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Taxi Times München - 4. Quartal 2023

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INKLUSIONSTAXI

INKLUSIONSTAXI ERFAHRUNGEN MIT DEM INKLUSIONSTAXI Seit 2013 versuchen das Land und die Kommunen, Bayern bis 2023 barrierefrei zu machen, um so Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Alltagsleben zu erleichtern. In diese Zielsetzung soll auch das Taxigewerbe einbezogen werden. Deshalb loben seit 2018 sowohl die Stadt München als auch der Münchner Landkreis eine E-Taxiförderung aus, doch die Reaktion des Taxigewerbes bleibt zurückhaltend. Warum eigentlich? Im Gespräch mit Taxi Times hat Pablo Petras, Prokurist von Taxi am Westpark, seine Sichtweise dargelegt, warum die Idee des Inklusionstaxis bislang nicht so funktioniert, wie es sich die Stadt wünscht. Für Petras gibt es keine einfache Begründung, warum der Betrieb von Inklusionstaxis bislang nicht voll rentabel funktioniert: „Ein Taxi muss Umsatz machen und obwohl bisher immer versprochen wurde, dass ein Inklusionstaxi eine hohe Besetztquote haben wird, kann ich das nicht bestätigen.“ Mit automatischer Trittstufe, Lift, Nacken- und Rückenstütze ist der Ford Transit Custom von Taxi am Westpark aufwendig umgebaut. DAS HENNE-EI-PRINZIP Das Inklusionstaxi hat nämlich mit dem Henne-Ei-Prinzip zu kämpfen. Da bislang noch zu wenig Fahrzeuge für alle Rollstuhlfahrten im Einsatz sind, ist keine reguläre Vermittlung möglich. Das ist auch den Zentralen bewusst, die, wie beispielsweise Isar- Funk, den Betrieb der Inklusionstaxis dahingehend fördern, dass sie kostenfrei vermittelt werden. Offen bewerben kann man diesen Fahrservice deshalb freilich nicht. Und genau damit haben auch die Taxiunternehmen zu kämpfen. So ist es inzwischen üblich, dass die Fahrgäste häufig vorab die vorhandenen Autos für ihre Fahrten buchen und somit auch mitverantwortlich sind, dass Spontanfahrten fast unmöglich sind. Ein weiteres Problem der Spontanfahrten sind die langen Anfahrtswege, welche in Verbindung mit den Rüstzeiten, die durch das Laden und Sichern des Rollstuhlfahrers entstehen, die Fahrt unrentabel machen. Seit langer Zeit kämpft man in München deshalb auch für einen Rollstuhlzuschlag, der bislang immer von der Stadt mit dem Hinweis darauf, dass er im Gegensatz zum Inklusionsgedanken stehe, abgeschmettert wurde. Für Petras ist das ein Unding: „Letztlich soll der Taxiunternehmer also indirekt diesen Mehraufwand mit der Arbeitskraft seiner Angestellten auffangen. Aus unternehmerischer Sicht funktioniert das nicht.“ Auch die Anschaffung und die Umrüstung sind für den Taxiunternehmer mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden. „Die Münchner Inklusionstaxiförderung hilft zwar schon, aber dennoch zahlen wir drauf.“ Taxi am Westpark hat sich für zwei Ford Tourneo Connect mit einem AMF-Bruns-Umbau entschieden. Anders als beispielsweise ein Caddy ist der Ford mit einer Hebebühne anstatt eines Heckausschnitts ausgestattet. Damit der Innenraum ausreichend Platz bietet, wurde das Fahrzeug mit einem Hochdach bestellt. Im Betrieb bringen die Autos allerdings einige Fallstricke mit sich. So sind Tiefgaragen keine Option mehr und auch bei den sogenannten Discofahrten werden die Autos wegen ihrer Größe gemieden. Die Fahrgäste sind nämlich der Meinung, dass die Autos den Menschen im Rollstuhl vorbehalten sind oder dass ein Großraum- Zuschlag auch dann gezahlt werden müsse, wenn weniger als vier Fahrgäste mitfahren. Weiterhin, so betont Petras, ist es sehr schwer, die richtigen Fahrer für die Autos zu finden: „Inklusionstaxis kann und will nicht jeder fahren.“ Im speziellen Fall von Taxi am Westpark sind die Fahrzeuge zudem überdurchschnittlich oft in der Werkstatt anzutreffen. Häufig sind die elektrischen Trittstufen Ursache für den Stillstand. Sie sind dem Wetter ausgeliefert, was auch mit ein Grund ist, warum sie zeitweise nicht mehr automatisch einfahren. Eigentlich, so scheint es, müsste man in diesen Fällen einen eigenen „Reparaturersatzwagen“ auf dem Hof stehen haben, was natürlich finanziell überhaupt keinen Sinn macht. ANLIEGEN ANSTATT PFLICHT Von vielen Herausforderungen, die mit der Anschaffung eines Inklusionstaxis einhergehen, wusste Petras bereits, bevor die Autos angeschafft wurden. Auch wenn bislang der Aufwand mit den Inklusionstaxis deren unternehmerischen Nutzen überwiegt, ist das Inklusionstaxi für Petras eine Herzensangelegenheit und nicht nur eine vom novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorherbestimmte Pflicht. sg FOTO: Taxi am Westpark 10 4. QUARTAL 2023 TAXI

INKLUSIONSTAXI WARUM ZÜNDET DAS INKLUSIONSTAXI NICHT SO RICHTIG? Schon vor über drei Jahren wurde in München die Inklusionstaxiförderung ins Leben gerufen. Damit wollte die Politik die Mobilität von Menschen im Rollstuhl sicherstellen. Die Reaktionen aus dem Taxigewerbe blieben aber eher verhalten. Für die Inklusion muss man brennen“ und „auch eine gesunde Portion Begeisterung schadet nicht“. Solche Sätze hört man, wenn man Münchner Taxiunternehmer auf die Förderung anspricht. Bis zu 10.000 Euro pro Umbau und Fahrzeug hatte die Stadt ausgelobt, insgesamt 300.000 Euro. Die zunächst auf drei Jahre Laufzeit ausgelegte Münchner Förderung wollte mit den Mitteln 30 Umrüstungen fördern. Eine erste Bilanz im März dieses Jahres zeigte, dass das Angebot nur schleppend Beifall fand. Das hatte sicher viele Gründe, so wie Corona oder die allgemeine schlechte wirtschaftliche Lage. Ein Grund für die Zurückhaltung dürfte sein, dass alle Inklusionstaxis, die laut PBefG für Taxiflotten ab einer gewissen Größe vorgeschrieben sind, von der Münchner Inklusionstaxiförderung ausgenommen sind. Die Behörde vertritt hier die Rechtsansicht, dass Fahrzeuge, die gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden dürfen. Auf die Spitze wurde es dann getrieben, als das KVR seine ganz spezielle Zählweise propagierte. SPEZIELLE ZÄHLWEISE So soll ab der 19. Konzession ein Inklusionstaxi Pflicht sein und ab der 20. Konzession dann zusätzlich ein weiteres. Das stand für viele Taxiunternehmer im Widerspruch zum Inklusionsgedanken. Da half es auch nicht, dass man zwar die Inklusionstaxiförderung mit der E-Taxi-Förderung kombinieren kann, aber die Gewerbevertreter bislang erfolgslos für einen Zuschlag für Inklusionstaxi im Taxitarif kämpften. Auch im Münchner Landkreis gibt es eine sehr ähnliche Förderung, allerdings ist dort die Fördersumme und entsprechend auch das Ziel geringer ausgefallen. Ende Oktober 2023 konnten in München fünf Taxis gezählt werden, die mittels der Förderung unterstützt wurden. Bis Ende dieses Jahres können noch drei weitere Förderungen bewilligt werden. Ziel des Landkreises ist es, dass bis zum Ablauf des Förderprogramms Ende 2025 insgesamt zehn geförderte Taxis als Inklusionstaxi im Landkreis unterwegs sind. In der Landeshauptstadt ist der Fördertopf noch besser gefüllt. Bis Ende November wurden in München erst 17 Förderungen zugesagt, wovon 16 bereits umgesetzt sind. Rund 140.000 Euro können alleine noch in diesem Jahr abgerufen werden. Eine Summe, die für 14 Fahrzeuge ausreichen würde. Wie das Sozialreferat der Redaktion mitteilte, soll die Münchner Inklusionstaxiförderung zudem um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Damit die Beschlussvorlage auch Realität wird, steht allerdings noch eine Entscheidung des Stadtrats aus. Sie soll Ende November getroffen werden. Bei einem positiven Entscheid werden dann zusätzlich rund 253.000 Euro für die Förderung festgesetzt, zu denen noch der etwaige Rest der ersten Förderung addiert wird. Nach aktuellem Stand könnten also ab Januar 2024 genau 392.502 Euro darauf warten, dass die Münchner Taxiunternehmer zugreifen. sg Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst Dr. med G. Kirchhoff Alle Untersuchungen zum Ersterwerb oder zur Verlängerung von Führerscheinen für Fahrgast- und Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen), Lastwagen (Klasse C) und Omnibusse (Klasse D) Unsere Untersuchungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr FOTO: pixabay Ridlerstr. 8 (Erdgeschoss) 80339 München Keine Voranmeldung nötig! Tel: 089 / 509 144 Fax. 089 / 506 094 E-Mail: info@zemba.de medico_advertisement.indd 1 22.01.2019 TAXI 4. QUARTAL 2023 11

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