz gewesen sein sollen. Überprüft wurden dort 113 Unternehmen in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz und Bautzen. Als Resultat der Kontrolle ergaben sich sieben Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Diese ziehen weitere Prüfungen nach sich. Ob es sich dabei um Taxi- oder Mietwagenunternehmen handelt, ist unklar. Weitere Kontrollen sind in Nordrhein- Westfalen durchgeführt worden. Speziell aus Köln informierte der WDR. In der „Aktuellen Stunde“ vom 24. September wurde so einseitig berichtet, dass der Zuschauer zwangsläufig davon ausgehen musste, dass nur Taxis kontrolliert wurden. Brancheninsider konnten natürlich erkennen, dass auch ein Uber-Fahrzeug bei der Kontrolle vor der Linse zu sehen war. In welche Stadt man auch schaut, in den Medien scheint ein differenzierter Blick zu fehlen. Häufig ist nämlich nur die Rede von Taxis, die der Zoll kontrolliert habe. Auch die zur Berichterstattung dazugehörigen Fotos, häufig nur sogenannte Symbolbilder, zeigen ein Taxidachzeichen. So hinterlässt eine eigentlich sinnvolle Kontrolle wieder einmal einen faden Nachgeschmack für das Taxigewerbe – und das, obwohl die eigentlichen Ziele des Zolls, nämlich die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, absolut unterstützenswert sind. WER HAT WAS GEMACHT? Da die finalen Erkenntnisse noch nicht zusammengetragen sind, gibt es nun ausreichend Raum für Spekulationen, die im Zweifel das Taxigewerbe negativ dastehen lassen. Ohne eine konkrete Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen können sich beide Parteien bequem den Schwarzen Peter zuschieben, während die eigene Seite natürlich eine lupenreine Weste hat. Die Kontrollen sind gut und wichtig, aber eine differenzierte Auswertung ist unabdingbar, denn selbst wenn dabei herauskommen sollte, dass das Taxigewerbe nicht sauber arbeitet, dann könnte man daraus eine Erkenntnis ziehen und vor der eigenen Tür kehren. Wenn die Kontrollen aber ganz klar zeigen, dass der überwiegende Teil der Mietwagenfahrer nicht korrekt arbeitet, dann könnte und sollte das KVR daraus seine Erkenntnis ziehen können. sg FOTO: Zoll 16 4. QUARTAL 2022 TAXI

ISARFUNK In der Fahrer-App muss die Funktion „DB TAXI Gutschein“ aktiviert werden, zu finden im Menü unter „Quick-Buttons“. Nach dem Bestätigen (OK) den QR-Code an das Lesefeld des Handys halten. Jetzt befinden sich alle wichtigen Informationen zur Fahrt im System. Wichtig: Vor Antritt der Fahrt muss der Gutschein eingelöst werden (grüner „Ja“-Button). Das System hat nun einen Fahrtauftrag erstellt, der vom Fahrer angenommen werden muss. Erst dann beginnt die Fahrt. Am Zielort der Fahrt das Fahrtende über den Button „Bei Kunde“ bestätigen. BAHNTAXI-GUTSCHEINE MÜSSEN JETZT GESCANNT WERDEN Bahntaxi-Gutscheine müssen künftig vor Fahrtantritt über einen QR-Code aktiviert werden. IsarFunk-Partner können das auch über das FMS- Vermittlungssystem machen. Wir zeigen, wie es geht. Erfahrene Taxifahrer*innen kennen das: Am Taxistand am Bahnhof taucht ein Fahrgast auf und hat einen Gutschein der Bahn in der Hand. Er ist damit berechtigt, auf Kosten der Deutschen Bahn per Taxi in seinen Heimatort befördert zu werden. Seit Sommer dieses Jahres werden solche Fahrten in immer mehr Städten digital erfasst und abgerechnet (Taxi Times berichtete). Das bedeutet für die Taxizentrale und den Taxiunternehmer ein vereinfachtes Abwicklungssystem bei der Abrechnung und für den oder die Taxifahrer*in, dass der Gutschein vor Fahrtantritt in das Vermittlungssystem der jeweiligen Zentrale eingegeben werden muss. Wie das mit dem FMS-System für die IsarFunker funktioniert, zeigen wir anhand der oben abgebideten Screenshots. Diese stammen aus einer Beispielfahrt von Hamburg nach Berlin mit einem Hansa-Funk-Taxi. Das Projekt wurde über mehrere Monate lang in den Städten Hamburg, Dortmund und Hannover getestet. Seit Juni erfolgt die Umstellung auch in anderen Städten und Bundesländern. if Werther - von Kummer - Nöker - Dr. Schwerdt Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft* FOTOS: Screenshots Tätigkeitsschwerpunkte M. Werther* S. v. Kummer* N. Nöker* Dr. B. Schwerdt* Fachanwältin: Verkehrsrecht Fachanwalt: Familienrecht Fachanwältin: Arbeitsrecht Fachanwältin: Strafrecht Zivilrecht / Unfallschadenregulierung Sozialrecht / Erbrecht Verwaltungsrecht / Fahrerlaubnisrecht Bußgeldsachen M. Wunderlich-Serban A. Friedmann V. Kessinger Fachanwältin: Miet- und WEG-Recht Gewährleistungsrecht Bußgeldsachen Privatinsolvenzen Reiserecht Opfer- u. Entschädigungsrecht Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51 TAXI 4. QUARTAL 2022 17

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